Schriftliche Frage 27 von Steffen Janich (AfD): Trifft es nach der Einschätzung der Bundesregierung zu, dass etwa ein Drittel aller Dienststellen der Bundespolizei erhebliche bauliche Mäng…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 27 von Steffen Janich (AfD): Trifft es nach der Einschätzung der Bundesregierung zu, dass etwa ein Drittel aller Dienststellen der Bundespolizei erhebliche bauliche Mäng…
Frage 27 (Steffen Janich, AfD):
Trifft es nach der Einschätzung der Bundesregierung zu, dass etwa ein Drittel aller Dienststellen der Bundespolizei erhebliche bauliche Mängel aufweist oder marode ist, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen hiergegen zu ergreifen (www.mopo.de/news/panorama/gew erkschaft-der-polizei-klagt-viele-wachen-mar ode/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juni 2026:
Die Bundespolizei (BPol) nutzt mit Stand von 1. Januar 2026 insgesamt 602 Liegenschaften. Die von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften werden entweder bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM) oder über die BImA bei Dritteigentümern angemietet. Im Anwendungsbereich des § 62 Absatz 3 des Bundespolizeigesetzes werden der BPoL Unterbringungsflächen auf Selbstkostenbasis zur Nutzung unmittelbar von den unterstützungspflichtigen Verkehrsbetreibern überlassen. Das sind die See- und Flughafenbetreiber sowie insbesondere die Deutsche Bahn AG (DB AG). Unter den 602 genutzten Liegenschaften finden sich sämtliche Kategorien von Gebäuden, vom Neubau über den sanierten Altbau bis hin zu Bestandsliegenschaften aus unterschiedlichen Baujahren mit jeweils unterschiedlicher Instandhaltungsqualität. Die Eigentümer führen fortlaufend Instandsetzungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Immobilienbestand durch. Dabei kann es immer wieder auch zu Verzögerungen an einzelnen Standorten kommen. Eine systematische statistische Erfassung sämtlicher erforderlicher Instandhaltungs- oder Sanierungserfordernisse der jeweiligen Eigentümer führt die Bundespolizei als Nutzerin nicht. Zur Methodik der Erhebung der durch die GdP genannten Größenordnung zum baulichen Zustand von „Dienststellen der BPoL“ liegen der Bundesregierung keine weitergehenden Informationen vor. Der von der Bundespolizei als Mieterin/Nutzerin gegenüber den jeweiligen Eigentümern vor Ort vorgetragene liegenschaftliche Handlungsbedarf wird mit den jeweiligen Eigentümern vor Ort fortlaufend abgearbeitet.
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