Schriftliche Frage 63 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, konkrete Schritte für die Erhöhung des Mindestlohnes einzuleiten, und wenn ja, welche (bitte Zeitraum der Erhöhun…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 63 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, konkrete Schritte für die Erhöhung des Mindestlohnes einzuleiten, und wenn ja, welche (bitte Zeitraum der Erhöhun…
Frage 63 (Sören Pellmann, Die Linke):
Plant die Bundesregierung, konkrete Schritte für die Erhöhung des Mindestlohnes einzuleiten, und wenn ja, welche (bitte Zeitraum der Erhöhung und Höhe des Mindestlohnes angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 14. Mai 2025:
Nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) obliegt es der Mindestlohnkommission, alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu entscheiden. Ihren nächsten Beschluss hat die Mindestlohnkommission bis zum 30. Juni 2025 über die Anpassung des Mindestlohns mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zu fassen. Dabei prüft die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden (§ 9 Absatz 2 Satz 1 MiLoG). Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung (§ 9 Absatz 2 Satz 2 MiLoG). In ihrer Geschäftsordnung vom 22. Januar 2025 hat sich die Mindestlohnkommission zudem darauf verständigt, sich bei ihrer Entscheidung nach § 9 Absatz 2 MiLoG neben der nachlaufenden Tarifentwicklung auch am Referenzwert von 60 Prozent des Brutto-Medianlohns für Vollzeitbeschäftigte zu orientieren. Die Bundesregierung kann die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns sodann durch Rechtsverordnung verbindlich machen (§ 11 Absatz 1 Satz 1 MiLoG).
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