Die Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/3991)
Text
Die Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/3991)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4607
21. Wahlperiode 05.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Janine Wissler, Desiree
Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3991 –
Die Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung im Jahr 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2024 hat die Bundesregierung Rüstungsexportgenehmigungen im
Rahmen von rund 12,8 Mrd. Euro erteilt. Im Jahr 2025 wurden nach
vorläufigen Zahlen immer noch Rüstungsgüter im Wert von 8,4 Mrd. Euro exportiert.
Sofern für das Berichtsjahr 2025 noch keine endgültige Auswertung vorliegt,
werden jeweils die vorläufigen Zahlen erbeten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei den Angaben zu Genehmigungszahlen und Genehmigungswerten aus dem
Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen
und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
Zur Beschleunigung und Optimierung der Genehmigungsverfahren für
Rüstungsexporte insbesondere in EU- und bestimmte NATO-Länder gelten
verfahrenserleichternde Regelungen (sog. Allgemeine Genehmigungen). Diese
wurden risikobasiert eingeführt, ersetzen in bestimmten typisierten
Fallgestaltungen das Verfahren der Einzelgenehmigungen und ermöglichen für die erfassten
Ausfuhren eine Ausfuhr ohne beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. Soweit bis zum Stichtag
(10. Februar 2026) nachträgliche Meldungen über die Werte solcher Ausfuhren
auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigungen vorliegen, werden sie hier
zusammen mit den Einzelgenehmigungswerten in einem kumulierten Gesamtwert
ausgewiesen. Dies bezieht sich auf die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 19,
Nr. 21, Nr. 22, Nr. 25, Nr. 26, Nr. 27, Nr. 28, Nr. 32, Nr. 33, Nr. 35 und Nr. 36.
Soweit dabei aus Gründen des Meldewesens keine Güterzuordnung vorgesehen
ist, erfolgt eine Zuordnung der entsprechenden Meldedaten zu den sonstigen
Rüstungsgütern.
Die Summe der Anzahlen der nach Ausfuhrlisten (AL)-Positionen oder
Rüstungsgüterklassen angegebenen Ausfuhrgenehmigungen kann in einem Jahr
höher als die angegebene Gesamtanzahl der Genehmigungen sein, da sich auf
einer Genehmigung Güter befinden können, die von unterschiedlichen AL-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie vom 5. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Positionen erfasst bzw. unterschiedlichen Rüstungsgüterklassen zugeordnet
sind.
Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das
Statistische Bundesamt erhoben. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt
Anmeldungen von Unternehmen zur Außenhandelsstatistik (Zoll- und Intrastat-
Anmeldungen). Es ist davon auszugehen, dass diese Anmeldungen – z. B. im
Zusammenhang mit der Lieferung von Materialpaketen – auch Waren
umfassen, denen keine Kriegswaffeneigenschaft zukommt.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung
und die tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der
Genehmigungen in unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche
Berichtszeiträume fallen können. Sie weist zudem darauf hin, dass eine
zahlenbasierte Pauschalbetrachtung allein aufgrund von Genehmigungswerten bzw.
hier der gemeldeten Werte von tatsächlichen Ausfuhren eines
Berichtszeitraums kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Rüstungsexportpolitik ist.
1. Wie hoch war der Gesamtwert der im Jahr 2025 erteilten
Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Vergleich zu den Jahren
2023 und 2024 (bitte die jeweiligen Gesamtwerte in Euro für die Jahre
2023, 2024 und 2025 tabellarisch darstellen)?
Der kumulierte Gesamtwert der im Jahr 2025 erteilten Genehmigungen für die
Ausfuhr von Rüstungsgütern belief sich auf 13 112 208 613 Euro. Hinsichtlich
der Genehmigungswerte für die Jahre 2023 und 2024 wird auf die Berichte der
Bunderegierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter für
die Jahre 2023 und 2024 verwiesen.
2. Wie hoch ist der prozentuale Anstieg bzw. Rückgang des Gesamtwerts
der im Jahr 2025 erteilten Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von
Rüstungsgütern im Vergleich zu den Jahren 2023 und 2024 (bitte
getrennt für 2023/2024 und 2024/2025 angeben)?
Es wird auf die Angaben in der Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie viele Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern
insgesamt hat die Bundesregierung im Jahr 2025 erteilt (bitte die
Gesamtanzahl der Genehmigungen und den Gesamtwert in Euro sowie die
jeweilige Anzahl der Genehmigungen und die jeweiligen Gesamtwerte in
Euro getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
angeben)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Angaben
ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
Anzahl der
Einzelgenehmigungen
Wert der
Einzelgenehmigungen in
Euro
AGG Meldewerte
in Euro
Gesamtwert in
Euro
(kumuliert, d. h.
Werte der
Einzelgenehmigungen
und Meldewerte
der
Allgemeingenehmigungen)
Gesamt 4 095 8 575 036 690 4 537 171 923 13 112 208 613
– davon
Kriegswaffen
445 5 623 861 381 0 5 623 861 381
– davon Sonstige
Rüstungsgüter
3 716 2 951 175 309 4 537 171 923 7 488 347 232
4. Wie viele der für den Export von Rüstungsgütern insgesamt erteilten
Einzelgenehmigungen entfielen im Jahr 2025 auf die 20
Hauptempfängerländer (bitte getrennt die Anzahl der Einzelgenehmigungen
einschließlich der jeweiligen Gesamtwerte auflisten)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Angaben
ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
Land/Gebiet Anzahl der
Einzelgenehmigungen
Gesamtwert in Euro
(kumuliert)
Ukraine 219 2 273 732 889
Norwegen 47 1 419 472 925
Schweden 44 1 043 707 439
Türkei 93 744 003 840
Singapur 12 736 037 578
Vereinigtes Königreich 404 685 931 864
Vereinigte Staaten 483 681 356 282
Rumänien 36 347 339 342
Italien 164 318 264 604
Österreich 46 294 614 584
Niederlande 71 283 034 001
Korea, Republik 29 281 237 065
Spanien 130 255 839 089
Dänemark 25 255 235 568
Schweiz 86 252 565 066
Frankreich 133 221 952 529
Tschechien 53 217 027 169
Israel 175 201 218 688
Lettland 7 200 220 511
Katar 46 193 733 158
5. Wie viele der für den Export von Rüstungsgütern insgesamt erteilten
Einzelgenehmigungen entfielen im Jahr 2025 auf die Ländergruppen
EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte Staaten, Drittstaaten sowie
Entwicklungsländer (bitte getrennt die Anzahl der Genehmigungen
einschließlich der jeweiligen Werte in Euro auflisten)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Angaben
ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
Ländergruppe Anzahl der
Einzelgenehmigungen
Wert der
Einzelgenehmigungen
in Euro
AGG
Meldewerte in Euro
Gesamtwert in Euro
(kumuliert)
EU-Länder 923 2 678 871 289 1 841 929 212 4 520 800 501
NATO- und NATO-
gleichgestellte Länder
1 441 3 035 639 410 1 018 824 367 4 054 463 777
Drittländer 1 731 2 860 525 991 1 676 418 344 4 536 944 335
davon:
Ukraine 219 1 141 869 807 1 131 863 082 2 273 732 889
Singapur und Republik
Korea
41 531 266 890 486 007 753 1 017 274 643
Sonstige Drittländer 1 471 1 187 389 294 58 547 509 1 245 936 803
Gesamt 4 095 8 575 036 690 4 537 171 923 13 112 208 613
davon:
Entwicklungsländer*
(im Wert für Drittländer
bereits enthalten)
davon Ukraine
davon sonstige
Entwicklungsländer
634
219
415
1 448 714 358
1 141 869 807
306 844 551
1 163 442 161
1 131 863 082
31 579 079
2 612 156 519
2 273 732 889
338 423 630
* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der
OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).
6. Wie viele Ablehnungen endgültiger Ausfuhren von Rüstungsgütern nach
dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) hat es seitens der Bundesregierung
im Jahr 2025 gegeben (bitte einschließlich Genehmigungswert angeben)?
Im Jahr 2025 wurden 12 Einzelanträge auf endgültige Ausfuhr von
Rüstungsgütern im Gesamtwert von 704 121 Euro abgelehnt.
7. Wie verteilen sich die AWG-Ablehnungen endgültiger Ausfuhren von
Rüstungsgütern insgesamt im Jahr 2025 auf die Ländergruppen EU-,
NATO- und der NATO gleichgestellte Staaten, Drittstaaten sowie
Entwicklungsländer (bitte getrennt die Anzahl der Ablehnungen
einschließlich der jeweiligen Gesamtwerte auflisten)?
Die Angaben ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
Ländergruppe Anzahl der
Ablehnungen
Wert in Euro
EU-Länder – –
NATO- und NATO-gleichgestellte
Länder
– –
Drittländer 12 704 121
Entwicklungsländer*
(im Wert für Drittländer bereits enthalten)
3 578 981
* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses
(Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe,
oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).
8. Wie verteilen sich die AWG-Ablehnungen endgültiger Ausfuhren von
Rüstungsgütern insgesamt im Jahr 2025 auf die 20 Länder mit den
meisten entsprechenden Ablehnungen (bitte getrennt die Anzahl der
Ablehnungen einschließlich der jeweiligen Gesamtwerte auflisten)?
Die Angaben zu den 12 Ablehnungen des Jahres 2025 ergeben sich aus
nachfolgender Tabelle.
Land/Gebiet Anzahl der
Ablehnungen
Wert in Euro
Armenien 1 3 147
Bosnien und Herzegowina 1 17 800
Georgien 1 5 132
Hongkong 1 7 668
Kasachstan 1 4 000
Saudi-Arabien 1 13 563
Serbien 2 68 052
Ukraine* 2 4 404
Usbekistan 1 574 577
Vereinigte Arabische Emirate 1 5 778
* Betrifft private Empfänger, nicht die ukrainischen Streitkräfte oder Behörden.
9. Wie viele Einzelgenehmigungen für den Export von Kriegswaffen hat
die Bundesregierung im Jahr 2025 erteilt (bitte die Gesamtanzahl der
Genehmigungen und den Gesamtwert in Euro angeben)?
Im Jahr 2025 wurden 445 Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr
von Kriegswaffen im Gesamtwert von 5 623 861 381 Euro erteilt.
10. Wie viele der für den Export von Kriegswaffen erteilten
Einzelgenehmigungen entfielen im Jahr 2025 auf die Ländergruppen EU-, NATO- und
der NATO gleichgestellte Staaten, Drittstaaten sowie Entwicklungsländer
(bitte getrennt die Anzahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der
jeweiligen Gesamtwerte auflisten)?
Die Angaben ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
Ländergruppe Anzahl der Einzelgenehmigungen Wert in Euro
EU-Länder 228 2 329 776 416
NATO- und NATO-gleichgestellte Länder 145 1 902 591 262
Drittländer 72 1 391 493 703
davon:
Ukraine 48 590 155 890
Singapur und Republik Korea 2 497 677 988
Sonstige Drittländer 22 303 659 825
Entwicklungsländer*
(im Wert für Drittländer bereits enthalten)
davon Ukraine
davon sonstige Entwicklungsländer
52
48
4
593 674 076
590 155 890
3 518 186
* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der
OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).
11. Wie viele der für den Export von Kriegswaffen erteilten
Einzelgenehmigungen entfielen im Jahr 2025 auf die 20 Hauptempfängerländer (bitte
getrennt die Anzahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der
jeweiligen Gesamtwerte auflisten)?
Die 20 Hauptempfängerländer nach Genehmigungswerten sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (alphabetisch).
Land/Gebiet Anzahl der
Einzelgenehmigungen
Wert in Euro
Dänemark 8 184 797 977
Estland 12 135 221 896
Indonesien 1 *
Italien 12 62 244 370
Katar 2 155 819 100
Lettland 5 173 263 531
Niederlande 19 79 765 560
Norwegen 23 1 261 006 723
Österreich 14 70 308 984
Rumänien 11 228 514 976
Schweden 17 866 083 106
Schweiz 29 89 053 930
Singapur 1 *
Slowakei 6 69 833 322
Tschechien 15 145 353 394
Türkei 2 82 681 604
Ukraine 48 590 155 890
Ungarn 2 86 964 180
Vereinigte Staaten 58 217 391 940
Vereinigtes Königreich 13 234 547 790
* Die Bundesregierung sieht von Angaben zu Werten oder Stückzahlen dann ab, wenn diese in
Kombination miteinander Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11) würden
Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis
eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die
Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. die Randnummern 185, 192 und 219 des Urteils).
12. In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2025 Kriegswaffen
tatsächlich ausgeführt?
13. In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2025 Kriegswaffen in
die Ländergruppen EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte Staaten
sowie Drittstaaten tatsächlich ausgeführt (bitte getrennt mit dem
jeweiligen Gesamtwert auflisten)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass nach dem Gesamtwert der
tatsächlichen Ausfuhren gefragt ist, d. h. bei den im Folgenden dargestellten
Werten zu Kriegswaffenausfuhren handelt es sich sowohl um tatsächliche
Ausfuhren von Kriegswaffen aus dem freien Verkehr, d. h. kommerzielle Ausfuhren
von in Deutschland ansässigen Rüstungsunternehmen, als auch um Ausfuhren
des Bundesministeriums der Verteidigung.
Sofern NATO-Länder gleichzeitig EU-Mitgliedstaaten sind, werden deren
Werte in der Tabelle ebenfalls unter EU-Länder erfasst und damit doppelt
ausgewiesen.
Statistische Meldungen über tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaffen aus dem
freien Verkehr und durch das Bundesministerium der Verteidigung wurden im
Jahr 2025 in folgendem Umfang abgegeben.
Ländergruppe Statistischer Wert in Tausend Euro
EU-Länder 669 579
NATO- und NATO-gleichgestellte
Länder
1 058 058
Drittländer 1 852 940
– davon Ukraine 1 607 207
Gesamt: 2 961 198
14. Welche Länder waren die jeweiligen 20 Hauptempfängerländer bezogen
auf die tatsächliche Ausfuhr von Kriegswaffen im Jahr 2025 (bitte
getrennt die Empfängerländer mit dem jeweiligen Gesamtwert auflisten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu den
Fragen 12 und 13 wird verwiesen.
Die 20 Hauptempfängerländer nach Werten bezogen auf die tatsächliche
Ausfuhr von Kriegswaffen basierend auf Meldungen zur tatsächlichen Ausfuhr von
Kriegswaffen aus dem freien Verkehr, d. h. kommerzielle Ausfuhren durch
Unternehmen, als auch durch das Bundesministerium der Verteidigung im Jahr
2025 sind der nachfolgenden Tabelle entnehmen (alphabetisch).
Land/Gebiet Statistischer Wert in Tausend Euro
Ägypten *
Belgien *
Finnland *
Frankreich *
Indien *
Katar *
Niederlande *
Norwegen 80 261
Österreich *
Polen 164 101
Saudi-Arabien *
Schweden 49 916
Schweiz 37 307
Serbien *
Slowakei *
Türkei *
Ukraine 1 607 207
Ungarn *
Land/Gebiet Statistischer Wert in Tausend Euro
Vereinigtes Königreich 216 762
Zypern *
* Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass anhand der hier aufgelisteten Einzelangaben eine Re-
Identifizierung betroffener Unternehmen möglich ist. Die Bundesregierung ist daher nach
sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Auskünfte zum Schutz von Betriebs-
und Geschäftsgeheimnissen geheimhaltungsbedürftig sind. Die entsprechenden Informationen sind
als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in der Anlage zu dieser Antwort enthalten.**
15. Wie viele der für den Export von sonstigen Rüstungsgütern erteilten
Einzelgenehmigungen entfielen im Jahr 2025 auf die 20
Hauptempfängerländer (bitte getrennt die Anzahl der Einzelgenehmigungen
einschließlich der jeweiligen Gesamtwerte auflisten)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die 20
Hauptempfängerländer nach Genehmigungswerten sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Land/Gebiet Anzahl der
Einzelgenehmigungen
Gesamtwert in Euro
(kumuliert)
Ukraine 184 1 683 576 999
Türkei 91 661 322 236
Vereinigte Staaten 426 463 964 342
Vereinigtes Königreich 394 451 384 074
Korea, Republik 29 265 995 095
Italien 155 256 020 234
Singapur 11 253 601 560
Spanien 115 220 645 636
Frankreich 107 203 959 330
Israel 175 201 218 688
Schweden 29 177 624 333
Norwegen 27 158 466 202
Taiwan 40 132 619 233
Rumänien 27 118 824 366
Ägypten 20 105 549 913
Indien 228 99 256 638
Kanada 90 84 635 560
Japan 84 71 792 990
Tschechien 41 71 673 775
Dänemark 18 70 437 591
16. Wie viele der für den Export von sonstigen Rüstungsgütern erteilten
Einzelgenehmigungen entfielen im Jahr 2025 auf die Ländergruppen EU-,
NATO- und der NATO gleichgestellte Staaten, Drittstaaten sowie
Entwicklungsländer (bitte getrennt die Anzahl der Einzelgenehmigungen
einschließlich der jeweiligen Gesamtwerte auflisten)?
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Angaben ergeben sich aus
nachfolgender Tabelle.
** Die Bundesregierung hat Teile der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages
hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Ländergruppe Anzahl der
Einzelgenehmigungen
Gesamtwert in Euro
(kumuliert)
EU-Länder 725 2 191 024 085
NATO- und NATO-
gleichgestellte Länder
1 311 2 151 872 515
Drittländer 1 680 3 145 450 632
davon:
Ukraine 184 1 683 576 999
Singapur und Republik
Korea
40 519 596 655
Sonstige Drittländer 1 456 942 276 978
Entwicklungsländer*
(im Wert für Drittländer
bereits enthalten)
davon Ukraine
davon sonstige
Entwicklungsländer
597
184
413
2 018 482 443
1 683 576 999
334 905 444
* Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses
(Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe,
oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).
17. Wie viele Sammelausfuhrgenehmigungen für den Export von
Rüstungsgütern insgesamt hat die Bundesregierung im Jahr 2025 erteilt (bitte die
Gesamtanzahl der Genehmigungen und den Gesamtwert in Euro sowie
die jeweilige Anzahl der Genehmigungen und der jeweiligen
Gesamtwerte in Euro getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
angeben)?
Die Angaben ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
Gesamt 140 5 361 873 406
– davon Kriegswaffen 1 500 000 000
– davon Sonstige
Rüstungsgüter
139 4 861 873 406
18. Wie verteilt sich der Gesamtwert der von der Bundesregierung im Jahr
2025 erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen auf die Ländergruppen
EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte Staaten, Drittstaaten sowie
Entwicklungsländer (bitte getrennt die Anzahl der Genehmigungen
einschließlich der jeweiligen Werte in Euro auflisten)?
Angaben zur Verteilung des Gesamtwertes von Sammelausfuhrgenehmigungen
für bestimmte Ländergruppen im fragegegenständlichen Zeitraum sind nicht
möglich, da Sammelausfuhrgenehmigungen eine Vielzahl von Ausfuhren oder
Verbringungen an verschiedene Empfänger ermöglichen, die sich in mehreren
Ländern befinden können.
19. Bei welchen der von der Bundesregierung im Jahr 2025 erteilten
Sammelausfuhrgenehmigungen handelt es sich jeweils um
a) Gemeinschaftsprogramme, also bi-, tri- und multilaterale
Entwicklungs- und Fertigungsprogramme für Dual-Use- und Rüstungsgüter,
an denen die Bundesregierung beteiligt ist,
b) regierungsamtliche Kooperationen, also Entwicklungs- und
Fertigungsprogramme, die unter staatlicher Beteiligung erfolgt sind,
c) Technologietransfers für Studienzwecke außerhalb eines
zugelassenen Gemeinschaftsprogramms,
d) Ausfuhren im Rahmen von Studien der Europäischen
Verteidigungsagentur (EDA) außerhalb eines zugelassenen
Gemeinschaftsprogramms (vgl. Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache
20/10993),
und wie viele Genehmigungen und welcher jeweilige Gesamtwert in
Euro entfielen auf jede dieser Kategorien?
Die Angaben zu den 140 im Jahr 2025 erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen
ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
Anzahl der
Genehmigungen
erfragte Kategorie
von
Sammelausfuhrgenehmigungen*
Wert in Euro
61 5 138 109 500
33 172 198 426
32 45 803 598
6 5 761 882
* Acht Sammelausfuhrgenehmigungen im Wert von jeweils Null Euro entsprechen keiner der
genannten Kategorien.
20. Wie viele Genehmigungen für Handels- und Vermittlungsgeschäfte
(Teil I A – Rüstungsgüter; endgültige Ausfuhren) hat die
Bundesregierung im Jahr 2025 erteilt (bitte nach Empfängerland unter Angabe der
Anzahl der Genehmigungen, des Gesamtwerts, der Güterbeschreibung,
der AL-Position [AL = Ausfuhrliste] und des Ursprungslands auflisten)?
Die Angaben zu den 12 im Jahr 2025 erteilten Genehmigungen ergeben sich
aus nachfolgender Tabelle.
Empfängerland Anzahl der
Genehmigungen
AL-Position Wert in Euro Ursprungsland
Georgien 1 A0017 1 625 860 Vereinigtes Königreich
Haiti* 1 A0013 26 449 Vereinigte Staaten
Japan 2 A0004 307 000 Vereinigtes Königreich
Japan 1 A0009 150 000 Vereinigtes Königreich
Japan 1 A0011 8 000 Vereinigtes Königreich
Japan 1 A0022 400 Vereinigtes Königreich
Norwegen 3 A0008 142 575 Korea, Republik
Korea, Republik 1 A0008 149 900 Norwegen
Südafrika 1 A0005 500 000 Türkei
Türkei 1 A0010 8 263 Vereinigtes Königreich
Vereinigtes Königreich 1 A0018 650 000 Kanada
* Die Genehmigung wurde im Zusammenhang mit der Belieferung einer Mission der Vereinten Nationen erteilt.
21. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Handels- und
Vermittlungsgeschäften (Teil I A – Rüstungsgüter; endgültige Ausfuhren) hat die
Bundesregierung im Jahr 2025 abgelehnt (bitte nach Empfängerland unter
Angabe der Anzahl der abgelehnten Anträge, des beantragten
Gesamtwerts, der Güterbeschreibung, der AL-Position und des Ursprungslands
auflisten)?
Im Jahr 2025 wurden keine entsprechenden Anträge abgelehnt.
22. Für welche Rüstungsexporte und in welcher Höhe hat die
Bundesregierung im Jahr 2025 Hermesbürgschaften bzw. Exportkreditgarantien
erteilt (bitte nach Empfängerland unter Angabe der genauen
Güterbeschreibung, der AL-Position bzw. KWL-Nummer [KWL =Kriegswaffenliste],
des genehmigten Exportwerts sowie der jeweiligen Höhe der
Hermesbürgschaft bzw. Exportkreditgarantie auflisten)?
Die AL-Position bzw. die KWL-Nummer für das jeweilige Geschäft werden
unter dem Außenwirtschaftsförderinstrument der Exportkreditgarantien nicht
erfasst. Im Jahr 2025 hat die Bundesregierung im Bereich der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie eine Exportkreditgarantie in Höhe von 1,7 Mio. Euro
übernommen für ein Geschäft zur Lieferung von
Funkkommunikationssystemen nach Chile.
23. In wie vielen und in welchen Fällen von im Jahr 2025 geplanten und
bzw. oder beantragten Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen und
sonstige Rüstungsgüter wurden seitens der Bundesregierung folgende
Instrumente genutzt oder bereitgestellt, um Exportaktivitäten von in
Deutschland ansässigen Unternehmen aus der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie zu unterstützen:
a) Unterstützungsschreiben,
b) Regierungskontakte,
c) Besuchsdiplomatie,
d) Übernahme von Exportkreditgarantien,
e) Bürgschaften,
f) Mandatsverträge,
g) Agenturbeschaffungen,
h) Rüstungskooperationen,
i) Ausbildungsunterstützung,
j) militärische Güteprüfungen,
k) Preis- oder Mengengerüstprüfungen,
l) Zertifizierungen sowie
m) Austausch von Informationen im Rahmen bestehender
Geheimschutzvereinbarungen oder Forschungs- und
Entwicklungskooperationen,
und welche Kosten sind der Bundesregierung bzw. den zuständigen
Bundesministerien dadurch im Jahr 2025 jeweils entstanden (bitte nach
Empfängerland, genauer Güterbeschreibung, AL-Position bzw. KWL-
Nummer, exportierendem Unternehmen, Art des „unterstützenden
Instrumentes“, zuständigen Bundesministerien bzw. Behörden und den jeweils
dadurch entstandenen bzw. entstehenden Kosten auflisten)?
Die Fragen 23a bis 23c betreffen den Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung. Dieser zielt im Kern auf die Vorbereitung von Regierungsentscheidungen,
die Aufschluss über den Prozess der Willensbildung geben und umfasst auch
abgeschlossene Entscheidungen, die eine einengende Vorwirkung auf
zukünftige Beratungsprozesse entstehen lassen können, wodurch die Freiheit und
Offenheit der Willensbildung innerhalb der Regierung tangiert ist (vgl. BVerfGE
137, 185 [251, Rn. 172]; BVerfGE 147, 50, [140 f., Rn. 231 f.]). Die in diesem
Kontext erfolgte Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des
Parlaments und der exekutiven Eigenverantwortung der Bundesregierung stützt
dieses Ergebnis zumindest für die in Frage 23a bis 23c genannten Kontakte
betreffend die Exportunterstützung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern.
Im Hinblick auf den Export von Rüstungsgütern sind die Instrumente vorrangig
Bestandteil der Außen- und Sicherheitspolitik und dienen dem Schutz der
Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland und der Vertiefung von
Partnerschaften. Kontakte im Sinne der Fragestellung stellen insofern
Bausteine für in der Regel langfristig durchzuführende und Auswirkung entfaltende
Projekte sowohl der Bundesregierung als auch der beteiligten Unternehmen
dar.
Mit Blick auf die in Frage 23d angesprochene Übernahme von
Exportkreditgarantien sind Kosten im Sinne von Entschädigungsleistungen aufgrund von
Zahlungsausfällen der ausländischen Besteller für die in der Antwort zu Frage 22
genannten Geschäfte nicht entstanden. Im Übrigen wird in diesem
Zusammenhang auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
Zu den Fragen 23f bis 23j, 23l und zum Aspekt der Forschungs- und
Entwicklungskooperation unter Frage 23m wird wie folgt ausgeführt: Mandatsverträge
lösen für sich keine Exportaktivitäten aus. Bei Agenturbeschaffungen ist eine
Quantifizierung nicht möglich, da die Bundesregierung nicht zwangsläufig
befasst ist. Der Begriff Rüstungskooperation ist der Oberbegriff für sämtliche
zwischenstaatliche gemeinsame Rüstungsprojekte und -programme, von
Informationsaustausch bis hin zu Entwicklungsprojekten. Diese Kooperationen
dienen in erster Linie der Bedarfsdeckung der beteiligten Staaten, der Stärkung der
verteidigungspolitischen Zusammenarbeit, der Realisierung von
Synergieeffekten und der Erhöhung der Interoperabilität der Streitkräfte. Dasselbe gilt für die
unter Frag 23m genannten Forschungs- und Entwicklungskooperationen und
für zahlreiche Ausbildungsunterstützungen.
Zu den Fragen 23e, 23 k und 23m liegen der Bundesregierung keine weiteren
Informationen vor.
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ISSN 0722-8333
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