Übergriffe auf Mitarbeiter von Jobcentern (Antwort zu Drs. 21/358)
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Übergriffe auf Mitarbeiter von Jobcentern (Antwort zu Drs. 21/358)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/549
21. Wahlperiode 19.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, Peter Bonhof, Hans-Jürgen
Goßner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/358 –
Übergriffe auf Mitarbeiter von Jobcentern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Presseberichten ist zu entnehmen, dass Mitarbeiter von Jobcentern in
Deutschland vermehrt verbalen und tätlichen Übergriffen durch Kunden (SGB-II-
Leistungsberechtigte; SGB II = Zweites Buch Sozialgesetzbuch]) ausgesetzt sind
(vgl. www.welt.de/debatte/kommentare/article206125561/Gewalt-in-Jobcente
rn-Hubertus-Heil-ignoriert-Gefahr-fuer-Mitarbeiter.html; www.welt.de/politi
k/deutschland/article13389703/Jeder-vierte-Jobcenter-Mitarbeiter-angegriffe
n.html).
Dabei handelt es sich nach Medienberichten häufig um Bedrohungen oder
tatsächliche Angriffe im Zusammenhang mit nichtbewilligten Leistungen nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (sog. Bürgergeld; ebd.). Besonders
betroffen zu sein scheinen Jobcenter in größeren Städten sowie weibliche
Beschäftigte (vgl. www.sueddeutsche.de/karriere/uebergriffe-in-jobcentern-krie
g-auf-dem-arbeitsamt-1.1127789). Die wiederholte Präsenz von
Sicherheitsdiensten in Jobcentern sei inzwischen keine Ausnahme mehr, sondern
zunehmend Normalität (vgl. www.gisbo.de/presse/jedes-dritte-jobcenter-benoetigt-s
chutz-durch-sicherheitsdienst/).
Angesichts der Bedeutung des Schutzes von Beschäftigten im öffentlichen
Dienst sowie der Sicherstellung rechtsstaatlicher Verwaltungspraxis sind für
die Fragesteller verschiedene Punkte von Interesse.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von
Arbeitsunfällen sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren liegt gemäß § 3
des Arbeitsschutzgesetzes beim jeweiligen Arbeitgeber. Jobcenter sind
dezentral organisiert und liegen entweder in gemeinsamer Trägerschaft der
Bundesagentur für Arbeit und des jeweiligen kommunalen Trägers als gemeinsame
Einrichtung oder in alleiniger Trägerschaft des zugelassenen kommunalen
Trägers.
Die zugelassenen kommunalen Träger unterliegen bei ihrer Aufgabenerfüllung
allein der Aufsicht der zuständigen obersten Landesbehörden. Soweit nicht ex-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 18. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
plizit erwähnt, beziehen sich die Aussagen in den Antworten daher nicht auf
zugelassene kommunale Träger.
In den gemeinsamen Einrichtungen sind die Geschäftsführerinnen und
Geschäftsführer Leiterin oder Leiter der Dienststelle im
personalvertretungsrechtlichen Sinn und Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (§ 44d
Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II). Diesbezügliche
Entscheidungen unterliegen den Weisungen der örtlichen Trägerversammlung. Die
konkrete Zuständigkeit für die Organisation des Arbeitsschutzes und der
Planung und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen liegt damit autonom und
dezentral bei den gemeinsamen Einrichtungen. Die Bundesregierung hat vor
diesem Hintergrund im Bereich des Arbeitsschutzes keine unmittelbaren
Weisungsbefugnisse gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen.
1. Wie viele Fälle
a) tätlicher und
b) verbaler
Übergriffe auf Beschäftigte der Jobcenter in Deutschland sind nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 aufgetreten (bitte nach
Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
In der Bundesagentur für Arbeit werden sicherheitsrelevante Vorfälle entlang
des geltenden Sicherheitskonzeptes erfasst und ausgewertet.
Antwort zu Frage1a:
Seit 2012 werden Daten schwerwiegender Vorfälle in den gemeinsamen
Einrichtungen zentral erfasst, soweit sie der Bundesagentur für Arbeit bekannt
werden. Es sind insgesamt 81 Vorfälle im Rechtskreis SGB II zu verzeichnen,
bei denen entweder das Sicherheitsboard der Zentrale der Bundesagentur für
Arbeit direkt alarmiert wurde oder die der Zentrale der Bundesagentur für
Arbeit über interne Kommunikationswege bekannt wurden. Die nachfolgende
Tabelle bildet die Vorfälle seit 2012 ab.
Todesfall Körperverletzung Gewaltandrohung Bombendrohung Sachschaden
2012 1 - - - -
2013 - 2 1 - 1
2014 1 3 1 - 1
2015 - 1 9 1 -
2016 - 1 3 1 1
2017 - 1 4 4 3
2018 - - 2 2 1
2019 - 4 3 2 2
2020 - 1 7 4 1
2021 - - - - -
2022 - 2 - - 2
2023 - 1 - - -
2024 - - 4 2 -
2025 - - - 1 -
Summe 2 16 34 17 12
Antwort zu Frage 1b:
Grundlage für Daten ist das freiwillige Meldeverfahren, das seit 2024 besteht,
vergleiche hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 114 des Abgeordneten Jan Feser auf Bundestagsdrucksache 21/469.
2. In wie vielen Fällen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren vorgekommen, dass Leistungen nach dem SGB II
infolge einer Bedrohungslage oder eines tätlichen Angriffs auf Mitarbeiter
des Jobcenters rechtswidrig bewilligt wurden (bitte nach Jahren und
Bundesländern aufschlüsseln)?
3. In wie vielen der in Frage 2 erfragten Fälle wurden gegen Mitarbeiter,
die eine solche rechtswidrige Leistungsgewährung veranlasst haben,
disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen und bzw. oder rechtswidrig
gewährte Leistungen erfolgreich oder nicht erfolgreich zurückgefordert?
4. In wie vielen der in den Fragen 1 und 2 genannten Fälle wurde
a) ein Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Täter eingeleitet und
b) eine rechtskräftige Verurteilung ausgesprochen
(bitte nach Jahr und Bundesland sowie, soweit möglich, nach Art der Tat
differenzieren)?
Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Derartige Fälle werden, soweit eine Dokumentation in Personal-, Sach- oder
Kundenakten überhaupt vorgesehen bzw. rechtlich zulässig wäre, nur in nicht
zentral auswertbarer Form dokumentiert. Daten zur Beantwortung dieser
Fragen liegen daher nicht vor.
5. In wie vielen Fällen wurden in den letzten zehn Jahren Strafanträge
wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs oder
Morddrohungen im Zusammenhang mit Kundenterminen in Jobcentern
gestellt (bitte jahresweise die absoluten Zahlen unterschieden nach
Delikt ausweisen)?
6. Wie haben sich die Zahlen der Krankschreibungen und dauerhaften
Berufsunfähigkeiten, die im Zusammenhang mit körperlichen und verbalen
Übergriffen auf Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der
Jobcenter erfolgt bzw. eingetreten sind, in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte jeweils jahresweise die absoluten Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung getrennt für die Bundesagentur für Arbeit und die
Jobcenter ausweisen)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen keine zentral auswertbaren Daten vor. Die Sicherheitskonzeption
hat vor allem die Zielsetzung, die Beschäftigten bestmöglich vor potentiellen
Übergriffen zu schützen, die Handlungsfähigkeit der Akteure auf allen Ebenen
im Notfall sicherzustellen und so eine rasche Notfallbewältigung zu
ermöglichen und ggf. Erkenntnisse zu Anpassungsbedarfen zu gewinnen.
7. Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren durch Mitarbeiter der BA und
Jobcenter in Deutschland Notfallalarme ausgelöst, die im
Zusammenhang mit Angriffen durch Kunden im Zuge von Kundenterminen standen
(bitte nach Jahren und Art des Notfalls ausweisen)?
Hierzu liegen keine zentral auswertbaren Daten vor.
8. Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren in Niederlassungen der BA
und der Jobcenter bundesweit Hausverbote an Kunden bzw. SGB-II-
Leistungsempfänger aufgrund von körperlichen und verbalen
Übergriffen ausgesprochen?
Hierzu liegen keine zentral auswertbaren Daten vor. Es wird auf die Antwort zu
den Fragen 5 und 6 verwiesen.
9. Wie haben sich die Zahlen der Beschäftigten im Sicherheitsdienst der
BA und der Jobcenter in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
jahresweise die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung
getrennt für die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter ausweisen)?
10. Wie haben sich die Gesamtkosten für Sicherheitsdienste in der BA und in
Jobcentern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jahresweise die
absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung getrennt für
die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter ausweisen)?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
SGB II – gemeinsame Einrichtungen
Die von der Bundesagentur für Arbeit angebotene Dienstleistung für das
Gebäudemanagement beinhaltet auch die Berechtigung, auf die infrastrukturellen
Rahmenverträge der Bundesagentur für Arbeit zurückzugreifen, somit auch auf
die bestehenden Verträge der Bundesagentur für Arbeit zu
Sicherheitsdienstleistungen.
Für das Jahr 2024 wurden im Rahmen einer manuellen nicht IT-gestützten
Abfrage die Kosten für die gemeinsamen Einrichtungen erhoben, welche die
Serviceleistung Gebäudemanagement eingekauft und auf die Rahmenverträge
zugegriffen haben. Unter Berücksichtigung dieser Parameter haben 2024
insgesamt 165 gemeinsame Einrichtungen Sicherheitsdienstleistungen in Anspruch
genommen. Dabei sind Kosten in Höhe von 27,3 Mio. Euro angefallen. Die
Entwicklung der Kosten der letzten drei Jahre im Rechtskreis SGB II können
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Auswertung beginnt ab
dem Jahr 2022, da ab diesem Zeitpunkt aufgrund vermehrter Anfragen die
Erfassung neu konzipiert und eine manuelle jährliche Abfrage in der Linie
implementiert wurde.
Kostenreihe ab 2022 2022 absolut in Euro 2023 absolut in Euro 2024 absolut in Euro
Kontrolle und Sicherheit
durch Dritte
25 892 950 27 373 678 27 330 095
Anzahl Wirtschaftseinheiten 172 156 165
Veränderung zum Vorjahr
in Prozent
0,00 5,72 -0,16
Veränderung zum Vorjahr absolut 0 1 480 728 -43 583
Quelle: Jährliche Abfrage an das Regionale Immobilienmanagement (RIM), bei Einkauf der Serviceleistung A.7/manuelle Erfassung der
Daten durch die RIM
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich lediglich um eine
Orientierung handelt, da für die gemeinsamen Einrichtungen keine Verpflichtung zur
Übermittlung dieser Angaben und somit grundsätzlich keine Melde- bzw.
Erfassungsverpflichtung besteht.
Informationen zum Einsatz von Sicherheitsdiensten von gemeinsamen
Einrichtungen, welche die Serviceleistung Gebäudemanagement nicht eingekauft
haben, sind nicht möglich. Gemeinsame Einrichtungen können
eigenverantwortlich eigenes Sicherheitspersonal beschäftigen, so dass nicht bekannt ist,
inwiefern und in welchem Umfang eigene Kräfte tätig sind.
SGB III – Agenturen für Arbeit
Im Jahr 2024 betrugen die Ausgaben für den Einkauf von
Sicherheitsdienstleistungen 16,6 Mio. Euro für 312 Dienstgebäude der Bundesagentur für Arbeit.
Wie viele Arbeitsagenturen Sicherheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen,
lässt sich infolge des dezentralen Nutzungsansatzes und IT-technischer
Umstellungen erst seit einer IT-Systemumstellung seit dem Jahr 2023 ermitteln. Die
Entwicklung der Kosten der letzten Jahre können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Eigenes Sicherheitspersonal kommt in den Agenturen nicht zum Einsatz. Die
Entwicklung der Kosten für Sicherheitsleistungen im Rechtskreis des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) stellt die nachfolgende Tabelle dar. Sie
beginnt mit dem Jahr 2017, da ab diesem Zeitpunkt eine systematische Erfassung
aufgrund sicherheitsrelevanter Fragestellungen sowie der kostenmäßigen
Bedeutsamkeit als Kostenblock bei den Bewirtschaftungskosten initiiert wurde.
Kostenreihe
2017 bis 2022
2017 absolut
in Euro
2018 absolut
in Euro
2019 absolut
in Euro
2020 absolut
in Euro
2021 absolut
in Euro
2022 absolut
in Euro
Kontrolle und
Sicherheit
durch Dritte
7 189 480,82 8 411 914,86 9 164 556,11 16 566 590,75 23 177 673,10 22 162 214,57
Veränderung
zum Vorjahr
in Prozent
17,00 8,95 80,77 39,91 -4,38
Veränderung
zum Vorjahr
absolut
1 222 434 752 641 7 402 035 6 611 082 -1 015 459
Kostenreihe
ab 2023*
2023 absolut
in Euro
2024 absolut
in Euro
Kontroll- und
Sicherheit
durch Dritte
16 650 219,71 16 623 445,41
Anzahl
Wirtschaftseinheiten
308 312
Veränderung
zum Vorjahr
in Prozent
-24,87 -0,16
Veränderung
zum Vorjahr
absolut
-5 511 995 -26 774
* Ab 2023 aufgrund einer IT-Umstellung Ausweisung der Wirtschaftseinheiten möglich.
11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um Beschäftigte
der Jobcenter künftig besser vor Übergriffen zu schützen, insbesondere
im Hinblick auf bauliche, personelle (Sicherheitsdienste) und
psychologische Schutzmechanismen, und welche Finanzmittel werden hierfür
bereitgestellt (bitte die konkreten Haushaltstitel ausweisen)?
Das Angebot der Bundesagentur für Arbeit beinhaltet u. a. die Erstellung und
Pflege von lokalen Notfall- und Sicherheitskonzepten sowie die Umsetzung
unterschiedlicher Maßnahmen, etwa in Bezug auf die Kunden- bzw.
Kundenzugangssteuerung, das konkrete Arbeitsumfeld und Alarmierungssysteme, über
die schnelle Hilfe gewährleistet werden kann. Beschäftigte werden im Übrigen
kommunikativ geschult, um auf entsprechende Situationen adäquat reagieren
zu können. Von Übergriffen betroffene Beschäftigte erhalten sowohl Angebote
psychologischer Unterstützung als auch Unterstützungsangebote bezüglich
konkreter wie juristischer Bewältigung der Schadensfolgen.
Die Dienstleistung für das Gebäudemanagement umfasst die Berechtigung, auf
die infrastrukturellen Rahmenverträge der Bundesagentur für Arbeit
zurückgreifen zu können. Dazu gehören bestehende Verträge der Bundesagentur für
Arbeit zu Sicherheitsdienstleistungen oder die Möglichkeit, die Bundesagentur
für Arbeit zu beauftragen, im Bedarfsfall zusätzliche
Sicherheitsdienstleistungen oder ggf. bauliche Maßnahmen für gemeinsame Einrichtungen einzukaufen
bzw. zu beauftragen. Hier entscheiden die gemeinsamen Einrichtungen
eigenverantwortlich über die Notwendigkeit der Leistung. Die Finanzierung der
gewünschten Leistungen erfolgt ausschließlich durch die jeweilige gemeinsame
Einrichtung eigenverantwortlich aus dem jeweiligen Budget.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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