Schriftliche Frage 54 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorfall am 22. Juni 2025 im Barbarossabad Gelnhausen, bei dem mehrere Mädchen durch mu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 54 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorfall am 22. Juni 2025 im Barbarossabad Gelnhausen, bei dem mehrere Mädchen durch mu…
Frage 54 (Jan Wenzel Schmidt, AfD):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorfall am 22. Juni 2025 im Barbarossabad Gelnhausen, bei dem mehrere Mädchen durch mutmaßlich syrische Asylbewerber sexuell belästigt wurden, z. B. im Hinblick auf Aufenthaltstitel, Abschiebung und Sicherheitsvorgaben für öffentliche Schwimmbäder?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juli 2025:
Der Ihnen in Bezug genommene Vorfall ist der Bundesregierung aus der Medienberichterstattung bekannt. Für Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung, einschließlich Ausweisungen und Abschiebungen, sind nach dem Grundsatz der föderalen Aufgabenteilung grundsätzlich die Länder in eigener Zuständigkeit verantwortlich. Gleiches gilt für die Sicherheitsvorgaben für öffentliche Schwimmbäder. Die Bundesregierung nimmt aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu in Länderzuständigkeit liegenden Einzelsachverhalten keine Stellung. Soweit etwaiger gesetzgeberischer Handlungsbedarf auf Bundesebene angesprochen sein sollte, prüft die Bundesregierung einen solchen fortlaufend.
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