Schriftliche Frage 60 von Claudia Weiss (AfD): Wurde Taleb A. im Rahmen des Asylverfahrens oder anschließend nach § 73 Absatz 2 des Asylgesetzes oder § 54 des Aufenthaltsgesetzes als sich…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 60 von Claudia Weiss (AfD): Wurde Taleb A. im Rahmen des Asylverfahrens oder anschließend nach § 73 Absatz 2 des Asylgesetzes oder § 54 des Aufenthaltsgesetzes als sich…
Frage 60 (Claudia Weiss, AfD):
Wurde Taleb A. im Rahmen des Asylverfahrens oder anschließend nach § 73 Absatz 2 des Asylgesetzes oder § 54 des Aufenthaltsgesetzes als sicherheitsgefährdend eingestuft, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. Juli 2025:
Die Bundesregierung versteht Ihre Frage dahingehend, ob in einem asylrechtlichen Anerkennungsverfahren oder Widerrufsverfahren die Ausschlussgründe aufgrund von Gefahren für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder Gefahren für die Allgemeinheit aufgrund einer besonders schweren Straftat geprüft wurden oder ob eine Prüfung der Ausweisung durch die Länder stattgefunden hat. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft in jedem Verfahren das Vorliegen von Ausschlussgründen. Zu laufenden Verfahren nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Für den Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit auch die Prüfung einer Ausweisung sind die Länder zuständig. Daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu einer möglichen Ausweisung auf Grundlage der §§ 53 ff. des Aufenthaltsgesetzes vor.
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