Schriftliche Frage 85 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ergreift die Bundesregierung im Sinne einer personenzentrierten Unterstützung Maßnahmen über die bestehenden Instrumente der Ausbildungsgara…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 85 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ergreift die Bundesregierung im Sinne einer personenzentrierten Unterstützung Maßnahmen über die bestehenden Instrumente der Ausbildungsgara…
Frage 85 (Corinna Rüffer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ergreift die Bundesregierung im Sinne einer personenzentrierten Unterstützung Maßnahmen über die bestehenden Instrumente der Ausbildungsgarantie hinaus, um sicherzustellen, dass junge Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu anerkannten, ihren Fähigkeiten entsprechenden Berufsqualifikationen einschließlich modularer Ausbildungswege erhalten, und wenn ja, welche, und wie verhindert sie, dass Zuständigkeitsfragen zwischen den Leistungsträgern Barrieren schaffen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 19. September 2025:
Für Menschen mit Behinderung steht ein breites und ausdifferenziertes Förderspektrum an Leistungen zur Verfügung. Dieses wird fortlaufend an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und weiterentwickelt. In der vergangenen Legislaturperiode sind Änderungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung, HwO) hinzugekommen, die ein auf Menschen mit Behinderung angepasstes Verfahren zur Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit vorsehen (§ 50d BBiG und § 41 HwO). Mit dem inklusiv ausgestalteten Feststellungsverfahren können berufliche Kompetenzen, die Menschen mit Behinderung beispielsweise in Werkstätten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifiziert werden. Die Antragstellenden können unter anderem einen Verfahrensbegleiter hinzuziehen, der im Bereich der beruflichen Bildung von Menschen mit Behinderung entsprechend qualifiziert ist. Dieser hat eigene Verfahrensrechte und sorgt dafür, dass das Feststellungsverfahren die spezifischen, behinderungsbedingten Belange der Antragstellenden bestmöglich berücksichtigt. Der Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode sieht hierfür ein Förderprogramm vor, um Teilnehmende bei den anfallenden Gebühren zu unterstützen. Dieses Förderprogramm soll in das bestehende Leistungsund Fördersystem eingebettet werden, wobei die Belange der Zielgruppen besondere Berücksichtigung finden sollen. Darüber hinaus wurden auf Empfehlung des Ausschusses für Fragen behinderter Menschen, der den Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung unterstützt, Fachpraktikerregelungen in den Bereichen der umwelttechnischen Berufe und der Floristik entwickelt, die Menschen mit Behinderung die Möglichkeit erleichtern, in diesen Berufen eine Ausbildung absolvieren zu können und ihnen einen Weg in die Ausbildung des jeweiligen Regelberufs ermöglicht. Ferner plant die Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode auch die Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln. Für junge Menschen mit erhöhtem Förderbedarf sollen die Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen noch weiter verbessert werden, um Qualifizierungen als auch Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiter zu stärken. Für die Förderung junger Menschen mit Behinderung ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sofern mehrere Rehabilitationsträger zuständig sind, steht das mit dem Bundesteilhabegesetz etablierte Verfahren zur Abstimmung zwischen den Rehabilitationsträgern zur Verfügung. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde insbesondere das trägerübergreifende Verfahren neu strukturiert. Wichtige Vorschriften zur Bedarfsermittlung, zur Kooperation der Träger oder zur Koordination von Leistungen wurden klarer und vor allem verbindlicher ausgestaltet. Mit den eingeführten Vorschriften sollen Bedarfe frühzeitig erkannt und umfassend ermittelt werden. Ein Antrag soll ausreichen, um an alle nötigen Rehabilitations- und Teilhabeleistungen zu gelangen. Der Mensch mit seinen Bedarfen, Wünschen und Zielen steht im Mittelpunkt des Verfahrens. Ein zentrales Instrument, das die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger steuert, sind die Gemeinsamen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. Darin vereinbaren Rehabilitationsträger, wie die Regelungen der Zusammenarbeit und Koordinierung der Leistungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch von den Trägern praktisch umzusetzen sind. Die Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess als das zentrale Regelwerk wird derzeit überarbeitet.
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