Schriftliche Frage 145 von Jan Feser (AfD): Aufgrund welcher Umstände haben sich die Kosten für Sicherheitsdienstleistungen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchs von insg…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Text
Schriftliche Frage 145 von Jan Feser (AfD): Aufgrund welcher Umstände haben sich die Kosten für Sicherheitsdienstleistungen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchs von insg…
Frage 145 (Jan Feser, AfD):
Aufgrund welcher Umstände haben sich die Kosten für Sicherheitsdienstleistungen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchs von insgesamt knapp 25,9 Mio. Euro im Jahr 2022 auf jeweils ca. 27,3 Mio. Euro in den Jahren 2023 und 2024 erhöht, obwohl laut den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/549 ausgewiesenen Daten keine oder keine relevanten Steigerungen sicherheitsrelevanter Vorfälle (z. B. Todesfälle, Körperverletzung, Gewaltandrohung, Bombendrohung, Sachschaden) dokumentiert sind, und wodurch erklärt sich die mehr als Verdreifachung der Kosten für Sicherheitsdienstleistungen im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuchs („Kontrolle und Sicherheit durch Dritte“) von 7,19 Mio. Euro im Jahr 2017 auf über 22 Mio. Euro in den Jahren 2021 und 2022 und die anschließende Reduktion auf ca. 16,6 Mio. Euro in den Jahren 2023 und 2024?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 9. Juli 2025:
Grundlage für die Beauftragung einer Sicherheitsdienstleistung ist eine dezentral erstellte Gefährdungsbeurteilung, welche das Jobcenter bzw. die Dienststelle vor Ort durchführt. Die beim Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen gewonnenen Erkenntnisse bilden die Basis für das Festlegen der erforderlichen Maßnahmen. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten kann eine Maßnahme zur Erreichung der Schutzziele ein Einsatz von Sicherheitsdienstleistern sein. Dieser Einsatz hat das Ziel, Übergriffen jeglicher Art auf Mitarbeitende und auf weitere Personen im Gebäude entgegenzuwirken bzw. im besten Falle diese vor Eintreten des Übergriffes zu verhindern. Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II: Im Bereich des SGB II sind in den Jahren 2022 bis 2024 die Kosten für Sicherheitsdienstleistungen um etwa 1,4 Mio. Euro (ca. 5,6 Prozent) von 25,9 Mio. Euro auf 27,3 Mio. Euro gestiegen, was allgemeine Kostensteigerungen berücksichtigt. Diese Angaben beinhalten ausschließlich Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), welche die Serviceleistung „Gebäudemanagement“ bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingekauft haben. Somit fallen nicht alle Jobcenter in die Erfassung. Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III: Zur Sicherstellung der pandemiebedingten Anforderungen als eine Voraussetzung der Dienstleistungserbringung der BA war ein vermehrter Einsatz von Sicherheitsdienstmitarbeitenden im Bereich des SGB III notwendig. Inzwischen sind die Kosten von etwa 22,2 Mio. Euro im Jahr 2022 auf etwa 16,6 Mio. Euro im Jahr 2024 gesunken. Das entspricht einen Rückgang im Bereich des SGB III von rund 25 Prozent bezogen auf den Zeitraum 2022 bis 2024.
Relationen
- asked ← Jan Feser (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung