Schriftliche Frage 106 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat der Corona-Krisenstab die beschlossene Drei- Monats-Bedarfsmenge in Höhe von insgesamt 275 Millionen Masken im weiteren Fortgang erneut…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 106 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat der Corona-Krisenstab die beschlossene Drei- Monats-Bedarfsmenge in Höhe von insgesamt 275 Millionen Masken im weiteren Fortgang erneut…
Frage 106 (Dr. Paula Piechotta, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat der Corona-Krisenstab die beschlossene Drei- Monats-Bedarfsmenge in Höhe von insgesamt 275 Millionen Masken im weiteren Fortgang erneut betrachtet, und wenn ja, wurde diese Bedarfsmenge ggf. per Beschluss revidiert, und wenn ja, was war der konkrete Inhalt dieses Beschlusses (bitte die konkreten Zeitpunkte, beschlossene Höhe und Plausibilisierung angeben), und wenn nein, auf welcher Grundlage wurden entgegen der beschlossenen Bedarfsmenge 5,7 Milliarden Masken beschafft?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 23. Juli 2025:
Grundlage der eigenen Beschaffung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sind insbesondere die Krisenstabsbeschlüsse vom 28. Februar und 3. März 2020, in denen eine zentrale Beschaffung und Bevorratung von Schutzausstattung für den Gesundheitsbereich (Krankenhäuser, Praxen etc.) sowie für den Bedarf der Bundesressorts beschlossen wurde. Die ersten Schätzungen z. B. im Krisenstab vom 3. März 2020 zur Beschaffung von Schutzausrüstung lagen bei 150 Millionen OP-Masken, 10 Millionen Schutzmasken „FFP 2“ (5 Millionen Gesundheitsbereich sowie 5 Millionen Bedarf anderer Bundesressorts) und 5 Millionen Schutzmasken „FFP 3“ (2,5 Millionen Gesundheitsbereich sowie 2,5 Millionen Bedarf anderer Bundesressorts). Auch weitere initial gemeldete Bedarfe, insbesondere auch von den Ländern, in Höhe von 75 Millionen PfH-Masken und 200 Millionen OP-Masken waren aufgrund unvollständiger Rückmeldungen zum einen lückenhaft und dienten zum anderen lediglich der Konkretisierung von Bedarfen in den Amtshilfebeschaffungen. Hierbei war damals schon bekannt, dass allein auf dieser Basis keine dauerhafte Versorgung des Gesundheitssektors sichergestellt werden könnte. Am 11. März 2020 hat das BMG eine erste Bedarfsanalyse und -planung für die Beschaffung von Schutzmasken erstellt und einen Jahresbedarf des deutschen Gesundheits- und Sozialwesens von 4,71 Milliarden Masken ermittelt. Auf dieser Basis wurden die Beschaffungsbemühungen des BMG ausgerichtet. Die Bedarfsermittlung des Bundes (in Höhe von ca. 5 Milliarden Schutzmasken pro Jahr) wurde durch Beschluss des Corona-Kabinetts vom 3. Juni 2020 bestätigt.
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