Aktuelle Mittelverwendung aus dem Bundeshaushalt zur Unterstützung des Erwerbs von Wohnraum von Wohnungsbaugenossenschaften im Kontext der Bekämpfung teilweise hoher Leerstandsquoten von genossenschaftlichem Wohnen im ländlichen Raum (Antwort zu Drs. 21/7046)
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Aktuelle Mittelverwendung aus dem Bundeshaushalt zur Unterstützung des Erwerbs von Wohnraum von Wohnungsbaugenossenschaften im Kontext der Bekämpfung teilweise hoher Leerstandsquoten von genossenschaftlichem Wohnen im ländlichen Raum (Antwort zu Drs. 21/7046)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7231
21. Wahlperiode 20.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Ladzinski, Dr. Michael
Espendiller, Marcus Bühl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7046 –
Aktuelle Mittelverwendung aus dem Bundeshaushalt zur Unterstützung des
Erwerbs von Wohnraum von Wohnungsbaugenossenschaften im Kontext der
Bekämpfung teilweise hoher Leerstandsquoten von genossenschaftlichem
Wohnen im ländlichen Raum
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit Titel 661 01 im Einzelplan 25 des Bundeshaushaltes unterstützt die
Bundesregierung die „Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer
bestehenden Wohnungsgenossenschaft“ (www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpers
onen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-
Genossenschaftsanteile-(134)). Gleichzeitig verursacht der hohe Bestand an
Leerwohnungen bei Wohnungsbaugenossenschaften (WBG; gleichbedeutend
mit Wohnungsgenossenschaft, Wohnungsverein, Bauverein,
Wohnbaugenossenschaft, Siedlungsgenossenschaft, Baugenossenschaft und Ähnliche) in
einigen Teilen der Bundesrepublik Deutschland hohe Kosten für den Erhalt und
Betrieb, wodurch sich die finanziellen Handlungsspielräume zur Aufwertung
von Wohnumfeldern reduziert und bestehende Genossenschaften in ihrer
Existenz gefährdet (Quellen siehe weiter unten). Die dadurch wiederum
entstehende, sinkende Wohnzufriedenheit befördert bei den betroffenen
Genossenschaften dann wiederum einen weiteren Wegzug und verstärkt den problematischen
Leerstand nochmals (ebd.).
Insbesondere die in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen existierenden
Wohnungsbaugenossenschaften verwalten in aller Regel ehemaligen DDR-Wohnungsbestand
mit sehr hoher Siedlungsdichte. Durch verschiedene Gesellschaftseffekte stieg
in den letzten Jahren die Leerstandsquote an und bleibt auf einem hohen
Niveau.
Beispielsweise hat die Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft
Meerane mbH für 2020 eine Leerstandsquote von 22,93 Prozent angegeben
(www.mewobau.de/wp-content/uploads/2022/03/Meerane-46-August-202
1.pdf). Auch bei zahlreichen weiteren Wohnungsbaugenossenschaften in
ländlichen Regionen zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Um Wohnqualität zu
erhalten, sehen sich Wohnungsgenossenschaften gezwungen, leerstehende
Wohngebäude zurückzubauen. Hierfür wurden durch einige Bundesländer
Fördermittel zur Unterstützung bereitgestellt, beispielsweise FRL Rückbau
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 20. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Wohngebäude des Freistaats Sachsen, wo derzeit ein Antragsstopp verhängt
worden ist (www.sab.sachsen.de/rückbau-wohngebäude-frl-rüwo-).
Angesichts dieser nach Ansicht der Fragesteller gegensätzlichen
Entwicklungen, erheblicher Leerstand bei den etablierten Wohnungsgenossenschaften
einerseits und erhebliche Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen
anderseits, ergeben sich Fragen nach dem zweckmäßigen Einsatz der im
Haushalt eingestellten Mittel.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung schätzt das Engagement der Wohnungsgenossenschaften.
Sie sind eine wichtige Säule auf dem deutschen Wohnungsmarkt und bieten
langfristigen, sicheren und bezahlbaren Wohnraum.
Regionale Wohnungsmärkte stellen in ihrer Heterogenität nicht nur
Wohnungsgenossenschaften vor große – auch wirtschaftliche – Herausforderungen. In den
ostdeutschen Ländern liegt die Leerstandsquote insgesamt höher als in den
meisten westlichen Bundesländern. Der Zensus 2022 zeigt, dass in den meisten
Bundesländern die Leerstandsquoten in Genossenschaften dagegen unter dem
Bundesdurchschnitt und dem jeweiligen Landesdurchschnitt liegen, zumeist
auch unter den im Zensus erfassten durchschnittlichen Leerständen bei privaten
Eigentümern, in Wohnungseigentümergemeinschaften und bei Kommunen
beziehungsweise kommunalen Wohnungsunternehmen. Nur in Brandenburg,
Sachsen-Anhalt und Thüringen liegt die Leerstandsquote der Genossenschaften
geringfügig über der auf Basis der Zensus-Daten 2022 errechneten gesamten
Leerstandsquote des Landes.
Die Bunderegierung unterstützt gezielt den Erwerb von
Genossenschaftsanteilen durch Privatpersonen mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen.
Dies erleichtert den Zugang für potenzielle Mitglieder zu dauerhaft
bezahlbarem Wohnen. Seit Programmstart im Jahr 2022 bis 31. Juni 2026 wurden
1.514 Kredite mit einem Gesamtvolumen von über 109,3 Mio. Euro vergeben.
Das beliebte Programm setzt spürbare Anreize besonders zur Neugründung von
Wohnungsgenossenschaften, hebt aber auch Potenziale für
Bestandserweiterungen (Neubau und Nachverdichtung) beziehungsweise zur Durchführung von
Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Circa 77 Prozent der
bisherigen Bewilligungen wurden für den Neubau gewährt. Die Bedeutung für die
Bestandsentwicklung ist im Verlauf deutlich gestiegen: Circa 23 Prozent der
Bewilligungen werden inzwischen für Bestandsinvestitionen gewährt.
1. Wie stellt sich der aktuelle Mittelabfluss beim Haushaltstitel 661 01 im
Einzelplan 25 für das Haushaltsjahr 2026 dar?
Im Haushaltsjahr 2026 sind beim Haushaltstitel 661 01 bisher
1.934.007,88 Euro an Kassenmitteln abgeflossen. Mit Stand 30. Juni 2026
wurden darüber hinaus 10.090.000,00 Euro der Verpflichtungsermächtigung
gebunden. Die Verpflichtungsermächtigung des Programmjahres 2026 wird damit
voraussichtlich vollständig durch neue Kreditzusagen gebunden werden.
Haushaltsmaßnahmen und damit einhergehende Programmstopps in den
vergangenen Jahren führen dazu, dass die Kassenmittel des Haushaltsjahres 2026 nicht
vollständig abfließen werden.
2. In wie vielen Fällen wurde der Erwerb von Genossenschaftsanteilen im
Haushaltsjahr 2025 und bis dato im Haushaltsjahr 2026 gefördert, und wie
teilen sich diese Förderzusagen auf die Bundesländer auf (bitte
tabellarisch darstellen)?
2025 2026 (bis 30.06.2026)
Anzahl Mio. Euro In % Anzahl Mio. Euro In %
Baden-
Württemberg
39 3,2 11,2 42 4,7 20,3
Bayern 164 13,2 45,7 97 7,4 31,5
Berlin 30 1,7 6,1 7 0,4 1,8
Brandenburg 22 1,9 5,9 8 0,8 3,2
Bremen 1 0,1 0,4 2 0,2 0,8
Hamburg 8 0,2 0,8 4 0,2 0,6
Hessen 29 2,5 8,3 28 2,7 11,4
Mecklenburg-
Vorpommern
14 0,8 2,8 18 1,5 6,5
Niedersachsen
7 0,5 1,9 26 1,7 7,1
Nordrhein-
Westfalen
44 3,1 10,4 32 2 8,5
Rheinland-
Pfalz
18 1 3,6 2 0,2 0,8
Sachsen-
Anhalt
0 0 0,0 6 0,6 2,6
Schleswig-
Holstein
14 0,8 2,6 16 1,1 4,6
Thüringen 0 0 0,0 1 0,1 0,2
Gesamt 390 28,8 100 289 23,4 100
Im Saarland und in Sachsen gibt es keine Förderzusagen im Berichtszeitraum.
3. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Anzahl und Kosten für den
Betrieb und Erhalt leerstehender Wohnungen von
Wohnungsbaugenossenschaften in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 (bitte tabellarische
Übersicht nach Jahren und Bundesländern aufgliedern)?
Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Leerstandsquote von
Wohnungen der Wohnungsbaugenossenschaften seit 2022 in den
Bundesländern entwickelt (bitte tabellarische Übersicht nach Jahren und
Bundesländern aufgliedern)?
Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
5. Gibt es von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung
von den Ländern entwickelte und unterstützte Konzepte oder Projekte, die
zu einer finanziellen Entlastung oder zur Unterstützung von
Rückbaumaßnahmen von Wohnobjekten durch Wohnungsbaugenossenschaften in den
Bundesländern beitragen?
6. Gibt es von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung
von den betroffenen Ländern derzeit nutzbare Förderprogramme für den
ganzen oder teilweisen Rückbau von Wohnraum, um die Unterhaltskosten
von leerstehendem Wohnraum bei den Wohnungsbaugenossenschaften zu
senken, wenn ja, welche, und mit welchem finanziellen Volumen?
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um
Wohnungsgenossenschaften, welche von erheblichem Leerstand betroffen sind,
bei der Aufwertung des Wohnumfeldes bzw. beim Rückbau von
Wohnungen zu unterstützen?
Die Fragen 5, 6 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung stellt mit einer schrittweisen Erhöhung der
Städtebauförderung bis 2029 auf 1,6 Mrd. Euro jährlich Investitionshilfen zur Unterstützung
der Bundesländer und Kommunen für die Beseitigung städtebaulicher
Missstände bereit. In diesem Rahmen werden insbesondere, auch zur Stärkung der
Handlungsfähigkeit ostdeutscher Wohnungsgenossenschaften, die für die
ostdeutschen Länder geltenden besonderen Förderbedingungen im Programm
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ fortgesetzt. Hier werden drei
Programmbereiche ohne kommunalen Eigenanteil gefördert: die Sanierung und
Sicherung von Altbauten sowie der Erwerb von Altbauten durch Städte und
Gemeinden zur Sanierung und Sicherung, die Rückführung städtischer
Infrastruktur sowie der Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten
Wohngebäuden. In der Rückbauförderung werden durch die Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung 2026/27 die gestiegenen Kosten berücksichtigt und die
Förderung auf bis zu 140 Euro pro m² Wohnfläche rückgebauter Wohnfläche
erhöht (50 Prozent Bund, 50 Prozent Land). Die Förderung von
Wohnumfeldmaßnahmen zur städtebaulichen Aufwertung sind in allen Programmen der
Städtebauförderung förderfähig.
7. Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen, den Förderzweck des
KfW-Förderprogramms (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau)
„Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden
Wohnungsgenossenschaft“ dahingehend anzupassen, dass damit auch Maßnahmen
gefördert werden können, die der betriebswirtschaftlichen Optimierung von
Wohnungsgenossenschaften dienlich sind, beispielsweise durch die
Förderung von Rückbauvorhaben zur Optimierung des Wohnungsbestandes
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Gefördert wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, die zum Bezug einer
Wohnung erforderlich sind. Das Programm setzt Impulse für Neubau und
Verbesserung der Bestände. Die Optimierung der Bestände im Sinne von
Sanierungen, Modernisierungen und Verdichtung ist möglich. Ein Rückbau von
Wohnungen widerspricht den Programmzielen.
Das Programm ist ein Angebot, das den Herausforderungen in
unterschiedlichen Teilmärkten gerecht wird und bei entsprechender Anteilspolitik auch von
Mitgliedern von Bestandsgenossenschaften etwa für den bedarfsgerechten
Umbau genutzt werden kann.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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