polradar

Frage von Anne Zerr (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Anne Zerr (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773) Inwiefern teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales meine Ansicht, dass jede Vollzeitarbeit ein Leben oberhalb der Armutsgrenze (definiert als 60 Prozent des Medianeinkommens) ermöglichen sollte, und welche konkreten Maßnahmen plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, um einen armutsfesten Mindestlohn bis zum Ende der Legislaturperiode zu erreichen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor zu geringer Entlohnung ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Nach der Konzeption des Mindestlohngesetzes entscheidet über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission der Sozialpartner. Die Entscheidung dieser Mindestlohnkommission beruht auf den in § 9 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes festgelegten Kriterien. Danach prüft die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung neben anderen Kriterien insbesondere, inwieweit der gesetzliche Mindestlohn zu einem angemessenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beiträgt. Der in diesem Zusammenhang von der Mindestlohnkommission als Orientierungsmarke herangezogene Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten ist nach Ansicht der Bundesregierung ein zur Ermittlung eines angemessenen Mindestschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geeigneter Referenzwert. Im Ergebnis obliegt es aber der Mindestlohnkommission, im Rahmen einer Gesamtabwägung aller in § 9 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes genannten Kriterien zu entscheiden, welche Mindestlohnhöhe sie für angemessen hält. Die Mindestlohnkommission hat in ihre Gesamtabwägung also auch die Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Beschäftigung einzubeziehen.

Relationen