Schriftliche Frage 26 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Ist es aus Sicht der Bundesregierung durch das Handeln der Berliner Polizei im Zusammenhang mit der Demonstration gegen das Interview der AR…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 26 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Ist es aus Sicht der Bundesregierung durch das Handeln der Berliner Polizei im Zusammenhang mit der Demonstration gegen das Interview der AR…
Frage 26 (Dr. Gottfried Curio, AfD):
Ist es aus Sicht der Bundesregierung durch das Handeln der Berliner Polizei im Zusammenhang mit der Demonstration gegen das Interview der ARD mit der Vorsitzenden der AfD, Dr. Alice Weidel, am 20. Juli 2025 im befriedeten Bezirk des Deutschen Bundestages zu einer Verletzung der Rechte der Bundesregierung nach dem Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG), insbesondere § 3 Absatz 2 BefBezG, der dem Bundesministerium des Innern die Zuständigkeit für die Zulassung zuweist, gekommen, und wenn ja, in welcher Weise, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. August 2025:
Nein. Nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes vom 8. Dezember 2008 werden die in den Ländern Berlin und Baden-Württemberg jeweils geltenden versammlungsrechtlichen Vorschriften nicht berührt. Danach war die Polizei Berlin als Versammlungsbehörde des Landes Berlin für versammlungsrechtliche Maßnahmen im Hinblick auf die in Ihrer Frage erwähnte Demonstration unbeschadet dessen zuständig, dass sie im befriedeten Bezirk für den Deutschen Bundestag stattfand.
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