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Schriftliche Frage 196 von Andreas Bleck (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der Kinderkrankentage (2022 bis 2024) vor, und welche Maßnahmen zieht sie in…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 196 von Andreas Bleck (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der Kinderkrankentage (2022 bis 2024) vor, und welche Maßnahmen zieht sie in… Frage 196 (Andreas Bleck, AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der Kinderkrankentage (2022 bis 2024) vor, und welche Maßnahmen zieht sie in Betracht, um die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schäden durch Fehlzeiten von Eltern zu reduzieren (www.aerztezeitung.de/Panorama/ Kind-krank-Krankengeld-meist-Sache-der-Muette r-451387.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 8. Oktober 2025: Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie wegen der notwendigen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten gesetzlich versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Der Anspruch besteht, sofern das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder infolge einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Voraussetzung ist ferner, dass keine andere im Haushalt lebende Person für die Betreuung zur Verfügung steht und dem Elternteil für die Zeit der Arbeitsverhinderung kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber zusteht. Gemäß der amtlichen Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung gab es im Jahr 2022 4,3 Millionen Leistungsfälle wegen Erkrankung eines Kindes nach § 45 SGB V. Im Jahr 2023 waren 3,5 Millionen und im Jahr 2024 3,6 Millionen Leistungsfälle. Das Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V stellt aus Sicht der Bundesregierung eine wichtige Leistung dar, die Eltern gesetzlich versicherter Kinder bei der Vereinbarkeit von Beruf und familiären Pflegepflichten unterstützt. Gerade in den ersten Lebensjahren kommt es häufig zu akuten Erkrankungen, die eine elterliche Betreuung zwingend erforderlich machen. Angesichts der zunehmenden Erwerbstätigkeit von Müttern und einer steigenden Zahl von Einelternfamilien stellt das Kinderkrankengeld ein wesentliches Instrument zur Absicherung des Verdienstausfalls bei kinderkrankheitsbedingter Abwesenheit vom Arbeitsplatz dar.

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