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Beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I

dip / drucksache 05.02.2026 · WP 21 · 21/4018 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I [Deutscher Bundestag Drucksache 21/4018 21. Wahlperiode 05.02.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Uhlig, Karl Bär, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I Die Solarenergie hat eine tragende Rolle für unsere Stromerzeugung. Im Jahr 2024 haben Photovoltaik-Anlagen in Deutschland 75,4 Milliarden Kilowattstunden (kWh) erneuerbaren Strom erzeugt (www.umweltbundesamt.de/theme n/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#strom). Damit dieser positive Trend weitergeht, beschloss der Deutsche Bundestag im April 2024 das Solarpaket I. Mit diesem Gesetz wurden große und kleine Hürden für die Photovoltaik (PV) in Deutschland aus dem Weg geräumt. So wurden zum Beispiel das Teilen von Strom mit der neuen gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und Änderungen im Mieterstrom erleichtert, die Nutzung von Steckersolaranlagen entbürokratisiert oder die Anlagenzusammenfassung vereinfacht. Zudem wurde für bestimmte Photovoltaik-Anlagen eine Extravergütung geschaffen. Flächenschonende Varianten wie Agri-PV-Anlagen, die die landwirtschaftliche Nutzung und das Produzieren von Solarstrom auf einer Fläche kombinieren, werden damit besonders gefördert. Dafür fehlt jedoch bis heute die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission. Laut FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum Solarpaket I (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/FAQ/Solar paket/faq-solarpaket.html) von April 2025 macht die Europäische Kommission einen Claw-Back-Mechanismus zur Voraussetzung einer beihilferechtlichen Genehmigung des Solarpakets I. Im selben FAQ schreibt die Bundesregierung, dass sie in engem Austausch mit der Europäischen Kommission stehe und die beihilferechtlichen Verhandlungen höchste Priorität haben würden. Bis heute wurde allerdings das Solarpaket I nicht beihilferechtlich genehmigt und es besteht keine Klarheit darüber, wann dies endlich geschehen könnte. Mit jedem Monat, den die Bundesregierung verstreichen lässt, ohne diese Mittel in Brüssel loszueisen, werden wichtige Investitionen zurückgestellt, nicht getätigt oder rentieren sich bereits getätigte Investitionen nicht. Das trifft besonders Landwirtinnen und Landwirte und Bürgergenossenschaften hart, aber auch andere Investoren haben sich auf die Bundesregierung verlassen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkreten Schritte haben die Bundesregierung und die Europäische Kommission seit dem 1. April 2024 im beihilferechtlichen Notifizierungsverfahren zum Solarpaket I unternommen?  2. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem vollständigen Abschluss der Verhandlungen zur beihilferechtlichen Genehmigung des Solarpakets I, sodass dieses seine vollständige Wirkung entfalten kann?  3. Welche Forderungen stellt die Bundesregierung an die EU-Kommission, um die beihilferechtliche Prüfung des Solarpakets I zu beschleunigen und mehr Planungssicherheit für die Betroffenen zu schaffen?  4. Wann plant die Bundesregierung, den Claw-Back-Mechanismus im Erneuerbare-Energien-Gesetz verbindlich zu verankern?  5. Nach welchen Kriterien priorisiert die Bundesregierung die verschiedenen beihilferechtlichen Verfahren mit der EU-Kommission?  6. Wieso wurde das Energiepaket aus dem Januar 2025 schneller genehmigt als das Solarpaket I vom April 2024?  7. Welche Ressortabstimmungen zwischen BMWE, Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Bundesministerium der Finanzen (BMF) und ggf. weiteren Ressorts haben zur beihilferechtlichen Genehmigung des Solarpakets I stattgefunden (bitte jeweils Datum, beteiligte Ebenen und Inhalte angeben)?  8. Liegen der Bundesregierung bereits Daten zu negativen Auswirkungen – insbesondere auf Agri-PV-Projekte – durch das Ausbleiben der beihilferechtlichen Genehmigung für das Solarpaket I vor, wenn ja, welche Maßnahmen möchte sie unternehmen, um diesen entgegenzuwirken, und wenn nein, aus welchen Gründen erhebt die Bundesregierung hierzu keine Daten?  9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den finanziellen und wirtschaftlichen Schaden für Betreiber und Investoren im Bereich der Photovoltaik durch die Verzögerung der beihilferechtlichen Genehmigung beim Solarpaket I? 10. Welche rechtlichen Alternativen oder Zwischenlösungen werden von der Bundesregierung geprüft, wenn die Genehmigung des Solarpakets I erst deutlich verspätet oder gar nicht erteilt wird, und bis wann ist mit einer Entscheidung darüber zu rechnen? 11. Wie kommuniziert die Bundesregierung mit Stakeholdern, um über den aktuellen Stand beim Solarpaket I und weitere Schritte zu informieren? 12. Welche rechtlichen Alternativen oder Anpassungsoptionen zur derzeitigen Ausgestaltung des Solarpakets I hat die Bundesregierung geprüft, um eine beihilfekonforme Umsetzung zu ermöglichen? Berlin, den 28. Januar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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