Entwicklung des Krankenstandes im SGB-II-Leistungsbezug (Antwort zu Drs. 21/3382)
Text
Entwicklung des Krankenstandes im SGB-II-Leistungsbezug (Antwort zu Drs. 21/3382)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3704
21. Wahlperiode 19.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Lukas Rehm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3382 –
Entwicklung des Krankenstandes im SGB-II-Leistungsbezug
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Erkrankungen stellen für Leistungsbezieher der Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ein besonderes
Hindernis dar, weil sie häufig den Eintritt bzw. Wiedereintritt in den
Arbeitsmarkt erschweren oder gar verunmöglichen. Insbesondere psychische
Erkrankungen erweisen sich für die Betroffenen sowie den Integrationsprozess
insgesamt als besondere Belastung. Ob Depressionen, Zwangs- und
Angststörungen oder Schizophrenie – Grundsicherungsbezieher sind von psychischen
Erkrankungen noch häufiger betroffen als die Bevölkerung im Allgemeinen (vgl.
https://iab-forum.de/category/abgeschlossene-serien/psychisch-erkrankte-im-s
gb-ii/).
Einer Studie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in
Nürnberg von 2013 zufolge beläuft sich der geschätzte Anteil psychisch
Kranker in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf rund ein Drittel der
erwerbsfähigen Personen, wobei die exakte Größe des Personenkreises mit
psychischen Problemen unklar ist (vgl. www.deutschlandfunk.de/psychisch-krank
e-im-hartz-iv-system-im-dschungel-der-100.html). Die Relevanz des Themas
belegt auch das IAB-Forschungsprojekt „Psychisch Kranke im SGB II:
Situation und Betreuung“ aus dem Jahr 2020, welches u. a. die Herausforderungen
von Menschen mit psychischen Erkrankungen im SGB-II-Bezug und die
Unterstützungsmöglichkeiten durch Jobcenter sowie medizinische und
psychosoziale Einrichtungen zum Untersuchungsgegenstand hatte (vgl. https://iab-foru
m.de/das-iab-projekt-psychisch-kranke-im-sgb-ii-situation-und-betreuung/).
Als Problemanzeige kann nach Auffassung der Fragesteller festgehalten
werden: Das Versorgungssystem für psychisch Kranke im SGB II ist
unübersichtlich und überfordert sowohl Betroffene als auch Integrationsfachkräfte. Es gibt
zahlreiche Anlaufstellen wie den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für
Arbeit (BA) und verschiedene psychosoziale Beratungsangebote (vgl. www.deut
schlandfunk.de/psychisch-kranke-im-hartz-iv-system-im-dschungel-der-10
0.html). Während für viele Empfänger von SGB-II-Leistungen trotz der
offiziellen Feststellung ihrer vermeintlichen Erwerbsfähigkeit eine Teilnahme am
Arbeitsleben aufgrund ihrer psychischen Beeinträchtigungen de facto nicht
möglich ist, gibt es viele psychisch erkrankte Leistungsbezieher, die arbeiten
möchten und können, die jedoch eine gezielte Unterstützung benötigen, um
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
16. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ihre Erwerbsfähigkeit zu beurteilen und zu fördern. Ein Modellprojekt in
einigen Jobcentern, bei dem psychosoziales Coaching direkt vor Ort durch
klinisch geschulte Psychologen angeboten wird, zeigt positive Ergebnisse.
Derartige Beratungsangebote helfen arbeitslosen Menschen mit gesundheitlichen
Einschränkungen, durch den „Dschungel“ der Hilfeangebote zu navigieren
und im Rahmen passgenauer Unterstützung neue Perspektiven im Sinne der
Arbeitsmarktintegration zu erarbeiten (ebd.). Gleichzeitig zeigt sich, dass
Jobcenter-Fachkräfte – auch in Ermangelung einer spezifischen Qualifikation –
oftmals nicht ausreichend auf den Umgang mit psychisch erkrankten
Menschen vorbereitet sind und bei der Erkennung und Unterstützung von
psychischen Erkrankungen an ihre Grenzen stoßen (ebd.).
Zur besseren Einordnung der Gesamtsituation und im Sinne einer gezielten
Unterstützung der Betroffenen sowie der Gewährleistung einer engen
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren für die Integration
(psychisch) kranker Menschen in den Arbeitsmarkt bedarf es nach Ansicht der
Fragesteller einer validen und umfassenden Datengrundlage.
1. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von Personen mit
gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Erkrankungen im SGB-II-Leistungsbezug
in den letzten zehn Jahren entwickelt, und über welche Dauer waren die
betroffenen Personen im Durchschnitt krankgeschrieben (bitte die
absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an allen SGB-II-
Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht ausweisen)?
2. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von erwerbsfähigen Personen
mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Erkrankungen im SGB-II-
Leistungsbezug in den letzten zehn Jahren entwickelt, und über welche
Dauer waren die betroffenen Personen im Durchschnitt krankgeschrieben
(bitte die absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an allen SGB-II-
Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht ausweisen)?
3. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von erwerbsfähigen Personen
mit psychischen Erkrankungen bzw. psychologischen Diagnosen im
SGB-II-Leistungsbezug in den letzten zehn Jahren entwickelt, und über
welche Dauer waren die betroffenen Personen im Durchschnitt
krankgeschrieben (bitte die absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an allen
SGB-II-Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht
ausweisen)?
4. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von Personen mit
ausländischer Staatsangehörigkeit und mit gesundheitlichen Einschränkungen
bzw. Erkrankungen im SGB-II-Leistungsbezug in den letzten zehn
Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an
allen SGB-II-Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht sowie
unterschieden nach EU-Ausländern, Drittstaatenangehörigen und
Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern ausweisen)?
5. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von Personen mit
ausländischer Staatsangehörigkeit und mit psychischen Erkrankungen bzw.
psychologischen Diagnosen im SGB-II-Leistungsbezug in den letzten zehn
Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen und prozentualen Anteile
an allen SGB-II-Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht
sowie unterschieden nach EU-Ausländern, Drittstaatenangehörigen und
Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern ausweisen)?
6. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von erwerbsfähigen Personen
mit ausländischer Staatsangehörigkeit und mit psychischen
Erkrankungen bzw. psychologischen Diagnosen im SGB-II-Leistungsbezug in den
letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen und
prozentualen Anteile an allen SGB-II-Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach
Geschlecht sowie unterschieden nach EU-Ausländern,
Drittstaatenangehörigen und Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern ausweisen)?
7. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von Personen im SGB-II-
Leistungsbezug mit Diagnosen nachfolgender Diagnosegruppen des
internationalen Klassifikationssystems „International Classification of
Diseases“ (ICD-10) in den letzten zehn Jahren entwickelt
a) Affektive Störungen (ICD-10: F30 bis F39),
b) Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (ICD-10: F40
bis F48),
c) Persönlichkeits- oder Verhaltensstörungen (ICD-10: F60 bis F69),
d) Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (ICD-10: F20
bis F29)
(bitte die absoluten und relativen Zahlen jahresweise sowie
unterschieden nach Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern,
Drittstaatenangehörigen und Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern aufschlüsseln)?
8. Wie viele SGB-II-Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen
Einschränkungen bzw. Erkrankungen waren im Jahr 2024
a) über sechs Monate,
b) über ein Jahr,
c) über zwei Jahre,
d) über fünf Jahre
krankgeschrieben bzw. periodisch arbeitsunfähig gemeldet (bitte die
absoluten Zahlen sowie den prozentualen Anteil an allen SGB-II-
Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht ausweisen)?
9. Wie viele erwerbsfähige SGB-II-Leistungsberechtigte mit
gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Erkrankungen waren im Jahr 2024
a) über sechs Monate,
b) über ein Jahr,
c) über zwei Jahre,
d) über fünf Jahre
krankgeschrieben bzw. periodisch arbeitsunfähig gemeldet (bitte die
absoluten Zahlen sowie den prozentualen Anteil an allen SGB-II-
Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht ausweisen)?
10. Wie hoch waren 2024 die Anzahl und der Anteil von Personen im SGB-
II-Leistungsbezug mit einer Doppel- oder Dreifachdiagnose (bitte die
absoluten und relativen Zahlen letzter Stand ausweisen)?
11. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von SGB-II-
Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. mit Erkrankungen in
den letzten zehn Jahren entwickelt, die infolge anhaltender
gesundheitlicher Probleme schließlich eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen
erhielten (bitte die absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an allen
SGB-II-Leistungsbeziehern jeweils getrennt nach Geschlecht sowie
unterschieden nach Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern,
Drittstaatenangehörigen und Personen aus den TOP-8-Asylherkunftsländern
ausweisen)?
12. Wie gestaltete sich 2024 die Altersstruktur
a) kranker Personen im SGB-II-Leistungsbezug,
b) psychisch kranker Personen im SGB-II-Leistungsbezug
(bitte jeweils die Anzahl der Betroffenen unter 18 Jahren, unter 25
Jahren, zwischen 25 und 58 Jahren und über 58 Jahre ausweisen)?
Die Fragen 1 bis 12b werden gemeinsam beantwortet. Angaben im Sinne der
Fragestellungen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Nach § 56 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind erwerbsfähige
Leistungsberechtigte verpflichtet, eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und
deren Dauer unverzüglich anzuzeigen und spätestens vor Ablauf des dritten
Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung
vorzulegen. Die Bundesagentur für Arbeit bzw. die gemeinsamen
Einrichtungen dokumentieren dabei, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
eingegangen ist, sowie ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt.
Diagnosen werden nicht erfasst. Auch zu Arbeitsunfähigkeiten liegen keine
Erkenntnisse vor.
Der Ärztliche Dienst (ÄD) der Bundesagentur für Arbeit kennt nur die
Begutachtungs- und Beratungsergebnisse für die Personen, die durch den ÄD
begutachtet wurden. In der Regel werden nur Personen durch den ÄD begutachtet,
für die dies durch ein Jobcenter beauftragt wurde.
Einem am 15. Januar 2026 veröffentlichten Forumsbericht des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB, https://iab-forum.de/psychische-erkran
kungen-sind-unter-arbeitslosen-weit-verbreitet/) ist zu entnehmen, dass nach
einer aktuellen Studie des ÄD in Zusammenarbeit mit der Hochschule der
Bundesagentur für Arbeit psychische Erkrankungen unter Arbeitslosen weit
verbreitet sind.
Angaben zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II mit
gesundheitlichen Einschränkungen liegen zudem basierend auf der Panel-Befragung
Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) vor. Demnach hatten im Jahr 2024
rund 45 Prozent der Befragten mindestens eine gesundheitliche Einschränkung.
13. Wie haben sich die Personalbestände sowie die durchschnittlichen
Fallbestände
a) des Berufspsychologischen Services der BA,
b) der im Auftrag des Ärztlichen Dienst der BA tätigen Ärzte,
c) des medizinischen Personals des Ärztlichen Dienstes der BA
insgesamt
in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen,
insbesondere die Anzahl der Ärzte, jahresweise aufschlüsseln)?
Die Personalbestände des Berufspsychologischen Services (BPS) der
Bundesagentur für Arbeit sowie des ÄD können der nachfolgenden Tabelle 1
entnommen werden.
Zu beachten ist, dass sich die Personalbestände mangels darstellbarer
Trennschärfe auf die Aufgabenwahrnehmung für die Rechtskreise des Zweiten und
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) beziehen. Die
Auswertung umfasst aktives Personal der Agenturen für Arbeit, der Dienststellen
der Regionaldirektionen und der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
(Dauerpersonal und befristete Kräfte, ggf. Amtshilfekräfte).
Tabelle 1: Beschäftigte des Berufspsychologischen Services (BPS) und des
Ärztlichen Dienstes (ÄD) in Vollzeitäquivalenten
Berichtsmonat BPS insgesamt darunter Fachpsychologe/in
und Psychologe/in ÄD insgesamt darunter Arzt/
Ärztin
Dez 2016 940 333 898 280
Dez 2017 994 349 867 273
Dez 2018 1030 352 839 264
Dez 2019 950 344 842 271
Dez 2020 899 336 833 269
Dez 2021 890 328 832 262
Dez 2022 881 332 828 257
Dez 2023 877 327 853 265
Dez 2024 883 332 896 285
Nov 2025 929 369 889 287
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Zu den durchschnittlichen Auftragsbeständen des BPS sowie zu den
Auftragseingängen des ÄD im SGB II wird auf die nachfolgende Tabelle 2 verwiesen.
Durchschnittliche Auftragsbestände des ÄD liegen nicht vor.
Tabelle 2: Auftragsbestände des BPS und Auftragseingänge des ÄD im
Rechtskreis SGB II
Jahr durchschnittliche Auftragsbestände
des BPS
Auftragseingänge des
ÄD
2016 8 879 269 300
2017 9 142 273 784
2018 8 990 270 246
2019 8 887 264 166
2020 6 780 1) 170 392
2021 5 295 1) 186 723
2022 5 272 1) 193 593
2023 6 869 199 440
2024 7 529 210 674
2025 8 514 2) 206 953 3)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
1) Infolge der Corona-Pandemie konnte der BPS in den Jahren 2020, 2021 und im ersten Halbjahr
2022 nur eingeschränkt untersuchen.
2) Durchschnitt über die Monate Januar bis November 2025
3) Summe über die Monate Januar bis November 2025
Angaben zu im Auftrag des ÄD tätigen Ärztinnen und Ärzte liegen nicht vor.
14. Wie haben sich die durchschnittlichen Gesamtkosten für
a) den Berufspsychologischen Service der BA,
b) den Ärztlichen Dienst der BA
in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen
jahresweise aufschlüsseln)?
Die Gesamtausgaben für den ÄD sowie den BPS im SGB II (nur gemeinsame
Einrichtungen) können der nachfolgenden Tabelle 3 entnommen werden.
Die gemeinsamen Einrichtungen können im SGB II Serviceleistungen der
Bundesagentur für Arbeit einkaufen. Angaben für die zkT liegen nicht vor.
Tabelle 3: Gesamtkosten für den Ärztlichen Dienst (ÄD) und den
Berufspsychologischen Service (BPS) in Millionen Euro für die gemeinsamen
Einrichtungen
Berichtsjahr ÄD O.4 1) BPS O.5 2)
2015 35,72 10,09
2016 37,26 12,03
2017 37,03 15,10
2018 38,47 20,18
2019 39,60 22,14
2020 42,25 17,33
2021 42,62 17,80
2022 43,24 17,04
2023 51,89 17,48
2024 41,88 13,01
Quelle Bundesagentur für Arbeit
1) O.4 Ärztliche Begutachtung und Beratung – Wahlleistung aus dem Serviceportfolio der
Bundesagentur für Arbeit
2) O.5 Berufspsychologischer Service – Wahlleistung aus dem Serviceportfolio der Bundesagentur
für Arbeit
15. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von Personen mit
gesundheitlichen Einschränkungen bzw. mit Erkrankungen im SGB-II-
Leistungsbezug in den letzten zehn Jahren entwickelt, die
a) ein Mal,
b) zwei Mal,
c) drei Mal und mehr
einer Begutachtung durch den Berufspsychologischen Service der BA
bzw. den Ärztlichen Dienst unterzogen wurden (bitte jeweils die
absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an allen SGB-II-Leistungsbeziehern
mit gesundheitlicher Einschränkung bzw. mit Erkrankung sowie
unterschieden nach Deutschen, Ausländern, EU-Ausländern,
Drittstaatenangehörigen und Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern ausweisen)?
Angaben zur ein-, zwei- oder dreimaligen Begutachtung von SGB-II-
Leistungsbeziehenden können der nachfolgenden Tabelle 4 entnommen werden.
Eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeit kann nicht vorgenommen
werden.
Tabelle 4: SGB II-Leistungsbeziehende die vom ÄD begutachtet wurden nach
Anzahl der Begutachtungen
Jahr Anzahl
insgesamt
Anzahl
einmalig
Anteil
einmalig
Anzahl
zweimalig
Anteil
zweimalig
Anzahl drei
und mehr
Anteil drei
und mehr
2016 249.791 213.552 85,5 % 31.558 12,6 % 4.681 1,9 %
2017 243.627 208.504 85,6 % 30.569 12,5 % 4.554 1,9 %
2018 242.144 207.380 85,6 % 30.338 12,5 % 4.426 1,8 %
2019 237.855 204.915 86,2 % 28.842 12,1 % 4.098 1,7 %
2020 171.646 148.751 86,7 % 20.275 11,8 % 2.620 1,5 %
2021 169.380 147.810 87,3 % 19.237 11,4 % 2.333 1,4 %
2022 172.946 151.150 87,4 % 19.166 11,1 % 2.630 1,5 %
2023 183.015 161.474 88,2 % 19.148 10,5 % 2.393 1,3 %
2024 193.603 170.384 88,0 % 20.704 10,7 % 2.515 1,3 %
2025
(Hochrechnung)
201.607 174.969 86,8 % 23.319 11,6 % 3.319 1,6 %
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
16. Welche Kosten sind im Rahmen der in Frage 11 erfragten
Untersuchungen in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt entstanden (bitte die
durchschnittlichen absoluten Zahlen jeweils für Begutachtungen durch
den Berufspsychologischen Service der BA sowie Begutachtungen durch
den Ärztlichen Dienst der BA jahresweise aufschlüsseln)?
Angaben zur Anzahl der vom ÄD erstellten Sozialmedizinischen
Stellungnahmen können der nachfolgenden Tabelle 5 entnommen werden. Diese wurden
als Inhaltliche Auftragsabschlüsse (IAA) ÄD im SGB II ausgewiesen und
umfassen sozialmedizinische Stellungnahmen mit den Modulen „IAA ohne
Kundenkontakt“ (Begutachtung nach Aktenlage), „IAA mit Kundenkontakt“
(Begutachtungen mit Kontakt mit der Kundin oder dem Kunden),
Beratungsvermerk und sozialmedizinische Kurzmitteilung. Zu den Kosten wird auf die
Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Tabelle 5: Anzahl der vom ÄD erstellten Sozialmedizinischen Stellungnahmen
im SGB II
Jahr Inhaltliche Auftragsabschlüsse (IAA) SGB II
2015 220 897
2016 235 042
2017 234 300
2018 233 249
2019 227 875
2020 165 603
2021 165 433
2022 162 452
2023 166 824
2024 176 832
2025 1) 163 922
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
1) Summe über die Monate Januar bis November 2025
17. Wie haben sich die Gesamtausgaben für die gesundheitliche Versorgung
von Leistungsbeziehern nach dem SGB II in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte die absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
Der Bezug von Leistungen nach dem SGB II begründet für erwerbsfähige
Leistungsberechtigte grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV). Die Beiträge werden vom Bund getragen und
von den Jobcentern an den Gesundheitsfonds entrichtet. Die Beitragszahlungen
wurden zum 1. Januar 2016 grundlegend neugestaltet. Seither ist der Beitrag als
Monatspauschale ausgestaltet. Die Höhe dieser aus Steuermitteln finanzierten
Beitragspauschale für Bürgergeldbeziehende (ehemals Arbeitslosengeld II)
beträgt im Jahr 2026 monatlich 144,04 Euro. Die Beitragseinnahmen der GKV
für Beziehende von Bürgergeld aus den Pauschalen des Bundes (absolut) für
die Jahre 2016 bis 2024 können der nachfolgenden Tabelle 6 entnommen
werden.
Tabelle 6: Beiträge des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
für Beziehende von Bürgergeld
Jahr Beiträge des Bundes für Beziehende
von Bürgergeld in Millionen Euro
2015 4 737
2016 4 687
2017 5 119
2018 4 973
2019 4 771
2020 4 876
2021 5 005
2022 4 927
2023 5 450
2024 5 838
Quelle: Amtliche Statistik der GKV
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen werden in den amtlichen
Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht auf der Ebene
von Mitgliedergruppen erfasst, sondern nach der Art der Leistung oder
Gruppen von Leistungserbringern differenziert. Aus diesem Grund ist eine
Auflistung der tatsächlichen Ausgaben für die Bezieherinnen und Bezieher von
Bürgergeld nicht möglich.
18. Wie viele SGB-II-Leistungsbezieher mit gesundheitlichen
Einschränkungen bzw. mit Erkrankungen konnten in den letzten zehn Jahren
erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden, und wie groß war
deren Anteil an allen SGB-II-Leistungsbeziehern (bitte die absoluten und
relativen Zahlen sowie jeweils unterschieden nach Deutschen,
Ausländern, EU-Ausländern, Drittstaatenangehörigen und Personen aus den
Top-8-Asylherkunftsländern jahresweise aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor.
19. Wie viele Maßnahmen und arbeitsmarktpolitische Instrumente im SGB II
gibt es aktuell zur gesundheitlichen Stabilisierung von
Leistungsempfängern (bitte alle Maßnahmen und Instrumente mit jeweiliger
Schwerpunktsetzung auflisten)?
Für die Förderung von Leistungen der Gesundheitsorientierung oder
Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention ist die GKV dem Grunde nach zuständig
(z. B. Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention nach § 20 des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)).
Im Rahmen der Arbeitsförderung können Gesundheitsorientierung,
Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention oder „Gesundheitscoaching“ lediglich
Bestandteile von Maßnahmen sein und in diesem Rahmen gefördert werden,
sofern diese Elemente nicht überwiegender Bestandteil der Maßnahmen sind.
Die alleinige Förderung von Leistungen, für die die GKV dem Grunde nach
zuständig ist, ist nicht möglich.
Gesundheitsorientierende Elemente oder Maßnahmen zur gesundheitlichen
Prävention können insbesondere in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 SGB II i. V. m. § 45 SGB III
integriert werden. Auch § 16f SGB II (Freie Förderung) kommt, soweit darüber
hinaus noch Bedarf bestehen sollte, grundsätzlich in Betracht.
Durch die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II werden erwerbsfähige
Leistungsbeziehende ganzheitlich beraten und begleitet. Bei psychosozialen
und Gesundheitsproblemen können Teilnehmende gezielt zu Leistungen Dritter
beraten und bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen unterstützt werden.
Ferner ist es zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden
Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit im Rahmen
kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II möglich, notwendige
Leistungen der psychosozialen Betreuung oder Suchtberatung zu erbringen.
20. Wie haben sich die Gesamtkosten für Maßnahmen und
arbeitsmarktpolitische Instrumente zur gesundheitlichen Stabilisierung von
Leistungsempfängern nach dem SGB II in den letzten zehn Jahren entwickelt, und
was kostete 2024 eine solche Maßnahme im Durchschnitt pro
Teilnehmer (bitte die absoluten und relativen Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
21. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis ein SGB-II-Leistungsbezieher
mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. mit Erkrankung die
Teilnahme an einer Maßnahme zur gesundheitlichen Stabilisierung seitens
seiner zuständigen Integrationsfachkraft bzw. seines Fallmanagers
angeboten erhält?
22. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil von SGB-II-
Leistungsbeziehern in den letzten zehn Jahren entwickelt, die
a) ein Mal,
b) zwei Mal,
c) drei Mal und mehr
an einer Maßnahme zur gesundheitlichen Stabilisierung teilgenommen
haben (bitte jeweils die absoluten Zahlen und prozentualen Anteile an
allen SGB-II-Leistungsbeziehern mit gesundheitlicher Einschränkung
bzw. mit Erkrankung ausweisen)?
23. Wie viele SGB-II-Leistungsbezieher mit gesundheitlichen
Einschränkungen bzw. mit Erkrankung haben innerhalb
a) eines Jahres,
b) zwei Jahren,
c) drei Jahren oder mehr
keine Teilnahme an einer Maßnahme zur gesundheitlichen Stabilisierung
seitens der zuständigen Integrationsfachkraft bzw. des Fallmanagers
angeboten erhalten, und wie viele der besagten Personengruppe erhielten
noch nie seit Meldung ihrer gesundheitlichen Einschränkung bzw. ihrer
Erkrankung ein entsprechendes Maßnahmenangebot (bitte jeweils die
absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)?
Die Fragen 20 bis 23 werden gemeinsam beantwortet.
Da Gesundheitsorientierung und Maßnahmen zur gesundheitlichen Prävention
lediglich Bestandteile von Maßnahmen sein können, sind Auswertungen zum
Umfang sowie zu Kosten dieser Maßnahmenbestandteile nicht möglich.
Grundsätzlich soll durch den Einsatz einer Maßnahme die Integration in den
Arbeitsmarkt bzw. die Beschäftigungsfähigkeit erreicht werden. Dieser erfolgt
u. a. nach individueller Prüfung der Fördervoraussetzungen, der
Passgenauigkeit und wird an der zu erwartenden Wirkung und der Wirtschaftlichkeit
ausgerichtet.
24. In wie vielen Jobcentern bundesweit wird psychosoziales Coaching
angeboten, und was kosten solche Maßnahmen bzw. Coaches im
Durchschnitt pro Teilnehmer und bundesweit insgesamt?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
25. Wie viele SGB-II-Leistungsempfänger mit gesundheitlichen
Einschränkungen bzw. Erkrankungen wurden 2024 im Rahmen der sogenannten
aufsuchenden Hilfe durch das Jobcenter betreut?
Nach § 14 und § 16k SGB II kann Beratung und Betreuung auch aufsuchend
erbracht werden. Dies stellt eine ergänzende und gezielt einzusetzende
Beratungsform neben dem Regelformat der Beratung in den Dienststellen dar.
Der Einsatz der aufsuchenden Beratung als eine mögliche Beratungsform wird
von den gemeinsamen Einrichtungen in dezentraler Verantwortung entschieden.
Statistische Angaben zur aufsuchenden Beratung liegen nicht vor.
26. Wie hat sich die Anzahl der Fallmanager im SGB II (Fachkräfte, die
Leistungsempfänger in schwierigen Lebenssituationen individuell und
intensiv betreuen) in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie hoch
war deren Anteil an allen in der individuellen Beratung und
Unterstützung von Hilfesuchenden im SGB II tätigen Beschäftigten (bitte die
absoluten und relativen Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
Die Personalbestände der Fallmanagerinnen und Fallmanager im SGB II sowie
deren Anteil an allen in der individuellen Beratung und Unterstützung von
Hilfesuchenden im SGB II tätigen Beschäftigten können der nachfolgenden
Tabelle 7 entnommen werden.
Tabelle 7: Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte in den gemeinsamen
Einrichtungen, aktives Personal der Bundesagentur für Arbeit, kommunales Personal
und Amtshilfekräfte in Vollzeitäquivalenten (VZÄ)
Berichtsmonat Fallmanager/in Anteil an Beratungs- und
Vermittlungsfachkräften insgesamt in %
Dez 2016 3 492 18,6
Dez 2017 3 112 17,1
Dez 2018 3 014 16,8
Dez 2019 3 009 17,0
Dez 2020 3 047 17,3
Dez 2021 3 068 17,5
Dez 2022 3 059 17,6
Dez 2023 3 143 18,2
Dez 2024 3 078 17,9
Sep 2025 2 984 17,4
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
27. Wie hat sich der durchschnittliche Fallbestand von Fallmanagern im
SGB II in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die durchschnittliche
Anzahl der Fälle jahresweise aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben im Sinne der Fragestellung vor. Im
Fachkonzept „Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement im SGB II“ wird
eine Betreuungsrelation von 1:75 je Fallmanagerin und Fallmanager als
Orientierungswert empfohlen. Je nach lokalen Gegebenheiten können Jobcenter vor
Ort individuell entscheiden, wie viele Leistungsberechtigte durch das
Fallmanagement betreut werden.
28. Wie lange werden Integrationsfachkräfte im Rechtskreis des SGB II auf
die Betreuung von Leistungsempfängern mit gesundheitlichen
Einschränkungen bzw. mit Erkrankungen vorbereitet, und wie lange dauern
etwaige Schulungen im Durchschnitt (bitte die durchschnittliche Dauer
der Schulungen ausweisen)?
Jobcenter haben nach dem SGB II den gesetzlichen Auftrag, erwerbsfähige
Leistungsberechtigte zu unterstützen, insbesondere durch Beratung,
Eingliederung in Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts. Das impliziert, dass
Mitarbeitende in der Lage sein müssen, psychische Beeinträchtigungen zu
erkennen, sie einzuschätzen und diese angemessen zu berücksichtigen, um ihren
gesetzlichen Beratungsauftrag zu erfüllen.
Mit Blick auf den Aspekt von Weiterbildungen und Qualifizierungen im
Rechtskreis SGB II ist zu berücksichtigen, dass die Bundesagentur für Arbeit
den gemeinsamen Einrichtungen keine Qualifizierungsmaßnahmen verbindlich
vorgeben kann. Die gemeinsamen Einrichtungen entscheiden in eigener
Verantwortung, in welchem Umfang Qualifizierungen durchgeführt werden und ob
dabei die Qualifizierungsangebote der Bundesagentur für Arbeit genutzt
werden. Alternativ kann dies zum Beispiel auch durch hausinterne Schulungen
oder externe Bildungsangebote erfolgen.
Für eine möglichst hohe Professionalisierung in der Arbeit mit eher
marktfernen Personen werden seit mehreren Jahren Qualifizierungen bzw.
Zertifizierungen im beschäftigungsorientierten Fallmanagement (nach den Richtlinien
der Deutschen Gesellschaft für care und case management) durchgeführt.
Neben allgemein vermittlerischen und beraterischen Aspekten beinhaltet das
umfangreiche Curriculum auch Sequenzen zu den spezifischen
Herausforderungen und Problemlagen (z. B. Aspekte der Gesundheitsorientierung/
Psychische Erkrankungen).
Die Qualifizierung (einschließlich der Elemente Supervision und kollegiale
Fallberatung) sowie die anschließende Zertifizierung (einschließlich
Hausarbeit/Projektarbeit) nimmt einen Zeitraum von ca. 18 Monaten in Anspruch.
In verschiedenen Qualifizierungsmaßnahmen werden die Beschäftigten in den
gemeinsamen Einrichtungen seit vielen Jahren zum Thema „Beratung“ von
Personengruppen mit unterschiedlichen Herausforderungen umfangreich
geschult.
Aufgrund des breiten Angebots an Qualifizierungen, die zwar das Thema
„psychische Beeinträchtigungen“ beinhalten, deren Fokus aber nicht alleine
psychische Beeinträchtigungen sind, werden beispielhaft folgende aufgeführt:
1) Präsenztraining: "Psyche verstehen" – Menschen professionell begegnen.
(32 Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten)
2) Präsenztraining „beschäftigungsorientiertes Fallmanagement –
Psychosoziale Beratung“ (18 Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten).
29. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Überführung der offiziell als
erwerbsfähig geltenden, aber infolge ihrer körperlichen oder psychischen
Beeinträchtigungen de facto nicht erwerbsfähigen SGB-II-
Leistungsempfänger in den Rechtskreis des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XII)?
Der Koalitionsausschuss hat am 9. Oktober 2025 beschlossen, dass der
Erwerbsfähigkeitsbegriff realitätsnäher definiert werden soll, damit Menschen,
die auf Dauer nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, die
für sie richtige Hilfe erhalten können. Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales prüft diesen Auftrag und wird zu gegebener Zeit einen Vorschlag
vorlegen. Dabei wird auch das Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit in
den Blick genommen.
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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