Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für Stahl und Metalle
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für Stahl und Metalle
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 169/25
09.04.25
EU - AIS - Fz - U - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Ein europäischer Aktionsplan für Stahl und Metalle
COM(2025) 125 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 720/21 = AE-Nr. 210811;
Drucksache 65/25 = AE-Nr. 250115;
Drucksache 106/25 = AE-Nr. 250201;
Drucksache 131/25 = AE-Nr. 250258
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 19.3.2025
COM(2025) 125 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Ein europäischer Aktionsplan für Stahl und Metalle
1
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS
UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Ein europäischer Aktionsplan für Stahl und Metalle
Die Europäische Union wurde nicht zufällig auf Stahl erbaut. Europa kann eine
langjährige und stolze Geschichte der Stahl- und Grundmetallproduktion vorweisen1.
Europas Können auf dem Gebiet hochwertiger und sonstiger Stahl- und
Grundmetallerzeugnisse ist in Bezug auf viele nachgelagerte Wirtschaftszweige und
Erzeugnisse ein entscheidender Vorteil. Von diesen Sektoren hängt die wirtschaftliche
Sicherheit und die soziale Stabilität der EU maßgeblich ab. Im Kompass für
Wettbewerbsfähigkeit2 wird der strategischen Bedeutung von Stahl und Metallen
Rechnung getragen, indem sie als zentrale Handlungsschwerpunkte aufgeführt sind.
Alle diese Sektoren stehen hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit vor den gleichen
großen Herausforderungen: hohe Energiekosten, ungleiche Bedingungen im
internationalen Wettbewerb, Investitionsbedarf für die Dekarbonisierung und ein Übermaß
an Bürokratie. In den letzten zehn Jahren ging der Anteil der EU an der weltweiten
Stahlproduktion auf 7-8 % zurück, während ihr Anteil an der Primäraluminiumproduktion
3,8 % ausmacht3. Gleichzeitig haben andere Länder, insbesondere China und in den letzten
Jahren auch Indien sowie weitere Länder in Asien und im Nahen Osten ihre
Produktionskapazität massiv und häufig unterstützt durch wettbewerbsverzerrende
Subventionen ausgebaut. Allein für Stahl bedeutete dies im Jahr 2024 geschätzte weltweite
Überkapazitäten von mehr als dem Viereinhalbfachen des Jahresverbrauchs der EU4.
Auch wenn die EU-Produktion nach wie vor in der Lage ist, den größten Teil der
Binnennachfrage der EU nach Stahl (90 %)5 und Kupfer (83 %)6 zu decken, gibt die
Lage bei Aluminium (46 %)7 und Nickel (25 %)8 bereits Anlass zu größerer Besorgnis,
insbesondere angesichts des erwarteten hohen Anstiegs der Nachfrage nach Aluminium,
Kupfer und Nickel bis 2030. Hinzu kommt die große Bedeutung aller dieser Metalle für
die Verteidigung. So enthält beispielsweise ein Hauptkampfpanzer 50 bis 60 Tonnen
hochwertigen Stahls, ein selbstfahrendes Artilleriesystem bis zu 100 Tonnen und ein
1 Zu den Grundmetallen gehören neben Eisen und Stahl auch Ferrolegierungen, die eng mit der
Stahlwertschöpfungskette verbunden sind, sowie die Nichteisenmetalle Aluminium, Kupfer und Nickel.
In diesem Aktionsplan liegt der Schwerpunkt auf Grundmetallen, die in großen Mengen hergestellt und
gehandelt werden, nicht auf in geringeren Mengen hergestellten Technologiemetallen oder auf
Edelmetallen, bei denen es sich häufig um kritische Rohstoffe handelt und für die somit die
Bestimmungen der Verordnung zu kritischen Rohstoffen gelten.
2 COM(2025) 30 https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52025DC0030&qid=1739197146781.
3 https://international-aluminium.org/statistics/primary-aluminium-production/.
4 Quelle: OECD-Stahlausschuss: 96. Sitzung des Stahlausschusses: Erklärung des Vorsitzenden | OECD
https://www.oecd.org/en/about/news/speech-statements/2024/11/96th-session-of-the-steel-committee-
statement-by-the-chair.html.
5 Quelle: Eurofer, 126 Mio. Tonnen Produktion/138 Mio. Tonnen realer Verbrauch im Jahr 2023.
6 Quelle: SCRREEN-Factsheet 2023 zu Kupfer.
7 Quelle: European Aluminium: 7 % Primärproduktion innerhalb der EU + 39 % Recycling innerhalb der
EU im Jahr 2023.
8 Quelle: SCRREEN-Factsheet 2023 zu Nickel.
2
Kampfflugzeug 3 Tonnen Aluminium9. Eine stabile und widerstandsfähige Lieferkette für
diese Materialien ist eine Grundvoraussetzung, um die technologische und industrielle
Basis der Verteidigung Europas zu stärken, die Krisenvorsorge und innere Sicherheit der
EU zu gewährleisten, den Bedarf der EU in den Bereichen Verteidigung sowie Luft- und
Raumfahrt zu decken und die technologische Souveränität zu sichern.
In der europäischen Metallindustrie besteht Entschlossenheit zu Investitionen in
Dekarbonisierungs- und Schadstoffbeseitigungstechnologien und zu einem Beitrag zu
den Klima- und Umweltzielen der EU; auf die Metallindustrie10 entfielen im Jahr 2022
8,1 % der gesamten Treibhausgasemissionen der EU11 sowie eine große Menge an
Luftschadstoffen12. Das derzeitige wirtschaftliche Umfeld ist von niedrigen
Kapitalrenditen, verringerten Gewinnspannen aufgrund weltweiter Überkapazitäten,
mangelnder Kundenbereitschaft, einen Aufpreis für saubere Erzeugnisse zu zahlen, und
nur unzureichenden Anreizen durch Regulierungsmaßnahmen geprägt, was es der
Metallindustrie in der EU erschwert, in die Dekarbonisierung zu investieren. Die Folge ist
ein Geschäfts- und Finanzmodell, das weder Investoren noch Kunden überzeugt. Ohne
entschlossene Maßnahmen und Investitionen bleibt die reale Gefahr von
Werksschließungen und einem Niedergang der Industrie mit schwerwiegenden Folgen für
wichtige Wirtschaftsregionen in ganz Europa und für unsere strategischen Sektoren wie
die Verteidigungs- und Weltraumindustrie bestehen; diese können deshalb kritische
Fähigkeiten und Ausrüstung nur bedingt so flexibel und schnell bereitstellen, wie es ein
äußerst dynamischer geopolitischer Kontext erfordert.
9 JRC-Veröffentlichungen - Raw materials in the European defence industry.
10 Hier umfasst der Begriff „Metalle“ auch wichtige Verwendungszwecke von Metallen in Form ihrer
anorganischen Verbindungen, einschließlich Batteriematerialien, Photovoltaik und Halbleiter.
11 Quelle: Eurostat. Einschließlich Bergbau, Herstellung von Grundmetallen und Metallverarbeitung.
12 Quelle: Industrieemissionsportal, 2022.
3
Stahl- und Nichteisenmetallwerke, die zu den 100 Standorten mit den höchsten
Treibhausgasemissionen in der EU gehören. Quelle: JRC /„Energy and Industry Geography Lab
(EIGL)“ 2025, Verwaltungsgrenzen: © EuroGeographics, © FAO (UN), © TurkStat
So kündigte ThyssenKrupp im Dezember 2024 Pläne für 11 000 Entlassungen in
Deutschland an. Im November 2024 hat ArcelorMittal in ganz Europa seine Investitionen
in die Dekarbonisierung verschoben. Außerdem meldete im Juni 2024 Liberty Ostrava in
der Tschechischen Republik Konkurs an. Vom Aluminiumsektor geht ein Warnsignal für
das Risiko der Deindustrialisierung aus, da er einen erheblichen Teil seiner
Produktionskapazität in Europa dauerhaft eingebüßt hat. Seit 2021 wurden außerdem über
50 % der Primärproduktionskapazität stillgelegt. Dabei ist die Stahlproduktion in der EU
seit 2017 von 160 Mio. Tonnen auf 126 Mio. Tonnen im Jahr 2023 zurückgegangen. Die
derzeitige Kapazitätsauslastungsrate bei Stahl von etwa 65 % ist langfristig
unwirtschaftlich, da derlei kapitalintensive Wirtschaftszweige nur bei einer Auslastung
von über 85 % unter Marktbedingungen wettbewerbsfähig sind.
Mit dem Deal für eine saubere Industrie13 und dem Aktionsplan für erschwingliche
Energie14 wurden eine Reihe von Maßnahmen angekündigt und die Notwendigkeit eines
konkreten Aktionsplans für die Metallsektoren erklärt. Im Mittelpunkt stehen die zentralen
Herausforderungen in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit: Energiekosten senken,
Leitmärkte für CO2-arme Produkte aufbauen, die Kreislaufwirtschaft intensivieren, faire
Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene gewährleisten, hochwertige
Arbeitsplätze schaffen und Investitionen mobilisieren. Die EU wird auch weiterhin auf
starke Partnerschaften in der ganzen Welt setzen, um ihre Ziele für eine saubere Industrie
zu erreichen.
13 https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/clean-industrial-deal_de.
14 https://energy.ec.europa.eu/strategy/affordable-energy_en.
4
Mit diesem Aktionsplan werden diese groß angelegten Initiativen ergänzt und ein
umfassendes kurz- bis mittelfristiges Arbeitsprogramm festgelegt. Er baut auf dem von
der Kommissionspräsidentin am 4. März einberufenen Stahldialog und einer breiter
konzipierten Reihe von Konsultationen auf. Einige der drängendsten sektorspezifischen
Probleme werden damit angegangen, die dem Florieren und der Dekarbonisierung der
europäischen Metallindustrie im Weg stehen. So ermöglichen die konkreten Maßnahmen
darin in ihrer Gesamtheit eine sofortige Entlastung der Metallindustrie und bestärken diese
gleichzeitig in ihren Dekarbonisierungspfaden und Investitionsentscheidungen. Der
Übergangspfad für den Metallsektor15 wurde zusammen mit diesem Aktionsplan
veröffentlicht und liefert zusätzliche Hintergrund- und Bottom-up-Analysen der
Bedürfnisse und Herausforderungen der Metallindustrie sowie der Ansichten der
verschiedenen Interessenträger. In diesem Aktionsplan werden die bestehenden
Partnerschaften der EU mit Drittländern, insbesondere mit Kandidatenländern im
Prozess der Integration in den Binnenmarkt und auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft,
berücksichtigt. Mit einem strategischen Ansatz für die gesteigerte Resilienz der
Lieferketten könnte unter anderem in Partnerländer investiert und die industrielle
Zusammenarbeit mit dem Ziel eines nachhaltigeren und widerstandsfähigeren Umfelds für
die Stahlproduktion neu definiert werden.
Dieser Aktionsplan baut auf sechs zentralen Säulen auf: Gewährleistung großer Mengen
erschwinglicher sauberer Energie, Vermeidung einer Verlagerung von CO2-
Emissionen, Förderung und Schutz der europäischen industriellen Kapazitäten,
Förderung der Kreislaufwirtschaft für Metalle, Erhalt hochwertiger Arbeitsplätze in der
Industrie und Risikominderung durch Leitmärkte und Investitionsförderung.
1. GEWÄHRLEISTUNG DES ZUGANGS ZU SAUBERER UND ERSCHWINGLICHER ENERGIE
FÜR DIE METALLINDUSTRIE
Die Energiekosten bleiben der entscheidende Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit
der Metallindustrie. Bei Metallen und Stahl ist der Anteil der Energiekosten an den
Produktionskosten größer als in anderen Sektoren. Bereits vor der Energiekrise betrug
dieser Anteil im Stahlsektor16 etwa 17 % und bei Aluminium17 40 %. Im Laufe der
Energiekrise des Jahres 2022 stiegen diese Zahlen auf bis zu 80 %18. Im Jahr 2025 sind die
Energiepreise zwar von ihrem Höchststand im Jahr 2022 gesunken, dennoch liegen sie
immer noch höher als in der Vergangenheit und als an anderen internationalen
Produktionsstandorten. Die Strompreise sind in der EU doppelt bis dreimal19 und die
Erdgaspreise sogar fast fünfmal20 so hoch wie in den USA. Die direkte Elektrifizierung ist
nach wie vor der effizienteste Übergangspfad zur Dekarbonisierung verschiedener Formen
der Stahl- und Metallproduktion; andere hingegen werden von indirekten
Elektrifizierungsmethoden abhängen, wie durch Elektrolyse gewonnener Wasserstoff,
15 https://single-market-economy.ec.europa.eu/document/download/fe4b7a0b-cfb9-49fd-9d37-
139c1e23832d_en.
16 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC121276.
17 https://www.reuters.com/markets/commodities/sky-high-energy-costs-fan-fire-under-aluminium-zinc-
prices-2022-08-12/.
18 https://www.reuters.com/markets/commodities/sky-high-energy-costs-fan-fire-under-aluminium-zinc-
prices-2022-08-12/.
19 Die Strompreise sind doppelt bis dreimal so hoch wie in den USA: 0,16 EUR/kWh in der EU gegenüber
0,07 EUR in den USA im ersten Halbjahr 2024, obwohl die Preise im Vergleich zum ersten
Halbjahr 2023 in der EU gesunken (– 0,04 EUR) und in den USA stabil geblieben sind (+ 0,01 EUR)
sowie ungeachtet des sinkenden Energiebedarfs. https://www.bruegel.org/policy-brief/decarbonising-
competitiveness-four-ways-reduce-european-energy-prices.
20 Aktionsplan für erschwingliche Energie.
5
wodurch der Anteil der Energiekosten an den Gesamtproduktionskosten im Vergleich zu
auf fossilen Brennstoffen basierenden Technologien steigt. Für diesen Übergang sind
niedrigere Strompreise unabdingbar. Darüber hinaus spielen Technologien wie CO2-
Abscheidung und -Speicherung und die kreislauforientierte Verwendung von Rohstoffen
ebenfalls eine Rolle.
Senkung der Energiepreise für energieintensive Industriezweige
Um diese schwierige Situation zu meistern, muss Energie erschwinglicher werden. Der
Aktionsplan für erschwingliche Energie beinhaltet wichtige Teile der Lösung,
insbesondere durch die Ankündigung von Maßnahmen für effizientere Netzentgelte,
niedrigere Energiesteuern und -abgaben, unkompliziertere Strombezugsverträge,
schnellere Genehmigungsverfahren, Netzausbau und -modernisierung und Anreize für
Flexibilität im Stromsystem. Energieintensive Industriezweige werden mit am meisten
vom Pilotprogramm der EIB zu Strombezugsverträgen für Unternehmen profitieren.
Weitere eigens auf energieintensive Industriezweige ausgerichtete Lösungen sollten der
enormen Bedeutung der Energiekosten für die Wettbewerbsfähigkeit und die
Dekarbonisierung dieser Industriezweige angemessen sein. Die Kommission konsultiert
die Mitgliedstaaten zu einem Beihilfeinstrument für saubere Flexibilität, das auf
Strombezugsverträgen und der Verpflichtung der Industrie zur Verwendung von sauberem
Strom basiert. Zudem wird die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien für die
Gestaltung öffentlicher Förderregelungen für saubere Energie durch zweiseitige
Differenzverträge an die Hand geben, in denen auch deren Kombination mit
Strombezugsverträgen thematisiert werden; energieintensive Industriezweige sollen so
vorübergehend hinsichtlich der Preise entlastet und Investitionen in die Dekarbonisierung
in der EU ermöglicht werden. Das besondere Augenmerk sollte bei der öffentlichen
Förderung im Energiesektor den energieintensiven Industriezweigen und dem
Metallsektor gelten, insbesondere bei verfügbaren Elektrifizierungstechnologien;
Unternehmen können die Auswirkungen von Strompreisschwankungen mithilfe dieser
langfristigen vertraglichen Vereinbarungen abfedern. Dabei gilt es, alles zu untersuchen,
was der Nutzung von Strombezugsverträgen im Wege stehen kann, darunter auch die
möglichen Auswirkungen auf die Bilanzen der Unternehmen21. Die Kommission wird
Marktversagen und regulatorische Mängel, aufgrund derer derartige Verträge für
energieintensive Industriezweige nicht optimal genutzt werden können, analysieren und
erforderlichenfalls beheben.
Zunächst werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, das europäische Energierecht
rasch umzusetzen und die Flexibilität in den Vorschriften über staatliche Beihilfen
vollumfänglich zu nutzen, um die Kosten für energieintensive Industriezweige zu senken.
Abschnitt 4.7.1 der Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen sieht
Ermäßigung von Umweltsteuern oder umweltsteuerähnlichen Abgaben für Sektoren vor,
die ihre wirtschaftliche Tätigkeit ohne die Ermäßigung nicht nachhaltig fortführen
könnten, und Abschnitt 4.11 sieht Ermäßigungen der Stromabgaben für energieintensive
Unternehmen vor22. Im Allgemeinen erfüllt die Stahl- und Metallindustrie diese
Bedingungen. Darüber hinaus ist es gemäß der Energiebesteuerungsrichtlinie unter
21 Einige dieser Probleme werden derzeit mit Initiativen angegangen:
https://www.ifrs.org/projects/completed-projects/2024/power-purchase-agreements/; Power Purchase
Agreements, Endorsement consultation (Konsultation zur Billigung von Strombezugsverträgen) |
EFRAG.
22 Für Wirtschaftszweige, bei denen das Risiko der Verlagerung an Standorte außerhalb der Union besteht,
an denen es keine Umweltstandards gibt oder diese weniger anspruchsvoll sind.
6
bestimmten Bedingungen möglich, für energieintensive Industriezweige einen bis zu Null
gehenden Steuerbetrag auf elektrischen Strom anzuwenden, was für den Sektor einen
Anreiz zur Dekarbonisierung durch Elektrifizierung schafft und dessen allgemeine
Wettbewerbsfähigkeit fördern kann. Die Mitgliedstaaten werden ferner aufgefordert, die
Verhandlungen über die Energiebesteuerungsrichtlinie23 zügig abzuschließen, um den
Steuerrahmen günstiger für die Elektrifizierung zu gestalten und die Abkehr von der
Nutzung fossiler Brennstoffe zu erleichtern.
Der Rahmen für staatliche Beihilfen für den Deal für eine saubere Industrie soll nach
einer Zeit der Konsultation24 im zweiten Quartal 2025 angenommen werden und
ermöglicht noch größere Flexibilität und Vereinfachungen, sodass die Mitgliedstaaten die
Industrie bei der Dekarbonisierung schneller unterstützen können. Berücksichtigt wird
dabei, dass derzeit Markt- und Regulierungssignale, wie der aktuelle und der
prognostizierte EHS-Preis, allein oft nicht ausreichen, um die Kostenunterschiede
zwischen traditionellen und dekarbonisierten Produktionsmethoden auszugleichen. Nach
dem Entwurf25, der derzeit Gegenstand einer öffentlichen Konsultation ist, werden
vereinfachte Vereinbarkeitsvoraussetzungen für die öffentliche Förderung aller
Dekarbonisierungstechnologien, einschließlich Energieeffizienzmaßnahmen, gelten.
Dadurch dürften die Kosten sinken, die Wettbewerbsfähigkeit wird aller Voraussicht nach
steigen, während gleichzeitig die Treibhausgasemissionen gesenkt werden. Neben
vereinfachten Regelungen auf der Grundlage genehmigter Beihilfeintensitäten werden
auch auf Berechnungen der Finanzierungslücke basierende Regelungen oder
Ausschreibungen zugelassen. Auch wenn diese Regelungen Obergrenzen für Beihilfen
beinhalten, können in einem gestrafften Verfahren auch Großprojekte genehmigt werden.
Investitionen in die Dekarbonisierung werden technologieneutral bewertet; es kommt
dabei in erster Linie auf Emissionsreduktionen an, auch wenn diese schrittweise über
längere Zeit erreicht werden. Neben der direkten Förderung von Investitionen in die
Dekarbonisierung werden mit dem neuen Rahmen kürzere Abschreibungszeiträume für
Vermögenswerte im Bereich sauberer Technologien, wie Elektrolyseure oder Anlagen für
CO2-Abscheidung, -Speicherung und -Nutzung erleichtert.
Die Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Kompensation indirekter Kosten im
Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) eröffnen den Mitgliedstaaten die
Möglichkeit, für bestimmte handelsorientierte und CO2-intensive Sektoren, wie die
Stahlindustrie und weitere Zweige der Metallindustrie, CO2-Kosten auszugleichen, die
über die Stromrechnungen weitergegeben werden. Die Mitgliedstaaten werden
aufgefordert, von dieser Möglichkeit weiterhin Gebrauch zu machen oder sie
gegebenenfalls für ihre Industrie in Erwägung zu ziehen (derzeit machen nur
14 Mitgliedstaaten von dieser Möglichkeit Gebrauch). Im Zusammenhang mit der
Überprüfung des EHS und des CBAM im Jahr 2026 wird die Kommission auf
angemessene Maßnahmen (beispielsweise in der Form von Leitlinien) zur Kompensation
indirekter Kosten aufgrund des EHS für die Zeit nach 2030 hinarbeiten und gleichzeitig
deren Einklang mit anderen Maßnahmen gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen
sicherstellen.
Darüber hinaus bietet die Energieregulierung der EU einen Rahmen, um Netztarife gemäß
den Grundsätzen von Kostenorientierung, Transparenz und Nichtdiskriminierung unter
23 COM(2021) 563 final.
24 https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-cisaf_en.
25 https://competition-policy.ec.europa.eu/document/download/45b532ce-53fb-4907-975c-
79edaa31a166_en?filename=2025_CISAF_draft_EC_communication.pdf.
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Berücksichtigung der Erfordernisse von Netzsicherheit und Flexibilität auszuarbeiten. Die
Mitgliedstaaten können ihre Netztarife auf für energieintensive Industriezweige
vorteilhafte Weise gestalten. Die im Aktionsplan für erschwingliche Energie für das zweite
Quartal 2025 angekündigten Leitlinien für die Gestaltung von Netztarifen werden weitere
Elemente von Lösungen dafür enthalten, wie Systemkosten für alle Verbraucher, darunter
auch energieintensive Sektoren, gesenkt werden können.
Beschleunigung der Bereitstellung von Netzanschlüssen und der Einführung von
erneuerbarem und CO2-armem Wasserstoff
Die Elektrifizierung von immer mehr Sektoren schreitet voran, gleichzeitig verzögern sich
viele Projekte zum Netzausbau; im Metallsektor kommt es dadurch bei Netzanschlüssen
oder deren Ausbau oft zu langen Wartezeiten, sogar von mehreren Jahren. Verzögerungen
dieser Art können Investitionen in die Elektrifizierung zum Scheitern bringen.
Die Kommission wird die Probleme der langen Wartezeiten bei Netzanschlüssen
gemeinsam mit den Mitgliedstaaten angehen. Die Kommission wird den
Mitgliedstaaten Leitlinien und Empfehlungen zum Thema der Verkürzung von
Wartezeiten bei Netzanschlüssen bereitstellen. Darin werden Maßnahmen aufgezeigt, die
mit dem bestehenden Rechtsrahmen im Einklang stehen und den Mitgliedstaaten dabei
helfen, auf Spekulationen fußende oder unausgereifte Anträge aus der Warteschlange zu
nehmen sowie erforderlichenfalls und nach objektiven Kriterien von der Erteilung in der
Reihenfolge der Antragseingänge zugunsten von Investitionen abzuweichen, die der
Umstellung auf saubere Energie und der Effizienz des Stromversorgungssystems
förderlich sind. Dabei werden die Erfahrungen mit positiven Beispielen in einigen
Mitgliedstaaten genutzt und die staatlichen Instanzen der Mitgliedstaaten in Form eines
Dialogs eingebunden. Die Kommission wird außerdem im zweiten Quartal 2025
Leitprinzipien herausgeben, in denen die Bedingungen für Vorabinvestitionen26 in
Netzprojekte festgelegt werden. Mit flexibel gestalteten Netzanschlussverträgen können
energieintensive Industriezweige bereits auf das Netz zugreifen, während diese
Investitionen getätigt werden. Die Kommission wird außerdem zusätzliche Maßnahmen
für einen vereinfachten und schnelleren Zugang zur Netzinfrastruktur für
Elektrifizierungsprojekte in energieintensiven Industriezweigen vorschlagen.
Die direkte Elektrifizierung ist nicht immer möglich oder kosteneffizient, daher
kommt dem Wasserstoff eine entscheidende Rolle bei der Dekarbonisierung der
Stahl- und Metallindustrie zu. So ist beispielsweise Wasserstoff für die
Dekarbonisierung der Primärstahlproduktion die vielversprechendste Option bei der
Direktreduktion sowie auch als Ersatz für Erdgas, um Hochtemperaturwärme in weiteren
Zweigen der Metallindustrie zu erzeugen. Für einen Wandel bei gleichzeitig gewahrter
Wettbewerbsfähigkeit muss die ausreichende Versorgung mit erneuerbarem und CO2-
armem Wasserstoff gewährleistet sein. Des Weiteren kündigte die Kommission im Deal
für eine saubere Industrie an, in den kommenden Wochen den delegierten Rechtsakt zu
CO2-armem Wasserstoff anzunehmen und so Klarheit für Lieferanten, Abnehmer und
Investoren zu schaffen. Mit diesem delegierten Rechtsakt werden Vorschriften vorgestellt,
26 Dies sind Investitionen, mit denen der ungewisse künftige Anstieg der Stromnachfrage im
Zusammenhang mit der Elektrifizierung antizipiert wird. Wenn bei solchen Investitionen den derzeitigen
Nutzern die vollen Kosten berechnet werden, kann dies frühe Anwender in ungerechter Weise belasten
und die Elektrifizierung bremsen. Daher werden im Aktionsplan für erschwingliche Energie Leitlinien
angekündigt, in denen erläutert wird, wie die Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen ihre öffentlichen
Mittel zur Senkung der Netzentgelte einsetzen und die zusätzlichen Kosten aus Maßnahmen für eine
schnellere Dekarbonisierung und Marktintegration decken können.
8
die so flexibel wie möglich gestaltet sind, um die angestrebten Ziele zur Verringerung der
Treibhausgasemissionen bei der Herstellung CO2-armer Kraftstoffe auf
technologieneutrale Weise zu erreichen.
Darüber hinaus wird mit der für das dritte Quartal 2025 im Deal für eine saubere Industrie
angekündigten dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen
der Europäischen Wasserstoffbank die Produktion weiterhin unterstützt, was
verschiedenen industriellen Abnehmern, auch aus der Stahlindustrie, den Zugang
erleichtert.
Die Kommission wird überdies das Mandat der Europäischen Allianz für sauberen
Wasserstoff stärker auf die Sektoren ausrichten, in denen der Wasserstoff für die
Dekarbonisierung von größter Bedeutung ist. Die Europäische Kommission wird den
Fortschritt in der Projektpipeline der Allianz überwachen und jährlich aktualisieren, um so
den Ausbau des Wasserstoffmarkts zu verfolgen und industriellen Abnehmern sowie
weiteren Akteuren die notwendige Sicherheit für ihre Dekarbonisierungspläne zu bieten.
Schnellere Fortschritte bei der Rückgewinnung überschüssiger Wärme und dem Einsatz
sauberer Energie
Mehr Energieeffizienz und die Förderung der Elektrifizierung und der Nutzung sauberer
Energie im Stahl- und Metallsektor können sich positiv auf das Energiesystem der EU
auswirken und gleichzeitig die Kosten für den Sektor senken. Stahl und Metalle sind die
Industriezweige mit dem höchsten Potenzial für die Abwärmerückgewinnung in der EU,
insbesondere im Hinblick auf Ressourcen an Hochtemperaturwärme, die sich aus
Rauchgasen, hochgradig erhitzten Flüssigkeiten und Abfällen zurückgewinnen lassen.
Hochtemperatur-Wärmepumpen können immer vielseitiger zur Nutzung überschüssiger
Prozesswärme genutzt werden, wodurch sich der Gesamtenergiebedarf des Sektors
verringert. Auch in Fernwärmenetzen ist es möglich, Abwärme zurückzugewinnen und zu
nutzen. Die Kommission wird standardisierte Ansätze für die
Abwärmerückgewinnung entwickeln und fördern und dabei unter anderem darauf
abzielen, Modelle wie Verträge über die Wärmeversorgung zu reproduzieren und bewährte
Verfahren für die integrierte Planung der Wärmeinfrastruktur verstärkt einzusetzen; dies
geschieht im Rahmen der im Aktionsplan für erschwingliche Energie angekündigten
Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung.
Maßnahmen:
In den kommenden Wochen wird die Kommission den delegierten Rechtsakt zu
CO2-armem Wasserstoff annehmen.
Spätestens im 2. Quartal 2025 wird die Kommission Leitlinien für die Gestaltung
von Netztarifen herausgeben, die unter anderem Möglichkeiten dafür vorsehen,
Netztarife für den Metallsektor und andere energieintensive Industriezweige zu
senken.
Bis zum 2. Quartal 2025 wird die Kommission Leitprinzipien zu den
Voraussetzungen veröffentlichen, unter denen Vorabinvestitionen in Netzvorhaben
gewährt werden sollten.
Bis zum 3. Quartal 2025 wird die Kommission die dritte Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank
9
vornehmen, mit der die Produktion unterstützt und so der Zugang für verschiedene
industrielle Abnehmer, auch aus der Stahlindustrie, erleichtert werden soll.
Bis zum 4. Quartal 2025 wird die Kommission einen Vorschlag vorlegen, um den
Netzzugang für energieintensive Projekte zur Elektrifizierung der Industrie zu
erleichtern.
Bis zum 4. Quartal 2025 wird die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien für die
Gestaltung von Differenzverträgen und deren Kombination mit
Strombezugsverträgen an die Hand geben.
Im Zusammenhang mit der Überprüfung des EHS und des CBAM im Jahr 2026 wird
die Kommission auf angemessene Maßnahmen (beispielsweise in der Form von
Leitlinien) zur Kompensation indirekter Kosten aufgrund des EHS für die Zeit nach
2030 hinarbeiten.
2. VERMEIDUNG EINER VERLAGERUNG VON CO2-EMISSIONEN
Um das Potenzial des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) zur Vermeidung der
Verlagerung von CO2-Emissionen voll auszuschöpfen, werden die finanziellen
Verpflichtungen darin ab 2026 gelten; dies geschieht im Einklang mit der
schrittweisen Abschaffung der kostenlosen Zertifikate im Rahmen des EU-EHS bis
2034. Das CBAM gilt für eingeführte Waren, jedoch werden nicht die möglichen Risiken
der Verlagerung von CO2-Emissionen bei in der EU hergestellten Metallen angegangen,
für die der Preis nach dem EU-EHS gilt, die in Drittländer ausgeführt werden und bei denen
mit Herstellern in Ländern mit niedrigeren Klimazielen konkurriert wird. Die Kommission
wird daher eine Lösung vorschlagen, um diesem Nachteil entgegenzuwirken und das
Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen bei Waren, die in unter das CBAM fallende
Sektoren in der EU für die Ausfuhr hergestellt werden, anzugehen.
Zweitens besteht die Gefahr, dass die Verlagerung von CO2-Emissionen bei Waren,
die unter das CBAM fallen, später in der Wertschöpfungskette stattfindet. Dies kann
der Effekt von Umgehungen sein, dass also die Verpflichtungen unter dem CBAM durch
geringfügige Änderungen an den unter das CBAM fallenden Rohstoffen umgangen
werden, oder wenn die Verbraucher in der EU ab einem bestimmten Zeitpunkt
nachgelagerte Waren bevorzugen, die von Herstellern in Drittländern mit einer
schwächeren Klimapolitik eingeführt werden. Darüber hinaus könnten Unternehmen, die
derzeit mit dem CBAM in Verbindung stehende Waren in der EU herstellen oder
verarbeiten, ihre Tätigkeiten in diese Länder verlagern. Derzeit quantifiziert die
Kommission diese Risiken und wird einen Vorschlag vorlegen, um das CBAM auf
bestimmte nachgelagerte Erzeugnisse auszuweiten und so diese Risiken anzugehen; auch
die Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß zu reduzieren, wird
berücksichtigt.
Drittens besteht die Gefahr, dass die CBAM-Ziele umgangen werden, indem Waren,
die in CO2-armen Produktionsanlagen in Drittländern hergestellt werden, an europäische
Kunden umgeleitet werden, während die CO2-intensive Produktion für andere Märkte
fortgesetzt wird (sogenanntes „Shuffling“). Gleichermaßen kann Grünfärberei durch CO2-
Bilanzierungsverfahren betrieben werden, wie z. B. in der energieintensiven
Metallproduktion, wo marktbasierte Instrumente eingesetzt werden, um den Eindruck
einer CO2-armen Produktion zu erwecken, obwohl sie weiterhin auf emissionsintensive
Energiequellen angewiesen ist oder irreführende Verfahren zur Anrechnung von
10
Schrottanteilen nutzt27. Um beide Probleme anzugehen und die Integrität des CBAM zu
gewährleisten, wird die Kommission eine Strategie zur Verhinderung von Umgehungen
vorlegen. Im Rahmen dieser Strategie wird eine sorgfältige Bewertung dieser Risiken
angestellt und Lösungen für ihre Bewältigung, einschließlich Änderungen gesetzlicher
Vorschriften, vorgeschlagen.
Da Klarheit in diesem Bereich dringend geboten ist, wird die Kommission die Arbeit an
der Ausweitung und Stärkung des CBAM beschleunigen und Schlüsselelemente der
Reform vorziehen.
Maßnahmen:
Bis zum zweiten Quartal 2025 wird die Kommission eine Mitteilung mit einer
Analyse und Optionen veröffentlichen, wie die Verlagerung von CO2-Emissionen
bei CBAM-Waren, die aus der EU in Drittländer ausgeführt werden, verhindert
werden kann.
Bis zum vierten Quartal 2025 wird die Kommission eine umfassende Überprüfung
des CBAM durchführen, die mit einer Strategie zur Verhinderung von
Umgehungen und einem ersten Legislativvorschlag einhergeht:
- Ausweitung des Anwendungsbereichs des CBAM auf stahl- und
aluminiumintensive nachgelagerte Produkte einschließlich
- zusätzlicher Maßnahmen zur Verhinderung von Umgehungen.
3. FÖRDERUNG UND SCHUTZ DER EUROPÄISCHEN INDUSTRIELLEN KAPAZITÄTEN
Überkapazitäten auf den Weltmärkten gefährden die Rentabilität und
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industriezweige erheblich. Die EU hat
bereits mehrere handelspolitische Schutzmaßnahmen in den Metallsektoren gegen
unlauteren globalen Wettbewerb ergriffen. Derzeit bestehen im Eisen- und Stahlsektor
die meisten handelspolitischen Schutzmaßnahmen, gefolgt vom Nichteisenmetall- und
Mineraliensektor. Dennoch ist die Industrie nach wie vor von Überkapazitäten auf den
Weltmärkten und globalen Verzerrungen durch China und andere Länder bedroht, die ihre
heimische Industriezweige künstlich unterstützen oder die handelspolitischen
Schutzmaßnahmen und Sanktionen der EU umgehen. Die EU ist die einzige große
Stahlerzeugungsregion, in der die Kapazitäten rückläufig sind.
Darüber hinaus wird sich die Einführung der Zölle in Höhe von 25 % auf Einfuhren
von Stahl und Aluminium durch die USA am 12. März 2025 nicht nur negativ auf die
EU-Hersteller auswirken, indem der Zugang zum US-Markt eingeschränkt wird – auch für
Grundmetalle, die zu weiter nachgelagerten Waren verarbeitet werden – sondern auch den
Druck durch Ausfuhren erhöhen, die ursprünglich für die USA vorgesehen waren und nun
in die EU umgelenkt werden könnten.
Handelspolitische Schutzinstrumente und andere Handelsmaßnahmen
Die EU hat die bestehende Schutzmaßnahme für Stahl überprüft, um den jüngsten
Marktentwicklungen Rechnung zu tragen und die Wirksamkeit der Maßnahme
sicherzustellen. Die Kommission hat eine eingehende Untersuchung der derzeitigen
27 Indirekte Emissionen im Rahmen des derzeitigen CBAM-Übergangszeitraums werden bei allen unter
das CBAM fallenden Sektoren einberechnet. In der endgültigen Phase werden sie nur bei Düngemitteln
und Zement einberechnet.
11
Schutzmaßnahme für Stahl vorgenommen und den Mitgliedstaaten Vorschläge
unterbreitet, um sie an die schwierige Lage des EU-Stahlsektors anzupassen. Die
vorgeschlagenen Anpassungen werden die Stahlhersteller in der EU kurzfristig erheblich
entlasten, indem sie die Wirksamkeit der Maßnahme gewährleisten, insbesondere in den
Kategorien, in denen der Einfuhrdruck am stärksten ist. Berücksichtigt wurde insbesondere
der erhebliche Anstieg der Einfuhren bei gleichzeitigem Rückgang der Nachfrage in
bestimmten Kategorien.
Die rechtliche Gültigkeit der Schutzmaßnahme läuft am 30. Juni 2026 aus, aber es ist nicht
davon auszugehen, dass die strukturellen Überkapazitäten auf den Weltmärkten und ihre
negativen handelsbezogenen Auswirkungen auf die Stahlindustrie der EU, die zur
Anwendung der Schutzmaßnahme geführt haben, am 1. Juli 2026 verschwinden werden.
Da immer mehr Drittländer Maßnahmen ergreifen, um die Einfuhren in ihre Märkte zu
begrenzen, dürften sich die negativen Auswirkungen auf den Handel vielmehr noch
verschärfen und dazu führen, dass Überkapazitäten auf den Weltmärkten vor allem auf
dem EU-Markt landen.
Angesichts dieser Ausnahmesituation ist es daher erforderlich, über den 30. Juni
2026 hinaus geeignete und wirksame Schutzmaßnahmen einzuführen, die zur
Wahrung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Stahlindustrie in der EU beitragen
werden. Deshalb wird die Kommission spätestens bis zum dritten Quartal 2025 eine
langfristige Maßnahme vorschlagen, die ein sehr wirksames Schutzniveau für den
Stahlsektor der EU bietet. Die Kommission wird darauf hinarbeiten, dass die neue
Maßnahme rechtzeitig in Kraft ist, um die derzeitige Schutzmaßnahme zu ersetzen, und
ein wirksames Maß an Schutz vor negativen handelsbezogenen Auswirkungen infolge von
weltweiten Überkapazitäten gewährleistet. Sie wird Veränderungen bei der Nachfrage in
der EU sowie Sicherheits- und Resilienzerwägungen Rechnung tragen und gleichzeitig ein
gewisses Maß an Offenheit auf dem EU-Markt wahren. Mit diesem ausgewogenen Ansatz
werden die Interessen der Union, einschließlich jene der Hersteller und Nutzer sowie der
Einführer und Verbraucher, geschützt. Gleichzeitig wird die EU im Einklang mit ihren
internationalen Verpflichtungen weiterhin mit ihren Partnerdrittländern und multilateralen
Partnern zusammenarbeiten, um Überkapazitäten auf globaler Ebene anzugehen28.
Darüber hinaus leitete die Kommission im Dezember 2024 eine
Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter
Legierungselemente ein – ein Sektor, der für die EU-Wirtschaft von entscheidender
Bedeutung ist, da Legierungen zur Verbesserung der Stärke, Haltbarkeit und Qualität von
Stahl oder Aluminium eingesetzt werden –, die bis zum 18. November 2025 abgeschlossen
sein wird. Die Kommission wird unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen,
sofern dies auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse für notwendig erachtet wird.
Auch im Aluminiumsektor verschlechtert sich die Lage. In den letzten zehn Jahren
verloren die EU-Hersteller erhebliche Marktanteile, und außerdem wurden seit 2021 über
50 % der Primärproduktionskapazität eingeschränkt. Die kürzlich angekündigten US-
Zölle auf Aluminium dürften die Lage angesichts der erheblichen Gefahr einer
Handelsumlenkung aus mehreren Ursprungsländern weiter verschlechtern. Aus diesem
Grund hat die Kommission damit begonnen, einschlägige Beweise im Hinblick auf
den Einsatz der handelspolitischen Schutzinstrumente zu sammeln, einschließlich
28 Beispielsweise im Rahmen des Globalen Forums zu Stahlüberkapazitäten, einer wichtigen Plattform,
auf der 28 Mitglieder zusammenkommen, die entschlossen sind, gemeinsame Lösungen für die
Herausforderung der Überkapazitäten zu entwickeln und umzusetzen und die Funktionsweise des
Marktes im Stahlsektor zu verbessern.
12
der Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung, sobald ein ordnungsgemäß
begründeter Antrag eingereicht wird.
Die Kommission hat beobachtet, dass ausführende Hersteller vermehrt versuchen,
die handelspolitischen Schutzmaßnahmen zu umgehen. Dieses Verhalten könnte die
Wirksamkeit unserer handelspolitischen Schutzmaßnahmen gefährden. Das bedeutet, dass
die jeweilige Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme zwar bei direkten Einfuhren
wirkt, diese jedoch durch indirekte Einfuhren ersetzt werden können, bei denen die letzte
Stufe des Herstellungsverfahrens vor der Verbringen in die EU in einem Drittland
stattfindet, das nicht den Maßnahmen unterliegt, um die Entrichtung von Zöllen zu
umgehen. Die Wirksamkeit ihrer handelspolitischen Schutzmaßnahmen zu sichern, zählt
zu den vorrangigen Maßnahmen; daher wird die Kommission prüfen, ob sie ihre
Vorgehensweise anpassen und eine „geschmolzen und gegossen“-Regel einführen
sollte, mit der sie gegen das Land vorgehen könnte, in dem das Metall ursprünglich
geschmolzen wurde, und zwar unabhängig vom Ort der späteren Umwandlung und dem
Ursprung der Ware, wie in den traditionellen nichtpräferenziellen Ursprungsregeln
festgelegt. Durch die Anwendung dieser Regel wäre es unmöglich, den Ursprung des
Metallerzeugnisses durch eine minimale Umwandlung zu ändern, und der Ursprung des
Erzeugnisses ließe sich mit größerer Sicherheit bestimmen. Die Kommission wird in jedem
Fall wachsam bleiben, da unbeteiligte, unter marktüblichen Bedingungen in anderen
Drittländern tätige Hersteller dazu veranlasst werden könnten, Mengen an Metallen in die
EU auszuführen, die sie aufgrund von Überkapazitäten, die unter nicht marktüblichen
Bedingungen entstehen, auf ihren heimischen oder anderen traditionellen
außereuropäischen Märkten nicht mehr absetzen können.
Um den schnellen Entwicklungen auf den Weltmärkten zu begegnen und die
Industrie zu schützen, wird die Kommission die Überwachung der Handelsströme
verstärken und proaktiv Untersuchungen auf der Grundlage einer „drohenden
Schädigung“ einleiten, bevor es zu einer bedeutenden Schädigung kommt. In Bezug auf
Metalle, die in den Anwendungsbereich dieses Aktionsplans fallen, außer Stahl und
Aluminium, wird die Kommission bis zum dritten Quartal 2025 über ihre verstärkte
Überwachung der Marktlage in diesen Sektoren Bericht erstatten und bereit sein,
gegebenenfalls eine Handelsmaßnahme vorzuschlagen. Wie im Deal für eine saubere
Industrie angekündigt, wird die Kommission die bestehenden handelspolitischen
Schutzinstrumente feinjustieren. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch
prüfen, ob für die derzeitigen Regelung des niedrigeren Zolls Änderungen
erforderlich sind. Die EU wird ihre Bemühungen im multilateralen Kontext zur
Bewältigung der globalen Herausforderungen, mit denen diese Sektoren konfrontiert sind,
fortsetzen und verstärken. Die Lage im Kupfersektor wird genau überwacht, da die USA
im Februar 2025 gemäß Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962 eine
Untersuchung zu Kupfereinfuhren eingeleitet haben, die zu weiteren Zollmaßnahmen und
Störungen auf den Weltmärkten führen könnte. Obwohl die europäischen Mitgliedstaaten
keine wichtigen Lieferanten für den US-Markt sind, könnte dies indirekte Auswirkungen
auf sie haben.
Seit März 2022 hat die EU als Reaktion auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine
umfassende Sanktionen gegen Russland verhängt, um die wirtschaftliche Basis
Russlands zu schwächen, ihm kritische Technologien und Märkte zu entziehen und seine
Fähigkeit, Krieg zu führen, erheblich einzuschränken. Zu diesen Sanktionen gehören
Einfuhrbeschränkungen für Eisen und Stahl – einige der strengsten sektoralen Sanktionen
gegen Russland. Neben dem bereits geltenden Einfuhrverbot für verarbeitete
Aluminiumerzeugnisse aus Russland umfasst das 16. Sanktionspaket gegen Russland
13
(angenommen am 24. Februar 2025) ein Verbot von Einfuhren von Primäraluminium aus
Russland in die EU mit einem Quotensystem, um einen reibungslosen Übergang für
Unternehmen zu gewährleisten. Die Kommission wird die wirksame Umsetzung dieser
Sanktionen sicherstellen und die EU wird erforderlichenfalls weitere Maßnahmen zur
Verhinderung ihrer Umgehung ergreifen.
Die gezielte Überarbeitung der EU-Vorschriften für chemische Stoffe (REACH) im
vierten Quartal 2025 wird zur Vereinfachung der Vorschriften für die chemische Industrie
beitragen, ohne Abstriche bei Sicherheit oder Umweltschutz zu machen. Damit wird diese
Überarbeitung zu einem stabilen und berechenbaren Regelungsumfeld für Metalle, die in
der EU hergestellt und in der EU in Verkehr gebracht werden sollen, beitragen.
Maßnahmen:
Die Kommission hat Änderungen der Schutzmaßnahme für Stahl vorgeschlagen,
die am 1. April 2025 in Kraft treten sollen. Die Maßnahme wird verschärft, um ihre
Wirksamkeit zu gewährleisten und den jüngsten Marktentwicklungen Rechnung zu
tragen.
Die Kommission ist bereit, die handelspolitischen Schutzinstrumente einzusetzen und
eine Untersuchung über Schutzmaßnahmen im Aluminiumsektor einzuleiten,
sobald ein ordnungsgemäß begründeter Antrag eingereicht wird.
Spätestens im dritten Quartal 2025 wird die Kommission eine Handelsmaßnahme zum
Ersatz der Schutzmaßnahmen für Stahl ab dem 1. Juli 2026 und für ein sehr hohes
Maß an Schutz vor negativen handelsbezogenen Auswirkungen aufgrund von
weltweiten Überkapazitäten vorschlagen.
Die Kommission wird die Untersuchung der Schutzmaßnahmen für Ferrolegierungen
zügig, spätestens jedoch bis zum 18. November 2025 durchführen.
Die Kommission wird die Einführung der Regel „geschmolzen und gegossen“ prüfen,
mit der das Land, in dem die Metallware ursprünglich geschmolzen und gegossen wurde,
ermittelt werden kann.
4. FÖRDERUNG DER KREISLAUFWIRTSCHAFT FÜR METALLE
Die Förderung der Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiger Schritt hin zur
Dekarbonisierung der Metallindustrie. So können durch Recycling jeweils bis zu 95 %
bzw. 80 % der für die Primäraluminium- bzw. Stahlproduktion benötigten Energie
eingespart werden. Mit dem Recycling von in der EU anfallendem Schrott lässt sich die
Abhängigkeit der EU-Industrie von importierten Primärrohstoffen wie Bauxit,
Aluminiumoxid oder auch Aluminium verringern, die als für die EU strategische Rohstoffe
anerkannt sind und nach denen die Nachfrage voraussichtlich erheblich steigen wird.
Es wird jedoch immer weniger Schrott recycelt. Dies ist auf zwei Faktoren
zurückzuführen: mangelnde Nachfrage seitens der EU-Industrie (insbesondere nach Stahl)
und höhere Schrottpreise, die von Stahl- und Aluminiumherstellern in Drittländern –
häufig aufgrund von Handelsverzerrungen wie Subventionen oder wegen unfairen
Marktbedingungen – gezahlt werden. Infolgedessen haben sich die Ausfuhren von
Eisenschrott in den letzten Jahren mehr als verdoppelt und 2021 einen Höchststand von
14
19,43 Mio. Tonnen (etwa 20 % des gesamten in der EU anfallenden Schrotts) erreicht. Für
2024 wird ein neuer Rekord für europäischen Aluminiumschrott erwartet, wobei sich die
Ausfuhren von Aluminiumschrott auf über 1,3 Mio. Tonnen belaufen dürften.
Um diesen Trend umzukehren, besteht das primäre Ziel darin, die Nachfrage mit einer
verstärkten Nutzung solcher Ressourcen in der EU anzukurbeln. Dazu sollte Schrott
besser sortiert und verarbeitet werden, um seine Nutzbarkeit in hochwertigen
Einsatzbereichen wie der Automobilindustrie zu gewährleisten. Diese Umstellung
erfordert Investitionen von Recyclingbetreibern und Abnehmern und Anreize sowohl auf
EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene29 sowie Anforderungen an die Gestaltung für
betreffende Produktgruppen. Um die Einführung von Sekundäranteilen in Sektoren zu
erleichtern, die seit jeher von Primärmetallen abhängig sind, wird die Kommission die
Zielvorgaben für recycelten Stahl und recyceltes Aluminium in Schlüsselsektoren
kosteneffizient vorbereiten, wobei sie der unterschiedlich stark ausgeprägten Fähigkeit,
Kosten an Kunden weiterzugeben, und dem globalen Wettbewerb in ihrer Analyse
Rechnung trägt. Die Machbarkeitsstudie für eine solche Einführung in der
Automobilindustrie wird im Rahmen der derzeit im Mitentscheidungsverfahren
befindlichen Altfahrzeugeverordnung bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Die Kommission wird auch prüfen, ob Anforderungen an die Recyclingfähigkeit
und/oder den Rezyklatanteil für zusätzliche Produktgruppen erforderlich sind, und ob
Produktdesigns und Aspekte der Abfallbehandlung, die die Trennung von
Kupferkomponenten von Stahl- und Aluminiumfraktionen erleichtern, priorisiert werden
sollten. Dies wird durch Anforderungen in delegierten Rechtsakten für betreffende
Produktgruppen im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und
anderer einschlägiger Rechtsvorschriften (Bauprodukteverordnung,
Altfahrzeugeverordnung, Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft) geregelt.
Die Erhöhung des Anteils der Sekundärmetallproduktion setzt einen
Paradigmenwechsel bei bestimmten Produktionsmustern und Geschäftsmodellen
voraus. Im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht sollten die Akteure entlang der
Wertschöpfungskette besser zusammenarbeiten, um diesen Wandel zu vollziehen und die
Abhängigkeit von etablierten Geschäftsmodellen zu überwinden. Die Kommission wird
daher alle einschlägigen Interessenträger einbeziehen, um die Verpflichtungen in Bezug
auf Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil sowie andere damit zusammenhängende Fragen
zu erörtern. Dieser Dialog wird es der Kommission ermöglichen, die Vorbereitung des für
das vierte Quartal 2026 geplanten Rechtsakts über die Kreislaufwirtschaft sowie
gegebenenfalls die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte30 und
anderer geeigneter Rahmen zu unterstützen.
Außerdem können Maßnahmen zur Steigerung der inländischen Nachfrage nach
Metallschrott nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn die internationalen
Wettbewerbsbedingungen fair bleiben. Maßnahmen im Bereich der Versorgung sind
gleichermaßen erforderlich, um den Zugang zu Schrott für die Hersteller in der EU
zu gewährleisten und gleichzeitig das Geschäftsmodell von Recyclingunternehmen
29 Gemäß Abschnitt 4.4 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen sind
staatliche Beihilfen für Ressourceneffizienz und zur Unterstützung einer Kreislaufwirtschaft zulässig:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52022XC0218(03).
30 Das erste Arbeitsprogramm für Ökodesign für nachhaltige Produkte soll in den kommenden Wochen
angenommen werden.
15
aufrechtzuerhalten. In der überarbeiteten Abfallverbringungsverordnung31 sind neue
Instrumente vorgesehen, mit denen sichergestellt wird, dass die Ausfuhr von Abfällen,
einschließlich Metallschrott, die Umwelt und die menschliche Gesundheit in Drittländern
nicht schädigt; die Kommission wird auf diese Instrumente für Metallschrott
zurückgreifen.
Zahlreiche Drittländer lassen die Ausfuhr von Metallschrott in die EU nicht zu und
schränken so den Zugang zu diesem strategischen Sekundärrohstoff ein. Einige Länder
wenden zudem unfaire Subventionen an, um ihre Metallrecycling- und -
produktionsindustriezweige zu unterstützen. Aus diesem Grund beobachtet die
Kommission die Lage und wird erforderlichenfalls in Erwägung ziehen, bis spätestens zum
dritten Quartal 2025 eine Handelsmaßnahme vorzuschlagen, um eine ausreichende
Verfügbarkeit von Schrott in der EU sicherzustellen, und wird dabei auch die Argumente
und Möglichkeiten für die Einführung einer mit den internationalen Verpflichtungen der
EU zu vereinbarenden Gegenseitigkeitsregel prüfen.
Im Binnenmarkt sollte Metallschrott frei zirkulieren, um sicherzustellen, dass er in den
leistungsfähigsten Anlagen recycelt werden kann, und um Skaleneffekte zu nutzen. Bei
bestimmten Arten von Schrott bestehen aufgrund nicht harmonisierter
Abfallklassifizierungssysteme jedoch nach wie vor Hindernisse. Der für das vierte
Quartal 2026 angekündigte Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft wird das Funktionieren
der Märkte für Sekundärrohstoffe weiter verbessern und einen Binnenmarkt für Abfälle
schaffen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch prüfen, ob zusätzliche
Maßnahmen wie Ausfuhrgebühren oder Ausfuhrzölle erforderlich sind, um die
Verfügbarkeit von Schrott, der unter Einhaltung hoher Umwelt- und Sozialstandards
erzeugt wird, in der EU zu steigern und um eine mögliche Verlagerung von Schrott in
Drittländer mit niedrigeren Standards zu verhindern.
Im Sinne eines besser funktionierenden Binnenmarkts muss auch die Rolle der Normung
gestärkt werden. So könnte beispielsweise die Förderung von hochfestem Stahl, die
Wiederverwendung von Baustahl oder die Valorisierung von Stahlnebenprodukten durch
Normung erleichtert werden. Die qualitative Einstufung von Schrott sollte ebenfalls
verfeinert werden, um das Angebot an Sekundärrohstoffen besser mit der Nachfrage in der
EU in Einklang zu bringen.
Maßnahmen:
Bis spätestens zum dritten Quartal 2025 wird die Kommission
Handelsmaßnahmen in Erwägung ziehen, um eine ausreichende Verfügbarkeit
von Schrott sicherzustellen.
Bis zum vierten Quartal 2026 wird die Machbarkeitsstudie zu den
Verpflichtungen in Bezug auf den Rezyklatanteil von Stahl und Aluminium
nach der Altfahrzeugeverordnung vorgelegt.
Bis zum vierten Quartal 2026 wird die Einführung von Verpflichtungen in
Bezug auf den Rezyklatanteil von Aluminium in bestimmten Bauprodukten
31 Verordnung (EU) 2024/1157, abrufbar über EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1157.
16
vorbereitet und der Markt für Sekundärrohstoffe in der EU als Teil des
Rechtsakts über die Kreislaufwirtschaft verbessert.
Bis zum vierten Quartal 2026 wird ein Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft
vorgeschlagen, um das Funktionieren der Märkte für Sekundärrohstoffe weiter
zu verbessern und einen Binnenmarkt für Abfälle zu schaffen.
Bewertung der Machbarkeit der Einführung von Anforderungen an die
Recyclingfähigkeit und/oder den Rezyklatanteil für Stahl, Aluminium und
Kupfer in bestimmten Produkten gemäß der Ökodesign-Verordnung für
nachhaltige Produkte.
5. ERHALT HOCHWERTIGER ARBEITSPLÄTZE IN DER INDUSTRIE
Mit diesem Aktionsplan mobilisiert die Europäische Kommission alle ihre Instrumente
zugunsten eines starken, wohlhabenden und widerstandsfähigen Stahl- und Metallsektors,
um dessen langfristige Nachhaltigkeit und den Wohlstand seiner Arbeitskräfte
sicherzustellen. Damit schützen und fördern wir hochwertige Arbeitsplätze in der Industrie
mit angemessenen Löhnen, transparenten und vorhersehbaren Arbeitsbedingungen sowie
hohen Gesundheits- und Sicherheitsstandards.
Die Tradition der Stahlproduktion in Europa reicht weit zurück und den Stahlarbeitern
kommt eine Schlüsselrolle bei der Gründung der europäischen Industrie zu. Die
Aufrechterhaltung dieser hoch qualifizierten und hochwertigen Arbeitsplätze, die eine
angemessene Entlohnung, einen starken Arbeitsschutz und hohe Gesundheits- und
Sicherheitsstandards bieten, spielt für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und des hohen
sozialen Werts des Sektors eine wichtige Rolle.
Die Wahrung der EU-Rechtsvorschriften über Arbeitnehmerrechte, insbesondere in Bezug
auf die Unterrichtung und Anhörung, ist von entscheidender Bedeutung, zumal die
Stahlindustrie aufgrund des grünen und des digitalen Wandels einen tiefgreifenden
Umbruch erfährt. Die kontinuierliche Förderung und Stärkung des sozialen Dialogs ist
unabdingbar, um den Übergang wirksam zu bewältigen, dafür zu sorgen, dass
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände eine zentrale Rolle zukommt, eine inklusive
Entscheidungsfindung zu fördern und eine faire und nachhaltige Zukunft sowohl für
Arbeitnehmer als auch für die Industrie zu gewährleisten.
Darüber hinaus sollten aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auch eine zentrale
Rolle für einen gerechten Übergang spielen, indem Arbeitnehmer die Kompetenzen
erwerben können, die für aufstrebende Industriezweige benötigt werden,
Arbeitsplatzwechsel durch gezielte Umschulungs- und Arbeitsvermittlungsdienste
erleichtert werden und das Unternehmertum, insbesondere für junge Arbeitnehmer,
Frauen, ältere Arbeitnehmer und Menschen aus unterrepräsentierten Regionen, unterstützt
wird. Die Kommission hat kürzlich die Union der Kompetenzen vorgestellt, die darauf
abzielt, Kompetenzen für hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, Arbeitskräfte angesichts
der sich ändernden Anforderungen weiterzubilden und umzuschulen und für den freien
Wissensverkehr in der EU. Der Kompetenzpakt, insbesondere die groß angelegte
Partnerschaft für energieintensive Industrien (einschließlich Stahl und Metall)32, wird in
diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung sein.
32 https://pact-for-skills.ec.europa.eu/about/industrial-ecosystems-and-partnerships/energy-intensive-
industries-large-scale-partnerships_en.
17
Zur besseren Unterstützung der vom Übergang betroffenen Beschäftigten und wie bereits
im Aktionsplan für die Automobilindustrie angekündigt, wird die Kommission außerdem
im Frühjahr 2025 eine gezielte Änderung der Verordnung über den Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung vorschlagen. Damit sollen die
Möglichkeit der Unterstützung von Unternehmen in Umstrukturierungsprozessen
ausgeweitet und Beschäftigte vor dem Risiko der Arbeitslosigkeit geschützt werden. Des
Weiteren wird die Kommission aktiv mit den Mitgliedstaaten und den Branchenpartnern
zusammenarbeiten, um ihnen dabei zu helfen, die Möglichkeiten des Europäischen
Sozialfonds+ noch besser zu nutzen. Ziel dabei ist es, auf die Möglichkeiten des ESF+
aufmerksam zu machen und Akteure zusammenzubringen.
Generell wird die Europäische Kommission die Sozialpartner weiterhin unterstützen, um
einen gerechten und fairen Übergang in der Stahl- und Metallbranche, insbesondere in
den am stärksten betroffenen Regionen, zu gewährleisten, und dabei auf den gewonnenen
Erkenntnissen und dem Erfolg des Fonds für einen gerechten Übergang aufbauen. Dies
erfordert einen allumfassenden, flexiblen und integrierten Ansatz, um Beschäftigten, ihren
Familien und ihrem sozialen Umfeld zu helfen und dafür zu sorgen, dass keiner von ihnen
und auch keine Region in der EU abgehängt wird, was eine unabdingbare Voraussetzung
für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Unterstützung beim Übergang der Wirtschaft
zu sauberen Energien ist.
Die Europäische Beobachtungsstelle für einen gerechten Übergang und der Fahrplan
für hochwertige Arbeitsplätze werden beide im Deal für eine saubere Industrie
angekündigt und werden bei der Überwachung der Auswirkungen des Übergangs auf die
Beschäftigung eine entscheidende Rolle spielen. Um einen fairen und inklusiven Prozess
zu gewährleisten, müssen Arbeitgeber die Grundsätze des gerechten Übergangs in alle
Projekte des industriellen Wandels integrieren, damit die Arbeitnehmerrechte geschützt
und hochwertige Arbeitsplätze für die Zukunft gesichert werden.
Maßnahmen:
Im Frühjahr 2025 Änderung der Verordnung über den Europäischen Fonds für
die Anpassung an die Globalisierung.
Die Europäische Beobachtungsstelle für einen gerechten Übergang wird die
Auswirkungen des Übergangs auf die Beschäftigung überwachen.
6. VERRINGERUNG DES RISIKOS VON DEKARBONISIERUNGSPROJEKTEN DURCH
LEITMÄRKTE UND ÖFFENTLICHE UNTERSTÜTZUNG
Viele Investitionen in die Dekarbonisierung in der Metallindustrie sind derzeit nicht
rentabel. Die kurzfristigen Einsparungen bei den CO2-Kosten werden im Allgemeinen
durch die höheren Investitions- und Betriebsausgaben aufgrund der hohen
Technologiekosten und der höheren Kosten von Energieträgern wie erneuerbarem und
CO2-armem Wasserstoff aufgewogen. CO2-arme Metalle bleiben auch in absehbarer
Zukunft teurer als ihre konventionell hergestellten Alternativen. Um den Bedarf an
öffentlicher Unterstützung so gering wie möglich zu halten, ist es für die Metallerzeuger
von wesentlicher Bedeutung, eine „grüne Prämie“ zu erhalten.
Gestaltung von Leitmärkten
18
Sowohl öffentliche als auch private Leitmärkte werden den Weg hin zu einer
breiteren Einführung CO2-armer Metalle als Marktstandard weisen. In diesen
Marktsegmenten, insbesondere solchen, in denen die Vergabe öffentlicher Aufträge,
Subventionen oder regulatorische Anreize eine Rolle bei der Gestaltung des Marktes
spielen, würden gezielte Anforderungen oder Anreize eine zuverlässige Nachfrage
schaffen, die von in Europa hergestellten CO2-armen Metallen gedeckt werden kann.
Wie im Deal für eine saubere Industrie angekündigt, wird die Kommission im Rahmen
des Rechtsakts zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie vorschlagen,
Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien einzuführen, um eine Versorgung
energieintensiver Sektoren in Europa mit sauberer Energie zu fördern. Diese
Kriterien (umweltfreundlich, resilient, kreislauforientiert, cybersicher) werden die
Nachfrage nach in der EU hergestellten sauberen Produkten ankurbeln, auf den
Erfahrungen mit der Netto-Null-Industrie-Verordnung für saubere Technologien fußen,
Innovationen sowie Umwelt- und Sozialstandards der EU fördern und faire
Wettbewerbsbedingungen gewährleisten. Nicht preisbezogene Kriterien könnten so
verstärkt auf den EU-Haushalt, auf nationale Förderprogramme sowie auf die öffentliche
(und unter Umständen auch private) Beschaffung angewandt werden, zum Nutzen
energieintensiver Industrien. Die Stahl- und Metallindustrie sowie ihre nachgelagerten
Wirtschaftszweige – Automobilindustrie, Baugewerbe, Maschinenbau – werden zu den
Anwendungssektoren zählen; zudem wird die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten
Lieferketten bei der Gestaltung der Förderprogramme der EU und der Mitgliedstaaten
analysiert.
Damit die Industriezweige, die in die Dekarbonisierung investieren, von der „grünen
Prämie“ profitieren können, wird mit dem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung
der Industrie eine freiwillige Kennzeichnung für die CO2-Intensität von
Industrieerzeugnissen entwickelt, die Doppelarbeit vermeiden hilft, auf einer einfachen,
mit Emissionshandelsdaten arbeitenden Methodik beruht und sich auf die Methodik des
CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) stützt. Auf dieser Grundlage sollte eine weitere
Beteiligung an den internationalen Arbeiten zur Messung der CO2-Intensität erfolgen.
Damit diese rasch vorangehen, wird die Kommission 2025 mit Stahl beginnen. Dies wird
auf der Grundlage bestehender Berichte der Industrie oder, soweit verfügbar, einer
gemeinsamen Methodik erfolgen.
Parallel dazu wird die Kommission weiter an der Entwicklung umfassender
Lebenszyklusanalysen arbeiten, um die Nachhaltigkeit von Produkten zu verbessern.
In Bezug auf Stahl wird mit der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte die im
Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie vorgesehene Kennzeichnung
ergänzt, indem Anforderungen für Produkte mit hohem Stahlgehalt entwickelt und
einschlägige Umweltkriterien über den CO2-Fußabdruck hinaus hinzugefügt werden. Dies
würde es Verbrauchern ermöglichen, den ökologischen Fußabdruck relevanter Produkte
zu erkennen.
Risikominderung bei Projekten mit hohen Investitionskosten
Werden alle oben genannten Hindernisse beseitigt, so verbessert dies bereits das
Geschäftsszenario. Allerdings ist sowohl eine öffentliche als auch eine private
Unterstützung für Investitionen notwendig, um den Übergang zu sichern, die
Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Resilienz der Wertschöpfungskette zu
gewährleisten. Dies ist erforderlich, um dem Schereneffekt im Zusammenhang mit
globalen Überkapazitäten entgegenzuwirken, die häufig durch unlautere Handelspraktiken
19
ausgelöst werden, und höheren Energiekosten als die der meisten internationalen
Wettbewerber. In bestimmten Fällen – beispielsweise bei Nickel – stellen
Preisschwankungen aufgrund des Einflusses geopolitischer Wettbewerber eine Bedrohung
für die Investitionssicherheit dar. Um dies zu verhindern und sicherzustellen, dass die
europäische Industrie nachhaltig erzeugte kritische Rohstoffe nutzen kann, werden wir die
Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung zu kritischen Rohstoffen
fortsetzen und eng mit den Partnerländern zusammenarbeiten, um die die Umwelt-, Sozial-
und Unternehmensführungskriterien (ESG) betreffende Säule unserer strategischen
Partnerschaften für Rohstoff-Wertschöpfungsketten umzusetzen. Wir werden die
gemeinsame Arbeit in internationalen Foren wie der G7 zur Förderung wirtschaftlicher
Sicherheitsstandards für kritische Rohstoffe und insbesondere Nickel fortsetzen.
Hohe Kapitalkosten gehen häufig mit deutlich höheren Betriebskosten für CO2-arme
Produktionsprozesse und saubere Energie einher. Schätzungen der Industrie zufolge
wird sich der jährliche Finanzbedarf für die Dekarbonisierung der Stahlindustrie bis 2030
auf 5,2 Mrd. EUR für Investitionsausgaben und 9 Mrd. EUR für operative Ausgaben
belaufen33. In Bezug auf Nichteisenmetalle geht die Aluminiumindustrie bis 2050 von
einem jährlichen Investitionsbedarf in Höhe von rund 1,3 Mrd. EUR für die
Dekarbonisierung des Sektors aus. Für Kupfer beläuft sich die Schätzung auf rund
211,5 Mio. EUR. Die meisten dieser Projekte dürften im derzeitigen Umfeld wirtschaftlich
nicht umzusetzen sein und würden öffentliche Mittel erfordern, um externe technologische
und ökologische Effekte auszugleichen.
Die EU hat solche Projekte bereits sehr aktiv unterstützt. Von Oktober 2022 bis
Februar 2025 genehmigte die Kommission staatliche Beihilfen in Höhe von nahezu
9 Mrd. EUR für zehn Einzelprojekte im Bereich der Dekarbonisierung des Stahlsektors.
Mehrere Dekarbonisierungsprojekte im Stahlsektor wurden auch aus dem EU-
Innovationsfonds unterstützt. Weitere Projekte erhielten Unterstützung auf der Grundlage
von Förderregelungen für die Dekarbonisierung, die allen energieintensiven Sektoren
offenstanden. Die Kommission hat eine Reihe solcher Förderregelungen für die
Dekarbonisierung der Branche genehmigt, auch in Form von CO2-Differenzverträgen34 für
mehrere Mitgliedstaaten, und sie wird Leitlinien dazu bereitstellen, wie solche
Förderregelungen am besten im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen
strukturiert werden können. Jüngste Beispiele für genehmigte Förderregelungen, die auch
dem Stahlsektor zugutekommen werden oder können, sind zwei slowakische Regelungen
mit einem Gesamtbudget von 1,1 Mrd. EUR, eine italienische Regelung (550 Mio. EUR),
eine deutsche Regelung (4 Mrd. EUR), eine französische Regelung (3 Mrd. EUR), eine
österreichische Regelung (2,7 Mrd. EUR) und eine tschechische Regelung
(2,5 Mrd. EUR). Darüber hinaus hat die EU zusätzliche Projekte finanziert35, auch im
Hinblick auf eine effizientere Nutzung von Rohstoffen und Energie.
Um mehr private Finanzmittel anzuziehen, wird zusätzliche öffentliche Unterstützung
erforderlich sein, von der Innovation bis hin zur Expansion und Einführung unter Wahrung
gleicher Wettbewerbsbedingungen im gesamten Binnenmarkt.
33 https://www.eurofer.eu/issues/climate-and-energy/maps-of-key-low-carbon-steel-projects
34 Dabei wird Unterstützung gezahlt auf der Grundlage von beim Betrieb einer CO2-armen Anlage
vermiedenen Treibhausgasen (in Tonnen) nach Abzug des CO2-Preises.
35 z. B. LIFE16 ENV/ES/000242 LIFE-2-ACID, LIFE16 ENV/IT/000231 LIFE 4GreenSteel, LIFE19
CCM/IT/001334 LIFE HEATLEAP.
20
In der Innovationsphase stellt der Forschungsfonds für Kohle und Stahl (RFCS) wichtige
Mittel für den Stahlsektor bereit, um den Übergang zu sauberem Stahl und die
Dekarbonisierung der Branche insgesamt zu unterstützen. Die Kommission wird
Leitinitiativen auf den Weg bringen, die 2026 und 2027 150 Mio. EUR mobilisieren sollen
und auch zur Stärkung der europäischen Verteidigungsforschung in diesem Sektor
beitragen könnten. Zudem wird die Kommission eine Gesamtreform des
Forschungsfonds für Kohle und Stahl vorschlagen, die darauf abzielt, Investitionen in
die Stahlforschung, auch im Hinblick auf Verteidigungsanwendungen, zu vereinfachen
und weiter zu beschleunigen.
Wie im Deal für eine saubere Industrie angekündigt, wird als Teil des Arbeitsprogramms
2026-2027 außerdem eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen
von „Horizont Europa“ in Höhe von rund 600 Mio. EUR zur Unterstützung
durchführungsreifer Projekte, auch in der Stahl- und Metallindustrie, veröffentlicht.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird die laufenden
Forschungsanstrengungen ergänzen, die im Rahmen von „Horizont Europa“ im Bereich
der Dekarbonisierung, einschließlich Recyclingtechnologien, finanziert werden, um die
Kreislauffähigkeit von Metallen in der EU zu verbessern.
Mit dem durch die EU-Industrieemissionsrichtlinie eingerichteten Europäischen
Innovationszentrum für industriellen Wandel und Emissionen (INCITE) wird die
Verbreitung grüner Technologien für den industriellen Wandel beschleunigt. Die
Ergebnisse von INCITE werden als Orientierung für finanzielle Unterstützungs- und
Investitionsentscheidungen der Behörden, des Finanzsektors und privater Investoren
dienen.
Für die Expansionsphase hat die Kommission im Deal für eine saubere Industrie eine
Bank zur Dekarbonisierung der Industrie mit einem Finanzierungsziel von
100 Mrd. EUR auf der Grundlage von verfügbaren Mitteln des Innovationsfonds,
zusätzlicher Einnahmen aus Teilen des Emissionshandelssystems sowie der Überarbeitung
von InvestEU angekündigt. Die Kommission wird 2025 eine Pilotauktion ausgestattet mit
1 Mrd. EUR für die Dekarbonisierung wichtiger industrieller Prozesse in verschiedenen
Sektoren, einschließlich Stahl und Metallen, einleiten, um die Dekarbonisierung und
Elektrifizierung der Industrie mit bestehenden Mitteln im Rahmen des Innovationsfonds
zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Unterstützung aus dem
Innovationsfonds mit Auktionen als Dienstleistung zu kombinieren.
Bei allen Finanzierungsprogrammen wird darauf geachtet, die Finanzierungsbedingungen
zu vereinfachen, damit sich öffentliche Unterstützung mit möglichst wenig Aufwand und
Fachwissen beantragen lässt. Dies wird auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
des Sektors den Zugang zu diesen Finanzierungsprogrammen erleichtern.
Unterstützung konkreter Projekte durch die Verordnung zu kritischen Rohstoffen
Aluminium, Kupfer und Nickel sowie viele Stahllegierungselemente sind gleichzeitig
kritische Rohstoffe. Sie profitieren daher von den Bestimmungen der Verordnung zu
kritischen Rohstoffen, mit dem das Rohstoffpotenzial der EU entlang der gesamten
Wertschöpfungskette – von der Exploration über die Gewinnung bis hin zur Verarbeitung
und zum Recycling – erschlossen werden soll. Die Kommission wird die erste Runde
ausgewählter strategischer Projekte, unter anderem für Aluminium, Kupfer und
Nickel, in den EU-Mitgliedstaaten und Partnerdrittländern im März 2025
ankündigen. Diese werden von gestrafften Genehmigungsverfahren profitieren, und die
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Kommission wird mit den Mitgliedstaaten sowie öffentlichen und privaten
Finanzinstituten zusammenarbeiten, um den Zugang zu Finanzmitteln für solche Projekte
zu gewährleisten und gegebenenfalls Abnehmer zu finden.
Darüber hinaus versucht die Kommission, die Stabilität der Rohstoffmärkte zu verbessern,
um übermäßige Preisschwankungen, die europäische Projekte gefährden könnten, zu
verhindern. Die Plattform für die Zusammenführung und Bündelung von Angebot
und Nachfrage soll in diesem Jahr eingerichtet werden und könnte sich ebenfalls positiv
auf die Grundmetallsektoren auswirken, indem weitere Geschäftsmöglichkeiten
geschaffen und Transaktionen zusätzlich langfristig gesichert werden.
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Darüber hinaus gehören der Stahl- und der Metallsektor zu den am stärksten regulierten
Industriezweigen in der EU. Der Regelungsaufwand, mit dem solche Unternehmen
konfrontiert sind, übt einen erheblichen Druck auf ihre Ressourcen aus und kostet
insbesondere KMU Zeit, die sie sonst ihren Zielen in Kerngeschäftsbereichen widmen
könnten. Die Beseitigung dieser Einschränkung ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit
der Stahl- und Metallindustrie der EU. Am 26. Februar 2025 hat die Kommission die ersten
beiden neuen Vorschläge, sogenannte Omnibus-Pakete, für Vereinfachungsmaßnahmen
angenommen, mit denen Bürokratie abgebaut und die EU-Vorschriften vereinfacht werden
sollen. Weitere Vorschläge werden in diesem Jahr angenommen.
Maßnahmen:
Im vierten Quartal 2025 wird die Kommission im Rahmen des Rechtsakts zur
beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie vorschlagen, Resilienz- und
Nachhaltigkeitskriterien einzuführen, um die Produktion von in der EU
hergestellten sauberen Produkten zu stärken.
Im selben Quartal wird die Kommission eine Reform des Forschungsfonds für
Kohle und Stahl vorschlagen.
Für das Jahr 2025 plant die Kommission mit Blick auf die künftige Bank zur
Dekarbonisierung der Industrie eine Pilotauktion in Höhe von 1 Mrd. EUR, mit
der die Dekarbonisierung der Industrie und die Elektrifizierung wichtiger
industrieller Prozesse in verschiedenen Sektoren unterstützt werden sollen,
wobei eine Kombination bestehender Mittel im Rahmen des Innovationsfonds
genutzt und dadurch auch die Elektrifizierung von Stahl- und
Metallindustrieprozessen erleichtert wird. Die Mitgliedstaaten werden
aufgefordert, die Unterstützung aus dem Innovationsfonds mit Auktionen als
Dienstleistung zu kombinieren.
2026 und 2027 wird die Kommission Ausschreibungen für Vorzeigeprojekte im
Rahmen des Forschungsfonds für Kohle und Stahl veröffentlichen.
7. ZUSAMMENARBEIT BEI DER UMSETZUNG FÜR EINEN GERECHTEN ÜBERGANG
Die Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Soziales
und Dekarbonisierung der Metallindustrie erfordert eine enge und intensivere Interaktion
aller Interessenträger. Die Kommission wird im Dialog mit der Branche, den
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Sozialpartnern und den gesetzgebenden Organen die Lage in der Branche, ihre Resilienz
und laufende Dekarbonisierung sowie die möglichen erforderlichen politischen
Anpassungen kontinuierlich überwachen.
Bei der Umsetzung des Übergangspfads für die Metallsektoren wird dauerhaft ein
Raum für den Dialog zwischen der Industrie, den Gewerkschaften und anderen
Interessenträgern geboten. Das Mandat der hochrangigen Gruppe für energieintensive
Industrien wird um weitere vier Jahre verlängert, um diese Umsetzung zu ermöglichen.
Damit wird eine Plattform für die Beobachtung neuester Entwicklungen mit Bezug zu
Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Metallindustrie, beispielsweise
Energiekosten, Qualifikationsbedarf und globale Überkapazitäten, geschaffen.
Die Stahl- und Metallindustrie ist für das industrielle Gefüge Europas, für unsere Resilienz,
wirtschaftliche Sicherheit, Verteidigung und soziale Stabilität unerlässlich. Die
Kommission fordert das Europäische Parlament, den Rat und alle einschlägigen
Interessenträger auf, bei der Umsetzung dieses Aktionsplans zusammenzuarbeiten, um zu
gewährleisten, dass wir die Produktionskapazitäten in Europa aufrechterhalten und
ausbauen sowie eine stabile und zuverlässige Versorgung unserer Schlüsselindustrien,
einschließlich der Verteidigungsindustrie, sicherstellen können.
Drucksache 169/25- 23 -]
Relationen
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- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Unterrichtung)