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Schriftliche Frage 25 von Steffen Janich (AfD): Aus welchem Grund wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Bundeskriminalamt (BKA) angeführten 180 polizeilichen Maßnahmen allesamt…

dip / schriftliche_frage 04.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 25 von Steffen Janich (AfD): Aus welchem Grund wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Bundeskriminalamt (BKA) angeführten 180 polizeilichen Maßnahmen allesamt… Frage 25 (Steffen Janich, AfD): Aus welchem Grund wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Bundeskriminalamt (BKA) angeführten 180 polizeilichen Maßnahmen allesamt am 12. bundesweiten Aktionstag gegen Hasspostings durchgeführt, und wie definiert das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell ein sogenanntes Hassposting (www.b ka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeld ungen/250625_StrafbareHasspostings.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. Juli 2025: Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt bei den bundesweiten Aktionstagen gegen strafbare Hasspostings eine initiierende und koordinierende Rolle ein. Bei den betroffenen Sachverhalten handelt es sich ausschließlich um bestehende Ermittlungsverfahren der Länder. Durch das koordinierte Vorgehen und die Bündelung der Exekutivmaßnahmen vieler voneinander unabhängiger Ermittlungsverfahren auf einen festgelegten Tag sollen zusätzlich zur Strafverfolgung die öffentliche Wahrnehmung geschärft und potenzielle Täter abgeschreckt werden. Unter einem Posting wird ein Beitrag verstanden, der im oder über das Internet mehreren Nutzerinnen und Nutzern gleichzeitig zugänglich gemacht wird. Strafbaren Hasspostings werden solche Straftaten zugerechnet, die in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass diese gegen eine Person, Personengruppe oder Institution wegen einer ihr zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder eines Engagements gerichtet sind bzw. aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physischen und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbildes begangen werden.

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