Schriftliche Frage 85 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Wie viele IT-Sicherheitsstellen sind derzeit in den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden besetzt und wie viele unbesetzt (bit…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 85 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Wie viele IT-Sicherheitsstellen sind derzeit in den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden besetzt und wie viele unbesetzt (bit…
Frage 85 (Donata Vogtschmidt, Die Linke):
Wie viele IT-Sicherheitsstellen sind derzeit in den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden besetzt und wie viele unbesetzt (bitte jeweils nach Bundesministerien inklusive der jeweils nachgeordneten Behörden analog zur
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 19. Januar 2026:
Zu den sehr heterogenen Antworten der Ressorts und der besonderen Bedeutung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mit seinem Stab „Steuerung der Cybersicherheit der Bundesverwaltung (Stab CS)“ sowie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als nachgeordneter Fachbehörde für Informationssicherheit des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit geteilter Fachaufsicht mit dem BMDS wird wie auch in den vergangenen Jahren auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf Bundestagsdrucksache 19/17175 verwiesen. Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag grundsätzlich transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen. Die Bundesregierung ist gemäß Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes an Recht und Gesetz gebunden und verpflichtet, eine Abwägung zwischen der parlamentarischen Kontrollfunktion und den Erfordernissen des Staatswohls vorzunehmen. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, S. 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung erneut der Auffassung, dass eine Beantwortung Ihrer Frage für das Bundesamt für Verfassungsschutz aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Konkrete, offen verwertbare Angaben zur Stellenverteilung, die über die im Verfassungsschutzbericht gemäß § 16 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Strukturdaten hinausgehen, sind aus Gründen der operativen Sicherheit nicht angezeigt. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere dessen Analysemethoden stehen. Die erbetenen Auskünfte betreffen wesentliche Strukturelemente des BfV. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung im Bereich IT-Sicherheit, Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden des BfV ziehen. Dadurch wird die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig wäre. Die Offenlegung der erfragten Informationen wäre geeignet, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder deren Beziehungen zu anderen Staaten zu haben. Ihre Frage betrifft solche Informationen des BfV, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der erfragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der genannten Fähigkeiten für die Aufgabenerfüllung des Bundesverfassungsschutzes nicht ausreichend Rechnung tragen. Das Risiko des Bekanntwerdens im Falle einer eingestuften Beantwortung Ihrer Frage kann – auch unter Berücksichtigung des hohen Stellenwerts des parlamentarischen Fragerechts – nicht hingenommen werden. Daraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. Mit Organisationserlass vom 6. Mai 2025 wurde das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) neu eingerichtet. Verschiedene Bundesministerien haben im Zuge dieser Einrichtung Personal an das BMDS abgegeben. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass die bei der Beantwortung dieser Schriftlichen Frage gemeldeten Zahlen teilweise nicht mehr vergleichbar sind mit den im Jahr 2025 gemeldeten Zahlen. Die in den Bundesministerien inklusive der ihnen nachgeordneten Behörden besetzten und unbesetzten Stellen im Bereich IT-Sicherheit zum Stand 1. Januar 2026 können der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Nr. Bundesministerium inklusive Geschäftsbereich Besetzte Stellen Unbesetzte Stellen 1 BMF 225,54 17,65 2 BMI 1.907,7 364,51 3 AA 53 1 4 BMVg 1.472 60 5 BMWE 67,5 2,5 6 BMFTR 4 1 7 BMJV 17,2 2 8 BMBFSFJ 7,5 0 9 BMAS 22,5 1 10 BMDS2 3 9 11 BMV 125,7 15,53 12 BMUKN 8 24 13 BMG 6 7 14 BMLEH 20,3 1,5 15 BMZ 8 1 16 BMWSB 5,5 0 1 79 Personen befinden sich im Zulauf. 2 Personalübergang nach Neugründung noch nicht abgeschlossen. 3 3,0 Stellen im Ausschreibungsverfahren, 7,5 in Vorbereitung des Verfahrens. 4 im Besetzungsverfahren.
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