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Elternschaft und Existenzgründung ermöglichen - Schutz von selbstständigen Schwangeren und Müttern anpassen und verbessern

dip / drucksache 13.01.2026 · WP 21 · 21/3593 · Antrag · Original ↗

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Elternschaft und Existenzgründung ermöglichen - Schutz von selbstständigen Schwangeren und Müttern anpassen und verbessern [Antrag der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias Ebenberger, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Boris Gamanov, Hans-Jürgen Goßner, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Karsten Hilse, Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler, Thomas Ladzinski, Edgar Naujok, Andreas Paul, Tobias Matthias Peterka, Christian Reck, Bernd Schattner, Lars Schieske, Carina Schießl, Dr. Paul Schmidt, René Springer, Thomas Stephan, Martina Uhr, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Elternschaft und Existenzgründung ermöglichen – Schutz von selbstständigen Schwangeren und Müttern anpassen und verbessern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die berufliche Selbstständigkeit, sowohl von Frauen als auch Männern, wird im Durchschnitt um das 30. Lebensjahr herum begründet. Es handelt sich um das Alter, in dem durchschnittlich zugleich die erste Elternschaft erfolgt. Rund ein Drittel der etwa 3 Millionen Selbstständigen in Deutschland sind Frauen. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, der Müttern den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft zusichert, weist für Selbstständige im Vergleich zu abhängig Beschäftigten gravierende Lücken auf. Das Mutterschutzgesetz1 gilt für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und Studentinnen, nicht aber für Selbstständige, von Ausnahmen abgesehen.2 Das Mutterschutzgesetz ermöglicht es Arbeitnehmerinnen, während Schwangerschaft und Stillzeit zu arbeiten, soweit es für sie und das Kind nicht mit gesundheitlichen Gefahren verbunden ist, und schützt sie vor einer Kündigung. Auch sind sie finanziell bis zur vollen Höhe ihres Nettolohns abgesichert, und zwar durch Zahlungen der Kran- 1 www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/ 2 Dies trifft beispielsweise auf Selbstständige zu, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, s. www.ku- enstlersozialkasse.de/. Für einzelne Berufsgruppen wie Notarinnen sowie niedergelassene Ärztinnen, Zahnärztinnen und Psychotherapeutinnen gibt es spezielle gesetzliche Regelungen s. https://gruenderplatt- form.de/unternehmen-gruenden/starke-gruenderinnen#mutterschutz Deutscher Bundestag Drucksache 21/3593 21. Wahlperiode 13.01.2026 kenversicherung beziehungsweise des Bundesamtes für Soziale Sicherung sowie des Arbeitgebers.3 Die auf abhängig Beschäftigte zugeschnittenen Elterngeldregelungen können den Erfordernissen der Lage Selbstständiger nur unzureichend Rechnung tragen. „Für Selbständige ist es nahezu unmöglich, Arbeitszeiten und Zuverdienst bei der Beantragung des Elterngeldes verbindlich festzulegen. Hinzu kommt, dass aufgrund des Zuflussprinzips beispielsweise verspätet erfolgte Zahlungseingänge für bereits vor dem Elterngeldbezug erbrachte Leistungen auf das Elterngeld angerechnet werden, so dass die Rückzahlung des Elterngeldes droht.“4 „Für viele selbständig tätige Frauen ergeben sich bereits während einer Schwangerschaft Vereinbarkeitsprobleme. Die bestehenden Absicherungsmöglichkeiten werden von vielen Selbständigen als unzureichend wahrgenommen“, wie es in einer umfangreichen Untersuchung heißt, die vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2024 erstellt wurde.5 56 Prozent der selbstständigen Frauen, die für die Untersuchung vom Allensbacher Institut befragt wurden, fühlen sich beim Mutterschutz sehr und weitere 30 Prozent etwas benachteiligt im Vergleich zu abhängig Beschäftigten. Außerdem wünschten 85 Prozent der Befragten, der Staat möge die Rahmenbedingungen für den Mutterschutz von Selbständigen verbessern.6 Eine Umfrage des „Mutterschutzes für Alle! e. V.“ aus dem Jahr 2023 mit über 1 600 Teilnehmern ergab, dass die unzureichende Absicherung einer Schwangerschaft in der Selbstständigkeit weitreichenden Einfluss auf die Entscheidung zur Firmen- und/oder Familiengründung hat. • Jede vierte Befragte könnte sich vorstellen, in die Selbstständigkeit zu gehen, zögert aber aufgrund der aktuellen Mutterschutzregelungen. • 13,5 Prozent der selbstständigen Personen gaben an, aufgrund ihres Kinderwunsches ihre Selbstständigkeit aufgeben zu wollen. • 35 Prozent der selbstständigen Mütter gaben an, aufgrund der Erfahrung der Schwangerschaft in der Selbstständigkeit auf ihren weiteren Kinderwunsch zu verzichten.7 Schwanger- und Mutterschaft dürften sich aufgrund der Gestaltung bestehender bzw. nicht-existenter Unterstützungsleistungen für Selbstständige in zahllosen Fällen existenzgefährdend auswirken bzw. mit unzumutbaren Belastungen verbunden sein. Als Folge dürften nach Ansicht des Deutschen Bundestages zum einen zahllose Erst- und Folgeschwangerschaften von Selbstständigen unterbleiben, zum anderen dürfte der geplante Schritt in die Selbstständigkeit in zahlreichen Fällen verschoben oder nicht umgesetzt werden, wenn bereits eine Mutterschaft besteht oder fest angestrebt wird. Der Schutz selbstständiger Schwangerer und Mütter muss folglich dringend angepasst werden8, um Menschen die Elternschaft zu ermöglichen, der demografischen Katastrophe entgegenzuwirken und die Zahl der Existenzgründungen zu erhöhen. Die Unterstützung dieser Personengruppe muss hierbei ihren spezifischen Erfordernissen Rechnung tragen. Die Absicherung von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die grundsätzlich aus Steuermitteln getragen 3 www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-soziale-sicherung/mutterschutz-fuer-selbststaendige/ 4 Bundestagsdrucksache 20/6911 5 Mikrozensus 2023 nach https://www-genesis.destatis.de, www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/ sonstige_pdfs/Mutterschutz_Selbstaendige_Bericht_fin.pdf 6 www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mutterschutz-fuer-selbststaendige-das-ist-der-stand-341526/ 7 https://mutterschutz-fuer-selbststaendige.de/gemeinsame-erklaerung/#erklaerung 8 www.zdh.de/fileadmin/Oeffentlich/Soziale_Sicherung/ALT/Frauen_und_Familie/rs3124_Anlage_Leitli- nien_FamPol.pdf werden muss. Diese Ansicht wird u.a. auch vom Zentralverband des Deutschen Handwerks getragen.9 Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag längst überfällige Verbesserungen im Mutterschutz für Selbstständige vereinbart haben.10 Er fordert die Bundesregierung zugleich auf, notwendige Maßnahmen unverzüglich in Angriff zu nehmen. Es handelt sich um eine wirtschaftspolitische, demographische und soziale Notwendigkeit, die keinen Aufschub mehr duldet. Es muss sichergestellt werden, dass selbstständige Schwangere und Mütter vergleichbaren Schutz genießen wie unselbstständig Beschäftigte. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der 1. bei der Auszahlung des Elterngelds die Lebensrealität Selbstständiger angemessen berücksichtigt, indem während des Elterngeldbezugs auf den Zeitraum der erbrachten Leistungen abgestellt wird und zudem bei der Bestimmung des Bemessungszeitraumes ein Wahlrecht zwischen dem letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum bzw. dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt bei der Beantragung des Elterngeldes eingeführt wird11; 2. das Versicherungsvertragsgesetz dahingehend anzupassen, dass Versicherungen, die Krankheiten, Einkommensausfall und Betriebskosten absichern, obligatorisch auch den erforderlichen Schutz im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft sowie schwangerschaftsbedingter Ausfallzeiten und die Zeit des Mutterschutzes abdecken müssen, ggf. könnte auch eine Lösung über Investitionsbanken zielführend sein; 3. Verbesserungen bei der Absetzbarkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuungskosten vorzunehmen, die den besonderen Erfordernissen Selbstständiger besser Rechnung tragen; 4. zu prüfen, ob das bereits bestehende System der Betriebshelferinnen in der Landwirtschaft auf andere Bereiche ausgeweitet werden kann und inwiefern das erfolgreich praktizierte Betriebshelfersystem in Österreich übernommen werden könnte.12 Für Betriebe und Freiberuflerinnen, bei denen die Arbeitskraft der Selbstständigen durch Betriebshelfer nicht ersetzt werden kann, muss geprüft werden, inwiefern eine finanzielle Unterstützung nach österreichischem Vorbild eingeführt werden sollte. Hierbei wird die Bundesregierung zugleich aufgefordert, zu prüfen, inwiefern die Betriebshilfe der landwirtschaftlichen Krankenversicherung als Blaupause dienen könnte, um angepasste Modelle für andere Wirtschaftsbereiche wie etwa das Handwerk zu entwickeln, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks Verband vorschlägt;13 5. damit Verbesserungen beim Elterngeld für Selbstständige zwar der Verdienstausfall (teilweise) ausgeglichen werden kann, nicht jedoch für Selbstständige anfallende Fixkosten wie etwa Mieten für Geschäftsräume, wird die Bundesregierung aufgefordert, ggf. in Gesprächen mit der Versicherungswirtschaft, zum einen zu prüfen, inwiefern die Inhaberausfallversicherung künftig auch eine Schwanger- 9 www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mutterschutz-fuer-selbststaendige-das-ist-der-stand-341526/ 10 www.koalitionsvertrag2025.de/, S. 104 11 Bundestagsdrucksache 20/6911, Forderung 1. a) 12 www.wko.at/arbeitsrecht/betriebshilfe 13 www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mutterschutz-fuer-selbststaendige-das-ist-der-stand-341526/ und Mutterschaft mit abdecken kann und zum anderen mit den Verbänden und Innungen über Finanzierungsmodelle in Gespräche einzutreten;14 6. gegenüber den Bundesländern zu thematisieren, die Öffnungszeiten für Kinderbetreuungseinrichtungen weiter zu flexibilisieren, damit auch außerhalb der Normarbeitszeiten Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, an denen bei vielen Selbstständigen, aber auch abhängig Beschäftigten, dringender Bedarf besteht15; 7. das bisherige Elterngeld zukünftig bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt wird, um sowohl selbstständigen als auch abhängig beschäftigten Eltern eine echte Wahlfreiheit zwischen Fremd- und Selbstbetreuung zu eröffnen. Dieses Elterngeld kann alternativ auch den Großeltern gewährt werden, wenn sie die Betreuung übernehmen. Das Elterngeld soll zukünftig in Höhe von 100 Prozent der ermittelten Bemessungsgrundlage gezahlt werden. Die Bemessungsgrundlage darf die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung nicht übersteigen. Berlin, den 13. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Bei Selbstständigen hängt es von der Krankenversicherung ab, ob Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Mit einer kostenpflichtigen Zusatzversicherung, der Krankentagegeld-Versicherung, kann je nach vereinbartem Tarif auch die Zeit des Mutterschutzes (§ 192 Absatz 5 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes) abgesichert werden. Aber selbst wenn das Erfordernis eines Abschlusses einer solchen Zusatzversicherung bekannt ist, kann diese ihren Zweck häufig nicht erfüllen. Zum einen müssen nach den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung der Privaten Krankenversicherungen (PKV) ab Versicherungsbeginn acht Monate vergangen sein. Erst danach kann die Vertragsnehmerin das für die Zeit des Mutterschutzes vereinbarte Krankentagegeld erhalten.16 Für viele Schwangere kann eine solche Versicherung ihren Zweck also nicht erfüllen. Zum weiteren ist die Höhe des Krankengeldes bzw. Krankentagegeldes einkommensabhängig. Auch wenn die Selbstständige bei der PKV unter Einhaltung der Acht-Monats-Frist einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat, besitzt sie in vielen Fällen keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Krankengeld und damit keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.17 Dies ist dann der Fall, wenn sie mit ihrem Unternehmen noch keinen oder nur wenig Gewinn erzielen konnte, was in der ersten Zeit nach dem Beginn der Selbstständigkeit verbreitet auftritt. 14 Bundestagsdrucksache 20/6911; www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mutterschutz-fuer-selbststaendige-das-ist-der-stand-341526/ 15 BMFSFJ, Was heißt hier familienfreundlich? Vorstellungen und Erwartungen von (potenziellen) Eltern, Monitor Familienforschung. Beiträge aus Forschung, Statistik und Familienpolitik, Ausgabe 45, 2023, www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/was-heisst-hier- familienfreundlich-vorstellungen-und-erwartungen-von-potenziellen-eltern-221448, S. 52 16 www.privat-patienten.de/fileadmin/Dateien/7_Verband/PDF/MB-KT.pdf 17 https://elternfinanzen.de/elterngeld-fuer-selbststaendige-alles-was-sie-wissen-muessen/; www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-soziale- sicherung/mutterschutz-fuer-selbststaendige/ Schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen sind bei Praxis- oder Betriebsausfallversicherungen zudem oft ausgeschlossen. Voraussetzung für einen Vertragsabschluss ist häufig, dass drei Jahresabschlüsse vorgelegt werden. Für Gründerinnen kommt diese Versicherung darum grundsätzlich nicht infrage.18 Auch wenn eine Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert ist, besitzt sie keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung.19 Darüber hinaus sind die betrieblichen Kosten wie Miete, Strom, Wasser, Versicherungen und Löhne während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht abgesichert. Eine Versicherung dieser Betriebskosten für die Zeit des Mutterschutzes gibt es gegenwärtig nicht.20 18 www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-soziale-sicherung/mutterschutz-fuer-selbststaendige/ 19 www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-soziale-sicherung/mutterschutz-fuer-selbststaendige/ 20 https://gruenderplattform.de/unternehmen-gruenden/starke-gruenderinnen#mutterschutz Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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