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Schriftliche Frage 93 von Janine Wissler (DIE LINKE): Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Waffenexporte nach Israel „sensible Rüstungsexportentscheidungen“ darstellen und die Entscheidung…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 93 von Janine Wissler (DIE LINKE): Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Waffenexporte nach Israel „sensible Rüstungsexportentscheidungen“ darstellen und die Entscheidung… Frage 93 (Janine Wissler, Die Linke): Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Waffenexporte nach Israel „sensible Rüstungsexportentscheidungen“ darstellen und die Entscheidung darüber im Bundessicherheitsrat getroffen werden sollte, und wenn ja, warum wurden dann im Bundessicherheitsrat mindestens in der 21. Wahlperiode keine „abschließende[n] Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates“ getroffen, wurde doch der bis dato letzte derart lautende Bericht am 1. Oktober 2024 an den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 20(9)397) gesendet, und wenn der Bundessicherheitsrat derartige Entscheidungen nicht mehr trifft, wie interpretiert die Bundesregierung dann den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 8. Mai 2014 auf Antrag der damaligen Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD, der, um „[m]ehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen sicher[zu]stellen“ (Bundestagsdrucksache 18/1334), feststellt, dass, „[b]esonders sensible Rüstungsexportentscheidungen […] vom Bundessicherheitsrat (BSR) als Kabinettsausschuss unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin getroffen“ werden sollen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 1. August 2025: Grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung jegliche Entscheidungen zu Rüstungsexporten im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen und nach den rechtlichen und politischen Vorgaben entscheidet. Das gilt auch für Rüstungsexporte nach Israel. Soweit Sie nach konkreten Verfahrensabläufen und der Art und Weise der Entscheidungsfindung über die Genehmigung von Rüstungsexporten in der Bundesregierung fragen, unterfällt dies dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Im Einklang mit den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) unterrichtet die Bundesregierung für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen, sieht jedoch von weitergehenden Auskünften ab. Insbesondere ist die Bundesregierung nicht verpflichtet, über die Mitteilung einer erfolgten Genehmigung hinaus Angaben zu der dieser Entscheidung vorausgegangenen Willensbildung innerhalb des Bundessicherheitsrates zu machen. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 94 verwiesen.

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