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Schriftliche Frage 147 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Möchte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sicherstellen, dass bei aus dem Sondervermögen fin…

dip / schriftliche_frage 04.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 147 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Möchte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sicherstellen, dass bei aus dem Sondervermögen fin… Frage 147 (Dr. Jan-Niclas Gesenhues, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Möchte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sicherstellen, dass bei aus dem Sondervermögen finanzierten Infrastrukturvorhaben im Sinne der Kreislaufwirtschaft vorrangig Sekundärrohstoffe eingesetzt werden, und wenn ja, wie, und ist dafür eine Novellierung der öffentlichen Beschaffungsrichtlinien geplant? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 4. Juli 2025: Ziel der Bundesregierung ist es laut Koalitionsvertrag, den Primärrohstoffverbrauch so weit wie möglich zu reduzieren. Die Bundesregierung strebt darüber hinaus die verstärkte Nutzung von Recycling-Baustoffen an. Wie in der im Koalitionsvertrag bestätigten Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie festgehalten ist, haben Bund, Länder und Kommunen mit der öffentlichen Beschaffung einen zentralen Nachfragehebel in der Hand, um die Kreislaufwirtschaft und damit den Einsatz von Sekundärrohstoffen zu fördern. Das bestehende Recht, insbesondere § 45 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sieht bereits jetzt Anforderungen zum vorrangigen Einsatz von Sekundärrohstoffen vor. Allgemeine Vorgaben enthält zudem die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) vom 19. Oktober 2021. Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 5 AVV Klima sollen im Rahmen der Festlegung des Bedarfs auch Aspekte des schonenden Einsatzes natürlicher Ressourcen und der Kreislaufwirtschaft auf angemessene Weise berücksichtigt werden. Diese Anforderungen gelten grundsätzlich auch für aus dem Sondervermögen finanzierte Infrastrukturmaßnahmen.

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