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Schriftliche Frage 79 von Steffen Janich (AfD): Ist der Bundesregierung das Ergebnis der Studie des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hygrographie bekannt, wonach von 228 Substanzen, welc…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 79 von Steffen Janich (AfD): Ist der Bundesregierung das Ergebnis der Studie des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hygrographie bekannt, wonach von 228 Substanzen, welc… Frage 79 (Steffen Janich, AfD): Ist der Bundesregierung das Ergebnis der Studie des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hygrographie bekannt, wonach von 228 Substanzen, welche Offshore-Anlagen im Meer freisetzen können, 62 laut Europäischer Chemikalienagentur als besonders umweltrelevant einschließlich toxisch gelten, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung aufgrund dieses Ergebnisses den weiteren Ausbau von Windrädern neu zu bewerten (www.t-online.de/nachrichten/panorama/wiss en/id_100885584/chemikalien-im-meer-neue-stud ie-deckt-risiken-von-offshore-windparks-au f.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 1. September 2025: Die internationale Studie „Chemical emissions from offshore wind farms: From identification to challenges in impact assessment and regulation“ unter Beteiligung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie ist bekannt. Die Studie hat keine Auswirkungen auf die Ausbauziele der Bundesregierung. Wie in der Studie aufgezeigt wird, ist Deutschland in Bezug auf die Regulierung von potenziellen Emissionen im internationalen Vergleich Vorreiter. Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen für Offshore Windparks werden entsprechend den Vorgaben des Windenergieauf-See-Gesetzes (WindSeeG) vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nur erteilt, wenn u. a. die Meeresumwelt nicht gefährdet wird, insbesondere eine Verschmutzung der Meeresumwelt im Sinn des Artikels 1 Absatz 1 Nummer 4 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 nicht zu besorgen ist. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie legt verbindliche technische und umweltbezogene Anforderungen für Offshore-Projekte fest. Vorhabenträger müssen in Deutschland daher bereits in der Planungsphase ein Emissionskonzept beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hygrographie einreichen, das potenzielle Emissionen und Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Reduzierung beschreibt. Nach der Genehmigung folgt eine detaillierte Emissionsstudie vor Baubeginn. Auch Konzepte für Abfall und Betriebsstoffe sind erforderlich und müssen regelmäßig aktualisiert werden. So sind beispielsweise zinkbasierte Anoden zum Korrosionsschutz in deutschen Meeresgewässern verboten, ebenso wie biozidhaltige Beschichtungen zur Bewuchskontrolle.

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