Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5873)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5873)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6995
21. Wahlperiode 08.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/5873 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabenrechts zur
Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische
Regelungen über Preisangaben
A. Problem
Es wurden mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1804 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über den Aufbau der
Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie
2014/94/EU (Alternative Fuels Infrastructure Regulation; im Folgenden: AFIR)
erstmals europaweit verbindliche Vorgaben zu Preisangaben für das Laden von
Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten festgelegt. Die
Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass ihre Behörden die Einhaltung des
Artikel 5 Absatz 3 und 5 AFIR durch die Betreiber von Ladepunkten und
Mobilitätsdienstleister überwachen. Dies umfasst die Sicherstellung des effizienten
Vollzugs und eine Durchsetzung mittels angemessener Sanktionsmechanismen.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die
Linke bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Bürgerinnen und Bürgern entsteht durch den Entwurf kein Erfüllungsaufwand.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Der Gesetzentwurf bewirkt keinen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Auf Bundesebene entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand. Die für das
Preisangabenrecht zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Länder und
Kommunen müssen sich einmalig über die geänderte Rechtslage informieren und diese
beim Vollzug der Regelungen zu Preisangaben beachten. Es wird davon
ausgegangen, dass dies keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand der Verwaltung
generiert, der nicht bereits durch die bestehenden Aufgaben, die reguläre
Aufgabenerfüllung und das normale Dienstgeschäft abgedeckt ist.
F. Weitere Kosten
Es entstehen keine sonstigen Kosten für die Wirtschaft oder Kosten für soziale
Sicherungssysteme. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind durch den Entwurf nicht zu
erwarten.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5873 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Christian Frhr. von Stetten
Vorsitzender
Günter Baumgartner
Berichterstatter
Agnes Conrad
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Günter Baumgartner und Agnes Conrad
I. Überweisung
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5873 wurde in der 80. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. Mai
2026 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich gutachtlich beteiligt.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Verordnungsermächtigung zum Erlass der Preisangabenverordnung (PAngV)
in § 1 des Preisangabengesetzes (PangG) redaktionell angepasst und das Bußgeldblankett zur Ahndung von
Verstößen gegen nationale Vorgaben zu Preisangaben in § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes
(WiStG) gestrichen sowie künftig in § 3 Absatz 1 PAngG-E neu geregelt werden.
Außerdem sollen in § 3 Absatz 2 PAngG-E Bußgeldvorschriften zur Bewehrung von Verstößen gegen Artikel 5
AFIR geschaffen werden. Die Bußgelddrohung für die in § 3 Absatz 1 und 2 PAnG-E geregelten Tatbestände soll
100.000 Euro betragen. Hiermit soll ein angemessener Bußgeldrahmen für die Ahndung aller Verstöße gegen
Vorgaben zu Preisangaben sichergestellt werden.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses und gutachterliche Stellungnahme des
parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5873 in seiner
46. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der
AfD dessen Annahme.
Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung und Zukunftsfragen gemäß Einsetzungsantrag (Drucksache 21/571) im Umlaufverfahren am 6.
Mai 2026 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von
Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben (Bundesratsdrucksache 185/26) befasst.
In der Begründung des Gesetzentwurfs wurden zur Nachhaltigkeit folgende Aussagen getroffen:
„Der Entwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im
Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung der Vereinten Nationen (im Folgenden: SDG) dient. Die AFIR soll insbesondere die Einführung
emissionsfreier Fahrzeuge beschleunigen und die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur stärken. Eine verbesserte
Preistransparenz unterstützt diese Zielsetzungen. Der Gesetzentwurf trägt somit zur Erreichung des SDG 12
„Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ bei, indem er das Verbraucherschutzniveau dadurch
erhöht, dass auch unionsrechtlich geregelte Vorgaben zu Preisangaben durch die Preisbehörden der Länder nach
einheitlichen Verfahren vollzogen werden können.
Des Weiteren trägt der Entwurf den folgenden Prinzipien nachhaltiger Entwicklung der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie Rechnung: „(d) Nachhaltiges Wirtschaften stärken“ und „(e) Sozialen Zusammenhalt in einer
offenen Gesellschaft wahren und verbessern“.“
Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen:
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen stellt fest, dass die Bundesregierung
die Nachhaltigkeitsprüfungsbewertung im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung durchgeführt hat, indem die
nachfolgenden Nachhaltigkeitskriterien herausgestellt worden sind, die durch die Regelungen des Gesetzentwurfs
gefördert werden sollen.
• Nachhaltigkeitsziel (SDG 12) „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“,
Darüber hinaus sollen die Regelungen des Gesetzentwurfs auch im Einklang mit Leitprinzipien einer nachhaltigen
Entwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehen:
d) „Nachhaltiges Wirtschaften stärken“,
e) „Sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft wahren und verbessern“.
Daher sind die Ausführungen der Bundesregierung im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung nicht zu beanstanden.
Eine Prüfbitte ist nicht erforderlich.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5873 in seiner 43. Sitzung
am 8. Juli 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, es gehe um die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) und
um Preistransparenz bei E-Ladesäulen. Um hier voranzukommen, sei eine Anpassung im Preisangabengesetz
notwendig. Sie wollten den Ländern die Möglichkeit geben, Verstöße gegen Transparenzregelungen zu
sanktionieren. Aus Sicht der Fraktion gehörten zu einem freien marktwirtschaftlichen Wettbewerb auch transparente
Preise für Verbraucher. Daher begrüßten sie diesen Gesetzentwurf, der sinnvoll und überfällig sei. Es gebe auch
eine große Zustimmung in der Branche und bei allen Verbrauchern.
Die Fraktion der AfD kritisierte, es habe vorher schon eine gute und transparente Regelung im
Preisangabengesetz gegeben. Die Fraktion stelle sich die Frage, inwiefern diese Regelung nicht ausreichend gewesen sei. Die
Fraktion möchte von der Bundesregierung wissen, welche Regelungen vorher noch nicht in nationales Recht
umgesetzt worden seien und, ob die Bundesregierung ausschließen könne, dass die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs
zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand in den Kommunen führe.
Die Fraktion der SPD begrüßte die Anpassung des nationalen Preisangabenrechts an europäisches Recht. Sie
befürworteten gemeinsame Regelungen innerhalb der EU zu solchen Themen. Bisher habe es rechtliche Lücken
gegeben, gerade bei den Sanktionen von Verstößen, wenn nicht alle Informationen über Kosten des Ladevorgangs
von öffentlichen Ladeinfrastrukturbetreibern transparent dargelegt worden seien. Mit dem Gesetzentwurf werde
die Grundlage dafür geschaffen, dass die Preisbehörden der Länder insbesondere Verstöße als
Ordnungswidrigkeit ahnden könnten. Zugleich würden dazugehörige Bußgeldvorschriften im Preisrecht verankert. Damit werde
der Verbraucherschutz gestärkt. Im Hinblick auf die Ahndung von Verstößen habe Deutschland bisher weit
zurückgelegen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, Preistransparenz an den Ladesäulen sei eine zentrale
Voraussetzung für die Akzeptanz der E-Mobilität. Das alleine reiche jedoch nicht, Preisschwankungen seien
weiterhin ein Thema. Die Sanktionen müssten wirksam, zugleich aber verhältnismäßig und praxistauglich
ausgestaltet sein. Die Fraktion möchte wissen, welche Regelung die Bundesregierung für Ladepunkte plane, die vor dem
13. April 2024 errichtet worden seien und damit von der AFIR nicht vollständig erfasst würden. Welche Schlüsse
ziehe die Bundesregierung aus der Tatsache, dass ohne nationale Sanktionsregelungen Verstöße gegen die AFIR
in Deutschland bislang nicht wirksam geahndet werden konnten?
Die Fraktion Die Linke befürwortete das Ziel dieses Entwurfs. Es gehe darum, einheitliche Sanktionen zu
schaffen, um den Verbraucherschutz zu stärken, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Elektromobilität
alltagstauglich zu machen. Allerdings bleibe der Entwurf sehr eng und würde im Kern nur die Sanktionierung von
falschen oder unvollständigen Preisangaben regeln. Es gebe aber weiterhin uneinheitliche Tarife, eine Vielzahl
von Apps und Ladekarten, regionale Unterschiede, unübersichtliche Preisbestandteile und eine sehr stark
privatwirtschaftlich zersplitterte Infrastruktur. Erforderlich wäre eine stärkere öffentliche Verantwortung. Die Fraktion
möchte wissen, ob es Vorstöße gebe, verbraucherfreundliche Preise durch öffentliche und kommunale
Verantwortung beim Betreiben dieser Ladeinfrastruktur umzusetzen.
Die Bundesregierung antwortete zunächst an die Fraktion der AfD gewandt, Verordnungen der Europäischen
Union müssten nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Es hätten zuvor dem Grunde nach die Sanktionsregeln
gefehlt. Für die Sanktionierung von Verstößen gegen unmittelbar geltendes Verordnungsrecht bedürfe es einer
gesetzlichen Grundlage, die sie hiermit schafften. An die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewandt führt
die Bundesregierung aus, zu den vor dem 13. April 2024 errichteten Ladepunkten werde es eine Regelung in der
Preisangabenverordnung geben, sobald dieses Gesetz auf den Weg gebracht worden sei. Die hypothetische Frage
nach der Rückschau beziehungsweise der Vorschau könne sie nicht beantworten. In Bezug auf die Ausführungen
der Fraktion Die Linke erklärt die Bundesregierung, sie gingen bereits einen weitgehenden Schritt mit den
Sanktionen. In die Preisgestaltung würden sie nicht eingreifen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/5873 in unveränderter Fassung zu empfehlen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Günter Baumgartner
Berichterstatter
Agnes Conrad
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Agnes Conrad (Berichterstattung)
- authored ← Ausschuss für Wirtschaft und Energie
- authored ← Günter Baumgartner (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben (Beschlussempfehlung und Bericht)