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Schriftliche Frage 125 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Stand bezüglich der neuen Akkreditierung einer fachlichen Stelle für die Zulassung von Ausbildungsstätten für Assistenzhunde, un…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 125 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Stand bezüglich der neuen Akkreditierung einer fachlichen Stelle für die Zulassung von Ausbildungsstätten für Assistenzhunde, un… Frage 125 (Corinna Rüffer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Stand bezüglich der neuen Akkreditierung einer fachlichen Stelle für die Zulassung von Ausbildungsstätten für Assistenzhunde, und falls diese sich weiter verzögern sollte, wann werden – wie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales angekündigt (www.bmas.de/ DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer- Menschen-mit-Behinderungen/Assistenzhunde/as sistenzhunde.html) – Übergangsregelung und Prüfungsfrist verlängert, damit zeitnah wieder rechtssichere Assistenzhund-Prüfungen abgelegt werden können? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 3. September 2025: Eine fachliche Stelle für die Zulassung der Ausbildungsstätten muss von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert werden. Das Verfahren dient der Beurteilung und Sicherung der fachlichen Kompetenz, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der fachlichen Stelle. Aus Gründen der Qualitätssicherung sind die Standards dafür hoch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist seit dem Wegfall der ersten fachlichen Stelle in intensiven Gesprächen mit verschiedenen Institutionen, die als neue fachliche Stelle in Frage kommen. Bis zur Einrichtung einer fachlichen Stelle strebt das BMAS eine Rechtsänderung an, die es vorübergehend ermöglicht, Assistenzhunde zu prüfen und zu zertifizieren, selbst wenn sie in einer nichtzugelassenen Ausbildungsstätte ausgebildet wurden. Voraussetzung soll sein, dass die nicht-zugelassene Ausbildungsstätte schriftlich darlegt, dass die Ausbildung den inhaltlichen Qualitätsanforderungen der Assistenzhundeverordnung (AHundV) entspricht. Diese Übergangsregelung soll so lange gelten bis eine neue fachliche Stelle zur Zulassung von Ausbildungsstätten gefunden wurde und diese 12 Monate lang gearbeitet hat. Die Übergangsregelung soll im Rahmen der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen werden. Die Reform ist Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung. Der entsprechende Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.

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