Schriftliche Frage 159 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis der von der Mindestlohnkommission beschlossenen Mindestlohnanhebungen für 2026 und 2027 zur…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 159 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis der von der Mindestlohnkommission beschlossenen Mindestlohnanhebungen für 2026 und 2027 zur…
Frage 159 (Ricarda Lang, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis der von der Mindestlohnkommission beschlossenen Mindestlohnanhebungen für 2026 und 2027 zur Armutsrisikoschwelle von 60 Prozent des Bruttomedianlohns vor dem Hintergrund der verwendeten Datengrundlage vom April 2025, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 7. Juli 2025:
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung am 27. Juni 2025 eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Gemäß § 9 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes hat die Mindestlohnkommission in einer Gesamtabwägung geprüft, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei hat sie sich auf Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden Daten sowohl nachlaufend an der Tarifentwicklung als auch am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientiert. Gemessen an den der Mindestlohnkommission zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung zur Verfügung stehenden Daten erreicht die Mindestlohnhöhe von 14,60 Euro, wie sie mit dem zweiten Erhöhungsschritt zum 1. Januar 2027 vollzogen werden wird, den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Beschluss der Mindestlohnkommission nun zügig durch Rechtsverordnung umzusetzen.
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