polradar

Schriftliche Frage 21 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Welche besonders gravierenden (bzw. hilfsweise: die letzten) Vorfälle in Deutschland aus den Monaten September bis November 2025 kann die Bu…

dip / schriftliche_frage 28.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 21 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Welche besonders gravierenden (bzw. hilfsweise: die letzten) Vorfälle in Deutschland aus den Monaten September bis November 2025 kann die Bu… Frage 21 (Dr. Gottfried Curio, AfD): Welche besonders gravierenden (bzw. hilfsweise: die letzten) Vorfälle in Deutschland aus den Monaten September bis November 2025 kann die Bundesregierung für die von ihr in jüngster Zeit angeführten sog. hybriden Bedrohungen in den Bereichen Spionage, Sabotage, Desinformation, Cyberangriffe, Drohnenangriffe nennen (bitte in jedem Bereich zwei Fälle benennen), und welche Verursacher (Staaten oder sonstige Akteure) konnten in den genannten Fällen jeweils als Verursacher ermittelt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. November 2025: Die abstrakte Bedrohung in den fragegegenständlichen Bereichen ist weiterhin hoch. Die Bundessicherheitsbehörden gehen diversen Hinweisen nach. Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine weiterführende Antwort nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen kann. Gegenstand Ihrer Frage sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren. Durch eine offene Beauskunftung wären Rückschlüsse auf die Methodik, den genauen Erkenntnisstand, die Bearbeitungsschwerpunkte und die Aufklärungsfähigkeiten der Sicherheitsbehörden des Bundes möglich. Dies könnte die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden des Bundes nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Das Aufführen der Fälle könnte schwerwiegende Nachteile bei der Aufklärung und Abwehr von Spionage und Sabotage mit sich bringen und damit zu einer erheblichen Gefährdung führen. Unbefugte Dritte könnten daran ihre eigenen Maßnahmen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland ausrichten. Durch die Kenntnis der Informationen könnten ggf. auch Schwachstellen aufgedeckt werden, deren Kenntnis zum Nachteil unserer Sicherheitsinteressen genutzt werden könnten. Daraus können erhebliche negative Folgewirkungen für die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Auch eine Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen als Verschlusssache beim Deutschen Bundestag würde der Bedeutung der Informationen im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen, Methoden und Aufklärungsfähigkeiten der Bundessicherheitsbehörden und somit den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend Rechnung tragen. Selbst eine Bekanntgabe gegenüber dem begrenzten Kreis von Empfängern kann dem Schutzbedürfnis nicht hinreichend Rechnung tragen, da auch nur die geringe Gefahr des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart besonders schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Auch weist die Bundesregierung darauf hin, dass etwa verdeckt geführte Ermittlungsverfahren nicht – auch nicht in eingestufter Form – beauskunftet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine Auskunft würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des Parlaments daher hinter die ebenso berechtigten Interessen an einer effektiven Strafverfolgung zurück. Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass zu auf Landesebene geführten Verfahren aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung grundsätzlich keine Stellung genommen wird.

Relationen