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Schriftliche Frage 154 von Cem Ince (DIE LINKE): Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass jede Vollzeitarbeit ein Leben oberhalb der Armutsgrenze (definiert als 60 Prozent des…

dip / schriftliche_frage 11.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 154 von Cem Ince (DIE LINKE): Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass jede Vollzeitarbeit ein Leben oberhalb der Armutsgrenze (definiert als 60 Prozent des… Frage 154 (Cem Ince, Die Linke): Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass jede Vollzeitarbeit ein Leben oberhalb der Armutsgrenze (definiert als 60 Prozent des Medianeinkommens) ermöglichen sollte, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um trotz der jüngsten Entscheidung der Mindestlohnkommission einen armutsfesten Mindestlohn bis 2027 bzw. bis zum Ende der Legislaturperiode zu erreichen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 9. Juli 2025: Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung am 27. Juni 2025 eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Gemäß § 9 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes hat die Mindestlohnkommission in einer Gesamtabwägung geprüft, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei hat sie sich auf Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden Daten sowohl nachlaufend an der Tarifentwicklung als auch am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientiert. Gemessen an den der Mindestlohnkommission zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung zur Verfügung stehenden Daten erreicht die Mindestlohnhöhe von 14,60 Euro, wie sie mit dem zweiten Erhöhungsschritt zum 1. Januar 2027 vollzogen werden wird, den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Beschluss der Mindestlohnkommission nun zügig durch Rechtsverordnung umzusetzen. Die Anpassung des Mindestlohns um insgesamt knapp 14 Prozent stellt die größte in der Geschichte der Mindestlohnkommission beschlossene Erhöhung dar, von der fünf bis sechs Millionen Beschäftigte profitieren werden.

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