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Schriftliche Frage 10 von Alois Rainer (CDU/CSU): Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I sowie des Biogas-Pakets durch die EU- Kommi…

dip / schriftliche_frage 11.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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Schriftliche Frage 10 von Alois Rainer (CDU/CSU): Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I sowie des Biogas-Pakets durch die EU- Kommi… Frage 10 (Alois Rainer, CDU/CSU): Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I sowie des Biogas-Pakets durch die EU- Kommission erteilt werden, und inwieweit stellt die EU- Kommission eine positive beihilferechtliche Entscheidung unter den Vorbehalt der Einführung eines Abschöpfungsmechanismus für alle Neuanlagen, die zukünftig in einer Ausschreibung einen Zuschlag erhalten (sog. clawback)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 11. April 2025: Die Beihilfegenehmigung für das Solarpaket durch die EU-Kommission hat für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) höchste Priorität. Die Bundesregierung hat intensive Gespräche mit der Europäischen Kommission zur Beihilfegenehmigung für das Solarpaket geführt. Kern der Gespräche war zuletzt die Frage, zu welchem Zeitpunkt das EU-Recht vorschreibt, eine Rückforderungsklausel einzuführen, da die entsprechende Verpflichtung zur Einführung zweiseitiger Differenzverträge aus dem EU-Strommarktdesignpaket erst ab Mitte 2027 greift. Das BMWK erarbeitet derzeit konkrete Handlungsmöglichkeiten für die neue Bundesregierung. Hierzu gehört auch eine mögliche rechtliche Umsetzung einer Rückforderungsklausel im Erneuerbare-Energien- Gesetz. Auch zum Biogas-Paket steht das BMWK bereits in Kontakt mit der Europäischen Kommission. Eine Aussage dazu, wann die Genehmigung vorliegen wird, kann derzeit schon deshalb nicht getroffen werden, weil die Europäische Kommission Herrin des Verfahrens ist. Das BMWK setzt sich dafür ein, dass die Genehmigung möglichst bald erteilt wird.

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