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Schriftliche Frage 73 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Betreibt die Bundeswehr ein systematisches Monitoring, um festzustellen, ob Angehörige ihres Personals in bekannten Datenlecks identifiziert…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung liegt bei mehr als 15.000 Einstellungen im gesamten militärischen Bereich. In diesem Jahr ist damit ein deutlich gesteigertes Interesse bei den Freiwillig Wehrdienstleistenden genauso wie bei den Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zu verzeichnen. Die Freiwillig Wehrdienstleistenden sollen im Rahmen des Gesetzes über einen Neuen Wehrdienst in den Status von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit überführt werden. Die im folgenden angegebene Anzahl von Dienstantritten von ausschließlich Freiwillig Wehrdienstleistenden muss für eine Gesamtübersicht um das Bestandspersonal ergänzt werden, also jene Freiwillig Wehrdienstleistenden, die bereits im Vorjahr ihren Dienst begonnen haben und in diesem Status weiterhin Teil der Bundeswehr sind. So ergibt sich derzeit ein durchschnittlicher Gesamtpersonalbestand von mehr als.

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Schriftliche Frage 73 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Betreibt die Bundeswehr ein systematisches Monitoring, um festzustellen, ob Angehörige ihres Personals in bekannten Datenlecks identifiziert… Frage 73 (Donata Vogtschmidt, Die Linke): Betreibt die Bundeswehr ein systematisches Monitoring, um festzustellen, ob Angehörige ihres Personals in bekannten Datenlecks identifiziert werden können, und welche institutionellen Maßnahmen beziehungsweise Konsequenzen ergeben sich gegebenenfalls aus entsprechenden Feststellungen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 1. September 2025: Vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlene Maßnahmen im Zusammenhang mit Datenlecks im Sinne der Fragestellung finden anlassbezogen Anwendung. Ein systematisches Monitoring der Angehörigen von Bundeswehrpersonal findet nicht statt.

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