Schriftliche Frage 57 von Claudia Weiss (AfD): Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Asylverfahren von Taleb A. vorhergehende Verurteilungen, sonstige polizeiliche Auffäll…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 57 von Claudia Weiss (AfD): Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Asylverfahren von Taleb A. vorhergehende Verurteilungen, sonstige polizeiliche Auffäll…
Frage 57 (Claudia Weiss, AfD):
Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Asylverfahren von Taleb A. vorhergehende Verurteilungen, sonstige polizeiliche Auffälligkeiten oder andere relevante Erkenntnisse über seinen Aufenthalt in Deutschland – insbesondere solche, die den einzelnen Bundesländern bekannt waren oder im Ausländerzentralregister erfasst wurden – vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berücksichtigt oder abgefragt (bitte nach Art der Erkenntnisse aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. Juli 2025:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beteiligt u. a. im Rahmen des § 73 Absatz 1a des Aufenthaltsgesetzes alle relevanten Sicherheitsbehörden und berücksichtigt deren Erkenntnisse im Rahmen der Prüfung des Asylantrags. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zu laufenden Ermittlungsverfahren der Länder keine Stellung.
Relationen
- asked ← Claudia Weiss (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung