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Schriftliche Frage 94 von Janine Wissler (DIE LINKE): Wenn in der 21. Wahlperiode bislang keine „abschließende[n] Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates“ getroffen wurden, über di…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 94 von Janine Wissler (DIE LINKE): Wenn in der 21. Wahlperiode bislang keine „abschließende[n] Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates“ getroffen wurden, über di… Frage 94 (Janine Wissler, Die Linke): Wenn in der 21. Wahlperiode bislang keine „abschließende[n] Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates“ getroffen wurden, über die der Bundestag gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrats unterrichtet wird (Bundestagsdrucksache 18/5773), und somit entsprechende Genehmigungsentscheidungen allein durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) getroffen wurden, an welcher Stelle beziehungsweise auf welcher Ebene im Bundesministerium wird eine Rüstungsexportgenehmigungsentscheidung getroffen, und welche Kriterien entscheiden beziehungsweise welche Ebene im BMWE entscheidet dann, ob eine Entscheidung sensibel genug ist, um sie auf der höchsten Ebene, der Ebene des Bundessicherheitsrates, zu entscheiden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 1. August 2025: Die Tagesordnungen des Bundessicherheitsrates (BSR) werden entsprechend § 4 der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates im Benehmen mit den BSR-Ressorts festgesetzt. Im Übrigen basieren Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung auf Abstimmungsprozessen innerhalb der Bundesregierung, insbesondere mit den für außen- und sicherheitspolitische Fragestellungen befassten Ressorts und dem Bundeskanzleramt. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 93 verwiesen.

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