polradar

Schriftliche Frage 68 von Sebastian Maack (AfD): Hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Bundesministerin Karin Prien (CDU) geprüft, „ob eine E…

dip / schriftliche_frage 27.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 68 von Sebastian Maack (AfD): Hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Bundesministerin Karin Prien (CDU) geprüft, „ob eine E… Frage 68 (Sebastian Maack, AfD): Hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Bundesministerin Karin Prien (CDU) geprüft, „ob eine Erweiterung der Betriebsausfallversicherung in Betracht kommt, um den Ausfall aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft absichern zu können“, wie die Fraktion der CDU/CSU im Mai 2023 in einem Antrag forderte, der Gründerinnen und Selbstständigen die Schwanger- und Mutterschaft erleichtern sollte (Bundestagsdrucksache 20/6911, Forderung 4), und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 25. Juni 2025: Eine Betriebsausfall- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Schadensversicherung (§§ 74 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes [VVG]), die Ertragsausfälle aufgrund bestimmter Betriebsunterbrechungen ausgleicht. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist in der Versicherungspraxis durch eine große Vielzahl unterschiedlicher Versicherungsbedingungen geprägt, entsprechend ist im VVG kein gesetzliches Leitbild vorgesehen. In den Versicherungsbedingungen mancher Betriebsunterbrechungsversicherungen für freiberuflich und selbständig Tätige ist eine Betriebsunterbrechung aufgrund von schwangerschaftsbedingten Krankheiten oder Beschwerden mitversichert. Eine Betriebsunterbrechung aufgrund einer Schwangerschaft oder Entbindung ist dagegen nach vielen Versicherungsbedingungen kein Versicherungsfall. Gesetzliche Regelungen, die einer Aufnahme der Schwangerschaft oder Entbindung als Versicherungsfall entgegenstehen, bestehen nicht. Den Verdienstausfall, der während der Schutzfristen nach § 3 Absatz 1 und 2 des Mutterschutzgesetzes sowie am Entbindungstag entsteht, hat ein privater Krankentagegeldversicherer durch das vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen, soweit der versicherten Person kein anderweitiger angemessener Ersatz für den während dieser Zeit verursachten Verdienstausfall zusteht (§ 192 Absatz 5 Satz 2 VVG).

Relationen