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Schriftliche Frage 57 von Claudia Weiss (AfD): Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Asylverfahren von Taleb A. vorhergehende Verurteilungen, sonstige polizeiliche Auffäll…

dip / schriftliche_frage 04.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 57 von Claudia Weiss (AfD): Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Asylverfahren von Taleb A. vorhergehende Verurteilungen, sonstige polizeiliche Auffäll… Frage 57 (Claudia Weiss, AfD): Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Asylverfahren von Taleb A. vorhergehende Verurteilungen, sonstige polizeiliche Auffälligkeiten oder andere relevante Erkenntnisse über seinen Aufenthalt in Deutschland – insbesondere solche, die den einzelnen Bundesländern bekannt waren oder im Ausländerzentralregister erfasst wurden – vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge berücksichtigt oder abgefragt (bitte nach Art der Erkenntnisse aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. Juli 2025: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beteiligt u. a. im Rahmen des § 73 Absatz 1a des Aufenthaltsgesetzes alle relevanten Sicherheitsbehörden und berücksichtigt deren Erkenntnisse im Rahmen der Prüfung des Asylantrags. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zu laufenden Ermittlungsverfahren der Länder keine Stellung.

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