Schriftliche Frage 8 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Hat das Bundesministerium des Innern zu der Demonstration im befriedeten Bezirk des Deutschen Bundestages anlässlich des ARD- Interviews mit…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 8 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Hat das Bundesministerium des Innern zu der Demonstration im befriedeten Bezirk des Deutschen Bundestages anlässlich des ARD- Interviews mit…
Frage 8 (Dr. Gottfried Curio, AfD):
Hat das Bundesministerium des Innern zu der Demonstration im befriedeten Bezirk des Deutschen Bundestages anlässlich des ARD- Interviews mit der AfD-Vorsitzenden Dr. Alice Weidel am 20. Juli 2025 eine Zulassung gemäß § 3 Absatz 2 des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes erteilt, und wie wird mit Blick auf eine stattfindende Demonstration geprüft (vor Ort und gegebenenfalls auch nachträglich), ob eine notwendige Zulassung erteilt wurde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. August 2025:
Zu der betreffenden Veranstaltung lag dem Bundesministerium des Innern kein Antrag nach dem Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG) vor. Dementsprechend konnte hier keine Prüfung erfolgen bzw. kein Bescheid erteilt werden. Des Weiteren ergibt sich aus § 3 Absatz 3 BefBezG, dass für Versammlungen in Berlin das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin gilt und öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge parallel bei der Versammlungsbehörde Berlin zur Prüfung und Genehmigung angemeldet werden müssen.
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