Schriftliche Frage 77 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Wird ein Teil des Sondervermögens Bundeswehr dafür genutzt oder soll er dafür genutzt werden, die benötigten Ressourcen bereitzustellen, die…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 77 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Wird ein Teil des Sondervermögens Bundeswehr dafür genutzt oder soll er dafür genutzt werden, die benötigten Ressourcen bereitzustellen, die…
Frage 77 (Donata Vogtschmidt, Die Linke):
Wird ein Teil des Sondervermögens Bundeswehr dafür genutzt oder soll er dafür genutzt werden, die benötigten Ressourcen bereitzustellen, die eine Vergrößerung der IT-Sicherheit aller Behörden einschließlich der Kommunen durch eine breite Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ermöglichen (wenn nein, warum nicht), und sieht die Bundesregierung überhaupt einen Zusammenhang zwischen IT-Sicherheit und ziviler Sicherheit für Deutschland auch im geopolitischen Kontext (wenn ja, welchen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 3. Juli 2025:
Zur Begründung wird auf § 2 des Gesetzes zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ verwiesen. Grundsätzlich ist die Gewährleistung von IT-Sicherheit ein zentraler Baustein für die Sicherheit in Deutschland und auch in einem internationalen Kontext. Mit Bezug auf die Behörden der Länder einschließlich der Kommunen obliegt die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie den Ländern selbst.
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