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Übergriffe auf Mitarbeiter von Jobcentern (Antwort zu Drs. 21/358)

dip / drucksache 19.06.2025 · WP 21 · 21/549 · Antwort · Original ↗

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Übergriffe auf Mitarbeiter von Jobcentern (Antwort zu Drs. 21/358) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/549 21. Wahlperiode 19.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, Peter Bonhof, Hans-Jürgen Goßner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/358 – Übergriffe auf Mitarbeiter von Jobcentern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Presseberichten ist zu entnehmen, dass Mitarbeiter von Jobcentern in Deutschland vermehrt verbalen und tätlichen Übergriffen durch Kunden (SGB-II- Leistungsberechtigte; SGB II = Zweites Buch Sozialgesetzbuch]) ausgesetzt sind (vgl. www.welt.de/debatte/kommentare/article206125561/Gewalt-in-Jobcente rn-Hubertus-Heil-ignoriert-Gefahr-fuer-Mitarbeiter.html; www.welt.de/politi k/deutschland/article13389703/Jeder-vierte-Jobcenter-Mitarbeiter-angegriffe n.html). Dabei handelt es sich nach Medienberichten häufig um Bedrohungen oder tatsächliche Angriffe im Zusammenhang mit nichtbewilligten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (sog. Bürgergeld; ebd.). Besonders betroffen zu sein scheinen Jobcenter in größeren Städten sowie weibliche Beschäftigte (vgl. www.sueddeutsche.de/karriere/uebergriffe-in-jobcentern-krie g-auf-dem-arbeitsamt-1.1127789). Die wiederholte Präsenz von Sicherheitsdiensten in Jobcentern sei inzwischen keine Ausnahme mehr, sondern zunehmend Normalität (vgl. www.gisbo.de/presse/jedes-dritte-jobcenter-benoetigt-s chutz-durch-sicherheitsdienst/). Angesichts der Bedeutung des Schutzes von Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Sicherstellung rechtsstaatlicher Verwaltungspraxis sind für die Fragesteller verschiedene Punkte von Interesse. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren liegt gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes beim jeweiligen Arbeitgeber. Jobcenter sind dezentral organisiert und liegen entweder in gemeinsamer Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und des jeweiligen kommunalen Trägers als gemeinsame Einrichtung oder in alleiniger Trägerschaft des zugelassenen kommunalen Trägers. Die zugelassenen kommunalen Träger unterliegen bei ihrer Aufgabenerfüllung allein der Aufsicht der zuständigen obersten Landesbehörden. Soweit nicht ex- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. plizit erwähnt, beziehen sich die Aussagen in den Antworten daher nicht auf zugelassene kommunale Träger. In den gemeinsamen Einrichtungen sind die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer Leiterin oder Leiter der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn und Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (§ 44d Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II). Diesbezügliche Entscheidungen unterliegen den Weisungen der örtlichen Trägerversammlung. Die konkrete Zuständigkeit für die Organisation des Arbeitsschutzes und der Planung und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen liegt damit autonom und dezentral bei den gemeinsamen Einrichtungen. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund im Bereich des Arbeitsschutzes keine unmittelbaren Weisungsbefugnisse gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen.  1. Wie viele Fälle a) tätlicher und b) verbaler Übergriffe auf Beschäftigte der Jobcenter in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 aufgetreten (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? In der Bundesagentur für Arbeit werden sicherheitsrelevante Vorfälle entlang des geltenden Sicherheitskonzeptes erfasst und ausgewertet. Antwort zu Frage1a: Seit 2012 werden Daten schwerwiegender Vorfälle in den gemeinsamen Einrichtungen zentral erfasst, soweit sie der Bundesagentur für Arbeit bekannt werden. Es sind insgesamt 81 Vorfälle im Rechtskreis SGB II zu verzeichnen, bei denen entweder das Sicherheitsboard der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit direkt alarmiert wurde oder die der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit über interne Kommunikationswege bekannt wurden. Die nachfolgende Tabelle bildet die Vorfälle seit 2012 ab. Todesfall Körperverletzung Gewaltandrohung Bombendrohung Sachschaden 2012 1 - - - - 2013 - 2 1 - 1 2014 1 3 1 - 1 2015 - 1 9 1 - 2016 - 1 3 1 1 2017 - 1 4 4 3 2018 - - 2 2 1 2019 - 4 3 2 2 2020 - 1 7 4 1 2021 - - - - - 2022 - 2 - - 2 2023 - 1 - - - 2024 - - 4 2 - 2025 - - - 1 - Summe 2 16 34 17 12 Antwort zu Frage 1b: Grundlage für Daten ist das freiwillige Meldeverfahren, das seit 2024 besteht, vergleiche hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 114 des Abgeordneten Jan Feser auf Bundestagsdrucksache 21/469.  2. In wie vielen Fällen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren vorgekommen, dass Leistungen nach dem SGB II infolge einer Bedrohungslage oder eines tätlichen Angriffs auf Mitarbeiter des Jobcenters rechtswidrig bewilligt wurden (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?  3. In wie vielen der in Frage 2 erfragten Fälle wurden gegen Mitarbeiter, die eine solche rechtswidrige Leistungsgewährung veranlasst haben, disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen und bzw. oder rechtswidrig gewährte Leistungen erfolgreich oder nicht erfolgreich zurückgefordert?  4. In wie vielen der in den Fragen 1 und 2 genannten Fälle wurde a) ein Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Täter eingeleitet und b) eine rechtskräftige Verurteilung ausgesprochen (bitte nach Jahr und Bundesland sowie, soweit möglich, nach Art der Tat differenzieren)? Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Derartige Fälle werden, soweit eine Dokumentation in Personal-, Sach- oder Kundenakten überhaupt vorgesehen bzw. rechtlich zulässig wäre, nur in nicht zentral auswertbarer Form dokumentiert. Daten zur Beantwortung dieser Fragen liegen daher nicht vor.  5. In wie vielen Fällen wurden in den letzten zehn Jahren Strafanträge wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs oder Morddrohungen im Zusammenhang mit Kundenterminen in Jobcentern gestellt (bitte jahresweise die absoluten Zahlen unterschieden nach Delikt ausweisen)?  6. Wie haben sich die Zahlen der Krankschreibungen und dauerhaften Berufsunfähigkeiten, die im Zusammenhang mit körperlichen und verbalen Übergriffen auf Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter erfolgt bzw. eingetreten sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils jahresweise die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung getrennt für die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter ausweisen)? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen keine zentral auswertbaren Daten vor. Die Sicherheitskonzeption hat vor allem die Zielsetzung, die Beschäftigten bestmöglich vor potentiellen Übergriffen zu schützen, die Handlungsfähigkeit der Akteure auf allen Ebenen im Notfall sicherzustellen und so eine rasche Notfallbewältigung zu ermöglichen und ggf. Erkenntnisse zu Anpassungsbedarfen zu gewinnen.  7. Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren durch Mitarbeiter der BA und Jobcenter in Deutschland Notfallalarme ausgelöst, die im Zusammenhang mit Angriffen durch Kunden im Zuge von Kundenterminen standen (bitte nach Jahren und Art des Notfalls ausweisen)? Hierzu liegen keine zentral auswertbaren Daten vor.  8. Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren in Niederlassungen der BA und der Jobcenter bundesweit Hausverbote an Kunden bzw. SGB-II- Leistungsempfänger aufgrund von körperlichen und verbalen Übergriffen ausgesprochen? Hierzu liegen keine zentral auswertbaren Daten vor. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.  9. Wie haben sich die Zahlen der Beschäftigten im Sicherheitsdienst der BA und der Jobcenter in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jahresweise die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung getrennt für die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter ausweisen)? 10. Wie haben sich die Gesamtkosten für Sicherheitsdienste in der BA und in Jobcentern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jahresweise die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung getrennt für die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter ausweisen)? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. SGB II – gemeinsame Einrichtungen Die von der Bundesagentur für Arbeit angebotene Dienstleistung für das Gebäudemanagement beinhaltet auch die Berechtigung, auf die infrastrukturellen Rahmenverträge der Bundesagentur für Arbeit zurückzugreifen, somit auch auf die bestehenden Verträge der Bundesagentur für Arbeit zu Sicherheitsdienstleistungen. Für das Jahr 2024 wurden im Rahmen einer manuellen nicht IT-gestützten Abfrage die Kosten für die gemeinsamen Einrichtungen erhoben, welche die Serviceleistung Gebäudemanagement eingekauft und auf die Rahmenverträge zugegriffen haben. Unter Berücksichtigung dieser Parameter haben 2024 insgesamt 165 gemeinsame Einrichtungen Sicherheitsdienstleistungen in Anspruch genommen. Dabei sind Kosten in Höhe von 27,3 Mio. Euro angefallen. Die Entwicklung der Kosten der letzten drei Jahre im Rechtskreis SGB II können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Auswertung beginnt ab dem Jahr 2022, da ab diesem Zeitpunkt aufgrund vermehrter Anfragen die Erfassung neu konzipiert und eine manuelle jährliche Abfrage in der Linie implementiert wurde. Kostenreihe ab 2022 2022 absolut in Euro 2023 absolut in Euro 2024 absolut in Euro Kontrolle und Sicherheit durch Dritte 25 892 950 27 373 678 27 330 095 Anzahl Wirtschaftseinheiten 172 156 165 Veränderung zum Vorjahr in Prozent 0,00 5,72 -0,16 Veränderung zum Vorjahr absolut 0 1 480 728 -43 583 Quelle: Jährliche Abfrage an das Regionale Immobilienmanagement (RIM), bei Einkauf der Serviceleistung A.7/manuelle Erfassung der Daten durch die RIM Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich lediglich um eine Orientierung handelt, da für die gemeinsamen Einrichtungen keine Verpflichtung zur Übermittlung dieser Angaben und somit grundsätzlich keine Melde- bzw. Erfassungsverpflichtung besteht. Informationen zum Einsatz von Sicherheitsdiensten von gemeinsamen Einrichtungen, welche die Serviceleistung Gebäudemanagement nicht eingekauft haben, sind nicht möglich. Gemeinsame Einrichtungen können eigenverantwortlich eigenes Sicherheitspersonal beschäftigen, so dass nicht bekannt ist, inwiefern und in welchem Umfang eigene Kräfte tätig sind. SGB III – Agenturen für Arbeit Im Jahr 2024 betrugen die Ausgaben für den Einkauf von Sicherheitsdienstleistungen 16,6 Mio. Euro für 312 Dienstgebäude der Bundesagentur für Arbeit. Wie viele Arbeitsagenturen Sicherheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen, lässt sich infolge des dezentralen Nutzungsansatzes und IT-technischer Umstellungen erst seit einer IT-Systemumstellung seit dem Jahr 2023 ermitteln. Die Entwicklung der Kosten der letzten Jahre können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Eigenes Sicherheitspersonal kommt in den Agenturen nicht zum Einsatz. Die Entwicklung der Kosten für Sicherheitsleistungen im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) stellt die nachfolgende Tabelle dar. Sie beginnt mit dem Jahr 2017, da ab diesem Zeitpunkt eine systematische Erfassung aufgrund sicherheitsrelevanter Fragestellungen sowie der kostenmäßigen Bedeutsamkeit als Kostenblock bei den Bewirtschaftungskosten initiiert wurde. Kostenreihe 2017 bis 2022 2017 absolut in Euro 2018 absolut in Euro 2019 absolut in Euro 2020 absolut in Euro 2021 absolut in Euro 2022 absolut in Euro Kontrolle und Sicherheit durch Dritte 7 189 480,82 8 411 914,86 9 164 556,11 16 566 590,75 23 177 673,10 22 162 214,57 Veränderung zum Vorjahr in Prozent 17,00 8,95 80,77 39,91 -4,38 Veränderung zum Vorjahr absolut 1 222 434 752 641 7 402 035 6 611 082 -1 015 459 Kostenreihe ab 2023* 2023 absolut in Euro 2024 absolut in Euro Kontroll- und Sicherheit durch Dritte 16 650 219,71 16 623 445,41 Anzahl Wirtschaftseinheiten 308 312 Veränderung zum Vorjahr in Prozent -24,87 -0,16 Veränderung zum Vorjahr absolut -5 511 995 -26 774 * Ab 2023 aufgrund einer IT-Umstellung Ausweisung der Wirtschaftseinheiten möglich. 11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um Beschäftigte der Jobcenter künftig besser vor Übergriffen zu schützen, insbesondere im Hinblick auf bauliche, personelle (Sicherheitsdienste) und psychologische Schutzmechanismen, und welche Finanzmittel werden hierfür bereitgestellt (bitte die konkreten Haushaltstitel ausweisen)? Das Angebot der Bundesagentur für Arbeit beinhaltet u. a. die Erstellung und Pflege von lokalen Notfall- und Sicherheitskonzepten sowie die Umsetzung unterschiedlicher Maßnahmen, etwa in Bezug auf die Kunden- bzw. Kundenzugangssteuerung, das konkrete Arbeitsumfeld und Alarmierungssysteme, über die schnelle Hilfe gewährleistet werden kann. Beschäftigte werden im Übrigen kommunikativ geschult, um auf entsprechende Situationen adäquat reagieren zu können. Von Übergriffen betroffene Beschäftigte erhalten sowohl Angebote psychologischer Unterstützung als auch Unterstützungsangebote bezüglich konkreter wie juristischer Bewältigung der Schadensfolgen. Die Dienstleistung für das Gebäudemanagement umfasst die Berechtigung, auf die infrastrukturellen Rahmenverträge der Bundesagentur für Arbeit zurückgreifen zu können. Dazu gehören bestehende Verträge der Bundesagentur für Arbeit zu Sicherheitsdienstleistungen oder die Möglichkeit, die Bundesagentur für Arbeit zu beauftragen, im Bedarfsfall zusätzliche Sicherheitsdienstleistungen oder ggf. bauliche Maßnahmen für gemeinsame Einrichtungen einzukaufen bzw. zu beauftragen. Hier entscheiden die gemeinsamen Einrichtungen eigenverantwortlich über die Notwendigkeit der Leistung. Die Finanzierung der gewünschten Leistungen erfolgt ausschließlich durch die jeweilige gemeinsame Einrichtung eigenverantwortlich aus dem jeweiligen Budget. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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