Beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I
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Beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4018
21. Wahlperiode 05.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Uhlig, Karl Bär, Dr. Alaa Alhamwi,
Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I
Die Solarenergie hat eine tragende Rolle für unsere Stromerzeugung. Im Jahr
2024 haben Photovoltaik-Anlagen in Deutschland 75,4 Milliarden
Kilowattstunden (kWh) erneuerbaren Strom erzeugt (www.umweltbundesamt.de/theme
n/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#strom).
Damit dieser positive Trend weitergeht, beschloss der Deutsche Bundestag im
April 2024 das Solarpaket I. Mit diesem Gesetz wurden große und kleine
Hürden für die Photovoltaik (PV) in Deutschland aus dem Weg geräumt. So
wurden zum Beispiel das Teilen von Strom mit der neuen gemeinschaftlichen
Gebäudeversorgung und Änderungen im Mieterstrom erleichtert, die Nutzung von
Steckersolaranlagen entbürokratisiert oder die Anlagenzusammenfassung
vereinfacht.
Zudem wurde für bestimmte Photovoltaik-Anlagen eine Extravergütung
geschaffen. Flächenschonende Varianten wie Agri-PV-Anlagen, die die
landwirtschaftliche Nutzung und das Produzieren von Solarstrom auf einer Fläche
kombinieren, werden damit besonders gefördert. Dafür fehlt jedoch bis heute die
beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Laut FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zum
Solarpaket I (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/FAQ/Solar
paket/faq-solarpaket.html) von April 2025 macht die Europäische Kommission
einen Claw-Back-Mechanismus zur Voraussetzung einer beihilferechtlichen
Genehmigung des Solarpakets I. Im selben FAQ schreibt die Bundesregierung,
dass sie in engem Austausch mit der Europäischen Kommission stehe und die
beihilferechtlichen Verhandlungen höchste Priorität haben würden.
Bis heute wurde allerdings das Solarpaket I nicht beihilferechtlich genehmigt
und es besteht keine Klarheit darüber, wann dies endlich geschehen könnte. Mit
jedem Monat, den die Bundesregierung verstreichen lässt, ohne diese Mittel in
Brüssel loszueisen, werden wichtige Investitionen zurückgestellt, nicht getätigt
oder rentieren sich bereits getätigte Investitionen nicht. Das trifft besonders
Landwirtinnen und Landwirte und Bürgergenossenschaften hart, aber auch
andere Investoren haben sich auf die Bundesregierung verlassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Schritte haben die Bundesregierung und die
Europäische Kommission seit dem 1. April 2024 im beihilferechtlichen
Notifizierungsverfahren zum Solarpaket I unternommen?
2. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem vollständigen Abschluss der
Verhandlungen zur beihilferechtlichen Genehmigung des Solarpakets I,
sodass dieses seine vollständige Wirkung entfalten kann?
3. Welche Forderungen stellt die Bundesregierung an die EU-Kommission,
um die beihilferechtliche Prüfung des Solarpakets I zu beschleunigen und
mehr Planungssicherheit für die Betroffenen zu schaffen?
4. Wann plant die Bundesregierung, den Claw-Back-Mechanismus im
Erneuerbare-Energien-Gesetz verbindlich zu verankern?
5. Nach welchen Kriterien priorisiert die Bundesregierung die verschiedenen
beihilferechtlichen Verfahren mit der EU-Kommission?
6. Wieso wurde das Energiepaket aus dem Januar 2025 schneller genehmigt
als das Solarpaket I vom April 2024?
7. Welche Ressortabstimmungen zwischen BMWE, Bundesministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN),
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH),
Bundesministerium der Finanzen (BMF) und ggf. weiteren Ressorts haben
zur beihilferechtlichen Genehmigung des Solarpakets I stattgefunden
(bitte jeweils Datum, beteiligte Ebenen und Inhalte angeben)?
8. Liegen der Bundesregierung bereits Daten zu negativen Auswirkungen –
insbesondere auf Agri-PV-Projekte – durch das Ausbleiben der
beihilferechtlichen Genehmigung für das Solarpaket I vor, wenn ja, welche
Maßnahmen möchte sie unternehmen, um diesen entgegenzuwirken, und wenn
nein, aus welchen Gründen erhebt die Bundesregierung hierzu keine
Daten?
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den finanziellen und
wirtschaftlichen Schaden für Betreiber und Investoren im Bereich der Photovoltaik
durch die Verzögerung der beihilferechtlichen Genehmigung beim
Solarpaket I?
10. Welche rechtlichen Alternativen oder Zwischenlösungen werden von der
Bundesregierung geprüft, wenn die Genehmigung des Solarpakets I erst
deutlich verspätet oder gar nicht erteilt wird, und bis wann ist mit einer
Entscheidung darüber zu rechnen?
11. Wie kommuniziert die Bundesregierung mit Stakeholdern, um über den
aktuellen Stand beim Solarpaket I und weitere Schritte zu informieren?
12. Welche rechtlichen Alternativen oder Anpassungsoptionen zur derzeitigen
Ausgestaltung des Solarpakets I hat die Bundesregierung geprüft, um eine
beihilfekonforme Umsetzung zu ermöglichen?
Berlin, den 28. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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