Investitionsbedarfe in den Küsten- und Hochwasserschutz im Kontext der Klimakrise
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Investitionsbedarfe in den Küsten- und Hochwasserschutz im Kontext der Klimakrise
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3892
21. Wahlperiode 28.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Linda Heitmann, Lukas Benner, Stefan Schmidt, Lisa Badum,
Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Steffi Lemke, Julia Schneider, Claudia
Müller, Dr. Till Steffen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Investitionsbedarfe in den Küsten- und Hochwasserschutz im Kontext der
Klimakrise
In der Nacht vom 16. auf den 17. Februar 1962 ereignete sich die
folgenreichste Sturmflut an der Nordsee seit Beginn der Wasserstandsaufzeichnungen. Mit
130 Stundenkilometern löste der Orkan „Vincinette“ eine Flutkatastrophe aus,
die neben Schleswig-Holstein und Niedersachsen ganz besonders auch
Hamburg traf. Trotz Sturmflutwarnung wurden viele Menschen damals vom
Hochwasser wortwörtlich im Schlaf überrascht. Bis in die frühen Morgenstunden
brachen fast alle Deiche und Dämme. Die Folgen: 315 Tote, 20 000
Obdachlose, zahlreiche zerstörte oder schwer beschädigte Wohnungen sowie kaputte
Infrastruktur.
Die 1962-Sturmflut war ein folgenschwerer Stresstest für die damaligen
Hochwasserschutzanlagen, der dazu führte, dass eine komplett neue, fast
durchgehenden Hochwasserschutzlinie von ca. 100 Kilometern und mindestens 7,20
Meter über Normalnull errichtet wurde. Seit 1990 werden die
Hochwasserschutzanlagen stetig modernisiert und erhöht, sodass sie aktuell eine Deichhöhe von
7,50 bis 9,25 Metern über Normalnull aufweisen. Ein Erfolg: Obwohl es
Sturmfluten gab, die höher ausfielen als die von 1962, gab es keine
vergleichbaren Schäden.
Das Schutzniveau, das die nahezu geschlossene Deichlinie bietet, ist derzeit
zwar hoch, jedoch können und dürfen wir uns darauf nicht ausruhen: Infolge
der Klimakrise stehen unsere Hochwasserschutzanlagen vor wachsenden
Herausforderungen. Denn aufgrund der Klimakrise steigt der Meeresspiegel
immer weiter an. Wenn wir unsere Treibhausgasemissionen unverändert lassen,
wird sich der Meeresspiegel schätzungsweise bis 2100 um bis zu 1,20 Meter
erhöhen. Für die Deutsche Bucht hieße es, dass Sturmfluten bis 1,50 Metern
höher ausfallen als heute. Dementsprechend wäre auch die Fläche, die zu
schützen wäre, viel größer als heute.
Je höher der mittlere Meeresspiegel ist, umso häufiger und heftiger treten
Extremwetterereignisse wie Sturmfluten auf. Daher setzt die Klimakrise unsere
Hochwasserschutzsysteme einem immer größeren Anpassungsdruck aus, der
die kontinuierliche Weiterentwicklung und den ständigen Ausbau der Deiche
zu einer Daueraufgabe macht. Das ist nicht nur mit erheblichen finanziellen
und ökologischen Kosten verbunden, sondern stößt auch technisch an ihre
Grenzen: Vielerorts fehlen Sand, Klei und Fläche, die für die
Deichanpassungen benötigt werden. Der Untergrund kann vielerorts die zusätzliche Last, die
durch die kontinuierliche Erhöhung und Verbreiterung der Deiche entsteht,
nicht mehr ohne Weiteres tragen. Außerdem müssen für die Entwässerung
immer öfter energieaufwändige Pumpen eingesetzt werden, da Siele zur
Entwässerung oft nicht mehr ausreichen, was wiederum zu einer verstärkten
Versalzung des Grundwassers führt. Vor allem auch die Landwirtschaft, z. B. im
Alten Land, stellt das vor zunehmende Probleme.
Vor diesem Hintergrund ist ein schlichtes Weiter-so des Küsten- und
Hochwasserschutzes weder finanziell noch ökologisch nachhaltig. Mit dem steigenden
Meeresspiegel infolge der Klimakrise werden künftig höhere und breitere
Deiche notwendig sein, als dies mit Blick auf die Knappheit von Baumaterial und
Fläche sowie der Tragfähigkeit des Untergrunds möglich wäre. Um unsere
Lebensräume an den Küstenniederungen effektiv und nachhaltig zu schützen,
müssen die technischen Küstenschutzmaßnahmen durch die natürlichen
Küsten- und Hochwasserschutzfunktionen unserer marinen sowie küsten- und
flussnahen Ökosysteme wie Moore, Auen, Salzmarschen und Seegraswiesen
ergänzt und gestärkt werden.
In der Klimaanpassungsstrategie müssen wir Naturschutz, Klimaschutz sowie
Küsten- und Hochwasserschutz weiterhin verstärkt zusammendenken und
Synergien schaffen. Beispielsweise kann durch Deichrückverlegungen den
Wassermassen mehr Raum gegeben werden. Auen haben die Doppelfunktion,
dass sie bei Hochwasser überschüssiges Wasser speichern, welches sie in
Trockenperioden nach und nach an die Landschaft abgeben. Durch den Schutz und
die Wiederherstellung dieser Ökosysteme kann der konventionelle Küsten- und
Hochwasserschutz nachhaltig ergänzt und gestärkt und zugleich ein wichtiger
Beitrag zum Klima- und Naturschutz geleistet werden.
In ihrem Koalitionsvertrag vom Mai 2025 hat die Bundesregierung unter
anderem angekündigt, dass die Klimaanpassungsstrategie umgesetzt, die
bestehenden Förderprogramme gegebenenfalls angepasst, eine solide Finanzierung von
Vorsorgemaßnahmen gemeinsam mit den Ländern gewährleistet und die
Kommunen bei der Klimaanpassung unterstützt werden. Zu diesem Zwecke würden
ein Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung eingerichtet, die
Einführung einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe geprüft und die
Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen beschleunigt werden. Darüber
hinaus würden die finanziellen Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) nicht nur deutlich
erhöht, sondern auch Bundesförderprogramme im Einklang mit den
Förderangeboten der GAK entwickelt werden. Außerdem wolle die Bundesregierung
bestehende Ursachen für Schwierigkeiten beim Mittelabruf in der GAK zeitnah
evaluieren sowie eine Förderung der Mehrgefahrenversicherung aus Mitteln der
GAK prüfen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. a) Wie haben sich die Kosten für den Küsten- und Hochwasserschutz seit
1990 entwickelt (bitte nach Jahr sowie nach Sturmfluten, Starkregen
und Überschwemmungen aufschlüsseln), und wenn die
Bundesregierung keine Daten hat, warum nicht, und wie gedenkt sie, die Datenlage
zu verbessern?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für den Küsten- und
Hochwasserschutz bis 2035 ein (bitte nach Verwendungszweck
aufschlüsseln)?
2. a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schadenhöhe
infolge von Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen seit 1990
entwickelt (bitte nach Jahr, nach Sturmfluten, Starkregen und
Überschwemmungen, nach Bundesland sowie nach versicherten und
nichtversicherten Schäden aufschlüsseln), und wenn die Bundesregierung
keine Daten hat, warum nicht, und wie gedenkt sie, die Datenlage zu
verbessern?
b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die
Schadensbeseitigung infolge von Sturmfluten, Starkregen und
Überschwemmungen seit 1990 entwickelt (bitte nach Jahr, nach Bund,
Länder und Kommunen sowie nach Sturmfluten, Starkregen und
Überschwemmungen aufschlüsseln) ,und wenn die Bundesregierung keine
Daten hat, warum nicht, und wie gedenkt sie, die Datenlage zu
verbessern?
3. a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Todesopfer aufgrund von Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmung seit
1990 in Deutschland entwickelt (bitte nach Jahr, nach Sturmfluten,
Starkregen und Überschwemmung sowie nach Bundesland
aufschlüsseln), und wenn die Bundesregierung keine Daten hat, warum nicht ,und
wie gedenkt sie, die Datenlage zu verbessern?
b) Wie viele Menschen in Deutschland (heutige Siedlungsstruktur) wären
nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2100 unmittelbar von
Sturmfluten und Überschwemmungen bedroht (bitte nach Gebieten
aufschlüsseln)?
c) Plant die Bundesregierung, die Möglichkeit einer Zonierung von
Überschwemmungsgebieten im Küstenbereich mit strengeren Regeln für
Gefahrenbereiche einzuführen, wenn ja, wie wird diese aussehen, und
wenn nein, warum nicht?
4. Welche Pläne, Konzepte und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung
allein oder gemeinsam mit den Ländern zur Finanzierung von
Vorsorgemaßnahmen im Bereich Klimaanpassung beim Küsten- und
Hochwasserschutz?
5. Welche Pläne, Konzepte und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung zur
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten
Beschleunigung von Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen?
6. Wie ist der Stand der Einführung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD (S. 86) angekündigten Elementarschadenversicherung, und
welche Regelungskonzepte werden insbesondere von der Bundesregierung
näher erwogen?
7. a) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung ökologischen Aspekten
im Bereich Küsten- und Hochwasserschutz zu?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Wiederherstellungsbedarf
von Salzwiesen, Salzmarschen, Algenwäldern und Riffen an den
deutschen Küsten (bitte konkrete Zahlen nennen) und den Investitionsbedarf
in die Wiederherstellung dieser Ökosysteme bis 2030 (bitte konkrete
Zahlen nennen), und wie ist der aktuelle Stand der Renaturierung dieser
Küstenökosysteme (bitte nach Ökosystem und prozentualen Anteilen an
der Gesamtfläche des jeweiligen Ökosystems aufschlüsseln)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Grobschätzung des
Finanzbedarfes für die Durchführung von Artikel 4 der
Wiederherstellungsverordnung bis 2030 ein, die durch die LANA-Expertengruppe
„Naturschutzfinanzierung und Agrarreform“ durchgeführt wurde (siehe www.la-n
a.de/documents/positionspapier-grobabschaetzung-kosten-art-4-w-vo-bi
s-2030_2_3_1751372529.pdf?utm_source=chatgpt.com)?
8. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
wesentliche Belange des Hochwasserschutzes regulatorisch und strukturell
im Bereich von Bauleitplanungen zu stärken, und wenn hierzu keine
Maßnahmen geplant sind, warum nicht?
9. a) Zu wann plant die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD angekündigte Erhöhung der GAK-Mittel?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass in den Ländern
erhöhte Förderbedarfe für den Förderbereich 7 bestehen könnten, und
wenn ja, wie wird sie diese Bedarfe berücksichtigen?
c) Worin liegen nach Einschätzung der Bundesregierung die Ursachen für
die Schwierigkeiten bei der Abrufung der GAK-Mittel, und welche
Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Mittelabflüsse zu verbessern?
d) Plant die Bundesregierung eine Förderung der
Mehrgefahrenversicherung aus den Mitteln der GAK, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie
möchte sie diese langfristig finanzieren?
Berlin, den 19. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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