Fragen zur Maskenbeschaffung an die Bundesregierung
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Fragen zur Maskenbeschaffung an die Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3234
21. Wahlperiode 11.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Paula Piechotta, Dr. Janosch Dahmen, Lisa
Paus, Leon Eckert, Jamila Schäfer, Dr. Sebastian Schäfer, Katrin Uhlig,
Simone Fischer, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fragen zur Maskenbeschaffung an die Bundesregierung
Die Aufklärung der Maskenbeschaffungen unter dem ehemaligen
Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn kann nach Auffassung der Fragestellenden
weiterhin nicht abgeschlossen werden, weil die Bundesregierung auf Fragen
des Parlaments nicht suffizient antwortet, einen Untersuchungsausschuss
verweigert und zentrale Dokumente dem Parlament nicht zur Verfügung stellt.
Gleichzeitig hat die Bundesrepublik Deutschland vor deutschen Gerichten
bereits Verfahren gegen Maskenhändler verloren – bei einer kumulierten
Streitsumme von mehr als 2 Mrd. Euro. Angesichts der aktuellen Haushaltslage
beschädigt es nach Meinung der Fragestellenden einerseits das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger in die Politik und Demokratie, wenn von der
Bundesregierung Einsparungsanstrengungen von der Bevölkerung erwartet werden, aber
andererseits diejenigen, die ggf. für Milliarden an Steuergeldverschwendung
verantwortlich sind, nicht einmal politische Konsequenzen ziehen und
berechtigte Fragen des Parlaments ein ums andere Mal nicht anständig und
vollständig beantworten.
Angesichts der drohenden weiteren finanziellen Verluste für den deutschen
Steuerzahler und das Ansehen der deutschen Demokratie dürfen die
mutmaßlichen Verfehlungen der Maskenbeschaffung unter Jens Spahn nicht länger
vertuscht werden. Es geht dabei nicht nur um das Verwaltungshandeln in einer
Ausnahmesituation, sondern auch um den Schutz des Steuerzahlers und das
Vertrauen in die Selbstreinigungskräfte der Demokratie. Der etwaige Verdacht
des Machtmissbrauchs im Amt, die mögliche Vergabe milliardenschwerer
Aufträge an parteinahe Unternehmen ohne hinreichende Kontrolle sowie der
Verzicht auf Schadenersatzforderungen gegenüber diesen Unternehmen können
nur mit vollständiger Transparenz und Ehrlichkeit aus der Welt geräumt
werden. Diese Transparenz und Ehrlichkeit bleibt die aktuelle Bundesregierung
weiter schuldig.
Mit dieser Kleinen Anfrage legen die Fragestellenden einen Katalog von
Fragen zur Maskenbeschaffung vor, die nach Ansicht der Fragestellenden bislang
unbeantwortet, unvollständig oder ausweichend beantwortet wurden. Eine
umfassende, substanzielle und zügige Beantwortung im Sinne des
parlamentarischen Auskunftsrechts und des öffentlichen Interesses ist notwendig, um das
Vertrauen in die demokratischen Institutionen und die aktuellen
Entscheidungsträger zu stärken.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage handelte der damalige Bundesminister
für Gesundheit, Jens Spahn, als er Maskengeschäfte tätigte, die über die
Entscheidungen des Haushaltsausschusses und die Beschlüsse des
Coronakrisenstabs hinausgingen, vor dem Hintergrund, dass der
Coronakrisenstab der Bundesregierung gemäß der ihm vorgelegten Bedarfsanalyse im
März 2020 275 Mio. Masken besorgen wollte (Bericht des
Bundesrechnungshofs nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung [BHO]:
Prüfung der zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für das
Gesundheitswesen), Jens Spahn und das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) jedoch das ca. 20-Fache dieser Bedarfsanalyse beschafften
und von 5,7 Milliarden beschafften Schutzmasken trotz kostenloser
Verteilungen und Schenkungen nach Berichten bis zu 2,9 Millionen mit
hohen Lager- und Vernichtungskosten verbrannt werden mussten oder zur
Vernichtung vorgesehen sind?
2. Welche Kontrollinstanzen innerhalb der Bundesregierung und des
Deutschen Bundestages hatten im ersten Halbjahr 2020 die Möglichkeit, die
Quantität der Maskengeschäfte zu begrenzen, vor dem Hintergrund, dass
der Bundesrechnungshof von einer erheblichen Überbeschaffung durch
das Bundesministerium für Gesundheit unter Bundesminister Jens Spahn
und entsprechenden Folgekosten spricht (Bericht des
Bundesrechnungshofs nach § 88 Absatz 2 BHO: Prüfung der Beschaffung und Verteilung
von Schutzmasken durch das Bundesministerium für Gesundheit)?
3. a) Welche Unternehmen haben in welchem Lieferumfang und zu
welchen Gesamtrechnungssummen Maskengeschäfte mit dem BMG
abgeschlossen?
b) Haben die in Medienberichten teilweise als CDU-nah bezeichneten
Unternehmen wie Emix, Areal Invest und Fiege von besonders guten
Konditionen sowohl bei der initialen Vertragsgestaltung und den
Vergleichsverhandlungen als auch bei der Abwägung von
Schadenersatzforderungen profitiert, und wenn ja, in welcher Weise?
4. Welche Maskenbeschaffungsunternehmen waren zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mit dem BMG erst seit weniger als drei Monaten im
Handelsregister registriert?
5. a) Gab es im BMG eine Anweisung, dass die Veraktung ausgesetzt
werden kann, wenn ja, wer hat diese erteilt, und wer im BMG hat
Vermerke falsch datiert, vor dem Hintergrund, dass die Veraktung der
Maskengeschäfte im BMG unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
im Jahr 2020 nach den Berichten des Bundesrechnungshofs nicht den
Standards einer obersten Bundesbehörde entspricht, Vermerke
nachweislich falsch datiert wurden und für zentrale Entscheidungen bis
heute keine gezeichneten Vermerke vorliegen, was nach Ansicht der
Fragestellenden in der Zusammenschau dieser Befunde die Akten des
BMG zu den Maskengeschäften nicht glaubwürdig erscheinen lässt,
was wiederum geeignet ist, das Vertrauen in funktionierende
demokratische Strukturen zu beeinträchtigen, weil es die Nachvollziehbarkeit
von Regierungshandeln erschweren und die Position des Bundes vor
Gericht verschlechtern kann?
b) Sind Dokumente zu Vertragsverhandlungen etc. außerhalb des BMG
gelagert worden, was nach Ansicht der Fragestellenden eine
parlamentarische Kontrolle des Regierungshandelns erheblich erschwert, und
wenn ja, wer hat diese Entscheidung getroffen?
6. Liegen dem BMG inzwischen alle geschlossenen Verträge mit
Maskenbeschaffungsunternehmen schriftlich im Original vor?
7. a) Ist über nichtoffizielle Kanäle Kommunikation zwischen dem
ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Maskenhändlern
erfolgt, und wenn ja, liegt diese Kommunikation der Bundesregierung
oder nach ihrer Kenntnis dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister
sowie den Maskenhändlern noch vor?
b) Sofern die etwaige Kommunikation den Maskenhändlern, nicht aber
dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister vorliegen sollte, ist Jens
Spahn nach Ansicht der Bundesregierung vor diesem Hintergrund als
Geheimnisträger der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte
erpressbar?
8. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Darstellung der
Preisfestsetzung im Open-House-Verfahren (OHV) im sogenannten Sudhof-
Bericht und zu der Darstellung des BMG in dessen Begleitschreiben an
den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum Sudhof-Bericht
vom 23. Juni 2025 machen, und sofern es Unterschiede gibt, wie sind
diese zu erklären, und hat das BMG den Haushaltsausschuss ggf. falsch
informiert?
9. Wie, durch wen, und zu welchem Zeitpunkt wurde die Qualität der
gelieferten Masken geprüft?
a) Wie viele Lieferungen bzw. welcher Anteil der Gesamtmenge erwies
sich dabei als mangelhaft?
b) In welchen Fällen wurden trotz festgestellter Qualitätsmängel
Zahlungen geleistet oder anderweitig über die Abnahme entschieden?
c) Wurden Qualitätskontrollen mit dem Ziel konzipiert,
Zahlungsverpflichtungen nicht eingehen zu müssen?
10. Für welchen Teil der Masken wurden Qualitätsmängel im Sinne der
angedachten medizinischen Verwendung nachgewiesen, und bei welchem
Anteil an Masken wurden lediglich vor dem Hintergrund der
Ausschreibung Mängel festgestellt, um eine Nichtzahlung begründen zu können?
11. In wie vielen Fällen erklärte das BMG im Nachgang Maskenlieferverträge
für nichtig oder trat von Verträgen zurück (etwa wegen verspäteter
Lieferung im Open-House-Verfahren), und auf welcher rechtlichen Grundlage
geschah dies jeweils?
12. a) Welchen Unternehmen, die im Open-House-Verfahren nicht
berücksichtigt wurden, wurde im Nachgang ein Direktvertrag durch das
BMG oder durch Fiege angeboten, und welchen nicht?
b) Ist hier ein einheitlicher kriterienbasierter Entscheidungsweg für alle
Direktbeschaffungen erkennbar, bei denen sich Unternehmen bereits
im OHV beteiligten?
13. a) Fand bei der Vergabe von Direktaufträgen an einzelne Unternehmen
ein strukturiertes Auswahlverfahren statt?
b) Nach welchen Kriterien wurden Unternehmen für Direktverträge im
April, Mai und sogar noch Juni 2020 ausgewählt und mit ihnen
Verträge abgeschlossen?
14. In welchen Fällen wurden welchen Unternehmen in Direktverträgen, die
nach der vorzeitigen Beendigung des Open-House-Verfahrens
abgeschlossen wurden, höhere Preise pro FFP2-Maske oder OP-Maske gezahlt als im
Rahmen des Open-House-Verfahrens?
15. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Jens Spahn und das BMG im
Coronakrisenstab – und damit auch gegenüber der damaligen
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem damaligen Bundesminister der
Finanzen Olaf Scholz – zu jedem Zeitpunkt die tatsächlich bereits
vertraglich gebundenen Maskenmengen kommuniziert oder wurden im
Coronakrisenstab gegenüber den Kabinettskolleginnen und Kabinettskollegen
nach Kenntnis der Bundesregierung durch Jens Spahn oder das BMG
fehlerhafte oder unvollständige Zahlen genannt oder aber nicht korrigiert?
16. Wie viele Verträge aus dem Open-House-Verfahren konnten nicht erfüllt
werden, weil die betreffenden Lieferanten keine fristgerechten
Liefertermine beim Logistiker Fiege erhielten?
17. Gab es Aufforderungen durch das Bundesgesundheitsministerium oder
nach Kenntnis der Bundesregierung durch Ernst & Young (EY) als
Betriebsführer gegenüber der Firma Fiege, gegen die Gefahrstoffverordnung
zu verstoßen und mehr Desinfektionsmittel einzulagern, als unter
Einhaltung der Gefahrstoffverordnung zulässig wäre?
18. Welche zusätzlichen Anti-Korruptionsmaßnahmen wurden im
Bundesgesundheitsministerium im Anschluss an die Fälle Tandler, Nüsslein etc.
eingeführt?
19. a) Hat der damalige Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn über
private oder persönliche dienstliche Accounts oder Mailadressen zentrale
Absprachen zu Maskengeschäften mit Unternehmen getroffen, wenn
ja, sind diese Absprachen veraktet worden, und wenn ja, wie (z. B.
mittelbar durch Übersetzung in Verwaltungshandeln)?
b) Wenn die Frage 19a bejaht wurde, kann aus Sicht des BMG eine
mittelbare Veraktung ggf. vorgenommen werden, ohne die initiale
Kommunikation zwischen Bundesgesundheitsminister und
Maskenbeschaffungsunternehmen zu kennen, und in welcher Form wurden die
Ergebnisse der Absprachen zwischen Bundesgesundheitsminister und
Maskenbeschaffungsunternehmen in das BMG kommuniziert?
20. Gab es Weisungen oder Bitten aus dem Bundeskanzleramt oder von
anderen Bundesregierungsmitgliedern an das BMG, bestimmte Unternehmen
oder Angebote bei der Maskenbeschaffung bevorzugt zu behandeln
(beispielsweise aufgrund politischer oder persönlicher Kontakte oder
Landesinteressen)?
21. Hat der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach Kenntnis
der Bundesregierung während der Beschaffungskampagne Abgeordneten
oder Parteifreunden Zusagen gemacht, bestimmte Lieferanten zu
berücksichtigen?
22. Warum erhielt das Logistikunternehmen Fiege zusätzlich zum
Logistikauftrag einen umfangreichen Auftrag zur Beschaffung und Verteilung von
bis zu 1,05 Milliarden Masken, obwohl dieses Unternehmen keine
Expertise in der Maskenherstellung, Maskenbeschaffung oder Qualitätsprüfung
verfügte?
23. Wurde die Entscheidung für das Unternehmen Fiege als zentraler
Logistiker der Maskenbeschaffung und gegen die Logistikunternehmen DHL und
Schenker zwischen dem damaligen Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat (BMI), Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
und BMG auf Staatssekretärsebene oder auf Bundesministerebene
geklärt?
24. Wurden der Firma Fiege, anders als vielen anderen Unternehmen, im
Rahmen der Maskenbeschaffungen des BMG vertraglich
Haftungsfreistellungen gewährt, und wenn ja, warum?
25. Kam es aufgrund von Versäumnissen der Firma Fiege zu einem
Zahlungsverzug des Bundes gegenüber Maskenhändlern, und wenn ja, in wie
vielen Fällen?
26. Wurden durch das BMG in den Vergleichsverhandlungen mit Emix
Regressansprüche geltend gemacht, wenn nein, warum nicht, und was hatte
die die Fachebene des BMG zur Verfolgung von Regressansprüchen
geraten?
27. In welcher Form war der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
persönlich in die Geschäfte mit Emix eingebunden, und wie viele
persönliche Treffen fanden zu welchen Zeitpunkten zwischen den Emix-
Geschäftsführern und Vertretern des BMG, einschließlich des damaligen
Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, statt?
28. Ab welchem Zeitpunkt wusste der damalige Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn nach Kenntnis der Bundesregierung, dass Andrea Tandler
Provisionszahlungen in Millionenhöhe für die Vermittlung von
Maskengeschäften mit ihm erhielt?
29. Hatte Prof. Dr. Niels Korte nach Kenntnis der Bundesregierung exklusive
Kenntnisse zur Prozessstrategie des BMG, als er Klagen anderer
Maskenhändler nach Medienberichten in Höhe von rund einer halben Milliarde
Euro finanzierte, die aktuell gegenüber dem Bund geltend gemacht
werden?
30. a) Hat Prof. Dr. Niels Korte eine Entschädigungszahlung oder einen
Abgeltungsbetrag erhalten, wenn ja, in welcher Höhe, und wie lässt sich
die Höhe des gezahlten Betrages plausibilisieren?
b) Sofern die Frage 30a bejaht wird, haben andere Maskenhändler
Zahlungen in ggf. vergleichbarer Höhe erhalten?
31. Welche internen Warnungen oder kritischen Hinweise gab es innerhalb
des BMG zu Beginn der Maskenbeschaffung (etwa zu überhöhten Preisen,
unzuverlässigen Anbietern oder überzogenen Bestellmengen), und
inwiefern wurden diese Bedenken veraktet oder wurden sie ggf. auf
Abteilungsleiterebene, Staatssekretärsebene oder durch den ehemaligen
Bundesgesundheitsminister selbst als nicht entscheidungsleitend eingeordnet?
32. Gab es innerhalb des BMG Bedenken oder Gegenstimmen zu den
großzügigen Vergleichskonditionen für bestimmte Maskenhändler oder gegen
den Verzicht auf Vertragsstrafen, und wie wurden diese intern diskutiert
und veraktet?
33. Wie wurde die interne Koordination der Maskenbeschaffung im BMG
organisiert, und welche Korruptionspräventionsmaßnahmen wurden
berücksichtigt?
34. In welchem Zeitraum bzw. in welchen Zeiträumen erfolgte keine
vollständige Vorgangsdokumentation im BMG, die den Standards einer obersten
Bundesbehörde entspricht?
35. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Hausleitung über die unvollständige
Vorgangsdokumentation informiert, und welche Maßnahmen wurden
infolgedessen durch die Hausleitung ergriffen, um diesen Missstand zu
beheben?
36. Wurden vor dem Hintergrund des sogenannten Sudhof-Berichts im BMG
mögliche disziplinarrechtliche Konsequenzen aus der Maskenbeschaffung
für Beamte und Mitarbeiter im BMG geprüft, wurde hierzu ggf. ein
Vermerk angefertigt, und wenn ja, welche disziplinarrechtlichen Folgen
werden für die besprochenen Beamten und Mitarbeiter als zulässig bewertet?
37. Welche konkreten Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um die
bestehenden Dokumentationslücken zu schließen und die bislang
ausgebliebene Rückführung aller Unterlagen von beauftragten Beratungsunternehmen
und Kanzleien in das BMG sicherzustellen, und wie entscheidet das BMG
im Rahmen der nachträglichen Veraktung, zu welchem Datum die
nachträgliche Veraktung erfolgt?
38. Ist sichergestellt, dass alle vorliegenden Dokumente der
Maskenbeschaffung im BMG und beim externen Dienstleister EY, die bislang noch nicht
veraktet sind, veraktet werden?
39. Existieren im BMG weiterhin ungesichtete Loseblattsammlungen zum
Thema Maskenbeschaffungen, und wenn ja, warum sollen den
Mitgliedern der Enquete-Kommission Corona lediglich zwei Aktenordner
Originaldokumente vorgelegt werden?
40. Wie wurde und wird sichergestellt, dass keine erneute falsche Datierung
der nachträglich verakteten Unterlagen stattfindet?
41. Wie dokumentiert das BMG für das Parlament, dass es seit 2025 keine
Dokumente im BMG oder beim externen Dienstleister EY vernichten
lässt?
42. Welchem Referat im BMG oblag die Prüfung der Konzeption und
Veröffentlichung des Open-House-Verfahrens, das durch eine externe
Anwaltskanzlei entworfen wurde und dessen Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) sich als fehlerhaft erwiesen?
43. Erfolgte im BMG eine juristische Prüfung und Koordinierung der
Prozessstrategien der verschiedenen von der Bundesregierung im Kontext
Maskengeschäfte mandatierten Kanzleien?
44. Nutzte das BMG die juristische Expertise des BMI und BMVg, um die
Ausschreibung des OHV und die Kontrolle der Prozessstrategie der
verschiedenen von der Bundesregierung im Kontext Maskengeschäfte
mandatierten Kanzleien zu überprüfen?
45. War das Bundesgesundheitsministerbüro in die Auswahl der beauftragten
vergaberechtlichen Kanzlei sowie in die Festlegung der
Vertragskonditionen eingebunden oder wurden diese ausschließlich von der zuständigen
Abteilung erarbeitet (ggf. mit Änderungen durch die Hausleitung)?
46. In welchem Zeitraum galt die Weisung an das Haushaltsreferat des BMG,
auch bei fehlender finanzieller Deckung im Bundeshaushalt
Maskenbeschaffungen des BMG mitzuzeichnen, und wann wurde sie dem
damaligen Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Haushaltsausschuss
bekannt?
47. Welche Dokumente wurden dem Bundesrechnungshof für seine Prüfung
der Maskenbeschaffungen zur Verfügung gestellt?
48. Gab es im BMG nach Abschluss der ersten Beschaffungswelle im April
2020 interne Evaluierungen oder Besprechungen zur Analyse des
Vorgehens?
49. Wurden Mitarbeitende des BMG für hausinterne Kritik an der
Maskenbeschaffung sanktioniert – insbesondere durch den damaligen
Abteilungsleiter Z.?
50. Geschah der Entzug des kurz zuvor an die Kanzlei JBB vergebenen
Mandats nach dem Regierungswechsel 2025 möglicherweise vor dem
Hintergrund, dass eine bessere Verhandlungsposition des Bundes vor Gericht
dazu führen könnte, dass bereits geschlossene Vergleiche aus der Zeit vor
2022 mit Maskenhändlern neu verhandelt werden müssten?
51. Warum wurde der Kanzlei JBB nach dem Regierungswechsel 2025 das
Mandat in den Maskenverfahren entzogen, obwohl sie laut
Medienberichten durch eine geänderte Prozessstrategie zuletzt Erfolge vor Gericht
erzielt hatte?
52. Welche inhaltlichen oder strategischen Gründe führten zu der laut
Medienberichten erfolgten Abkehr von der bisherigen Linie, und verfolgt das
Bundesministerium für Gesundheit nun eine abweichende
Prozessstrategie?
53. Besteht die Gefahr, dass aufgrund der laut Medienberichten geänderten
Strategie bereits abgeschlossene Vergleiche rechtlich erneut überprüft oder
neu verhandelt werden könnten, und welche Auswirkungen hätte eine
mögliche Wiederaufnahme oder Neubewertung solcher Vergleiche auf die
laufenden Verfahren und den Gesamtstreitwert der Maskenbeschaffung?
54. Verfolgt die aktuelle, nach dem Regierungswechsel 2025 laut
Medienberichten erneut geänderte Prozessstrategie des BMG in den
Maskenprozessen als übergeordnetes Ziel eine Minimierung des Schadens für den
deutschen Steuerzahler oder das übergeordnete Ziel einer Minimierung
des politischen Schadens für das BMG?
55. Wurde zu jedem Zeitpunkt das finanzielle Interesse der Steuerzahler zum
obersten Ziel der Prozessstrategie des BMG erhoben, vor dem
Hintergrund, dass das BMG bereits im Sommer 2024 gefragt wurde, ob bei einer
ggf. aussichtslosen Lage des BMG vor Gericht und hoher Verzugszinsen
ggf. zeitnahe Vergleiche zwischen dem BMG und den Maskenhändlern
für den Steuerzahler mit weniger hohen Kosten einhergehen würden als
das Festhalten an Prozessen, deren Kosten aufgrund der Verzugszinsen
jeden Tag höher werden?
56. Welchen finanziellen Gesamtschaden beziffert die Bundesregierung
aktuell als Folge der Maskenbeschaffungen für
a) bereits angefallene Zahlungen aus Vergleichen oder verlorenen
Prozessen,
b) maximal drohende Zahlungsverpflichtungen aus den noch laufenden
Verfahren (2,3 Mrd. Euro Streitwert),
c) den Wert der unbrauchbaren bzw. vernichteten Masken,
d) angefallene Lager- und Entsorgungskosten?
57. In welchen Fällen hat die Bundesregierung bewusst darauf verzichtet,
Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wie lässt sich dieses
Vorgehen plausibilisieren, und liegen dabei Verstöße gegen die
Bundeshaushaltsordnung vor?
58. In welcher Höhe hat das BMG durch den Verzicht auf
Schadenersatzansprüche dem Steuerzahler Mehrkosten aufgebürdet?
59. Kann der Bund weiterhin Schadenersatzansprüche gegen Emix geltend
machen?
60. Kann der Bund weiterhin Schadenersatzansprüche gegen Fiege geltend
machen?
61. Kann der Bund weiterhin Schadenersatzansprüche gegen EY geltend
machen?
62. Warum hat das BMG in Fällen, in denen Lieferanten ihre vertraglichen
Pflichten nicht erfüllten, auf rechtliche Schritte verzichtet bzw. nach
Einschätzung der Fragestellenden ungewöhnlich großzügige
Vergleichsvereinbarungen abgeschlossen?
63. Wer im BMG hat die Vergleichsentscheidungen zulasten des Bundes
gezeichnet, und wer hat sie angewiesen?
64. Wie hoch sind die bislang angefallenen Verzugszinsen in den
Maskenverfahren, und mit welchem Gesamtumfang an zu zahlenden Verzugszinsen
rechnet die Bundesregierung für den Fall, dass alle Verfahren im Jahr
2026 abgeschlossen werden?
65. Liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch Klageansprüche von Dritten im
Kontext der Beschaffung von Desinfektionsmitteln, Handschuhen,
Coronatests und Schutzanzügen durch das BMG im Jahr 2020 vor, und wie
hoch sind der kumulierte Streitwert sowie der Streitwert für die jeweilige
Produktgruppe?
66. Werden aktuell durch das BMG kostenlos Beatmungsgeräte,
Sauerstoffsensoren, Persönliche Schutzausrüstung oder weitere medizintechnische
Ausrüstung abgegeben, und wie wird sichergestellt, dass diese kostenlos
abgegebenen, ursprünglich steuerfinanzierten Güter nicht durch die
Empfänger weiterverkauft werden?
67. Wurde im BMG angesichts der hohen Kosten der Maskeneinlagerung in
Erwägung gezogen, die Bestände frühzeitiger aufzulösen, um diese
Kosten einzusparen?
68. Wie ist der aktuelle Stand der Vernichtung überschüssiger bzw.
abgelaufener Masken hinsichtlich
a) der bereits vernichteten Stückzahl und der Kosten,
b) des noch eingelagertes Maskenvolumens,
c) der geplanten weiteren Vernichtungen und der erwarteten Kosten?
69. Wer im BMG steuerte verantwortlich die Berücksichtigung der Interessen
des Bundes gegenüber den mandatierten Kanzleien, und gab es eine
Prozessstrategie des BMG vor 2024?
70. Warum verblieben beim Regierungswechsel 2021 zentrale Akteure der
Maskenbeschaffung im BMG in ihren Positionen, und wurde dadurch
nach Auffassung der Bundesregierung möglicherweise eine
schadensmindernde, frühzeitigere Aufklärung der Defizite im Maskenmanagement
erschwert?
71. Welche externen Beratungsunternehmen und Anwaltskanzleien wurden
mit welchen Kosten im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung
beauftragt?
72. Wofür wurden Beratungsleistungen im Einzelnen erbracht?
73. Spielte die wirtschaftliche Situation des Unternehmens EY bei der
Beauftragung als Betriebsführer durch das BMG eine Rolle?
74. a) Wurden auch Verträge und Akten zu weiteren Beschaffungen des
BMG, beispielsweise zu Desinfektionsmitteln, Handschuhen,
Coronatests und Schutzanzügen, extern gesammelt?
b) Wurden Verträge und Akten zur Beschaffung von
Desinfektionsmitteln im BMI oder in anderen beteiligten Bundesministerien
ordnungsgemäß veraktet?
75. Hatte Dr. Margaretha Sudhof uneingeschränkten Zugang zu allen Akten,
sämtlichen Daten und Ansprechpartnern im BMG und durch das BMG
beauftrage Dritte, und wenn nein, welche Beschränkungen bestanden (z. B.
klassifizierte Dokumente, fehlende Aussagegenehmigungen,
unvollständige Aktenlage etc.)?
76. Wer entschied, wann, und nach welchen Vorgaben die Schwärzung
einzelner Passagen des sogenannten Sudhof-Berichts im BMG erfolgte, und
welche Referate im BMG waren an den Entscheidungen zu Schwärzungen
des Sudhof-Berichts beteiligt?
77. a) Wann, und in welcher Form war die Bundesministerin über die Form
und das Verfahren der Schwärzungen informiert, und war sie an diesen
direkt oder indirekt beteiligt?
b) Wurden auch solche Passagen unkenntlich gemacht, für die keine
zwingenden rechtlichen Notwendigkeiten oder Geheimhaltungsgründe
vorlagen, und wenn ja, warum?
78. Warum wurde Dr. Margaretha Sudhof lediglich eine begrenzte
Aussagegenehmigung seitens des BMG gewährt, und wie kann die Konditionierung
der Aussagegenehmigung von Dr. Margaretha Sudhof gegenüber dem
Parlament vom BMG gerechtfertigt werden?
79. Erfolgte eine interministerielle Abstimmung zur Kommunikationsstrategie
im Rahmen der Veröffentlichung des Sudhof-Berichts?
80. War der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in die
Entscheidungen zur Kommunikation des BMG bezüglich der Maskenbeschaffung
eingebunden, insbesondere im Zusammenhang mit den 2025
veröffentlichten Passagen des Sudhof-Berichts und der daraus resultierenden
Kritik?
81. In welcher Form war die jetzige Bundesministerin für Gesundheit Nina
Warken in die Entscheidungen zur Kommunikation eingebunden?
82. Hat der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach Kenntnis
der Bundesregierung in der Öffentlichkeit oder im Deutschen Bundestag
in Anwesenheit des BMG Aussagen zur Maskenbeschaffung gemacht, die
nicht der Wahrheit entsprechen, z. B. zu etwaigen frühen Warnungen vor
bestimmten Verfahrensweisen?
83. Welche Kontakte bestanden zwischen dem
Bundesgesundheitsministerbüro Jens Spahn und der Geschäftsführung der Firma Fiege vor und während
der Maskengeschäfte, und hat es persönliche Treffen, Telefonate oder
schriftliche Kommunikation gegeben, die im Zusammenhang mit der
Auftragsvergabe an Fiege stehen?
84. Mit welchen Unternehmen hat der seinerzeitige Leiter der
Zentralabteilung, Europa und Internationales im Bundesministerium für Gesundheit
Ingo Behnel persönlich kommuniziert?
85. a) Haben weitere Personen neben Prof. Dr. Niels Korte Klagen von
Maskenhändlern finanziert oder darüber hinausgehend aufgekauft?
b) Sind dadurch Schadenersatzansprüche von Maskenhändlern, die ggf.
ihre Klageansprüche an Dritte abgetreten haben, gegenüber dem BMG
entstanden?
86. Welche Verbindung bestand zwischen dem BMG unter Jens Spahn und
der Burda GmbH im Rahmen der Maskenbeschaffung, und trifft es zu,
dass die Burda GmbH einen Direktauftrag für Maskenlieferungen erhielt,
während Jens Spahns Ehemann Daniel Funke dort tätig war, und wie
beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang?
87. Wurden mögliche Interessenkonflikte von Jens Spahn im Hinblick auf die
Tätigkeit seines Ehemanns für Burda angezeigt, und liegen der
Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Daniel Funke in die
Beschaffungsvorgänge jenseits seines Arbeitgebers involviert oder informiert war?
88. Besitzt oder besaß Jens Spahn oder besitzen oder besaßen andere in der
Maskenbeschaffung beteiligte Personen nach Kenntnis der
Bundesregierung während seiner Amtszeit finanzielle Beteiligungen oder sonstige
Verbindungen zu Unternehmen, die an der Maskenbeschaffung beteiligt
waren?
89. Wechselten Mitarbeiter des BMG, und nach Kenntnis der
Bundesregierung von EY oder Deloitte, zu Unternehmen, mit denen das BMG über
Maskenverträge verbunden war?
90. Kam es bei zentralen Geschäftspartnern des BMG aufseiten von EY und
Deloitte zu persönlichen Verfehlungen aus Arbeitsverhältnissen, und wenn
ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige
Konsequenzen?
Berlin, den 2. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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