Schriftliche Frage 65 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung für diese Wahlperiode eine Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) dahingehend, dass Vermieterinnen und…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 65 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung für diese Wahlperiode eine Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) dahingehend, dass Vermieterinnen und…
Frage 65 (Ina Latendorf, Die Linke):
Beabsichtigt die Bundesregierung für diese Wahlperiode eine Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) dahingehend, dass Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen die Preise für die Endreinigung wieder separat auf der Rechnung ausweisen dürfen und nicht mehr pro Nacht berechnen müssen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 21. Juli 2025:
Die Bundesregierung plant keine entsprechende Änderung der Preisangabenverordnung. Die Einbeziehung der Kosten für die fakultative Endreinigung dient dem Verbraucherschutz und sorgt für die Vergleichbarkeit und Klarheit des preislichen Angebotes. Die Preisangabenverordnung verpflichtet Anbieter von Ferienwohnungen zur Angabe von Gesamtpreisen, die alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie die von vornherein festgelegten verbrauchsunabhängigen Kosten für Bettwäsche und Endreinigung beinhalten, soweit die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht freigestellt ist. Der Bundesgerichtshof hat über die Preisangabe im Zusammenhang mit der Endreinigung von Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern in einem Urteil vom 6. Juni 1991 (I ZR 291/89, abgedruckt in NJW 1991, S. 2706) entschieden. Auf die Urteilsbegründung sei an dieser Stelle hingewiesen.
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