Schriftliche Frage 21 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Dienstgebäude und Liegenschaften, die von der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt genutzt werden, sind nach Kenntnis der Bunde…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 21 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Dienstgebäude und Liegenschaften, die von der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt genutzt werden, sind nach Kenntnis der Bunde…
Frage 21 (Dr. Irene Mihalic, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele Dienstgebäude und Liegenschaften, die von der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt genutzt werden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung renovierungs- oder sanierungsbedürftig (u. a. ungenügende Dämmung, Schimmel, defekte Heizungen, schlechter Zustand von Sanitäranlagen etc.), und wie hoch ist der Investitionsstau (vgl. www.spiegel.de/panorama/polizeigewer kschaft-gdp-klagt-ueber-heruntergekommene-die nststellen-schimmel-ungeziefer-kaputte-heizunge n-afcb0c0f7-1d22-4325-a8a5-ea2a1430bfd9=)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. August 2025:
Bundespolizei Die Bundespolizei nutzt bundesweit insgesamt 599 Liegenschaften (Stand: Januar 2025). Die von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften werden entweder bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM) angemietet oder im Anwendungsbereich von § 62 Absatz 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) von den unterstützungspflichtigen Verkehrsbetreibern (Flughafen- und Seehafenbetreiber sowie insbesondere der Deutschen Bahn AG – DB AG) zur Nutzung überlassen. Bei den Liegenschaften im ELM ist zwischen der Anmietung bundeseigener Liegenschaften und den sog. Drittanmietungen zu unterscheiden, bei denen die BImA Liegenschaften eines Dritten an- und an die Bundespolizei weitervermietet. Dementsprechend sind auch die Verantwortlichkeiten für den Zustand der Liegenschaften verteilt. Der Zustand der von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften ist unterschiedlich, wird aber im Mittel als für die Zwecke der Bundespolizei hinreichend bewertet. Eine zentrale statistische Erfassung der Liegenschaften, die renovierungs- oder sanierungsbedürftig sind, erfolgt nicht. Defizitäre Zustände einzelner Liegenschaften sind bekannt. Die Beseitigung der Mängel wird von der Bundespolizei – im Rahmen der (auch rechtlich) vorhandenen Möglichkeiten – bei den jeweiligen Eigentümern der von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften eingefordert. Für die Liegenschaften im ELM obliegt die Beauftragung bzw. Durchführung erforderlicher Baumaßnahmen der BImA. Der in einer Liegenschaft anstehende Baubedarf wird in jährlichen Begehungen festgestellt und dokumentiert (Baubedarfsdokumentation nach Abschnitt С Ziffer 2 Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes – RBBau). Dabei wird neben dem Renovierungs- und Sanierungsbedarf, der sich aus der Nutzung einer Liegenschaft durch die Bundespolizei ergibt, auch etwaiger eigentümerinitiierter Bedarf erfasst, beispielsweise der Bedarf an energetischen Sanierungen zur Umsetzung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Die BImA verfolgt für ihren Gebäudebestand eine sog. integrierte zustandsorientierte Instandhaltungsstrategie. Auch bei den nach § 62 BPolG überlassenen Liegenschaften erfolgt auf Ortsebene eine Analyse und Bewertung des baulichen Zustands der Liegenschaften. Die Umsetzung der dabei festgestellten Renovierungs- und Sanierungsbedarfe wird zwischen den Geschäftsbereichsbehörden der Bundespolizei und den jeweiligen Eigentümern abgestimmt. Eine exakte Bezifferung des insgesamt bestehenden Investitionsstaus ist wegen der verschiedenen Unterbringungskonstellationen (BImA, DB AG, Flughafen- und Seehafenbetreiber) und der daraus resultierenden Verantwortlichkeiten kurz- und mittelfristig nicht ohne weiteres möglich. Für die nicht über die Miete im ELM (Titel 518 02) oder über Selbstkosten (Titel 671 04) zu (re)finanzierende baulichen Maßnahmen sind gemäß den Eckwerten für den Haushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 im Haushalt der Bundespolizei jedenfalls folgende Haushaltsmittel (in Euro) vorgesehen: Titel 2026 2027 2028 2029 519 01 Bauunterhalt 6.030.000 6.030.000 6.030.000 6.030.000 711 01 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 15.912.000 16.072.000 17.472.000 16.872.000 712 01 Baumaßnahmen von mehr als 6 Mio. Euro im Einzelfall 6.660.000 6.400.000 3.200.000 13.600.000 Die vorgenannten Mittel spiegeln nicht den insgesamt bestehenden Investitionsstau in von der Bundespolizei genutzten Dienstgebäuden und Liegenschaften wider. Bundeskriminalamt (BKA) Die vom BKA genutzten Liegenschaften werden bei der BImA im Rahmen des ELM angemietet. Bei den Liegenschaften im ELM ist zwischen der Anmietung bundeseigener Liegenschaften und den sog. Drittanmietungen zu unterscheiden, bei denen die BImA Liegenschaften eines Dritten an- und an das BKA weitervermietet. Dementsprechend sind auch die Verantwortlichkeiten für den Zustand der Liegenschaften verteilt. Der Zustand der vom BKA genutzten Liegenschaften ist unterschiedlich. Drittanmietungen, teilweise auch Interimsanmietungen für Bau- und Sanierungsmaßnahmen der BImA genutzt, werden vorwiegend mit gut bewertet. Für die Liegenschaften im ELM obliegt die Beauftragung bzw. Durchführung erforderlicher Baumaßnahmen der BImA. Der in einer Liegenschaft anstehende Baubedarf wird in jährlichen Begehungen festgestellt und dokumentiert (Baubedarfsdokumentation nach Abschnitt C Ziffer 2 RBBau). Dabei wird neben dem Renovierungs- und Sanierungsbedarf, der sich aus der Nutzung einer Liegenschaft durch das BKA ergibt, auch etwaiger eigentümerinitiierter Bedarf erfasst, beispielsweise der Bedarf an energetischen Sanierungen zur Umsetzung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Die BImA verfolgt für ihren Gebäudebestand eine sog. integrierte zustandsorientierte Instandhaltungsstrategie. Defizitäre Zustände einzelner Liegenschaften sind daher bekannt. An allen Standorten hat der Bauherr BImA auf Grundlage der interdisziplinären Bedarfsplanung sowohl Neubau- sowie Sanierungsmaßnahmen initiiert. Vor dem Hintergrund der anhängigen Maßnahmen kann von Seiten des Nutzers BKA kein Investitionsstau beziffert werden.
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