Berechnungen und Grundlagen zu Kostensenkungen und Verkehrssicherheitsfragen bei der Führerscheinreform (Antwort zu Drs. 21/4549)
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Berechnungen und Grundlagen zu Kostensenkungen und Verkehrssicherheitsfragen bei der Führerscheinreform (Antwort zu Drs. 21/4549)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4853
21. Wahlperiode 18.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen,
Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Matthias Gastel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4549 –
Berechnungen und Grundlagen zu Kostensenkungen und
Verkehrssicherheitsfragen bei der Führerscheinreform
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Debatte um steigende, hohe Durchschnittskosten beim Führerschein hält
seit fast zwei Jahren an. Besonders im Fokus sind die Kosten bei der Klasse B
(Pkw), die mit durchschnittlich 3 400 Euro angegeben werden. Schließlich
veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr (BMV) im Oktober 2025
die ersten Eckpunkte zu einer Reform (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/
K/presse/bezahlbarer-fuehrerschein-eckpunkte.pdf?__blob=publicationFile),
mit der vor allem die durchschnittlichen Führerscheinkosten reduziert werden
sollen.
Viel Kritik zu den Eckpunkten kam aus den Branchenverbänden sowohl über
die Inhalte der Eckpunkte als auch über das Ausbleiben einer Beteiligung von
Branchenvertreterinnen und Branchenvertretern aus der Fahrschulausbildung
und Verkehrssicherheit. Inhaltlich wird das Verfehlen der Ziele zur
Kostenreduktion sowie die Einschränkung der Verkehrssicherheit durch die Eckpunkte
kritisiert (www.dvr.de/presse/fuehrerscheinreform-verkehrssicherheit-und-fue
hrerscheinkosten-duerfen-nicht-gegeneinander-ausgespielt-werden).
In Kalenderwoche 7 des Jahres 2026 stellte der Bundesminister für Verkehr
Patrick Schnieder die Ergebnisse einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit der
Überschrift „Reform der Fahrschulausbildung“ vor. Darin enthalten sind
Ausformulierungen der Eckpunkte von Oktober 2025 (www.bmv.de/SharedDocs/D
E/Artikel/K/reform-ausbildung-pkw-fuehrerschein.html). Kritikerinnen und
Kritiker haben die ausformulierten Eckpunkte nicht überzeugt. Sie bleiben bei
ihrer Kritik von Oktober 2025 (www.tuev-verband.de/pressemitteilungen/zah
l-der-fuehrerscheinpruefungen-auf-neuem-hoechststand).
Seit der Veröffentlichung der Eckpunkte im Oktober 2025 bis zum heutigen
Tag klagen Fahrschulen über einen bis zu 70-prozentigen Rückgang an
Anmeldungen für den Pkw-Führerschein. Medien und Verbände sprechen in
diesem Zusammenhang vom „Schnieder-Effekt“. Sie verweisen auf den
Umstand, dass der Anmelderückgang, und der damit entstandene wirtschaftliche
Schaden bei Fahrschulen, direkt auf die Ankündigungen im Oktober 2025 und
das monatelange Ausbleiben eines fertigen Konzepts des Bundesverkehrsmi-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 18. März 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nisters zurückgehen (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ein-deutlicher-schniede
r-effekt-fahrschulen-in-deutschland-melden-bis-zu-70-prozent-weniger-anmel
dungen-15220629.html).
1. Wenn die Kostenreduzierung der durchschnittlichen Führerscheinkosten
das Hauptziel der Führerscheinreform ist, welche Reduktionsziele
werden angestrebt?
2. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung angemessene Kosten für
den Führerschein?
4. Was kosten Führerscheine im Durchschnitt für Menschen, die die
theoretischen und praktischen Prüfungen beim ersten Mal bestehen?
5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten nach mindestens
einmaligem Nichtbestehen von praktischer bzw. theoretischer Prüfung?
8. Wie lautet der Zeitplan zur Umsetzung der Führerscheinreform?
11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die hohen
Durchfallquoten bei den theoretischen und praktischen Prüfungen ein bedeutender
Kostentreiber sind?
12. Mit wie viel Prozent weniger Durchfallquote rechnet die
Bundesregierung bei den theoretischen Prüfungen nach der Reform durch das BMV?
13. Mit wie viel Prozent weniger Durchfallquote rechnet die
Bundesregierung bei den praktischen Prüfungen nach der Reform durch das BMV?
14. Wenn das Bundesverkehrsministerium den Fragenkatalog der
theoretischen Prüfung um 30 Prozent reduzieren will, geht das
Bundesverkehrsministerium dann davon aus, dass ein nennenswerter Bestandteil
der Fragen keine Gültigkeit mehr hat?
15. Welche Folgen hat das Wegkürzen von Fragen für das Verständnis im
Sinne der Verkehrssicherheit?
16. Wer sollte darüber entscheiden, welche Fragen aus dem Katalog
weggekürzt werden?
17. Stellt die Reduzierung der theoretischen Fragen ein geeignetes Mittel für
die Bundesregierung dar, um die Durchfallquoten der theoretischen (und
praktischen) Prüfungen zu senken, ohne dass es zu Einschränkungen bei
der Verkehrssicherheit kommt?
21. Sieht die Bundesregierung in der Senkung der Durchfallquoten, durch
eine qualitativ gute Ausbildung, eine entscheidende Stellschraube zur
Kostenreduzierung des Führerscheins, und kann dies sichergestellt
werden, indem Prüfungen erst dann stattfinden, wenn Fahrschülerinnen und
Fahrschüler eine mehr als ausreichende Bestehenschance haben?
27. Wie lautet die Definition der Laienausbildung für die Bundesregierung,
und wann wird das auf das europäische und deutsche Rechtssystem
abgestimmte Konzept veröffentlicht?
35. Welche Folgen sieht die Bundesregierung für die Situation auf den
Straßen, wenn ein großer Teil der Ausbildung von manchen Menschen
vorgenommen wird, für die Regelübertretungen (Missachten der
Geschwindigkeitsbegrenzung, Falschparken, zu enges und gefährliches Überholen,
Vorfahrtmissachtung etc.) zum Alltag gehören?
Die Fragen 1, 2, 4, 5, 8, 11 bis 17, 21, 27 und 35 werden aufgrund des
Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Es wird auf die frei verfügbaren Informationen auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Verkehr verwiesen (vgl. beispielsweisewww.bmv.de/Share
dDocs/DE/Artikel/K/reform-ausbildung-pkw-fuehrerschein.html).
3. Als aktuelle Durchschnittskosten werden derzeit immer 3 400 Euro
genannt, auf welcher Datenbasis wurde dieser Wert ermittelt, und wie stellt
sich die tatsächliche Verteilung der Kosten dar?
Eine umfassende Übersicht über die Kosten des Führerscheins findet sich
beispielsweiseauf der frei verfügbaren Internetseite des ADAC: www.adac.de/verk
ehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/fuehrerschein-kosten/
6. Welche Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter waren an der
Ausarbeitung der durch das Bundesverkehrsministerium im Oktober
2025 veröffentlichen Eckpunkte beteiligt?
In die Eckpunkte wurden Hinweise und Anmerkungen des im Juli 2025
durchgeführter Stakeholder-Dialogs „Bezahlbarer Führerschein“ einbezogen. In
diesem Format wurden mit den bundesweit agierenden Fahrlehrerverbänden,
Vertretern der Verbände der Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr
und Verbrauchervertretern mögliche Maßnahmen der Kosteneindämmung
erörtert.
7. Wer ist oder war Mitglied in der Ad-hoc-Kommission zur Reform der
Fahrschulausbildung (bitte Namen und Organisation auflisten)?
Die Beratungen der Bund-Länder ad-hoc-Arbeitsgruppe „Bezahlbarer
Führerschein“ erfolgte auf Abteilungsleiterebene unter Beteiligung der folgenden
Behörden:
Bundesministerium für Verkehr, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für
Sport und Integration, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Hamburg,
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen,
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen,
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
des Saarlandes, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr, Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt,
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des
Landes Schleswig-Holstein.
9. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der
Ankündigung der Führerscheinreform und den einbrechenden Zahlen bei
den Anmeldungen zur Führerscheinklasse B?
10. Wie wird die Bundesregierung – nach dem starken Anmelderückgang –
bei der erhöhten Anfangsnachfrage der Führerscheinausbildung nach der
Reform dafür sorgen, dass nicht lange Wartezeiten durch Anmeldestaus
für praktische Prüfungen zu steigenden Kosten für die Fahrschülerinnen
und Fahrschüler führen?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Es wird auf die im Internet frei verfügbaren Aussagen und Einschätzungen der
Bundesregierung zur Entwicklung der Kosten des Führerscheinerwerbs
verwiesen (vgl. beispielsweise www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/fuehrerschein-k
osten-152.html).
18. Stellt die Reduzierung der praktischen Fahrstunden ein geeignetes Mittel
für die Bundesregierung dar, um die Durchfallquoten der praktischen
Prüfungen zu senken, ohne dass es zu Einschränkungen bei der
Verkehrssicherheit kommt?
20. Welche Argumente sprechen für die deutliche Verkürzung der
Sonderfahrten auf jeweils eine Unterrichtseinheit, wenn laut Unfallstatistik
60 Prozent der Verkehrstoten auf Überlandstraßen zu verzeichnen sind?
Die Fragen 18 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Abgesehen von den Mindeststunden für die besonderen Ausbildungsfahrten
(Sonderfahrten) und die Grundausbildung für den Erwerb einer Fahrerlaubnis
in den D-Klassen bestehen keine Vorschriften über das Absolvieren einer
Mindestzahl an praktischen Fahrstunden. Verpflichtende Sonderfahrten sind EU-
rechtlich nicht vorgegeben. Mit der in den Eckpunkten vorgeschlagenen
Kürzung der Sonderfahrten erfolgt eine Reduzierung auf ein Mindestmaß an
Fahrstunden. Damit wird die Verantwortung der Fahrlehrer gestärkt, da die
Feststellung der Prüfungsreife und der Fahrbefähigung in der Verantwortung der
Fahrschulen und der Prüfenden bleibt.
19. In welcher Höhe werden die Kosten sinken, wenn die Prüfungszeit für
den Führerschein der Klasse B bei der praktischen Prüfung von 45 min
auf 25 min reduziert wird?
Die Eckpunkte beinhalten für die Klasse B eine Reduzierung der reinen
fahrpraktischen Prüfung um 5 Minuten (von 30 Minuten auf 25 Minuten) und in
der Folge der Prüfungsdauer insgesamt von 55 Minuten auf 40 Minuten.
Mit der Kürzung der reinen fahrpraktischen Prüfung erfolgt eine Reduzierung
auf den in der Richtlinie 2006/126/EG – der sog. 3 EU-Führerscheinrichtlinie –
geforderten Mindestumfang, den auch die 4. EU-Führerscheinrichtlinie
vorsieht.
22. Welchen Beitrag können digitalisierte Lernstandskontrollen im Laufe der
Führerscheinausbildung leisten, und warum finden sich diese nicht in
den Eckpunkten wieder?
23. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass digitalisierte
Lernstandskontrollen die Kosten der Führerscheinausbildung senken können?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die derzeitigen Überlegungen schließen digitalisierte Lernstandskontrollen
nicht aus. Im Interesse der Deregulierung wird jedoch auf die Einführung
verpflichtender Lernstandskontrollen verzichtet.
24. Hat die Bundesregierung einen Vergleich zwischen den einzusparenden
Kosten des bürokratischen Wegfalls von Lernstandskontrollen und den
einzusparenden Kosten durch das Bestehen der Prüfungen im
Erstversuch mithilfe von Lernstandskontrollen angestellt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da es bisher keine
verpflichtenden Lernstandskontrollen gibt.
25. Welchen Nutzen bringen die Simulatoren, und hat die Bundesregierung
berechnet, zu welcher Kostenreduktion die Nutzung von Simulatoren
führt?
26. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus dem Üben am Simulator
von nicht für alle Menschen alltäglichen, aber gefährlichen Situationen,
wie z. B. dem Überholen auf Landstraßen, und inwiefern werden diese
bei den Simulatoren bei der Führerscheinausbildung eingebunden?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Simulatoren können die Fahrausbildung sinnvoll ergänzen, da in einem
geschützten Raum bestimmte Verkehrssituationen ohne Risiko geübt werden
können. Synergieeffekte können durch die gemeinsame Nutzung von Simulatoren
entstehen und werden auch dadurch erwartet, dass ein Fahrlehrer bei einer
Simulator-Fahrstunde nicht permanent zugegen sein muss.
28. Wie definiert die Bundesregierung „besonderes Näheverhältnis“, um
Laienausbilder zuzulassen?
Eine konkrete Vorgabe soll es – wie in Österreich – nicht geben. Die
Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass in der Mehrzahl der Fälle die
Laienausbildung durch Familiengehörige stattfinden wird.
29. Wieso weicht die Alkoholgrenze in Höhe von 0,1 Promille während
Übungsfahrten bei Bewerberinnen und Bewerbern der Laienausbildung
von der Alkoholgrenze in Höhe von 0,0 Promille bei
Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern, sogenannten Fahranfängerinnen und
Fahranfängern in den ersten zwei Jahren, voneinander ab?
Die Regelung orientiert sich an den geltenden Bestimmungen des § 24c des
Straßenverkehrsgesetzes.
30. Was muss im Fahrtenprotokoll festgehalten werden, um die
Nachweisansprüche zu erfüllen?
31. Wird das Führen des Fahrtenprotokolls bei der Laienausbildung digital
über eine gesicherte Software erfolgen oder welche anderweitigen
Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zu gewährleisten, dass die
1 000 Pflichtkilometer betrugsfrei absolviert wurden?
Die Fragen 30 und 31 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Das Fahrtenprotokoll dokumentiert die in Begleitung erbrachte Fahrleistung in
km, da eine der Voraussetzungen eine Fahrleistung von 1 000 km sein wird.
Die Ausgestaltung der an das Fahrtenprotokoll zu stellenden Angaben obliegt
den weiteren Beratungen. Im Übrigen wird auf die frei verfügbaren
Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr verwiesen (vgl.
beispielsweise www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/reform-ausbildung-pk
w-fuehrerschein.html).
32. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn im Rahmen der
Laienausbildung Unfälle, ggf. mit Schwerverletzten oder Todesfolge, entstehen?
Verantwortlicher Führer des Kraftfahrzeugs ist der teilnehmende
Fahrerlaubnisbewerber.
33. Mit welchen Versicherungsunternehmen und Versicherungsverbänden
hat die Bundesregierung Gespräche geführt, um über steigende
Versicherungsbeiträge bei Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern zu sprechen,
die sich an der Laienausbildung mit dem eigenen Fahrzeug beteiligen?
34. In welcher Höhe werden die Versicherungsbeiträge für
Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern voraussichtlich ansteigen, die sich an der
Laienausbildung mit dem eigenen Fahrzeug beteiligen?
Die Fragen 33 und 34 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Entsprechende Abstimmungen finden im Rahmen des Rechtssetzungsprozesses
statt.
36. Welche Strecken und Straßenabschnitte hält die Bundesregierung bei der
Laienausbildung für geeignet, angesichts zunehmender
Nutzungskonflikte in Ballungsgebieten durch beispielsweise inadäquate Infrastruktur?
Die Notwendigkeit für Einschränkungen auf bestimmte Strecken und
Straßenabschnitte oder für deren Ausschluss wird nicht gesehen.
37. Welche Regelung sieht die Bundesregierung vor, wenn die
Fahrschullehrkraft den Schritt in die Laienausbildung für zu gefährlich hält,
obwohl die dafür benötigten sechs Unterrichtseinheiten absolviert wurden?
Bei der Vorgabe zur Absolvierung von sechs praktischen Fahrstunden vor
Eintritt in die Laienausbildung handelt es sich um eine Mindestregelung.
Außerdem muss die Theorieprüfung erfolgreich absolviert sein.
38. Wenn die Laienausbildung ein entscheidender Faktor zur Senkung der
Kosten sein soll, welche Maßnahmen zur Unterstützung sieht die
Bundesregierung für all diejenigen vor, denen keine nahestehenden Personen
oder privaten Fahrzeuge für eine Laienausbildung zur Verfügung stehen?
Mit Ausnahme des mit den §§ 31b und 31c des Soldatengesetzes zum 1. Januar
2026 eingeführten Zuschusses zum erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der
Klasse B oder C/C1 sieht die Bundesregierung keine weitere
haushaltswirksame Unterstützung vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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