Sozialer und gemeinnütziger Wohnungsbau (Antwort zu Drs. 21/6842)
Text
Sozialer und gemeinnütziger Wohnungsbau (Antwort zu Drs. 21/6842)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7212
21. Wahlperiode 17.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Luigi Pantisano,
Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6842 –
Sozialer und gemeinnütziger Wohnungsbau
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Pestel Institut stellte 2025 in seiner Studie im Auftrag des
Verbändebündnisses „Soziales Wohnen“ einen Fehlbedarf von 1,4 Millionen Wohnungen in
Deutschland fest, bei denen es sich laut Bündnis „fast ausschließlich [um]
bezahlbare Wohnungen und vor allem auch Sozialwohnungen“ handelt
(Pressemitteilung: https://igbau.de/Binaries/Binary22519/2026-PM-02-Sozial-Dram
a-auf-dem-Wohnungsmarkt.pdf; Studie: https://igbau.de/Binaries/Binary2252
1/Studie-Sozialer-Wohn-Monitor-2026.pdf).
Ende der 1980er-Jahre gab es noch knapp unter 4 Millionen
Sozialwohnungen. Seitdem schrumpft der Bestand stetig. Während der Regierungszeit von
Bundeskanzler Olaf Scholz fielen 72 509 Sozialwohnungen aus der Bindung.
Im Ergebnis ist die Zahl der Sozialwohnungen während zwei Jahren Ampel
um 30 000 auf 1 072 266 gesunken. Zwar wurden die Mittel des Bundes für
den sozialen Wohnungsbau zuletzt erhöht. Dass weiter mehr
Sozialwohnungen aus der Bindung fallen als neue hinzukommen, zeigt, dass die Mittel noch
immer nicht ausreichen (Bundestagsdrucksache 21/3513).
Neben dem Problem des Fördervolumens besteht, wurde aus mehreren
Bundesländern zudem zuletzt von einer Überzeichnung der vorhandenen Mittel
berichtet. Bereits bewilligte und geplante Projekte mussten dadurch kurzfristig
auf Eis gelegt werden, weil die notwendigen nächsten Tranchen nicht
bereitgestellt werden konnten (www.br.de/nachrichten/bayern/stopp-bei-bezahlbare
m-wohnraum-foerdertoepfe-sind-leer; www.nordkurier.de/regional/brandenbu
rg/wohnraumfoerderung-ueberzeichnet-3935933). Dadurch wird der
notwendige Ausbau bezahlbarer Wohnungen zusätzlich verlangsamt.
Neben der Wohnungsbauförderung existieren weitere Instrumente, bezahlbare
Wohnungen zu schaffen und deren Bezahlbarkeit langfristig zu sichern. Dazu
gehören öffentliche und gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen,
rechtlich flankiert durch die Möglichkeiten einer Wohngemeinnützigkeit.
Letztere wurde 2024 über die Minimallösung in die Abgabenordnung
eingeführt. Allerdings sind die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
vereinbarten flankierenden Investitionsmittel weiterhin nicht hinterlegt und
auch sonst konnte die Bundesregierung keine Bilanz seit Inkrafttreten der
Regel am 1. Januar 2025 liefern (Bundestagsdrucksache 21/4908).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 17. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil hat zudem vor dem
Hintergrund der eingeschränkten Investitionsfähigkeit der Kommunen, die sich auch
auf den öffentlichen Wohnungsbau auswirkt, die Gründung einer staatlichen
Wohnungsbaugesellschaft vorgeschlagen. Diese solle existierende Instrumente
– inklusive der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der
kommunalen und landeseigenen Wohnungsgesellschaften – nicht in ersetzen,
sondern ergänzen (www.sueddeutsche.de/politik/mieten-wohnungsmangel-lars-kl
ingbeil-bundesregierung-li.3463041?reduced=true). Wie ein solcher Schritt
realisiert werden könnte, ist bislang jedoch noch unklar.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die aufwachsenden Bundesfinanzhilfen haben seit 2022 dem sozialen
Wohnungsbau zu einer Renaissance verholfen. Mit einem fast verdoppelten
Marktanteil gemessen an den Baugenehmigungen (von 7 Prozent im Jahr 2022 auf
13 Prozent im Jahr 2025) hat er sich in weiterhin schwierigen
wohnungswirtschaftlichen Zeiten zu einem Stabilitätsanker für die Bauwirtschaft und als
Fundament für das bezahlbare Wohnen in Deutschland entwickelt. Der soziale
Wohnungsbau mobilisiert viel privates Kapital für das bezahlbare Wohnen,
unterstützt gemeinwohlorientierte Investoren und bringt durch bezahlbare und
bedarfsgerechte Wohnungen neue Dynamik in die Wohnungsmärkte. Die
Bundesregierung hat sich deshalb darauf verständigt, den Sozialen Wohnungsbau als
wesentlichen Bestandteil der Wohnraumversorgung auszubauen und dafür die
Investitionen schrittweise nochmal deutlich zu erhöhen. Mit den im
Kabinettbeschluss vom 6. Juli 2026 vorgesehenen Finanzhilfen in Höhe von 5 Mrd.
Euro für das Jahr 2027 sowie jeweils 5,5 Mrd. Euro für die Jahre 2028 und
2029 werden bundesseitig die Voraussetzungen geschaffen, nach Jahrzehnten
wieder einen nachhaltig steigenden Bestand an Sozialmietwohnungen zu
erreichen. Die bereits seit 2022 wieder deutlich steigenden Förderzahlen sind dafür
ein wichtiger Meilenstein. Der Bund ist den Ländern bei ihrer Aufgabe der
Wohnraumversorgung damit ein verlässlicher Partner.
1. Wie viele Förderwege gibt es im sozialen Mietwohnungsbau aktuell in
den einzelnen Bundesländern, und wie hoch sind dort die jeweiligen
Einkommensgrenzen (bitte nach Bundesländern getrennt auflisten)?
2. Wie lange sind die Bindungslaufzeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung in den einzelnen Förderprogramm zum Sozialmietwohnungsbau in
den einzelnen Bundesländern?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
In den Ländern ist die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus stark
differenziert. Die verschiedenen Förderwege beziehungsweise -modelle
unterscheiden sich dabei grundsätzlich in den Förderkonditionen für die
Fördernehmerinnen und Fördernehmer sowie in den Einkommensgrenzen für die Berechtigung
zum Bezug einer entsprechenden Sozialwohnung.
Aktuelle und vollständige Übersichten zu den Förderwegen beziehungsweise
-modellen sowie den geltenden Einkommensgrenzen und Bindungslaufzeiten
der Förderprogramme in den einzelnen Ländern liegen der Bundesregierung
nicht vor. Für entsprechende Informationen wird auf die für den sozialen
Wohnungsbau zuständigen Länder verwiesen.
Für das Kalenderjahr 2025 geht aus den Angaben der Länder hervor, dass
bundesweit 99 Prozent aller geförderten Neubau-Mietwohnungen eine Bindung
von mindestens 20 Jahren aufweisen. Bei rund 82 Prozent wurde eine Bindung
von mindestens 30 Jahren vereinbart.
3. Wie viele Sozialwohnungen sind aktuell im Bestand von öffentlichen
Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, privaten
Wohnungsunternehmen und sonstigen Eigentümern (bitte nach Bundesländern getrennt
auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Baukosten pro neu gebaute Sozialmietwohnung in den
vergangenen Jahren?
Die veranschlagten Gesamtkosten (Kostengruppen 100-800 nach DIN 276) für
im sozialen Wohnungsbau geförderte Neubau-Mietwohnungen lagen nach
Angaben der Länder in den letzten drei Jahren bundesdurchschnittlich pro
Wohnung bei rund 322 000 Euro (2025), 336 000 Euro (2024) und 318 000 Euro
(2023), bei durchschnittlichen Wohnungsgrößen von rund 66 Quadratmetern
(2025), 67 Quadratmetern (2024) und 65 Quadratmetern (2023).
Die Werte unterscheiden sich dabei deutlich zwischen den Ländern.
Ausschlaggebend dafür dürften unter anderem die regional stark unterschiedlichen
Grundstückskosten sein.
5. Wie hoch waren die durchschnittlichen Förderaufwendungen pro neu
gebaute Sozialmietwohnung nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen Jahren?
Nach Angaben der Länder haben die Förderbanken der Länder in den letzten
drei Jahren Darlehen zu Vorzugsbedingungen für die Förderung des Neubaus
von Mietwohnungen im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus im
Bundesdurchschnitt pro Wohnung in Höhe von rund 171 000 Euro (2025), 173 000 Euro
(2024) und 164 000 Euro (2023) bewilligt. Außerdem gaben die Länder an,
dass Zuschüsse im Bundesdurchschnitt pro Wohnung in Höhe von rund
96 000 Euro (2025), 90 000 Euro (2024) und 79 000 Euro (2023) gewährt
wurden.
6. Wie viele Förderbewilligungen seit 2016 für folgende Maßnahmen
wurden im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils an private, öffentliche, genossenschaftliche
bzw. sonstige Bauherren ausgesprochen
a) Sozialmietwohnungen,
b) Modernisierungen,
c) Ankauf von Belegungsrechten und
d) Programm Junges Wohnen?
7. Wie viele Fördermittel für sozialen Wohnungsbau flossen nach Kenntnis
der Bundesregierung jeweils an Bauherren folgenden Typs
a) privat,
b) öffentlich,
c) genossenschaftlich und
d) sonstige?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechende Angaben liegen der Bundesregierung erst seit 2020 und nur für
die Bereiche „Geförderte Neubau-Mietwohnungen“ und „Geförderte
Modernisierung von Mietwohnungen“ vor.
Rund 44 Prozent der in den letzten sechs Jahren geförderten Neubau-
Mietwohnungen entfielen auf kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen sowie
rund 9 Prozent auf Genossenschaften. Gleichzeitig mobilisiert die Förderung
im sozialen Wohnungsbau viel privates Kapitel für die Schaffung von
bezahlbarem Wohnraum. Rund 37 Prozent aller Förderungen für Neubau-
Mietwohnungen wurden in den letzten sechs Jahren von privaten Bauherren
(beispielsweise privaten Wohnungsunternehmen) in Anspruch genommen. Hinsichtlich
der geförderten Modernisierungsmaßnahmen entfielen in den letzten sechs
Jahren rund 52 Prozent der so geförderten Wohnungen auf kommunale und
öffentliche Unternehmen sowie rund 28 Prozent auf Genossenschaften. Für Details
wird auf die folgenden Tabellen verwiesen.
Tabelle: Geförderte Neubau-Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau 2020
bis 2025 nach Bauherren
Geförderte
Neubau
Mietwohnungen insgesamt
(Anzahl Wohnungen)
davon kommunale
und öffentliche
Unternehmen
davon
Genossenschaften
davon andere
private
Bauherren
davon
Sonstige
2020 23 069 12 343 2 298 6 246 2 182
2021 21 582 9 791 2 737 6 702 2 352
2022 22 602 9 999 1 963 8 158 2 482
2023 23 115 9 788 2 038 8 893 2 396
2024 26 796 10 289 2 160 12 174 2 173
2025 27 283 11 249 2 211 11 904 1 919
Datenbasis: Angaben der Länder (Stand: 21. Mai 2026)
Tabelle: Geförderte Modernisierungen von Mietwohnungen im sozialen
Wohnungsbau 2020 bis 2025 nach Bauherren
Geförderte
Modernisierungen von
Mietwohnungen insgesamt
(Anzahl Wohnungen)
davon
kommunale und
öffentliche
Unternehmen
davon
Genossenschaften
davon andere
private
Bauherren
davon
Sonstige
2020 4 920 2 462 1 579 425 454
2021 5 894 3 053 1 762 677 402
2022 5 806 3 792 951 548 515
2023 8 045 3 491 2 431 610 1 513
2024 6 860 3 366 2 255 535 704
2025 7 547 4 170 2 128 1 019 230
Datenbasis: Angaben der Länder (Stand: 21. Mai 2026)
Tabelle: Gewährte Finanzierungsmittel (Neubau-Mietwohnungen) im sozialen
Wohnungsbau 2020 bis 2025 nach Bauherren in Millionen Euro
Geförderte
Modernisierungen von
Mietwohnungen
insgesamt
davon
kommunale und
öffentliche
Unternehmen
davon
Genossenschaften
davon
andere private
Bauherren
davon
Sonstige
2020 Darlehen 2 547,81 1 407,82 234,54 691,31 214,14
Zuschüsse 919,27 517,01 101,22 218,57 82,47
2021 Darlehen 2 527,42 1 238,25 337,40 744,90 206,88
Zuschüsse 965,20 478,46 117,46 286,42 82,86
2022 Darlehen 2 748,42 1 325,14 271,82 902,55 248,91
Zuschüsse 1 342,52 622,43 107,83 488,61 123,65
2023 Darlehen 3 786,70 1 733,22 372,20 1 374,65 306,62
Zuschüsse 1 827,05 718,58 175,82 756,00 176,66
2024 Darlehen 4 627,16 1 956,18 431,04 1 956,79 283,16
Zuschüsse 2 421,57 801,96 181,07 1 252,30 186,25
2025 Darlehen 4 662,59 2 237,70 413,73 1 721,12 290,04
Zuschüsse 2 606,27 833,56 194,62 1 453,42 124,67
Datenbasis: Angaben der Länder (Stand: 21. Mai 2026)
Tabelle: Gewährte Finanzierungsmittel (Modernisierung von Mietwohnungen)
im sozialen Wohnungsbau 2020 bis 2025 nach Bauherren in Millionen Euro
Geförderte
Modernisierungen
von
Mietwohnungen
insgesamt
davon kommunale
und öffentliche
Unternehmen
davon
Genossenschaften
davon
andere
private
Bauherren
davon
Sonstige
2020 Darlehen 225,73 135,47 62,30 6,99 20,96
Zuschüsse 61,81 31,30 19,91 3,25 5,11
2021 Darlehen 279,35 202,15 45,11 16,11 15,99
Zuschüsse 70,56 37,41 18,61 7,81 6,72
2022 Darlehen 235,74 194,01 17,11 9,92 14,70
Zuschüsse 124,89 91,80 16,47 6,79 9,83
2023 Darlehen 280,81 98,51 67,06 34,91 80,33
Zuschüsse 283,53 84,99 109,85 16,87 71,81
2024 Darlehen 340,70 173,65 92,48 18,96 55,60
Zuschüsse 324,23 148,26 115,42 19,48 41,06
2025 Darlehen 407,21 206,58 115,31 62,05 23,27
Zuschüsse 396,24 214,05 112,60 56,15 13,44
Datenbasis: Angaben der Länder (Stand: 21. Mai 2026)
8. Von wie vielen Sozialwohnungen geht die Bundesregierung aus, die in
den kommenden Jahren bis 2035 ihre Bindungen verlieren (bitte nach
Jahren und Bundesländern getrennt auflisten)?
Zu den auslaufenden Bindungen der nächsten Jahre liegen der Bundesregierung
keine umfassenden und belastbaren Informationen vor. Es wird grob davon
ausgegangen, dass in den nächsten Jahren bundesweit jährlich rund 55 000
Sozialmietwohnungen aus der Bindung fallen könnten. Durch Neubau,
Modernisierung und den Erwerb von Belegungsbindungen entstehen jedes Jahr allerdings
neue mietpreis- und belegungsgebundene Mietwohnungen.
9. Wie viele Mittel für den sozialen Wohnungsbau wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung seit 2016 jeweils für die Förderung von
a) Sozialmietwohnungen,
b) Modernisierungen,
c) Ankauf von Belegungsrechten,
d) Förderung von Eigentum und
e) Programm Junges Wohnen
bereitgestellt?
Es wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen. Entsprechende Angaben für
Jahre vor 2020 liegen der Bundesregierung nicht vor. Aus der Tabelle wird
deutlich, dass ein Großteil der Finanzierungsmittel auf die Förderung von
Mietwohnungen entfällt, insbesondere auf den Neubau von Mietwohnungen. Die
Finanzierungsmittel für die Förderung des Jungen Wohnens sind seit dem Start
des Sonderprogramms in 2023 deutlich gegenüber den Vorjahren gestiegen.
Tabelle: Gewährte Finanzierungsmittel im sozialen Wohnungsbau 2020 bis
2025 nach Fördergegenständen in Millionen Euro
Geförderte
Neubau-
Mietwohnungen
Geförderte
Modernisierungen von
Mietwohnungen
Erwerb/
Verlängerung von
Belegungsbindungen
Eigentumsmaßnahmen
Junges
Wohnen*
2020 Darlehen 2 547,81 225,73 1,24 774,88 76,70
Zuschüsse 919,27 61,81 46,65 92,01 37,95
2021 Darlehen 2 527,42 279,35 12,12 688,85 77,14
Zuschüsse 965,20 70,56 55,49 71,84 82,24
2022 Darlehen 2 748,42 235,74 15,92 714,52 63,34
Zuschüsse 1 342,52 124,89 47,76 74,51 58,65
2023 Darlehen 3 786,70 280,81 30,04 955,38 148,76
Zuschüsse 1 827,05 283,53 76,05 137,68 223,76
2024 Darlehen 4 627,16 340,70 54,67 1.439,95 200,97
Zuschüsse 2 421,57 324,23 113,25 186,39 452,09
2025 Darlehen 4 662,59 407,21 57,64 865,50 244,15
Zuschüsse 2 606,27 396,24 107,94 63,65 303,95
Datenbasis: Angaben der Länder (Stand: 21. Mai 2026)
Anmerkung: * In 2025 einschließlich Finanzierungsmittel für 241 geförderte Neubau-Mietwohnungen (201 in
HH und 40 in NI), die explizit für die Nutzung durch Studierende und Auszubildende vorgesehen sind. Diese
sind zudem bei den geförderten Neubau-Mietwohnungen erfasst.
10. Wie viele Bundesmittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und
Klimaneutralität sind bisher in den sozialen Wohnungsbau abgeflossen
(bitte nach Jahr und Bundesländern getrennt auflisten)?
Die Finanzhilfen des Bundes für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der
Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus werden aus Haushaltsmitteln des Bundes (Einzelplan 25) und nicht
aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finanziert.
Das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) sieht
vor, dass die Länder festlegen, wie die ihnen zustehenden Mittel aus dem
Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro verwendet werden.
11. Mit wie vielen neu geförderten Wohnungen rechnet die Bundesregierung
in den kommenden Jahren bis 2030?
Die Bundesregierung schafft mit der vorgesehenen erneuten Steigerung der
Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau bundesseitig die Voraussetzung
dafür, dass die Förderbewilligungen in den nächsten Jahren deutlich ansteigen. Im
Mietwohnungsbereich könnten damit mehr Wohneinheiten im sozialen
Wohnungsbau gefördert beziehungsweise geschaffen werden, als aus der Bindung
fallen werden. Eine solche Trendumkehr beim Bestand an
Sozialmietwohnungen ist aber nur gemeinsam mit den für den sozialen Wohnungsbau zuständigen
Länder zu schaffen. Die Länder müssen mit ebenfalls deutlich steigenden
Landesmitteln und einem effizienten Einsatz dieser Mittel der überwiegend großen
Nachfrage nach Förderung gerecht werden.
12. Wie wurden die Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in den
Bundesländern in den letzten fünf Jahren eingesetzt?
Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau werden von den Ländern nach ihrem
regionalen Bedarf eingesetzt, etwa für die Förderung von Mietwohnungen,
selbstgenutztem Wohneigentum oder Wohnheimplätzen sowie die Förderung
des Neubaus und Modernisierungen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt in
den meisten Ländern auf dem Mietwohnungsbereich, insbesondere auf dem
Neubau.
Mit dem Sonderprogramm Junges Wohnen als Teilprogramm des sozialen
Wohnungsbaus werden seit 2023 verstärkt auch wieder Wohnheime und
Wohnungen für Studierende und Auszubildende geschaffen (Neubau und
Modernisierung).
a) Wie verteilte sich der reale Mittelabfluss in den letzten fünf Jahren
über die Bundesländer (bitte nach Jahr und Bundesland
aufschlüsseln)?
Der nachfolgenden Tabelle können die Mittelabflüsse in den letzten fünf
Haushaltsjahren (2021 bis 2025) entnommen werden:
So
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Der Sollansatz wird für den Titel insgesamt ausgebracht. In dem jährlichen
Sollansatz ist die Ausfinanzierung mehrerer Programmjahre enthalten. In den
jährlichen Verwaltungsvereinbarungen erfolgt die Mittelaufteilung auf die
Länder entsprechend dem zugrunde gelegten Königsteiner Schlüssel. Im
zweijährigen Bewilligungszeitraum ändern sich die Aufteilungen auf die Länder durch
erfolgte Umverteilungen regelmäßig. Auch zu einem späteren Zeitpunkt
können noch Änderungen erfolgen. In den Haushaltsjahren 2024 und 2025
übersteigen die Ist-Ausgaben den jeweiligen Sollansatz aufgrund der zusätzlichen
Inanspruchnahme von Ausgaberesten.
b) Wie hoch war die Ko-Finanzierung der Bundesländer in den letzten
fünf Jahren (bitte nach Jahr und Bundesländern, absoluten Zahlen und
Prozenten aufschlüsseln)?
Seit der Einführung der Finanzhilfen des Bundes für gesamtstaatlich
bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich
des Sozialen Wohnungsbaus betragen die Landesmittel erfahrungsgemäß im
Barwert insgesamt mehr als 100 Prozent der Finanzhilfe. Die einzelnen Länder
haben in den Programmjahren 2020 bis 2023 stets den in den einzelnen
Verwaltungsvereinbarungen festgelegten Finanzierungsanteil erbracht. Einige Länder
haben die Bundesmittel sogar mit mehr als hundert Prozent kofinanziert.
Aufgrund des zweijährigen Bewilligungszeitraums eines Programmjahres
liegen die vom Bund geprüften Daten für die Programmjahre 2024 und 2025 noch
nicht vor.
c) Wie viele neue Sozialwohnungen wurden in den Ländern in den
letzten fünf Jahren jeweils gebaut?
In der nachfolgenden Tabelle sind die insgesamt neu geförderten
Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau der Kalenderjahre 2021 bis 2025 ausgewiesen
(Bewilligungen), das heißt jeweils die Summe aus geförderten Neubau-
Sozialmietwohnungen, Modernisierungsmaßnahmen bei Mietwohnungen, erworbene/
verlängerte Belegungsbindungen, Eigentumsmaßnahmen (Neubau und
Modernisierung) und Förderung von Wohnheimplätzen.
Tabelle: Geförderte Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau 2020 bis 2025
(Bewilligungen); Deutschland
Geförderte Wohneinheiten im
sozialen Wohnungsbau insgesamt
(Anzahl Wohnungen)
2021 44 880
2022 41 066
2023 49 591
2024 61 562
2025 56 331
Datenbasis: Angaben der Länder (Stand: 21. Mai 2026)
d) Wie viele Wohnungen sind in den Ländern in den letzten fünf Jahren
aus der sozialen Bindung gefallen?
In den letzten fünf Jahren (2021 bis 2025) sind bundesweit nach Angaben der
Länder insgesamt 243 261 Mietwohnungen aus der Bindung gefallen. Der
Bestand an Sozialmietwohnungen ist dabei aber nur um 96 755 Wohnungen
gesunken. Damit wurden in den Jahren 2021 bis 2025 insgesamt bundesweit
146 506 Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindung geschaffen, davon
rund die Hälfte allein in den letzten beiden Jahren.
13. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Finanzhilfen für den
sozialen Wohnungsbau, die gemäß Artikel 104d des Grundgesetzes den
Ländern bereitgestellt werden, gegenwärtig nicht in voller Höhe im
jeweiligen Haushaltsjahr verausgabt, sondern über fünf Jahre gestreckt in
Tranchen an die Länder ausgezahlt werden?
Die Programmmittel für den sozialen Wohnungsbau werden zu einem Teil als
Ausgaben und zum anderen Teil als Verpflichtungsermächtigung mit
Fälligkeiten über vier Jahre veranschlagt. Von den im Programmjahr 2026 zur
Verfügung stehenden Programmmitteln für den sozialen Wohnungsbau wurden
4 Prozent der Mittel als Ausgaben und 96 Prozent als
Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeiten über vier Jahre veranschlagt (Programmjahr 2026: 1. Jahr
4 Prozent, 2. Jahr 23 Prozent, 3. Jahr 25 Prozent, 4. Jahr 28 Prozent und 5. Jahr
20 Prozent).
a) In welchen Bundesländern sind in der Folge die Mittel nicht
abgeflossen (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)?
Belastbare Aussagen über den Mittelabfluss von Finanzhilfen des Bundes im
Bereich des Sozialen Wohnungsbaus können erst nach Beendigung des jeweils
fünfjährigen Ausfinanzierungszeitraums des jeweiligen Programmjahres
getroffen werden, Darüber hinaus können gemäß § 45 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) gebildete Ausgabereste bis zu zwei Jahre über das letzte
Auszahlungsjahr hinaus in Anspruch genommen werden. Daher liegen endgültige
Zahlen zum Mittelabfluss für das Programmjahr 2021 erst Ende des Jahres
2027 vor. Nach aktuellem Stand sind im regulären fünfjährigen
Ausfinanzierungszeitraum 99,88 Prozent der Bundesmittel von den Ländern verausgabt
worden.
b) Wie begründet die Bundesregierung das haushaltspolitische Vorgehen
der Tranchierung?
Grund für diese Art der Veranschlagung der Bundesfinanzhilfen ist, dass die
Fördermittel für den einzelnen Förderungsfall durch die Länder nicht
vollständig bei Förderungsbewilligung ausgereicht werden, sondern schrittweise
entsprechend des Baufortschritts (Bauzuschüsse) beziehungsweise über einen
noch längeren Zeitraum als Tilgungszuschüsse und Zinssubventionen für
gewährte Darlehen. Es ist davon auszugehen, dass die in den Programmjahren
bereitgestellten Finanzhilfen des Bundes von den Ländern vollständig verausgabt
werden.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Folgen dieser
Förderpraxis in den Bundesländern vor?
a) In welchen Bundesländern und in welchem Umfang kam es in den
letzten fünf Jahren zu einer Überzeichnung des Förderbudgets (bitte
nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Inwiefern lässt sich die Überzeichnung von Förderbudgets und die
daraus resultierende Ablehnung von Förderanträgen durch die
zuständigen Stellen nach Kenntnis der Bundesregierung mit der
tranchierten Auszahlung der Mittel in Verbindung bringen?
c) In welchem Umfang könnte, nach Einschätzung der
Bundesregierung, durch die Bereitstellung der veranschlagten Finanzhilfen für
den sozialen Wohnungsbau in voller Höhe im jeweiligen
Haushaltsjahr die Zahl der Förderzusagen in den Ländern für mietpreis- und
belegungsgebundene Wohnungen gesteigert werden?
Die Fragen 14 bis 14c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Angaben dazu vor, in welchem Umfang es
in den letzten fünf Jahren zu einer Überzeichnung des Landesförderbudgets
kam. Seit der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 liegt die
Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz für das Wohnungswesen ausschließlich bei den
Ländern, somit auch für die Erteilung von Förderbewilligungen. Aufgrund des
im Jahr 2019 eingeführten Artikels 104d des Grundgesetzes (GG) kann der
Bund die Länder mit Finanzhilfen im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus für
gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden
(Gemeindeverbände) unterstützen.
Gemäß Artikel 104b Absatz 2 Satz 5 GG gewährt der Bund den Ländern die
Finanzhilfen zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder. In den letzten zwei
Jahren berichteten einzelne Länder, schneller zu verausgaben, insbesondere weil
der Baustart vor der Bewilligung der Förderung ermöglicht wurde.
Andererseits können einzelne Länder die zur Verfügung stehenden Mittel nicht immer
in voller Höhe nutzen, so dass entsprechende Ausgabereste gebildet werden.
Insofern erscheint eine Bereitstellung der veranschlagten Finanzhilfen in voller
Höhe im jeweiligen Haushaltsjahr als nicht zielführend.
15. Auf welche Weise und wann plant die Bundesregierung die Vereinbarung
im Koalitionsvertrag „Für bewilligte Projekte [des sozialen
Wohnungsbaus] werden schnell ausreichende Mittel zur Abfinanzierung zur
Verfügung gestellt.“ (S. 24) praktisch umzusetzen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
16. Plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte
Ergänzung der Wohngemeinnützigkeit um Investitionszuschüsse umzusetzen,
und wenn ja, wann, und in welcher Höhe werden Mittel bereitgestellt?
Investitionszuschüsse für die Wohngemeinnützigkeit sind in der aktuellen
Haushaltsplanung der Bundesregierung nicht vorgesehen.
Unabhängig davon begleitet das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen die Akteure aus der Wohnungs- und Sozialwirtschaft
weiterhin eng bei der Umsetzung der Neuen Wohngemeinnützigkeit in der Praxis.
Zusätzlich zu den bestehenden Unterstützungen plant die Bundesregierung die
Förderung eines Modellvorhabens Wohngemeinnützigkeit, um die Umsetzung
in der Praxis zu erproben und weiter zu stärken. Die bisherigen Erfahrungen bei
der Implementierung und den Vorbereitungen zur Einführung der Neuen
Wohngemeinnützigkeit haben diesen Bedarf gezeigt.
a) Erfasst die Bundesregierung, wie viele Unternehmen sich bereits ganz
oder teilweise unter die Regelungen der Neuen Wohngemeinnützigkeit
begeben haben, und wie viele sind es?
b) Wird die Bundesregierung Daten erheben, wie viele neue
gemeinnützige Wohnungen nach seit der Einführung im Rahmen der Neuen
Wohngemeinnützigkeit geschaffen wurden (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln), wie viele sind es, und wie bewertet die Bundesregierung
diese Entwicklung?
Die Fragen 16a und 16b werden gemeinsam beantwortet.
Der Betrachtungszeitraum für Datenerhebungen über Neugründungen und für
die Schaffung von Wohnraum im Rahmen der Neuen Wohngemeinnützigkeit
ist mit 1,5 Jahren kurz. Die Bundesregierung verfügt daher über keine
entsprechenden Daten.
17. Über welche Mittel verfügt die Bundesregierung, die
Eigenkapitalausstattung öffentlicher Wohnungsunternehmen zu stärken oder eine
entsprechende Stärkung durch die Länder und Kommunen zu unterstützen,
welche weiteren Maßnahmen werden diesbezüglich erwogen?
Die Bundesregierung verfügt über keine Handhabe, unmittelbar die
Eigenkapitalausstattung öffentlicher Wohnungsunternehmen zu stärken oder eine
entsprechende Stärkung durch Länder und Kommunen zu unterstützen und erwägt
derzeit auch keine weiteren diesbezüglichen Maßnahmen.
18. Erwägt die Bundesregierung die Neugründung einer staatlichen
Wohnungsbaugesellschaft, und wenn ja, welche Eckpunkte zur konkreten
Ausgestaltung liegen bereits vor?
a) Welche Änderungen im Grundgesetz wären nach Ansicht der
Bundesregierung notwendig zur Gründung einer staatlichen
Wohnungsbaugesellschaft, insbesondere mit Blick auf das vom
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorgeschlagene Modell?
b) In welchem Verhältnis stünde eine nach o. g. Modell eingerichtete
staatliche Wohnungsbaugesellschaft zu kommunalen und
landeseigenen Unternehmen sowie zur BImA?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 die Errichtung einer
Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen beschlossen. Die Abstimmungen für
eine konkrete Ausgestaltung dauern noch an. Dies umfasst auch die Prüfung
der rechtlichen Voraussetzungen und die Frage des Verhältnisses zu
kommunalen und landeseigenen Unternehmen sowie zur BImA.
19. Erwägt die Bundesregierung die Übernahme der Altschulden von
kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften in ostdeutschen
Bundesländern, und wenn nein, wie plant sie, alternativ die
Handlungsfähigkeit der kommunalen Wohnungsunternehmen in ostdeutschen
Bundesländern zu stärken?
Das Thema der (einigungsbedingten) Altschulden ostdeutscher
Wohnungsunternehmen wurde in der Regierungskommission „Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ (19. Legislaturperiode) im Einvernehmen mit den ostdeutschen Ländern
verhandelt. Danach erfolgte eine finanzielle Entlastung durch den Bund im
„Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder“
vom 6. Oktober 2020 unter anderem mit einer Entlastung der Haushalte der
ostdeutschen Länder um jährlich 340 Mio. Euro durch eine im Anspruchs- und
Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) vorgesehene erhöhte
Bundesbeteiligung an Aufwendungen der Rentenversicherung aus DDR-
Zusatzversorgungssystemen. Dies geschah auf ausdrücklichem Wunsch der ostdeutschen Länder
in der Kommission. Ihnen war dies wichtiger als eine unmittelbare
Entschuldung einiger Wohnungsunternehmen, nicht zuletzt auch, weil sie die hierdurch
entstehenden finanziellen Spielräume selbst für Hilfen für
Wohnungsunternehmen nutzen wollten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat beispielsweise in
der Folge einen Entschuldungsfonds für überschuldete Wohnungsunternehmen
eingerichtet.
Zudem wird der von den ostdeutschen Ländern zu tragende Anteil an den
Aufwendungen aus den Renten-Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR
(AAÜG) in den Jahren von 2026 bis 2029 weiter von 50 Prozent auf 40 Prozent
reduziert. Der Anteil des Bundes steigt entsprechend von 50 Prozent auf
60 Prozent. Damit werden die Haushalte der ostdeutschen Länder um rund
350 Mio. Euro jährlich entlastet.
Im Übrigen setzt die Bundesregierung auf Investitionshilfen und die Entlastung
der ostdeutschen Bundesländer und Kommunen mit einer schrittweisen
Erhöhung der Städtebauförderung bis zum Jahr 2029 auf 1,6 Mrd. Euro. Mit der
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027 werden, auch zur
Stärkung der Handlungsfähigkeit der ostdeutschen Wohnungsunternehmen, die
besonderen Förderbedingungen im Programm „Wachstum und nachhaltige
Erneuerung“ fortgesetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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