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Schriftliche Frage 97 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern ist die geplante Finanzierung der fossilen Gasspeicherumlage aus dem für klimafreundliche Investitionen vorgesehenem Klima- und Tr…

dip / schriftliche_frage 11.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 97 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern ist die geplante Finanzierung der fossilen Gasspeicherumlage aus dem für klimafreundliche Investitionen vorgesehenem Klima- und Tr… Frage 97 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern ist die geplante Finanzierung der fossilen Gasspeicherumlage aus dem für klimafreundliche Investitionen vorgesehenem Klima- und Transformationsfonds vereinbar mit den Bestimmungen aus § 2 des Klima- und Transformationsfondsgesetzes und Artikel 143h des Grundgesetzes (GG) sowie mit dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, wonach die aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates auch auf künftige Generationen zutrifft, welche unter den durch diese Erhöhung einer klimaschädlichen Subvention für fossile Energieträger verursachten zusätzlichen Emissionen zu leiden haben werden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 9. Juli 2025: Für den Ausgleich des Gasspeicherumlagekontos soll im Jahr 2025 einmalig ein Zuschuss aus dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) geleistet und damit die Gasspeicherumlage faktisch abgeschafft werden. Die Bundesregierung schafft die dafür notwendigen haushalterischen wie rechtlichen Voraussetzungen. Eine entsprechende Anpassung des Klima- und Transformationsfondsgesetzes (KTFG) wurde am 24. Juni 2025 im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen. Demnach soll § 2 Absatz 2 Nummer 3 KTFG dahingehend ergänzt werden, dass aus dem Sondervermögen Ausgleichszahlungen geleistet werden können, um beim Gaspreis zu entlasten. Auch bisher konnten bereits Entlastungen beim Strompreis aus dem KTF finanziert werden. Dies ist explizit im KTFG vorgesehen und wurde u. a. für die Finanzierung der Abschaffung der EEG-Umlage (EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz) genutzt, welche bis einschließlich 2024 im KTF etatisiert wurde. Es geht bei der faktischen Abschaffung der Gasspeicherumlage nicht um eine Förderung eines Energieträgers, sondern um eine Finanzierung eines in der Energiekrise erforderlich gewordenen Kriseninstruments. Die Gasspeicherumlage wurde im Zuge der Energiepreiskrise im Jahr 2022 eingeführt. Damit wurde sichergestellt, dass die Gasspeicher einen hohen Füllstand erreichen, um eine damals drohende Gasmangellage zu verhindern. Ziel war es sicherzustellen, dass Bürger und Unternehmen im Winter ausreichend Strom und Wärme haben. Die damals im Zuge des russischen Angriffskrieges angefallenen Kosten zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit werden mit der Gasspeicherumlage noch heute abgetragen. Jetzt geht es um eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen von den dadurch bedingten hohen Energie- bzw. Gaspreisen.

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