Schriftliche Frage 26 von Luke Hoß (DIE LINKE): Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes gingen im Jahr 2024 einer genehmigungspflichtigen Nebentätigke…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 26 von Luke Hoß (DIE LINKE): Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes gingen im Jahr 2024 einer genehmigungspflichtigen Nebentätigke…
Frage 26 (Luke Hoß, Die Linke):
Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes gingen im Jahr 2024 einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit nach § 99 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) oder einer nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit nach § 100 Absatz 1 BBG nach (bitte nach Behörden und nach Beschäftigung im mittleren, gehobenen und höheren Dienst auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juli 2025:
Bundeskriminalamt (BKA): Laufbahngruppe Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit nach § 99 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) im Jahr 2024 im BKA Mittlerer Dienst 7 Gehobener Dienst 91 Höherer Dienst 16 Laufbahngruppe Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit nach § 100 Absatz 1 BBG im Jahr 2024 im BKA Auszubildende 1 Mittlerer Dienst 25 Gehobener Dienst 106 Höherer Dienst 26 Bundespolizei (BPOL): Laufbahngruppe Genehmigungspflichtige und Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit im Jahr 2024 in der BPOL Mittlerer Dienst 2.344 Gehobener Dienst 2.105 Höherer Dienst 160 Von den insgesamt 4.609 Beamtinnen und Beamten gehen dabei 1.452 Beamtinnen und Beamte einer anzeigepflichtigen Nebentätigkeit im Sinne des § 100 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) nach.
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