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Schriftliche Frage 99 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist die Bundesregierung im Jahr 2025 finanziell und organisatorisch auf ein ähnlich folgenschweres Desaster wie die Flutkatastrophe im Ahrta…

dip / schriftliche_frage 25.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 99 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist die Bundesregierung im Jahr 2025 finanziell und organisatorisch auf ein ähnlich folgenschweres Desaster wie die Flutkatastrophe im Ahrta… Frage 99 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist die Bundesregierung im Jahr 2025 finanziell und organisatorisch auf ein ähnlich folgenschweres Desaster wie die Flutkatastrophe im Ahrtal von 2021, mit geschätzten Schäden von 40 Mrd. Euro, vorbereitet und imstande, ein vergleichbares Ausmaß an Zerstörung und Leid zu verhindern, und inwieweit gefährdet die nach einer Einschätzung aus Versicherungskreisen absehbare Unversicherbarkeit von klimabedingten Vermögensschäden vor diesem Hintergrund die wirtschaftliche Stabilität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland (vgl. www.theguardia n.com/environment/2025/apr/03/climate-crisis-o n-track-to-destroy-capitalism-warns-allianz-ins urer)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 23. Juli 2025: Der Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen (Katastrophenschutz) ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Er obliegt den Ländern, wobei der Bund sie dabei unterstützt. Eine Verhinderung bzw. Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit von klimabedingten Vermögensschäden kann nur durch nachhaltige Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen erreicht werden, insbesondere durch eine Vermeidung der Bebauung von Risikogebieten sowie bauliche und sonstige Präventionsmaßnahmen staatlicher und privater Natur. Auch für den präventiven Hochwasserschutz sind die Länder gemäß Grundgesetz zuständig. Dabei werden sie finanziell über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes vom Bund unterstützt. Durch eine Versicherung können jedoch existenzbedrohende finanzielle Verluste Einzelner abgewendet werden, indem diese auf das Kollektiv der Versicherungsnehmer umverteilt werden. Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, dass die Wohngebäudeversicherung im Neugeschäft nur noch mit Elementargefahrenabsicherung angeboten wird und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementargefahrenabsicherung erweitert werden. Die Möglichkeit eines Opt-Out wird geprüft. Darüber hinaus wird die Bundesregierung prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können. Die Beratungen zu diesen Fragen sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

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