Schriftliche Frage 76 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie können die Maßnahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (insbesondere Kapitel 3.8) aus Sicht des Bundesministeriums für Umwelt…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 76 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie können die Maßnahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (insbesondere Kapitel 3.8) aus Sicht des Bundesministeriums für Umwelt…
Frage 76 (Dr. Jan-Niclas Gesenhues, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie können die Maßnahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (insbesondere Kapitel 3.8) aus Sicht des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beitragen, und wie weit fortgeschritten ist die ressortübergreifende Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Erreichung der in Kapitel 3.8 der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie beschriebenen Ziele (insbesondere der Stärkung der oberen Stufen der Abfallhierarchie in den Partnerländern)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 13. August 2025:
Die Bundesregierung verfolgt zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) einen Ansatz, der eine enge Abstimmung mit internationalen und europäischen Partnern einschließt. So sind etwa im Bereich der Harmonisierung von Standards und der Handelspolitik internationale Partnerschaften erforderlich. Dadurch soll auch ein Beitrag dazu geleistet werden, den Aufbau der Kreislaufwirtschaft in Partnerländern zu unterstützen und gleichzeitig positive Entwicklungseffekte im „globalen Süden“ zu ermöglichen und somit auch die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit von Lieferketten langfristig zu sichern. Die Bundesregierung setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, Rahmenbedingungen für eine globale Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Dazu zählen etwa die Entwicklung harmonisierter Standards, von Zertifizierungen und Nachweissystemen, der Abbau umweltschädlicher Subventionen sowie der Schutz vor illegalen Abfallströmen. Auch durch Maßnahmen im Bereich der Handelspolitik können Partnerländer unterstützt werden. Durch die Förderung fairer Handelsbedingungen sollen globale Sekundärrohstoffmärkte aufgebaut werden. Zudem sollen im Rahmen von Handelspartnerschaften Second-Hand-Ströme so gestaltet werden, dass die Wiederverwendbarkeit gebrauchter Waren und Produkte maximal ausgeschöpft wird. Diese Maßnahmen sind für Partnerländer besonders relevant, da sie den Zugang zu internationalen Märkten für Sekundärrohstoffe und zirkuläre Produkte verbessern, Investitionen in umweltgerechte Recycling- und Wiederverwendungsinfrastrukturen sowie zirkuläre Geschäftsmodelle anreizen und technische sowie regulatorische Kapazitäten stärken können. Auch auf bilateraler Ebene sieht die NKWS Maßnahmen vor, um Partnerländer bei der Transformation zu einer nachhaltigen und gerechten Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Dies soll u. a. im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit dadurch erfolgen, dass Infrastrukturen für Recycling, Sekundärrohstoffe und zirkuläre Stoffströme aufgebaut und die Schaffung entsprechender politischer Rahmenbedingungen unterstützt werden. Im Sinne der NKWS setzen neue Aktivitäten hierbei in der Entwicklungszusammenarbeit zunehmend auf Vermeidungsstrategien sowie obere Stufen der Abfallhierarchie. Unter anderem sollen dazu bis 2030 Kreislaufwirtschaftspartnerschaften („just circular economy partnerships“) aufgebaut werden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat zur Erarbeitung der internationalen Kapitel der NKWS beigetragen und unterstützt deren Umsetzung. Ein kürzlich veröffentlichter Bericht des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) zur „Förderung von Kreislaufwirtschaft in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ kam zu dem Ergebnis, dass das BMZ und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit bereits über eine größtenteils präzise, kompatible und international anschlussfähige Konzeption für Kreislaufwirtschaft für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit verfügen. Auf dieser Grundlage wird auf Empfehlung der Evaluierung unter Federführung des BMZ eine ressortübergreifende handlungsleitende Konzeption für Kreislaufwirtschaft in der Entwicklungszusammenarbeit erarbeitet.
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