polradar

Schriftliche Frage 53 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Deutschland seit der Einstellung der Gaslieferungen durch Russland ab dem 31. August 2022 weite…

dip / schriftliche_frage 27.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 53 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Deutschland seit der Einstellung der Gaslieferungen durch Russland ab dem 31. August 2022 weite… Frage 53 (Bernd Schattner, AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Deutschland seit der Einstellung der Gaslieferungen durch Russland ab dem 31. August 2022 weiterhin Zahlungen für die Nichtabnahme aus Altverträgen an Russland leisten muss, und wenn ja, wie hoch waren bzw. sind diese Zahlungen, und wenn nein, werden diese Zahlungen über Umwege an andere Länder geleistet (www.tagesscha u.de/wirtschaft/energie/gas-russland-eu-import-ve rbot-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Juni 2025: Grundsätzlich ist der Gasbezug Sache der Unternehmen. Die Bundesregierung hat keinen Einblick in die Bezugverträge. Bezüglich der sich teilweise im Bundesbesitz befindlichen Unternehmen kann Folgendes mitgeteilt werden: Uniper bezieht seit September 2022 keine Pipelinegaslieferungen aus Russland mehr und leistet daher seitdem auch keine Zahlungen an russische Staatsunternehmen. Der Grund hierfür ist, dass Gazprom Export seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Uniper nicht mehr nachgekommen ist und die Lieferungen eingestellt hat. Wegen der ausgebliebenen Lieferungen hat ein internationales Schiedsgericht Uniper das Recht zugesprochen, die Verträge mit Gazprom zu kündigen. Uniper hat dieses Kündigungsrecht genutzt und am 12. Juni 2024 die Lieferverträge mit der russischen Gazprom Export gekündigt. Ein Tochterunternehmen der SEFE Securing Energy for Europe GmbH („SEFE“) hat einen bereits 2015 geschlossenen Vertrag zum Einkauf von LNG mit einem Tochterunternehmen des russischen Unternehmens Yamal LNG. Gemäß branchenüblicher Take-or-Pay-Klauseln müsste die SEFE das LNG auch dann bezahlen, wenn sie die Abnahme verweigert. Dazu ist es in der Vergangenheit nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gekommen. Wenn Yamal LNG die Lieferungen einstellt, wie es in der Vergangenheit wegen russischer Sanktionen gegen die SEFE schon geschehen ist, so entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Zahlungsverpflichtungen der SEFE.

Relationen