Elternschaft und Existenzgründung ermöglichen - Schutz von selbstständigen Schwangeren und Müttern anpassen und verbessern
Text
Elternschaft und Existenzgründung ermöglichen - Schutz von selbstständigen Schwangeren und Müttern anpassen und verbessern
[Antrag
der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann,
Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka,
Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan
Feser, Tobias Ebenberger, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Lukas
Rehm, Johann Martel, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Dr. Christoph
Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz,
Boris Gamanov, Hans-Jürgen Goßner, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan
Henze, Karsten Hilse, Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler, Thomas
Ladzinski, Edgar Naujok, Andreas Paul, Tobias Matthias Peterka, Christian
Reck, Bernd Schattner, Lars Schieske, Carina Schießl, Dr. Paul Schmidt, René
Springer, Thomas Stephan, Martina Uhr, Ulrich von Zons und der Fraktion der
AfD
Elternschaft und Existenzgründung ermöglichen – Schutz von
selbstständigen Schwangeren und Müttern anpassen und verbessern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die berufliche Selbstständigkeit, sowohl von Frauen als auch Männern, wird im
Durchschnitt um das 30. Lebensjahr herum begründet. Es handelt sich um das Alter,
in dem durchschnittlich zugleich die erste Elternschaft erfolgt. Rund ein Drittel der
etwa 3 Millionen Selbstständigen in Deutschland sind Frauen.
Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, der Müttern den Schutz und die Fürsorge der
Gemeinschaft zusichert, weist für Selbstständige im Vergleich zu abhängig
Beschäftigten gravierende Lücken auf. Das Mutterschutzgesetz1 gilt für schwangere und
stillende Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und Studentinnen, nicht aber für
Selbstständige, von Ausnahmen abgesehen.2
Das Mutterschutzgesetz ermöglicht es Arbeitnehmerinnen, während Schwangerschaft
und Stillzeit zu arbeiten, soweit es für sie und das Kind nicht mit gesundheitlichen
Gefahren verbunden ist, und schützt sie vor einer Kündigung. Auch sind sie finanziell
bis zur vollen Höhe ihres Nettolohns abgesichert, und zwar durch Zahlungen der Kran-
1 www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/
2 Dies trifft beispielsweise auf Selbstständige zu, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, s. www.ku-
enstlersozialkasse.de/. Für einzelne Berufsgruppen wie Notarinnen sowie niedergelassene Ärztinnen,
Zahnärztinnen und Psychotherapeutinnen gibt es spezielle gesetzliche Regelungen s. https://gruenderplatt-
form.de/unternehmen-gruenden/starke-gruenderinnen#mutterschutz
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3593
21. Wahlperiode 13.01.2026
kenversicherung beziehungsweise des Bundesamtes für Soziale Sicherung sowie des
Arbeitgebers.3
Die auf abhängig Beschäftigte zugeschnittenen Elterngeldregelungen können den
Erfordernissen der Lage Selbstständiger nur unzureichend Rechnung tragen. „Für
Selbständige ist es nahezu unmöglich, Arbeitszeiten und Zuverdienst bei der Beantragung
des Elterngeldes verbindlich festzulegen. Hinzu kommt, dass aufgrund des
Zuflussprinzips beispielsweise verspätet erfolgte Zahlungseingänge für bereits vor dem
Elterngeldbezug erbrachte Leistungen auf das Elterngeld angerechnet werden, so dass
die Rückzahlung des Elterngeldes droht.“4
„Für viele selbständig tätige Frauen ergeben sich bereits während einer
Schwangerschaft Vereinbarkeitsprobleme. Die bestehenden Absicherungsmöglichkeiten werden
von vielen Selbständigen als unzureichend wahrgenommen“, wie es in einer
umfangreichen Untersuchung heißt, die vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag
des Bundesfamilienministeriums 2024 erstellt wurde.5
56 Prozent der selbstständigen Frauen, die für die Untersuchung vom Allensbacher
Institut befragt wurden, fühlen sich beim Mutterschutz sehr und weitere 30 Prozent
etwas benachteiligt im Vergleich zu abhängig Beschäftigten. Außerdem wünschten
85 Prozent der Befragten, der Staat möge die Rahmenbedingungen für den
Mutterschutz von Selbständigen verbessern.6
Eine Umfrage des „Mutterschutzes für Alle! e. V.“ aus dem Jahr 2023 mit über 1 600
Teilnehmern ergab, dass die unzureichende Absicherung einer Schwangerschaft in der
Selbstständigkeit weitreichenden Einfluss auf die Entscheidung zur Firmen- und/oder
Familiengründung hat.
• Jede vierte Befragte könnte sich vorstellen, in die Selbstständigkeit zu gehen,
zögert aber aufgrund der aktuellen Mutterschutzregelungen.
• 13,5 Prozent der selbstständigen Personen gaben an, aufgrund ihres
Kinderwunsches ihre Selbstständigkeit aufgeben zu wollen.
• 35 Prozent der selbstständigen Mütter gaben an, aufgrund der Erfahrung der
Schwangerschaft in der Selbstständigkeit auf ihren weiteren Kinderwunsch zu
verzichten.7
Schwanger- und Mutterschaft dürften sich aufgrund der Gestaltung bestehender bzw.
nicht-existenter Unterstützungsleistungen für Selbstständige in zahllosen Fällen
existenzgefährdend auswirken bzw. mit unzumutbaren Belastungen verbunden sein. Als
Folge dürften nach Ansicht des Deutschen Bundestages zum einen zahllose Erst- und
Folgeschwangerschaften von Selbstständigen unterbleiben, zum anderen dürfte der
geplante Schritt in die Selbstständigkeit in zahlreichen Fällen verschoben oder nicht
umgesetzt werden, wenn bereits eine Mutterschaft besteht oder fest angestrebt wird.
Der Schutz selbstständiger Schwangerer und Mütter muss folglich dringend angepasst
werden8, um Menschen die Elternschaft zu ermöglichen, der demografischen
Katastrophe entgegenzuwirken und die Zahl der Existenzgründungen zu erhöhen. Die
Unterstützung dieser Personengruppe muss hierbei ihren spezifischen Erfordernissen
Rechnung tragen.
Die Absicherung von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft ist
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die grundsätzlich aus Steuermitteln getragen
3 www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-soziale-sicherung/mutterschutz-fuer-selbststaendige/
4 Bundestagsdrucksache 20/6911
5 Mikrozensus 2023 nach https://www-genesis.destatis.de, www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/
sonstige_pdfs/Mutterschutz_Selbstaendige_Bericht_fin.pdf
6 www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mutterschutz-fuer-selbststaendige-das-ist-der-stand-341526/
7 https://mutterschutz-fuer-selbststaendige.de/gemeinsame-erklaerung/#erklaerung
8 www.zdh.de/fileadmin/Oeffentlich/Soziale_Sicherung/ALT/Frauen_und_Familie/rs3124_Anlage_Leitli-
nien_FamPol.pdf
werden muss. Diese Ansicht wird u.a. auch vom Zentralverband des Deutschen
Handwerks getragen.9
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass CDU, CSU und SPD in ihrem
Koalitionsvertrag längst überfällige Verbesserungen im Mutterschutz für Selbstständige vereinbart
haben.10 Er fordert die Bundesregierung zugleich auf, notwendige Maßnahmen
unverzüglich in Angriff zu nehmen. Es handelt sich um eine wirtschaftspolitische,
demographische und soziale Notwendigkeit, die keinen Aufschub mehr duldet. Es muss
sichergestellt werden, dass selbstständige Schwangere und Mütter vergleichbaren Schutz
genießen wie unselbstständig Beschäftigte.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
1. bei der Auszahlung des Elterngelds die Lebensrealität Selbstständiger
angemessen berücksichtigt, indem während des Elterngeldbezugs auf den Zeitraum der
erbrachten Leistungen abgestellt wird und zudem bei der Bestimmung des
Bemessungszeitraumes ein Wahlrecht zwischen dem letzten steuerlichen
Veranlagungszeitraum bzw. dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt
bei der Beantragung des Elterngeldes eingeführt wird11;
2. das Versicherungsvertragsgesetz dahingehend anzupassen, dass Versicherungen,
die Krankheiten, Einkommensausfall und Betriebskosten absichern, obligatorisch
auch den erforderlichen Schutz im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
sowie schwangerschaftsbedingter Ausfallzeiten und die Zeit des Mutterschutzes
abdecken müssen, ggf. könnte auch eine Lösung über Investitionsbanken
zielführend sein;
3. Verbesserungen bei der Absetzbarkeit beruflich veranlasster
Kinderbetreuungskosten vorzunehmen, die den besonderen Erfordernissen Selbstständiger besser
Rechnung tragen;
4. zu prüfen, ob das bereits bestehende System der Betriebshelferinnen in der
Landwirtschaft auf andere Bereiche ausgeweitet werden kann und inwiefern das
erfolgreich praktizierte Betriebshelfersystem in Österreich übernommen werden
könnte.12 Für Betriebe und Freiberuflerinnen, bei denen die Arbeitskraft der
Selbstständigen durch Betriebshelfer nicht ersetzt werden kann, muss geprüft
werden, inwiefern eine finanzielle Unterstützung nach österreichischem Vorbild
eingeführt werden sollte. Hierbei wird die Bundesregierung zugleich
aufgefordert, zu prüfen, inwiefern die Betriebshilfe der landwirtschaftlichen
Krankenversicherung als Blaupause dienen könnte, um angepasste Modelle für andere
Wirtschaftsbereiche wie etwa das Handwerk zu entwickeln, wie der Zentralverband
des Deutschen Handwerks Verband vorschlägt;13
5. damit Verbesserungen beim Elterngeld für Selbstständige zwar der
Verdienstausfall (teilweise) ausgeglichen werden kann, nicht jedoch für Selbstständige
anfallende Fixkosten wie etwa Mieten für Geschäftsräume, wird die Bundesregierung
aufgefordert, ggf. in Gesprächen mit der Versicherungswirtschaft, zum einen zu
prüfen, inwiefern die Inhaberausfallversicherung künftig auch eine Schwanger-
9 www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mutterschutz-fuer-selbststaendige-das-ist-der-stand-341526/
10 www.koalitionsvertrag2025.de/, S. 104
11 Bundestagsdrucksache 20/6911, Forderung 1. a)
12 www.wko.at/arbeitsrecht/betriebshilfe
13 www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mutterschutz-fuer-selbststaendige-das-ist-der-stand-341526/
und Mutterschaft mit abdecken kann und zum anderen mit den Verbänden und
Innungen über Finanzierungsmodelle in Gespräche einzutreten;14
6. gegenüber den Bundesländern zu thematisieren, die Öffnungszeiten für
Kinderbetreuungseinrichtungen weiter zu flexibilisieren, damit auch außerhalb der
Normarbeitszeiten Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, an denen bei
vielen Selbstständigen, aber auch abhängig Beschäftigten, dringender Bedarf
besteht15;
7. das bisherige Elterngeld zukünftig bis zum Ende des dritten Lebensjahres des
Kindes gezahlt wird, um sowohl selbstständigen als auch abhängig beschäftigten
Eltern eine echte Wahlfreiheit zwischen Fremd- und Selbstbetreuung zu eröffnen.
Dieses Elterngeld kann alternativ auch den Großeltern gewährt werden, wenn sie
die Betreuung übernehmen. Das Elterngeld soll zukünftig in Höhe von 100
Prozent der ermittelten Bemessungsgrundlage gezahlt werden. Die
Bemessungsgrundlage darf die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung nicht
übersteigen.
Berlin, den 13. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Bei Selbstständigen hängt es von der Krankenversicherung ab, ob Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Mit
einer kostenpflichtigen Zusatzversicherung, der Krankentagegeld-Versicherung, kann je nach vereinbartem Tarif
auch die Zeit des Mutterschutzes (§ 192 Absatz 5 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes) abgesichert werden.
Aber selbst wenn das Erfordernis eines Abschlusses einer solchen Zusatzversicherung bekannt ist, kann diese
ihren Zweck häufig nicht erfüllen.
Zum einen müssen nach den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung der Privaten
Krankenversicherungen (PKV) ab Versicherungsbeginn acht Monate vergangen sein. Erst danach kann die Vertragsnehmerin
das für die Zeit des Mutterschutzes vereinbarte Krankentagegeld erhalten.16 Für viele Schwangere kann eine
solche Versicherung ihren Zweck also nicht erfüllen.
Zum weiteren ist die Höhe des Krankengeldes bzw. Krankentagegeldes einkommensabhängig. Auch wenn die
Selbstständige bei der PKV unter Einhaltung der Acht-Monats-Frist einen entsprechenden Vertrag geschlossen
hat, besitzt sie in vielen Fällen keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Krankengeld und damit keinen oder
nur einen geringen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.17 Dies ist dann der Fall, wenn sie mit ihrem Unternehmen
noch keinen oder nur wenig Gewinn erzielen konnte, was in der ersten Zeit nach dem Beginn der
Selbstständigkeit verbreitet auftritt.
14 Bundestagsdrucksache 20/6911; www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mutterschutz-fuer-selbststaendige-das-ist-der-stand-341526/
15 BMFSFJ, Was heißt hier familienfreundlich? Vorstellungen und Erwartungen von (potenziellen) Eltern, Monitor Familienforschung. Beiträge
aus Forschung, Statistik und Familienpolitik, Ausgabe 45, 2023, www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/was-heisst-hier-
familienfreundlich-vorstellungen-und-erwartungen-von-potenziellen-eltern-221448, S. 52
16 www.privat-patienten.de/fileadmin/Dateien/7_Verband/PDF/MB-KT.pdf
17 https://elternfinanzen.de/elterngeld-fuer-selbststaendige-alles-was-sie-wissen-muessen/; www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-soziale-
sicherung/mutterschutz-fuer-selbststaendige/
Schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen sind bei Praxis- oder Betriebsausfallversicherungen zudem oft
ausgeschlossen. Voraussetzung für einen Vertragsabschluss ist häufig, dass drei Jahresabschlüsse vorgelegt
werden. Für Gründerinnen kommt diese Versicherung darum grundsätzlich nicht infrage.18
Auch wenn eine Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert ist, besitzt sie keinen
Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung.19
Darüber hinaus sind die betrieblichen Kosten wie Miete, Strom, Wasser, Versicherungen und Löhne während
Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht abgesichert. Eine Versicherung dieser Betriebskosten für die Zeit
des Mutterschutzes gibt es gegenwärtig nicht.20
18 www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-soziale-sicherung/mutterschutz-fuer-selbststaendige/
19 www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-soziale-sicherung/mutterschutz-fuer-selbststaendige/
20 https://gruenderplattform.de/unternehmen-gruenden/starke-gruenderinnen#mutterschutz
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Achim Köhler (Antrag)
- authored ← Alexander Arpaschi (Antrag)
- authored ← Andreas Paul (Antrag)
- authored ← Angela Rudzka (Antrag)
- authored ← Anna Rathert (Antrag)
- authored ← Beatrix von Storch (Antrag)
- authored ← Bernd Schattner (Antrag)
- authored ← Birgit Bessin (Antrag)
- authored ← Boris Gamanov (Antrag)
- authored ← Carina Schießl (Antrag)
- authored ← Carsten Becker (Antrag)
- authored ← Christian Reck (Antrag)
- authored ← Christian Zaum (Antrag)
- authored ← Christoph Birghan (Antrag)
- authored ← Claudia Weiss (Antrag)
- authored ← Edgar Naujok (Antrag)
- authored ← Erhard Brucker (Antrag)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Gereon Bollmann (Antrag)
- authored ← Götz Frömming (Antrag)
- authored ← Hans-Jürgen Goßner (Antrag)
- authored ← Heinrich Koch (Antrag)
- authored ← Jan Feser (Antrag)
- authored ← Joachim Bloch (Antrag)
- authored ← Johann Martel (Antrag)
- authored ← Karsten Hilse (Antrag)
- authored ← Kerstin Przygodda (Antrag)
- authored ← Lars Schieske (Antrag)
- authored ← Lukas Rehm (Antrag)
- authored ← Martina Kempf (Antrag)
- authored ← Martina Uhr (Antrag)
- authored ← Martin Reichardt (Antrag)
- authored ← Nicole Höchst (Antrag)
- authored ← Otto Strauß (Antrag)
- authored ← Paul Schmidt (Antrag)
- authored ← René Bochmann (Antrag)
- authored ← René Springer (Antrag)
- authored ← Rocco Kever (Antrag)
- authored ← Sebastian Maack (Antrag)
- authored ← Stefan Henze (Antrag)
- authored ← Thomas Dietz (Antrag)
- authored ← Thomas Ladzinski (Antrag)
- authored ← Thomas Stephan (Antrag)
- authored ← Tobias Ebenberger (Antrag)
- authored ← Tobias Matthias Peterka (Antrag)
- authored ← Udo Theodor Hemmelgarn (Antrag)
- authored ← Ulrich von Zons (Antrag)
- part_of_vorgang → Elternschaft und Existenzgründung ermöglichen - Schutz von selbstständigen Schwangeren und Müttern anpassen und verbessern (Antrag)