Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken - Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden
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Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken - Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3668
21. Wahlperiode 15.01.2026
Antrag
der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy,
Ulrike Schielke-Ziesing, Hans-Jörg Goßner, Thomas Stephan, Lukas Rehm,
Carsten Becker, Robert Teske, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch,
Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin
Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt,
Gereon Bollmann, Thomas Fetsch, Alexander Arpaschi, Adam Balten,
Carsten Becker, René Bochmann, Dr. Ingo Hahn, Mirco Hanker, Udo Theodor
Hemmelgarn, Karsten Hilse, Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Malte
Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Manuel
Krauthausen, Sergej Minich, Edgar Naujok, Iris Nieland, Denis Pauli, Christian
Reck, Bernd Schattner, Manfred Schiller, Bernd Schuhmann, Martina Uhr,
Mathias Weiser, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle, Jörg Zirwes, Ulrich von
Zons und der Fraktion der AfD
Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches
Anerkennungssystem von Assistenzhunden
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Assistenzhunde geben Menschen mit Behinderung Sicherheit im Alltag. Als
Assistenzhunde offiziell ausgebildete und als solche zugelassene Hunde haben neben ihrer
therapeutischen Funktion besondere Zutrittsrechte, weshalb sie Betroffene auch an
Orte begleiten können, an denen die Anwesenheit von Hunden normalerweise
verboten ist – etwa in Supermärkten, Arztpraxen oder Behörden. Jedoch ist die
Durchführung der in der Assistenzhundeverordnung (AHundV) vorgesehenen offiziellen
Zulassungsprüfungen für Assistenzhunde derzeit unmöglich1 mit den entsprechenden
erheblichen Belastungen für die Betroffenen als Folge.2
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz (TeilhStG) aus dem Jahr 2021 wurden
Assistenzhunde in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, §§ 12e bis 12l) aufgenommen.
Neben Definition und Zutrittsrechten sind seither auch die Ausbildung, die Prüfung,
die Zulassung von Ausbildungsstätten und die Akkreditierung von Ausbildungsprü-
1 www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/
Assistenzhunde/assistenzhunde.html?cms_templateQueryString=Assistenzhunde&cms_showNo
Gesetzesstatus=true&cms_showNoStatus=true
2 www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Neue-Verordnung-legt-Assistenzhunde-Ausbildung-lahm,as-
sistenzhunde106.html
fern für Assistenzhunde im TeilhStG geregelt. Die seit dem 1. März 2023 geltende
Assistenzhundeverordnung (AHundV) konkretisierte seither die Ausbildung, Prüfung,
Anerkennung und Kennzeichnung von Assistenzhunden und legte die
Mindeststandards für die Prüfstellen und Ausbildungsstätten für Assistenzhunde fest. Dieser
Verordnung zufolge durfte die Ausbildung von Assistenzhunden nur durch zertifizierte
Ausbildungsstätten durchgeführt werden (§§ 28 ff. AHundV). Die Übergangsfrist für
die Geltung dieser Zertifizierungsregelungen lief jedoch – unter Ausnahme von
Prüfungen für Blindenführhunde – im Sommer 2024 aus, womit offiziell anerkannte
Prüfungen von Assistenzhunden mangels Bestehens von offiziell zertifizierten
Ausbildungsstätten aktuell in Deutschland nicht mehr durchgeführt werden können. Dies hat
zunächst zur Folge, dass die Betroffenen keinen offiziell geprüften Assistenzhund
führen können, dem beispielsweise der Einlass in die o. g. Einrichtungen gestattet wäre.
Im Kontext der in Rede stehenden Problemlage sind die nachfolgende Aspekte von
besonderer Bedeutung.
Das Zertifizierungsverfahren als kostentreibender Faktor:
Die Kosten für die Anschaffung bzw. Ausbildung eines gut ausgebildeten
Assistenzhundes (bezogen auf den jeweiligen Aufgabenbereich/Prüfungskosten/Tierarzt)
belaufen sich allein bereits auf durchschnittlich ca. 8.000 Euro – 25.000 Euro.3 Diese Kosten
werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen, mit der Ausnahme
von Blindenführhunden. Für alle anderen Assistenzhunde müssen Betroffene infolge
der ausbleibenden Kostenübernahme oft selbst für die Kosten aufkommen oder
Unterstützung durch andere Kanäle suchen, wie z. B. Spenden, Stiftungen, das Persönliche
Budget (SGB IX), das Sozialamt, die Agentur für Arbeit oder den Fonds sexueller
Missbrauch.4 Jene Kosten, welche für das in der AHundV normierte
Zertifizierungsverfahren anfallen, treten sodann als zusätzliche Kosten für die betroffenen
Hundehalter hinzu. Das in der AHundV normierte Zertifizierungsverfahren stellt somit eine
erhebliche zusätzliche Kostenbelastung für die betroffenen Hundehalter dar.
Überbordende Bürokratie:
Während auf europäischer Ebene weitreichend die Diskriminierungsfreiheit für
Menschen mit Behinderungen gefordert wird, führt in Deutschland übermäßige Bürokratie
faktisch zur Exklusion: Schon die Machbarkeitsstudie im Auftrag des BMAS mit
Datum vom Mai 2023 zur Evaluation und Umsetzung des BGG mit zugehöriger A-
HundV, erstellt im Dezember 2022, kurz nach Inkrafttreten der AHundV im Januar
2023, warnt davor, dass der bestehende Zustand – mit hohem bürokratischem
Aufwand, fehlender Zuständigkeit und privater Kostenlast die Ziele des
Teilhabestärkungsgesetzes gefährdet, nämlich: Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen durch Assistenzhunde tatsächlich zu sichern.5 Trotz
Ablauf der selbst gesetzten Fristen wurden weder Übergangregelungen geschaffen
noch die enorme Kostenbelastung adressiert. Des Weiteren berät die EU-Kommission
seit 2008 einen Richtlinienvorschlag zur Gleichbehandlung.6 Ein Kompromiss betont,
dass diskriminierungsfreier Zugang auch durch erleichterte Nutzung von Hilfsmitteln
wie anerkannten Blindenführ- oder Assistenzhunden erreicht werden kann. Nach
einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages
unterhalten zudem nur Deutschland, Österreich und Ungarn besonders bürokratische
Modelle mit staatlichen Zulassungen, Prüfungen und Gutachten für Assistenzhunde,7
während Länder wie Großbritannien, Schweden, die Niederlande, Luxemburg und
3 www.assistenzhunde-trainer.info/kosten/
4 www.pflege-durch-angehoerige.de/haeusliche-pflege/assistenzhund/; https://servicehunde-mitteldeutsch-
land.de/ASSISTENZHUND/Kosten-fuer-eine-Assistenzhunde-Ausbildung/
5 www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-621-abschlussbericht-assistenzhunde.html
6 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52008PC0426:EN:HTML
7 Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag 2019 „Gesetzliche Regelungen zu Assistenzhunden in
einzelnen Staaten der EU“, WD 6 –3000 – 057/19
Belgien ohne entsprechende bürokratische Vorgaben, teils mit einer bloßen
Kennzeichnungspflicht, zu ebenso praktikablen Lösungen gelangen. Dies wirkt sich auch
auf die Kosten aus: So variieren die Kosten in den Niederlanden je nach Umfang des
Ausbildungsprogramms von 5.000 bis zu 10.000 Euro8. Im Fall der Umsetzung der
Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetztes (BGG) zu Assistenzhunden wird
die Bundesregierung offensichtlich von ihrer eigenen Regelungswut eingeholt und
zum Kostentreiber zum Nachteil für die Betroffenen. Die geltende Rechtslage wirkt
ausschließlich zu Lasten der betroffenen Menschen mit Behinderung und führt zur
Missachtung ihres Anspruchs auf gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion.
Die Passivität der Bundesregierung:
Vor dem Hintergrund der betreffenden Problemlage wurde seitens des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt, dass sich die Umsetzung des
Zertifizierungsprozesses wegen der noch ausstehenden Einrichtung einer neuen fachlichen
Stelle verzögere, man arbeite aber an „Strukturen“ für die Zertifizierung und an einer
erneuten Übergangslösung.9 Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt
es dazu: „Wir schaffen die notwendigen Strukturen für die Qualitätsanforderungen an
Assistenzhunde und deren Zugangsrechte und stellen die Zertifizierung von
Assistenzhunden sicher.“10 Entgegen diesen Zusagen sind in Deutschland jedoch seither nach
wie vor keine tragfähigen Strukturen geschaffen worden, auf Basis derer die offizielle
Zertifizierung von Assistenzhunden erfolgen bzw. nachgeholt werden könnte.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
a. die Regelungen in den §§ 12e ff. BGG i. V. m. der AHundV durch ein nach
niederländischem Vorbild ausgestaltetes, vereinfachtes Prüfungs- und
Anerkennungsverfahren ersetzt;
b. eine Übergangsregelung normiert, der zufolge ab Juli 2024 durchgeführte
Prüfungen von Assistenzhunden nach niederländischem Vorbild entsprechend den
Inhalten der Assistenzhundeverordnung (AHundV) aus nicht zugelassenen
Ausbildungsstätten für die Dauer von zwölf Monaten anerkannt werden;
c. bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung eine länderübergreifende
Arbeitsgruppe einsetzt, die innerhalb von 90 Tagen eine bundesweite Liste
geeigneter Ausbildungsträger veröffentlicht;
d. bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung für Betroffene mit
nachweislichem Verfahrensstillstand einen Härtefallfonds sowie ein Gebührenmoratorium
einrichtet;
e. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verpflichtet, eine Evaluation der
Wirksamkeit der gesetzlichen Neuregelung innerhalb der ersten zwei Jahre
vorzunehmen, ein regelmäßiges Monitoring durchzuführen und dazu einen Bericht
vorzulegen;
8 www.dehondhelpt.nl/watdoenwij
9 www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/
Assistenzhunde/assistenzhunde.html?cms_templateQueryString=Assistenzhunde&cms_showNo
Gesetzesstatus=true&cms_showNoStatus=true; www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Neue-Verordnung-legt-
Assistenzhunde-Ausbildung-lahm,assistenzhunde106.html
10 www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertr ag2025.de/files/koav_2025.pdf, Zeilen 652 und
653.
2. bei den Ländern und Kommunen darauf hinzuwirken, dass Assistenzhunde im
Sinne der §§ 12e ff. BGG automatisch von der Hundesteuer befreit werden.
Berlin, den 13. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Menschen mit Behinderung, die auf die Unterstützung eines Assistenzhundes angewiesen sind, dürfen ihren
Assistenzhund mit in öffentliche Einrichtungen nehmen, selbst wenn dort Hunde eigentlich nicht zugelassen sind
(§ 12e BGG).
Damit Assistenzhunde schnell und einfach als solche zu erkennen sind, sieht die 2023 in Kraft getretene
Assistenzhundeverordnung (AHundV) ein einheitliches Kennzeichen für Assistenzhunde und einen Ausweis für die
Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vor. Das Erscheinungsbild des Zertifikats ist ebenfalls bundesweit
einheitlich vorgegeben. Ziel dieser Regelung ist es, für Dritte rechtssicher und leicht erkennbar zu machen, dass die
Hunde in Begleitung der Menschen mit Behinderungen gut ausgebildete und anerkannte Assistenzhunde sind. In
Deutschland wird diese offizielle Anerkennung nur nach Durchlaufen eines staatlich vorgegebenen, „quasi-
behördlichen“ Prüfverfahrens mit Abschluss vor einer staatlich zugelassenen Prüfstelle erteilt (§ 12j BGG). Anders
in anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel in Belgien, den Niederlanden, Ungarn, Spanien und
Portugal11. Insbesondere in den Niederlanden wird der Fokus auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Mensch-
Assistenzhund-Gemeinschaft gelegt, aber mit einem einfachen Anerkennungsverfahren verbunden. Dadurch
werden nicht zuletzt hohe Kosten für die Betroffenen vermieden. Die niederländische Regierung verweist auf
Organisationen und Standards, setzt aber nicht auf eine staatliche „Anerkennungsbehörde“ mit fixen Prüf- und
Dokumentationspflichten wie in Deutschland12. Das Verfahren zur Anerkennung eines Assistenzhund-Teams
verläuft in drei einfachen Schritten13: Eine Person mit Behinderung informiert und bewirbt sich bei einer
Hundeschule bzw. einer Organisation (Stiftungen etc.), die die Ausbildung einer Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft
anbietet. Nach einer Annahme der Bewerbung (Präqualifizierung) folgt das Training, in dem Qualität, Bindung,
Alltagstauglichkeit etc. im Fokus stehen. Wenn das Team einsatzbereit ist, trägt der Hund z. B. eine Weste oder
ein Geschirr mit dem Logo der Hundeschule/Trainingsorganisation, der Hundeführer eine entsprechende
Ausweiskarte der Trainingsorganisation. Die Standards und Zugangsrechte für Assistenzhunde-Teams sind dabei
klar gesetzlich geregelt.14 Im Vergleich mit den deutschen Regelungen fällt auf, dass Qualität und Standards im
allgemeinen Verkehr ebenso gesichert sind, es jedoch keinen teuren „Flaschenhals“ für die Betroffenen zur
Anerkennung durch eine festgeschriebene „quasi-behördliche“ Zulassung gibt. Genau diese überbürokratische
gesetzliche Regelung führt in Deutschland nicht nur zu erheblichen Kosten, sondern zur derzeit bestehenden
faktischen Exklusion für Menschen mit Behinderungen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind. Sie verletzt
deren Rechte auf Teilhabe. Ein „quasi-behördliches“ Anerkennungsverfahren in der jetzigen Ausgestaltung ist
schlichtweg überflüssig und belastet Menschen mit Behinderungen über Gebühr.
11 www.badf.be/en/access-rights/explanation-of-legal-texts/; www.government.nl/topics/care-and-support-at-home/question-and-answer/can-
itake-my-assistance-dog-with-me-everywhere-i-go; https://barathegyisegitokutya.hu/our-world/service-dog-hungarian-regulation; www.boe.-
es/; https://dre.tretas.org/dre/208880/decreto-lei-74-2007-de-27-de-marco https://dre.tretas.org/dre/208880/decreto-lei-74-2007-de-27-de-
marco
12 www.government.nl/topics/care-and-support-at-home/question-and-answer/can-i-take-my-assistance-dog-with-me-everywhere-i-go
13 https://dutchassistancedogs.nl/aanmelden/
14 www.government.nl/topics/care-and-support-at-home/question-and-answer/can-i-take-my-assistance-dog-with-me-everywhere-i-go
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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