Schriftliche Frage 72 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile verschiedener Bauherrengruppen bei den Genehmigungen für den sozialen Wohnungsb…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 72 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile verschiedener Bauherrengruppen bei den Genehmigungen für den sozialen Wohnungsb…
Frage 72 (Hanna Steinmüller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile verschiedener Bauherrengruppen bei den Genehmigungen für den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2020 bis 2024 verändert (bitte nach öffentlich, privat, genossenschaftlich, kirchlich und gemeinnützig aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 20. August 2025:
Den untenstehenden Tabellen ist zu entnehmen, wie sich die Anteile der Bauherrengruppen bei der Förderung von Neubau und Modernisierungen im Mietwohnungsbereich in den Jahren 2020 bis 2024 entwickelt haben. Eine weitere Differenzierung der Kategorie „sonstige Bauherren“ liegt der Bundesregierung nicht vor. Es handelt sich aber zum Beispiel um soziale Träger, Stiftungen oder Kirchengemeinden. Insgesamt wird der soziale Wohnungsbau in Deutschland von einer breiten Investorenschaft getragen. Bemerkenswert ist dabei insbesondere der deutliche Anstieg des Anteils der privaten Bauherren bei der Neubauförderung, der zeigt, dass die massiv erhöhte bundesseitige Unterstützung es den Ländern ermöglicht hat, die Attraktivität ihrer Förderprogramme trotz gestiegener Zinsen und Baukosten zu steigern. Der soziale Wohnungsbau hat sich damit als Stabilitätsanker in Zeiten schwieriger wohnungspolitischer Rahmenbedingungen erwiesen. Dagegen bedeuten die spiegelbildlich sinkenden Anteile der anderen Bauherrengruppen aufgrund der insgesamt gestiegenen Anzahl an Förderbewilligungen nicht, dass deren Engagement bei der Neubauförderung abgenommen hat. Bei der Modernisierung sind insbesondere kommunale und öffentliche Unternehmen sowie Genossenschaften aktiv. Tabelle: Neubau von Mietwohnungen Jahr kommunale und öffentliche Unternehmen Genossenschaften private Bauherren sonstige Bauherren 2020 54 % 10 % 27 % 9 % 2021 45 % 13 % 31 % 11 % 2022 44 % 9 % 36 % 11 % 2023 42 % 9 % 39 % 10 % 2024 38 % 8 % 46 % 8 % Datenbasis: Angaben der Länder Tabelle: Modernisierung von Mietwohnungen Jahr kommunale und öffentliche Unternehmen Genossenschaften private Bauherren sonstige Bauherren 2020 50 % 32 % 9 % 9 % 2021 52 % 30 % 11 % 7 % 2022 65 % 16 % 10 % 9 % 2023 43 % 30 % 8 % 19 % 2024 30 % 33 % 8 % 29 % Datenbasis: Angaben der Länder
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