Berechnungen und Grundlagen zu Kostensenkungen und Verkehrssicherheitsfragen bei der Führerscheinreform
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Berechnungen und Grundlagen zu Kostensenkungen und Verkehrssicherheitsfragen bei der Führerscheinreform
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4549
21. Wahlperiode 05.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart,
Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Berechnungen und Grundlagen zu Kostensenkungen und
Verkehrssicherheitsfragen bei der Führerscheinreform
Die Debatte um steigende, hohe Durchschnittskosten beim Führerschein hält
seit fast zwei Jahren an. Besonders im Fokus sind die Kosten bei der Klasse B
(Pkw), die mit durchschnittlich 3 400 Euro angegeben werden. Schließlich
veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr (BMV) im Oktober 2025 die
ersten Eckpunkte zu einer Reform (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/pr
esse/bezahlbarer-fuehrerschein-eckpunkte.pdf?__blob=publicationFile), mit der
vor allem die durchschnittlichen Führerscheinkosten reduziert werden sollen.
Viel Kritik zu den Eckpunkten kam aus den Branchenverbänden sowohl über
die Inhalte der Eckpunkte als auch über das Ausbleiben einer Beteiligung von
Branchenvertreterinnen und Branchenvertretern aus der Fahrschulausbildung
und Verkehrssicherheit. Inhaltlich wird das Verfehlen der Ziele zur
Kostenreduktion sowie die Einschränkung der Verkehrssicherheit durch die Eckpunkte
kritisiert (www.dvr.de/presse/fuehrerscheinreform-verkehrssicherheit-und-fueh
rerscheinkosten-duerfen-nicht-gegeneinander-ausgespielt-werden).
In Kalenderwoche 7 des Jahres 2026 stellte der Bundesminister für Verkehr
Patrick Schnieder die Ergebnisse einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit der
Überschrift „Reform der Fahrschulausbildung“ vor. Darin enthalten sind
Ausformulierungen der Eckpunkte von Oktober 2025 (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Arti
kel/K/reform-ausbildung-pkw-fuehrerschein.html). Kritikerinnen und Kritiker
haben die ausformulierten Eckpunkte nicht überzeugt. Sie bleiben bei ihrer
Kritik von Oktober 2025 (www.tuev-verband.de/pressemitteilungen/zahl-der-fuehr
erscheinpruefungen-auf-neuem-hoechststand).
Seit der Veröffentlichung der Eckpunkte im Oktober 2025 bis zum heutigen
Tag klagen Fahrschulen über einen bis zu 70-prozentigen Rückgang an
Anmeldungen für den Pkw-Führerschein. Medien und Verbände sprechen in diesem
Zusammenhang vom „Schnieder-Effekt“. Sie verweisen auf den Umstand, dass
der Anmelderückgang, und der damit entstandene wirtschaftliche Schaden bei
Fahrschulen, direkt auf die Ankündigungen im Oktober 2025 und das
monatelange Ausbleiben eines fertigen Konzepts des Bundesverkehrsministers
zurückgehen (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ein-deutlicher-schnieder-effekt-fahrsch
ulen-in-deutschland-melden-bis-zu-70-prozent-weniger-anmeldungen-1522062
9.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wenn die Kostenreduzierung der durchschnittlichen Führerscheinkosten
das Hauptziel der Führerscheinreform ist, welche Reduktionsziele werden
angestrebt?
2. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung angemessene Kosten für den
Führerschein?
3. Als aktuelle Durchschnittskosten werden derzeit immer 3 400 Euro
genannt, auf welcher Datenbasis wurde dieser Wert ermittelt, und wie stellt
sich die tatsächliche Verteilung der Kosten dar?
4. Was kosten Führerscheine im Durchschnitt für Menschen, die die
theoretischen und praktischen Prüfungen beim ersten Mal bestehen?
5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten nach mindestens einmaligem
Nichtbestehen von praktischer bzw. theoretischer Prüfung?
6. Welche Branchenvertreterinnen und Branchenvertreter waren an der
Ausarbeitung der durch das Bundesverkehrsministerium im Oktober 2025
veröffentlichen Eckpunkte beteiligt?
7. Wer ist oder war Mitglied in der Ad-hoc-Kommission zur Reform der
Fahrschulausbildung (bitte Namen und Organisation auflisten)?
8. Wie lautet der Zeitplan zur Umsetzung der Führerscheinreform?
9. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der
Ankündigung der Führerscheinreform und den einbrechenden Zahlen bei den
Anmeldungen zur Führerscheinklasse B?
10. Wie wird die Bundesregierung – nach dem starken Anmelderückgang –
bei der erhöhten Anfangsnachfrage der Führerscheinausbildung nach der
Reform dafür sorgen, dass nicht lange Wartezeiten durch Anmeldestaus
für praktische Prüfungen zu steigenden Kosten für die Fahrschülerinnen
und Fahrschüler führen?
11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die hohen
Durchfallquoten bei den theoretischen und praktischen Prüfungen ein bedeutender
Kostentreiber sind?
12. Mit wie viel Prozent weniger Durchfallquote rechnet die Bundesregierung
bei den theoretischen Prüfungen nach der Reform durch das BMV?
13. Mit wie viel Prozent weniger Durchfallquote rechnet die Bundesregierung
bei den praktischen Prüfungen nach der Reform durch das BMV?
14. Wenn das Bundesverkehrsministerium den Fragenkatalog der
theoretischen Prüfung um 30 Prozent reduzieren will, geht das
Bundesverkehrsministerium dann davon aus, dass ein nennenswerter Bestandteil der
Fragen keine Gültigkeit mehr hat?
15. Welche Folgen hat das Wegkürzen von Fragen für das Verständnis im
Sinne der Verkehrssicherheit?
16. Wer sollte darüber entscheiden, welche Fragen aus dem Katalog
weggekürzt werden?
17. Stellt die Reduzierung der theoretischen Fragen ein geeignetes Mittel für
die Bundesregierung dar, um die Durchfallquoten der theoretischen (und
praktischen) Prüfungen zu senken, ohne dass es zu Einschränkungen bei
der Verkehrssicherheit kommt?
18. Stellt die Reduzierung der praktischen Fahrstunden ein geeignetes Mittel
für die Bundesregierung dar, um die Durchfallquoten der praktischen
Prüfungen zu senken, ohne dass es zu Einschränkungen bei der
Verkehrssicherheit kommt?
19. In welcher Höhe werden die Kosten sinken, wenn die Prüfungszeit für den
Führerschein der Klasse B bei der praktischen Prüfung von 45 min auf
25 min reduziert wird?
20. Welche Argumente sprechen für die deutliche Verkürzung der
Sonderfahrten auf jeweils eine Unterrichtseinheit, wenn laut Unfallstatistik 60
Prozent der Verkehrstoten auf Überlandstraßen zu verzeichnen sind?
21. Sieht die Bundesregierung in der Senkung der Durchfallquoten, durch
eine qualitativ gute Ausbildung, eine entscheidende Stellschraube zur
Kostenreduzierung des Führerscheins, und kann dies sichergestellt
werden, indem Prüfungen erst dann stattfinden, wenn Fahrschülerinnen und
Fahrschüler eine mehr als ausreichende Bestehenschance haben?
22. Welchen Beitrag können digitalisierte Lernstandskontrollen im Laufe der
Führerscheinausbildung leisten, und warum finden sich diese nicht in den
Eckpunkten wieder?
23. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass digitalisierte
Lernstandskontrollen die Kosten der Führerscheinausbildung senken können?
24. Hat die Bundesregierung einen Vergleich zwischen den einzusparenden
Kosten des bürokratischen Wegfalls von Lernstandskontrollen und den
einzusparenden Kosten durch das Bestehen der Prüfungen im Erstversuch
mithilfe von Lernstandskontrollen angestellt?
25. Welchen Nutzen bringen die Simulatoren, und hat die Bundesregierung
berechnet, zu welcher Kostenreduktion die Nutzung von Simulatoren
führt?
26. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus dem Üben am Simulator von
nicht für alle Menschen alltäglichen, aber gefährlichen Situationen, wie
z. B. dem Überholen auf Landstraßen, und inwiefern werden diese bei den
Simulatoren bei der Führerscheinausbildung eingebunden?
27. Wie lautet die Definition der Laienausbildung für die Bundesregierung,
und wann wird das auf das europäische und deutsche Rechtssystem
abgestimmte Konzept veröffentlicht?
28. Wie definiert die Bundesregierung „besonderes Näheverhältnis“, um
Laienausbilder zuzulassen?
29. Wieso weicht die Alkoholgrenze in Höhe von 0,1 Promille während
Übungsfahrten bei Bewerberinnen und Bewerbern der Laienausbildung
von der Alkoholgrenze in Höhe von 0,0 Promille bei
Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern, sogenannten Fahranfängerinnen und
Fahranfängern in den ersten zwei Jahren, voneinander ab?
30. Was muss im Fahrtenprotokoll festgehalten werden, um die
Nachweisansprüche zu erfüllen?
31. Wird das Führen des Fahrtenprotokolls bei der Laienausbildung digital
über eine gesicherte Software erfolgen oder welche anderweitigen
Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zu gewährleisten, dass die
1 000 Pflichtkilometer betrugsfrei absolviert wurden?
32. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn im Rahmen der
Laienausbildung Unfälle, ggf. mit Schwerverletzten oder Todesfolge, entstehen?
33. Mit welchen Versicherungsunternehmen und Versicherungsverbänden hat
die Bundesregierung Gespräche geführt, um über steigende
Versicherungsbeiträge bei Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern zu sprechen,
die sich an der Laienausbildung mit dem eigenen Fahrzeug beteiligen?
34. In welcher Höhe werden die Versicherungsbeiträge für
Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern voraussichtlich ansteigen, die sich an der
Laienausbildung mit dem eigenen Fahrzeug beteiligen?
35. Welche Folgen sieht die Bundesregierung für die Situation auf den
Straßen, wenn ein großer Teil der Ausbildung von manchen Menschen
vorgenommen wird, für die Regelübertretungen (Missachten der
Geschwindigkeitsbegrenzung, Falschparken, zu enges und gefährliches Überholen,
Vorfahrtmissachtung etc.) zum Alltag gehören?
36. Welche Strecken und Straßenabschnitte hält die Bundesregierung bei der
Laienausbildung für geeignet, angesichts zunehmender Nutzungskonflikte
in Ballungsgebieten durch beispielsweise inadäquate Infrastruktur?
37. Welche Regelung sieht die Bundesregierung vor, wenn die
Fahrschullehrkraft den Schritt in die Laienausbildung für zu gefährlich hält, obwohl die
dafür benötigten sechs Unterrichtseinheiten absolviert wurden?
38. Wenn die Laienausbildung ein entscheidender Faktor zur Senkung der
Kosten sein soll, welche Maßnahmen zur Unterstützung sieht die
Bundesregierung für all diejenigen vor, denen keine nahestehenden Personen oder
privaten Fahrzeuge für eine Laienausbildung zur Verfügung stehen?
Berlin, den 4. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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