Förderung des Bundes für gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbau
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Förderung des Bundes für gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbau
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4553
21. Wahlperiode 05.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Dr. Alaa Alhamwi, Sylvia Rietenberg,
Kassem Taher Saleh, Mayra Vriesema, Julian Joswig, Lisa Paus, Julia
Schneider, Timon Dzienus, Karoline Otte, Katrin Uhlig, Claudia Müller und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Förderung des Bundes für gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbau
In Deutschland gibt es nur noch 1 Million soziale oder gemeinnützige
Wohnungen. Zugleich haben aktuell etwa 11 Millionen Haushalte einen Anspruch auf
eine vergünstigte Wohnung (Pestel-Institut, 2026). Dieser Mismatch ist einer
der Gründe für die anhaltende Krise auf unseren Wohnungsmärkten. Die große
Lücke in der Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum ist aus
Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auf mehrere Fehlentwicklungen
zurückzuführen: Erstens wurde mit der Abschaffung der Wohngemeinnützigkeit
1990 ein großer Teil des Wohnungsbestands aus der Mietpreisbindung
entlassen (Kuhnert, Leps, 2017). Zweitens haben zur Jahrtausendwende viele
Kommunen ihre Wohnungsbestände an private Investoren verkauft und damit an
direktem Einfluss auf die lokalen Wohnungsmärkte verloren (Bundesinstitut für
Bau-, Stadt- und Raumforschung [BBSR], 2011). Drittens sieht die soziale
Wohnraumförderung keine dauerhafte Sozialbindung vor. Dies führt dazu, dass
das Segment der Sozialwohnungen seit Jahren immer kleiner wird (Statista,
2025).
Zwar wurden die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in den
vergangenen Jahren immer weiter aufgestockt. Die erhoffte „“Trendwende“
blieb bisher jedoch aus. Die Erhöhung der Bundesmittel auf mehr als das
Dreifache führte nur zu einer Steigerung der geförderten Sozialwohnungen um
32 Prozent (Pestel-Institut, 2026). Die absolute Zahl der Sozialwohnungen
sinkt weiter. Zugleich werden mittlerweile fast die Hälfte der geförderten
Wohnungen von privaten Wohnungsunternehmen gebaut, während der Anteil der
kommunalen Wohnungsunternehmen seit 2020 von 54 auf nur noch 38 Prozent
gefallen ist. Ein Lichtblick war die Wiedereinführung der
Wohngemeinnützigkeit zum 1. Januar 2025. Es ist jedoch bisher unklar, welche Reichweite die
Regelung in ihrem ersten Jahr entfalten konnte. Zudem hat die
Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten
Investitionszuschüsse noch nicht eingeführt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung, einen Investitionszuschuss für die
Wohngemeinnützigkeit einzuführen, wenn ja, bis wann, in welcher Höhe, auf
welcher Rechtsgrundlage, und wenn nein, warum nicht?
2. Plant die Bundesregierung, eine Wechsel- bzw. Eintrittszulage für
gemeinnützige Wohnungsunternehmen einzuführen, um bereits existierende
Bestände in die Wohngemeinnützigkeit zu überführen, wenn ja, bis wann, in
welcher Höhe, auf welcher Rechtsgrundlage, und wenn nein, warum
nicht?
3. Welche weiteren Fördermöglichkeiten für gemeinnützige
Wohnungsunternehmen plant die Bundesregierung?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Unternehmen von
der neu geschaffenen Regelung der Wohngemeinnützigkeit in § 52
Absatz 2 Nummer 27 der Abgabenordnung (AO) Gebrauch gemacht haben,
wenn ja, um wie viele Unternehmen handelt es sich, wie viele
Wohneinheiten werden von diesen vergünstigt vermietet (bitte bundesweit sowie je
Bundesland aufschlüsseln), und wenn nein, plant die Bundesregierung,
diese Zahlen in Zukunft zu erheben?
5. Bis wann plant die Bundesregierung, die Ergebnisse aus den Praxis-
Checks zur Wohngemeinnützigkeit zu veröffentlichen?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Grenze, ab der nach
§ 53 Absatz 1 Nummer 2 AO das Vermögen eines Haushalts zur
nachhaltigen Verbesserung des Unterhalts ausreicht und dieser damit nicht im
Rahmen der Mildtätigkeit unterstützt werden kann?
7. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung unter Berücksichtigung
der geltenden Einkommens- und Vermögensbegrenzungen für die
Mildtätigkeit nach § 53 AO der Anteil an möglichen Berechtigten an der
Gesamtbevölkerung für den Bezug einer gemeinnützigen Wohnung?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Abstand der
Miethöhe zur ortsüblichen Vergleichsmiete in der vergünstigten Vermietung bei
gemeinnützigen Wohnungsunternehmen im Durchschnitt?
9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gemeinnützige
Wohnungsunternehmen, die bei der Miethöhe nicht auf die Regelung zurückgreifen,
unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermieten, sondern eine
Kostenmiete, die die tatsächlichen Aufwendungen einschließlich der
regulären Absetzung für Abnutzung deckt und keinen Gewinnaufschlag
enthält, ansetzen, wie dies in der Gesetzesbegründung ermöglicht wird, und
wenn ja, welche Miethöhen werden hier im Durchschnitt vereinbart?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit einer vergünstigten
Abgabe von Grundstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) an gemeinnützige Wohnungsunternehmen, wenn nein, warum
nicht, und wenn ja, ab wann?
11. Plant die Bundesregierung, die Bauleistungen gemeinnütziger
Wohnungsunternehmen von der Umsatzsteuer zu befreien oder einen reduzierten
Umsatzsteuersatz anzubieten, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, ab
wann?
12. Plant die Bundesregierung, auch die vergünstigte Vermietung an
Stadtteilzentren und soziale Träger als Teil der ideellen Zweckverwirklichung für
die gemeinnützige Vermietung nach § 52 Absatz 2 Nummer 27 AO zu
ermöglichen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, ab wann?
13. Plant die Bundesregierung, ein Beratungsangebot für Baugruppen oder
Bauträger anzubieten, die sich für den gemeinnützigen Wohnungsbau
interessieren, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, ab wann?
14. Plant die Bundesregierung, eine Evaluation der neu eingeführten
Regelung nach § 52 Absatz 2 Nummer 27 AO („Wohngemeinnützigkeit“)
durchzuführen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, bis wann?
15. Wie viele Haushalte sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
berechtigt, eine Sozialwohnung zu beziehen (bitte bundesweit sowie je
Bundesland aufschlüsseln)?
16. Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Jahr 2025 neu gefördert
(bitte bundesweit sowie je Bundesland aufschlüsseln)?
17. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil
verschiedener Bindungsdauern im sozialen Wohnungsbau in den Förderjahren 2024
und 2025 (bitte nach Bindungsdauern von <20, 25, 30, 35, 40, >40 Jahren
aufschlüsseln)?
18. Wie viele Sozialwohnungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren von 2026 bis 2030 aus der Sozialbindung fallen (bitte je
Jahr und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den energetischen
Zustand des preisgebundenen Wohnraums, und wie ist dieser im Vergleich
zum freifinanzierten Wohnraum einzuschätzen?
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Heiztechnologien
im preisgebundenen Wohnraum, und wie ist das Verhältnis von
erneuerbaren zu fossilen Heiztechnologien im Vergleich zum freifinanzierten
Wohnraum einzuschätzen?
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Sanierungstätigkeiten verschiedener Eigentümerinnen- und Eigentümergruppen bezüglich
Sanierungsrate, Sanierungstiefe und Auswirkungen auf die Miethöhe
(bitte jeweils nach öffentlichen, gemeinnützigen, genossenschaftlichen
und privaten Eigentümerinnen und Eigentümern aufschlüsseln)?
22. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil für
Modernisierungen an der sozialen Wohnraumförderung im Vergleich zum
Neubau in den Jahren von 2020 bis 2025 (bitte nach Jahr und
Fördergegenstand aufschlüsseln)?
23. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Bindungsfristen im
sozialen Wohnungsbau auf mindestens 50 Jahre festzulegen?
24. Hat die Bundesregierung geprüft, ob öffentliche und gemeinnützige
Wohnungsunternehmen bei der Vergabe von Mitteln der sozialen
Wohnraumförderung gegenüber privaten Unternehmen bevorzugt werden können,
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Ergebnisse hat diese
Prüfung ergeben?
25. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die aktuelle Lücke
zwischen Angebot und Nachfrage bei Sozialwohnungen zu schließen?
26. Plant die Bundesregierung, die Geltungsdauer der
Verwaltungsvereinbarungen im sozialen Wohnungsbau in Zukunft auf zwei Jahre zu
verlängern, wie dies im Evaluationsbericht der Bundesfinanzhilfen für den
sozialen Wohnungsbau vorgeschlagen wird (BBSR, 2025), wenn nein, warum
nicht, und wenn ja, ab wann?
27. Plant die Bundesregierung, das Berichtswesen für den sozialen
Wohnungsbau qualitativ zu verbessern, insbesondere um eine Prognose des
Bindungsstands, wie dies im Evaluationsbericht der Bundesfinanzhilfen
für den sozialen Wohnungsbau vorgeschlagen wird (BBSR, 2025), wenn
nein, warum nicht, und wenn ja, ab wann?
28. Plant die Bundesregierung Forschungsvorhaben zur Frage der
Auswirkung des Endes der Bindung auf Miethöhe und Belegung einer ehemals
gebundenen Mietwohnung, wie dies im Evaluationsbericht der
Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau empfohlen wird (BBSR,
2025), wenn nein, warum nicht, und wenn ja, ab wann?
29. Plant die Bundesregierung, Forschungsvorhaben für eine bessere
empirische Grundlage zur Frage von Fehlbelegungen im sozialen Wohnungsbau
in Auftrag zu geben, wie dies im Evaluationsbericht der
Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau empfohlen wird (BBSR, 2025),
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, ab wann ist mit Ergebnissen zu
rechnen?
30. Hat die Bundesregierung Pläne, um noch gezielter dort die energetische
Sanierung anzureizen, wo besonders viele vulnerable Menschen leben, um
die Bewohnerinnen und Bewohner vor einem Anstieg der Warmmiete zu
schützen, und welche Rolle können dabei nach Ansicht der
Bundesregierung die soziale Wohnraumförderung und die Wohngemeinnützigkeit
spielen?
31. Hat die Bundesregierung Pläne, um noch gezielter den Heizungstausch
anzureizen, wo besonders viele vulnerable Menschen leben (z. B. im
preisgebundenen Wohnraum), um die Bewohnerinnen und Bewohner vor
erhöhten Heizkosten zu schützen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
Berlin, den 4. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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