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Schriftliche Frage 18 von Thomas Dietz (AfD): Sind seit der Reform des Disziplinarrechts des Bundes im April 2024 disziplinare Maßnahmen gegenüber Bundespolizeibeamten aufgrund ihrer Mit…

dip / schriftliche_frage 25.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 18 von Thomas Dietz (AfD): Sind seit der Reform des Disziplinarrechts des Bundes im April 2024 disziplinare Maßnahmen gegenüber Bundespolizeibeamten aufgrund ihrer Mit… Frage 18 (Thomas Dietz, AfD): Sind seit der Reform des Disziplinarrechts des Bundes im April 2024 disziplinare Maßnahmen gegenüber Bundespolizeibeamten aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der AfD (Alternative für Deutschland) oder aufgrund der Ausübung eines Mandats für die AfD anhängig, und wenn ja, wie viele (bitte nach den Direktionen der Bundespolizei aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Juli 2025: Aufgrund der Mitgliedschaft in der Partei Alternative für Deutschland (AfD) wurden im angefragten Zeitraum keine disziplinarrechtlichen Verfahren gegenüber Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten eingeleitet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass aufgrund disziplinarwürdiger Handlungen oder Verhalten Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte geführt werden, die Mitglied in der Partei AfD sind. Die Parteimitgliedschaft an sich stellt ein solches disziplinarwürdiges Handeln allerdings nicht dar.

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